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Bei Diebstahl Teilkasko. Und bei entstandenen Schäden während des Diebstahls?

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 8:24

Hallo allerseits!

Es klingt vielleicht nach einer komischen Frage und mir ist glücklicherweise auch noch nie ein Fahrzeug abhanden gekommen. Dennoch interessiert mich das Thema. In meinen Versicherungsbedingungen konnte ich nichts dergleichen finden und bevor ich jetzt meine Versicherung frage, dacht ich mir, dass das Thema ja vielleicht auch hier interessieren und beantwortet werden könnte.

Mir war allgemein neu, dass ein Diebstahl nicht von der Vollkasko, sondern von der Teilkasko übernommen wird. Das hat wiederum den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nach der Regulierung nicht steigt (so zumindest mein Denken, bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt).

Wie aber ist es, wenn das Fahrzeug geklaut wird und folgendes Szenario entsteht?

Ich melde den Diebstahl der Polizei und kann sogar übermitteln wo mein Auto gerade fährt (ein Dank an die moderne Technik). Jetzt nehmen wir weiter an, die Polizei versucht den Dieb zu stellen, dabei gerät alles etwas außer Kontrolle und der Dieb fährt mit meinem Fahrzeug weiter. Hierbei eckt der Dieb mit meinem Fahrzeug hin und wieder irgendwo an und beschädigt es, vielleicht zerstört er es sogar. Der Dieb entkommt und kann entsprechend nicht haftbar gemacht werden.

Was greift in einem solchen Fall für eine Versicherung? Auch die Teilkasko oder doch die Vollkasko, da das Fahrzeug ja eigentlich nicht mehr gestohlen ist, sondern „nur noch“ kaputt ist?

Falls das der Fall sein sollte, wäre es für mich und meinen Geldbeutel ja eigentlich „besser“ gewesen den Diebstahl erst zu melden, wenn das Fahrzeug definitiv auf keinem Radar mehr erscheint und wohl oder übel für immer weg ist. Denn andernfalls, also bei der Regulierung des entstandenen „Schadens“ über meine Vollkasko, hab ich im schlimmsten Fall a) einen Unfallwagen und b) diesen Schaden dann auch noch selbst bezahlt.

Wenn man es weiterspinnen möchte, könnte man sich auch noch die Frage stellen, was ist mit den Schäden, die vom Fahrzeug angerichtet wurden. Nehmen wir also an, dass mein Fahrzeug andere Fahrzeuge beschädigt hat (schlimmeres möchte ich jetzt erst einmal außen vor lassen). Könnte hier vielleicht auch noch meine Haftpflicht dafür aufkommen müssen? Das würde wiederum bedeuten, dass die Prämie der Haftpflicht auch noch steigt.

Was in meinen Versicherungsbedingungen zu lesen ist, dass beispielsweise Glasbruch aufgrund eines Einbruchs im Fahrzeug ebenfalls von der Teilkasko übernommen werden würde, aber wie ist es wirklich bei den geschilderten Fällen?

Vielleicht weiß hier ja jemand besser Bescheid, ist jetzt nicht lebensnotwendig so was zu wissen, dennoch finde ich den Gedanken ganz interessant.

Viele Grüße

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15 Antworten

Würde mal sagen die vollkasko greift hier..

Gute Frage - ob Folgeschäden aus Diebstahl zu Diebstahl gerechnet werden oder es sich dann um Vandalismus handelt?

Wenn ich es recht verstehe, werden Reparaturkosten aus einem Autodiebstahl auch über die TK abgewickelt.

Noch spannender wird es, wenn das gestohlene Auto innerhalb der Auffindefrist in Osteuropa wieder auftaucht und man es in zunächst unbekanntem Zustand wieder zurück nehmen muss...

Das wird alles, entsprechend den AKB, die du gründlich lesen solltest, über die Teilkaskoversicherung abgewickelt.

Nee hier greift die VK

Bekannter hatte mal so ein fall

..

@dettilein123 Welcher Fall war denn das? Der TE hat ja mehrere beschrieben

und wie heißt es bei jedem Rechtsanwalt: es kommt darauf an ... ;-)

Interessante Frage. Ich weiß, dass zumindest die "Begleitschäden" bei einem Diebstahl von der Teilkasko bezahlt werden. So war es bei mir vor 25 Jahren, als beim Diebstahl meines Autoradios, als die Fahrertür und das Türschloss beschädigt waren.

A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko

In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,

Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner

mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Schadenereignisse:

Brand und Explosion

A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen

bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und

sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden

sind mitversichert.

Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch

A.2.2.2 Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt

oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs

erpresst wird.

Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt

wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu

entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde.

Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise

berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter

Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten

mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder

Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn

der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht

(z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige

Ok, ergo alle Schäden am eigenem Auto werden in solch einem Szenario noch von der TK gedeckt, sofern die eigene Vers. natürlich eine gleiche/ähnliche AKB aufweist, wie die von @celica1992 zitierte.

Die Schäden, die der entwedete Wagen dann aber an fremdem Eigentum verursacht, muss dass dann die HF des Autos übernehmen (ohne Rückstufung, da keine eigene Schuld?)?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 2. Dezember 2020 um 11:11:17 Uhr:

Ok, ergo alle Schäden am eigenem Auto werden in solch einem Szenario noch von der TK gedeckt, sofern die eigene Vers. natürlich eine gleiche/ähnliche AKB aufweist, wie die von @celica1992 zitierte.

Die Schäden, die der entwedete Wagen dann aber an fremdem Eigentum verursacht, muss dass dann die HF des Autos übernehmen (ohne Rückstufung, da keine eigene Schuld?)?

Das ist richtig.

Wenn der Dieb einen Haftpflichtschaden verursacht, darf der Vertrag nicht hochgestuft werden.

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 13:57

Wow! Hier gehts ja richtig ab mit Antworten, ist man aus manch anderem Forum hier gar nicht gewohnt ;)!! Vielen Dank an alle!!

@celica1992

Ich danke dir für dein Zitat! Das ist die Antwort und diese hab ich auch genau so in meinen Versicherungsbedingungen wiedergefunden! Keine Ahnung warum ich das nicht mehr auf dem Schirm hatte, hab die Bedingungen nach einem Wechsel eigentlich extra durchgelesen.

@germania47

Das klingt zu meiner zweiten Fragestellung (Haftpflicht) ganz interessant. Hast du hierfür vielleicht auch eine Quelle die du nennen könntest?

Ist das allgemeingültig, also wenn der Dieb gefasst wird und auch wenn nicht?

Zitat:

@Dany250 schrieb am 2. Dezember 2020 um 14:57:47 Uhr:

Wow! Hier gehts ja richtig ab mit Antworten, ist man aus manch anderem Forum hier gar nicht gewohnt ;)!! Vielen Dank an alle!!

 

@germania47

Das klingt zu meiner zweiten Fragestellung (Haftpflicht) ganz interessant. Hast du hierfür vielleicht auch eine Quelle die du nennen könntest?

Ist das allgemeingültig, also wenn der Dieb gefasst wird und auch wenn nicht?

Deine Frage hinsichtlich einer Quelle kann ich dir nicht beantworten, da während meiner 30 jährigen Tätigkeit das Thema Rückstufung in einem derartigen Fall nie ein Thema war.

Eine Rückstufung fand nicht statt, folglich kam es nie zu Beschwerden. :)

Themenstarteram 3. Dezember 2020 um 16:13

Alles klar, dann vermute ich mal, dass du ein Versicherungsmensch bist (überhaupt nicht bös gemeint)!?

Vielleicht finden wir hier auch noch irgendeine stichfeste Erklärung irgendwoher, trotzdem auch an dich schon mal danke!

Zitat:

@Dany250 schrieb am 3. Dezember 2020 um 17:13:01 Uhr:

Alles klar, dann vermute ich mal, dass du ein Versicherungsmensch bist (überhaupt nicht bös gemeint)!?

Vielleicht finden wir hier auch noch irgendeine stichfeste Erklärung irgendwoher, trotzdem auch an dich schon mal danke!

Du brauchst dir doch nur auf meine Signatur, siehe unten, zu achten. :)

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