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Bei Kauf Unfallfrei angegeben, hinterher Heckschaden festgestellt

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 24. März 2016 um 18:39

Habe mir vor 3 Wochen einen S212 gekauft bei einem BMW Händler,der Wagen wurde als unfallfrei verkauft und so steht es auch im Kaufvertrag.

Ich war nun bei Mercedes damit zwecks Garantiearbeiten und man stellte dort fest

das hinten die Stoßstange erneuert wurde,klebt das Schild von der Produktion von

2015 am Rand von Rehau,aufgefallen ist es aber erst da Lack der abblättert am

Seitenteil da haben die dann genauer geschaut.

Man sagte mir man könne aus Datenschutzgründen keine Rechnungen

von anderen Händlern einsehen.

Ich habe das dann bei BMW schriftlich reklamiert,die Antwort nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer ist das dieser beim ausparken einen Fahradständer umgefahren hätte,also hierbei handelt es nicht nicht um einen Unfallschaden.Meine Frage wäre jetzt hier an euch wie verhält sich das bei knapp 3000 Euro Schaden (Rechnung habe ich noch nicht) muß man so was nicht beim Verkauf angeben ?

Gibt es hier eine Möglichkeit für mich vom Händler Geld zurück zu verlangen da er

für mich ja nun einen Vorschaden hat,Fahrzeug möchte ich trotzdem gerne behalten.

Beste Antwort im Thema

Hallo und willkommen im W212-Forum,

da wir lt. NUB keine Rechtsberatung ausüben dürfen habe ich mir erlaubt Deinen Betreff entsprechend zu ändern.

Ein Austausch einer Heckstossstange muss nicht unbedingt einen Unfallschaden bedeuten, den man melden müßte. Auch ein Rep.-Schaden von 3.000.-Euro ist kein Indiz dafür. Es wäre aber nett gewesen wenn der Händler darauf hin gewiesen hätte ;) Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, gehe zu Dekra oder ADAC und lass einen Gebrauchtwagen-Check für kleines Geld durchführen.

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Hallo und willkommen im W212-Forum,

da wir lt. NUB keine Rechtsberatung ausüben dürfen habe ich mir erlaubt Deinen Betreff entsprechend zu ändern.

Ein Austausch einer Heckstossstange muss nicht unbedingt einen Unfallschaden bedeuten, den man melden müßte. Auch ein Rep.-Schaden von 3.000.-Euro ist kein Indiz dafür. Es wäre aber nett gewesen wenn der Händler darauf hin gewiesen hätte ;) Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, gehe zu Dekra oder ADAC und lass einen Gebrauchtwagen-Check für kleines Geld durchführen.

am 24. März 2016 um 19:08

Ich finde das auch nicht der Rede wert. Ich glaube kaum, das es noch ein Auto auf Deutschlands Straßen gibt, das nicht schon mal einen kleinen Rempler hatte. Wo fällt den der Lack ab; an der Stoßstange oder an der Seite?

Bei solchen Fragen immer den Fahrzeugtyp mit angeben und auch Photos einstellen. Dann wissen auch wir, um was es wirklich geht. Grüße.

am 24. März 2016 um 19:29

Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 24. März 2016 um 19:39:54 Uhr:

Habe mir vor 3 Wochen einen S212 gekauft bei einem BMW Händler,der Wagen wurde als unfallfrei verkauft und so steht es auch im Kaufvertrag.

Ich war nun bei Mercedes damit zwecks Garantiearbeiten und man stellte dort fest

das hinten die Stoßstange erneuert wurde,klebt das Schild von der Produktion von

2015 am Rand von Rehau,aufgefallen ist es aber erst da Lack der abblättert am

Seitenteil da haben die dann genauer geschaut.

Man sagte mir man könne aus Datenschutzgründen keine Rechnungen

von anderen Händlern einsehen.

Ich habe das dann bei BMW schriftlich reklamiert,die Antwort nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer ist das dieser beim ausparken einen Fahradständer umgefahren hätte,also hierbei handelt es nicht nicht um einen Unfallschaden.Meine Frage wäre jetzt hier an euch wie verhält sich das bei knapp 3000 Euro Schaden (Rechnung habe ich noch nicht) muß man so was nicht beim Verkauf angeben ?

Gibt es hier eine Möglichkeit für mich vom Händler Geld zurück zu verlangen da er

für mich ja nun einen Vorschaden hat,Fahrzeug möchte ich trotzdem gerne behalten.

Du solltest in deinem Fall einen Anwalt konsultieren. Der kann dir sicherlich helfen gegebenenfalls wertausgleich oder sonstiges für dich raus schlagen.

habe da mal was vom ADAC:

Erleidet ein Kraftfahrzeug einen nicht unerheblichen Unfallschaden, umfasst der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auch eine Wertminderung, wenn entweder technische oder optische Mängel zurückbleiben oder durch den notwendigen Hinweis auf den Unfallschaden beim Verkauf des Fahrzeugs ein Mindererlös erzielt werden würde

Die Höhe der Wertminderung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem vom Neupreis des Fahrzeugs, dem Fahrzeugalter, der Laufleistung und der Höhe der Reparaturkosten.

Voraussetzungen für die Durchsetzung einer merkantilen Wertminderung sind nach der überwiegenden Rechtsprechung:

1) ein Schaden jenseits der Bagatellschadensgrenze von etwa € 750,--,

2) nicht unerhebliche Schweiß-, Lackierungs-, Richt- oder Spachtelarbeiten.

3) ein Fahrzeugalter von nicht mehr als 5 Jahren,

4) eine Laufleistung von in der Regel nicht mehr als 100.000 km und

5) das Fehlen entsprechender Vorschäden.

Werden nur Neuteile eingeschraubt, wie eine neue Stoßstange, ein neuer Kühlergrill oder eine neue Tür, so entsteht eine merkantile Wertminderung allenfalls wegen der durchgeführten Lackierungsarbeiten, wenn z. B. Farbunterschiede verbleiben. Durch den Einbau eines neuen Teils wird der Fahrzeugwert unter Umständen sogar noch erhöht, insbesondere dann, wenn das betroffene Teil früher oder später ohnedies wegen Alterserscheinungen ausgewechselt werden hätte müssen.

@Bernerdrive

Ich vermute folgendes:

Sobald aber ein Teil getauscht ist, ist das Auto nicht mehr Unfallfrei. Und auch einen Fahrradständer umfahren ist ein Unfall laut Definition. Wenn ein Käufer nun vor der Wahl steht ein unfallfreies oder ein nicht unfallfreies Auto zu kaufen dann wird der Kunde bei ansonsten gleichen Randbedingungen immer zum Unfallfreien Auto greifen. Deshalb gibt es eine Wertminderung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall

Eine Wertminderung sollte also möglich sein. Aber du solltest in solchen Fällen immer einen Anwalt fragen.

Ich glaube auch nicht das da mehr als 500 Euro rausspringen der Schaden ist ja wirklich nicht groß und wenn sachgerecht repariert spricht nichts gegen einen Unfallwagen.

Da wird es nichts für geben.. Das ist eine Grauzone und wenn man die Reparatur gut ausgeführt hat...

Zitat:

@ompre schrieb am 24. März 2016 um 23:41:46 Uhr:

Ich vermute folgendes:

Sobald aber ein Teil getauscht ist, ist das Auto nicht mehr Unfallfrei. Und auch einen Fahrradständer umfahren ist ein Unfall laut Definition.

Deine Vermutung ist leider falsch! Parkrempler, die nur einfach Blech- und Lackschäden herbeiführen sind nicht unbedingt ein Unfall! Von daher muss man den Wagen auch nicht als Unfallwagen deklarieren. Aber ein Hinweis seitens des Händlers auf einen reparierten Schaden wäre schon wünschenswert!

Genauso ist es. Wenn austauschbare Teile ersetzt werden, wie Haube, Kotflügel, Stossfänger, Leuchten, Türen, ist das Fahrzeug nicht automatisch ein Unfallwagen auch wenn ein kleiner Unfall dazu geführt hat. Mann sollte aber die erneuerten oder nachlackierten Teile im Kaufvertrag benennen.

An der Stelle des TE wäre mir eine Neulackierung des Stossfängers seitens des Händlers wichtiger als der Versuch, ein paar hundert Euro dem Händler abzuknöpfen.

am 25. März 2016 um 9:17

Zitat:

@Pandatom schrieb am 25. März 2016 um 08:41:01 Uhr:

Zitat:

@ompre schrieb am 24. März 2016 um 23:41:46 Uhr:

Ich vermute folgendes:

Sobald aber ein Teil getauscht ist, ist das Auto nicht mehr Unfallfrei. Und auch einen Fahrradständer umfahren ist ein Unfall laut Definition.

Deine Vermutung ist leider falsch! Parkrempler, die nur einfach Blech- und Lackschäden herbeiführen sind nicht unbedingt ein Unfall! Von daher muss man den Wagen auch nicht als Unfallwagen deklarieren. Aber ein Hinweis seitens des Händlers auf einen reparierten Schaden wäre schon wünschenswert!

Sehr richtig. Das sind aber deutliche Gebrauchsspuren, die aber natürlich einer Erwähnung Wert sind um Diskussionen vorzubeugen.

Die vom ADAC erwähnten 750 Euro sind ja oft schon bei geringsten Bagatellschäden fällig.

So z.B. wenn das Auto einen Steinschlagschaden auf der Haube erleidet oder gar ein Scheinwerfer zerstört wird.

Zitat:

@Pandatom schrieb am 25. März 2016 um 08:41:01 Uhr:

Zitat:

@ompre schrieb am 24. März 2016 um 23:41:46 Uhr:

Ich vermute folgendes:

Sobald aber ein Teil getauscht ist, ist das Auto nicht mehr Unfallfrei. Und auch einen Fahrradständer umfahren ist ein Unfall laut Definition.

Deine Vermutung ist leider falsch! Parkrempler, die nur einfach Blech- und Lackschäden herbeiführen sind nicht unbedingt ein Unfall! Von daher muss man den Wagen auch nicht als Unfallwagen deklarieren. Aber ein Hinweis seitens des Händlers auf einen reparierten Schaden wäre schon wünschenswert!

Nein es zählen nur lackschäden. Sobald Teile getauscht werden ist das Auto nicht mehr Unfallfrei aber noch kein Unfallwagen. Schon eine kleine Delle sorgt dafür, dass das Auto nicht mehr Unfallfrei ist.

Http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/255809/

am 25. März 2016 um 12:07

Ich glaube es geht mehr darum das das verschwiegen wurde ....

Bleibt die Frage: Wer hat es verschwiegen?

Wenn der Händler Ihn als Unfallfrei verkauft hat ist er der Schuldige. Was steht den im Kaufvertrag? Unfallfrei oder Unfallfrei laut Vorbesitzer?

ein Auto ist halt immer noch ein Gebrauchsgegenstand. Wenn man das nicht will, muss man einen Neuwagen kaufen. Hier wurde ein Teil ausgetauscht welches man 1:1 ersetzen kann. Wenn alles ok ist, würde ich es akzeptieren und froh sein dass es rausgekommen ist.

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