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Bei Neufahrzeug für Anfänger, ab wann SF 1/2 Klasse angeben?
Hallo liebe Community,
ich bin am Rätseln und bekomme im WWW einfach nicht die richtige Antwort.
Folgendes:
Ich bin im Besitz einer Yamaha XJ6, versichert über die HUK24 ab dem 26.05.2015.
Mein Führerschein f. Klasse A habe ich am 20.05.2015 absolviert.
Ich möchte nun ein neues Motorrad kaufen und dieses jetzt ab dem Februar 2016 über einer andere Versicherung versichern.
Ich bin mit der Yamaha XJ6 momentan noch in SF Klasse 0 eingestuft. Kann ich bei der Onlineberechnung für das neue Motorrad die SF Klasse 1/2 angeben?
Weil, ich lese im Netz auch die Angabe:
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 02.01 bis 01.07 eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: -von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Biker2341 schrieb am 15. Februar 2016 um 17:29:36 Uhr:
Und deswegen dachte ich, ich könne ab dem 01.02.2016 bei meinem neuen Motorrad die SF 1/2 Klasse bekommen!
Dann hättest Du darauf achten müssen, daß die Hauptfälligkeit auf den 01.01. eines jeden Jahres gelegt worden wäre.
Und die diesjährige Beitragsrechnung wird wohl erst 4-5 Wochen vor der Fälligkeit im Mai kommen.
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52 Antworten
Du musst die Klasse angeben, die deine letzte Versicherung dir bestätigt. Nichts anderes.
Falls du der Meinung bist, dass sie dir die falsche Klasse bescheinigen, musst du dich an die jeweilige Klärungsstelle wenden.
wird / ist das alte motorrad abgemeldet? wenn ja, wann?
Hast du ein Saisonkennzeichen?
Nein, alte Motorrad wird immer noch bewegt und hat ein Ganzjahreskennzeichen.
Zitat:
@Jlaebbischer schrieb am 13. Februar 2016 um 22:51:07 Uhr:
Du musst die Klasse angeben, die deine letzte Versicherung dir bestätigt. Nichts anderes.
Falls du der Meinung bist, dass sie dir die falsche Klasse bescheinigen, musst du dich an die jeweilige Klärungsstelle wenden.
Das Problem ist, dass sich die HUK24 nicht klar dazu äussert.
Die HUK24 ist und bleibt in Sachen Service das Allerletzte. Klar, is alles günstig bei denen, hab ich am Anfang auch gedacht, aber wenns dann mal hart auf hart kommt, wird man ein Problem haben, deswegen werd ich eh von der HUK weggehen.
Zitat:
@Biker2341 schrieb am 14. Februar 2016 um 11:46:29 Uhr:
Nein, alte Motorrad wird immer noch bewegt und hat ein Ganzjahreskennzeichen.
Naja bleibt Mopped denn angemeldet kannst Du den SFR nicht übernehmen. Dann müsstet Du Dich schon nach einer Zweitwagenregelung umschauen. Das wird echt schwierig, wenn das Erstfahrzeug noch kein schadenfreies Jahr hat.
Welche Hauptfälligkeit ist bei HUK vereinbart? 01.01. oder unterjährig oder anders: Wurde das Mopped per 01.01. in die Schadenfreiheitsklassen 1/2 gestuft?
Von wann bis wann läuft dein Versicherungsvertrag, steht im Versicherungsschein
Bei Versicherungsablauf 01.01 hättet du zum 01.01.2016 eine neue Beitragsrechnung bekommen müssen, mit der SF 1/2.
Ist der Ablauf der 26.5.16 bist du in SF 0, wie dich dann ein neuer Versicherer einstuft, musst du den fragen
@ TE
Hast du auch ein Auto?
Falls ja, wie ist das eingestuft?
Sende der HUK24 eine E-Mail und du wirst eine Antwort bekommen, nicht am nächsten Tag, aber nach meiner Erfahrung innerhalb einer Woche.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Februar 2016 um 20:59:53 Uhr:
Sende der HUK24 eine E-Mail und du wirst eine Antwort bekommen, nicht am nächsten Tag, aber nach meiner Erfahrung innerhalb einer Woche.
Geht im Normalfall schneller.
Eine schöne Woche wünscht Klaus.
Bei HUK 24 kann man doch selbst nachschauen, in welcher SF man ist
https://www.huk24.de/.../huk612015p.pdf
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat in diesem Kalenderjahr der Versicherungsschutz mindestens 6 Monate bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang eingestuft.
Mir stellt sich die Frage, wieso der TE noch in SF0 ist.
Daher besser nachfragen, welcher Grund dafür vorliegt.
Weil der Vertragsablauf nicht der 01.01. ist.
Ist das Wissen oder Glaube?
Normalerweise erfolgt die jährliche Neueinstufung lt. AKB der HUK24 zum 1. Januar.
Ich würde lieber bei der HUK24 nachfragen, anstatt zu raten, es sei denn, dass aus der Police eindeutig hervorgeht, dass eine andere Hauptfälligkeit gilt.