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Bei rot hier halten

Themenstarteram 24. April 2006 um 10:44

Moin

Folgende Situation: 4-Spurige Straße, kurz vor einer Kreuzung eine Einmündung in eine Nebenstraße, deswegen davor eine Haltelinie nur mit dem weißen Hinweisschild "bei rot hier halten"...

Ich bleibe bei rot immer schön brav an dem Schild stehen, allerdings beobachte ich immer wieder Leute, die einfach bis vor an die Ampel fahren und am erst an der eigentlichen Haltelinie zu halten. Begehen die gleich einen Rotlichtverstoß oder ist das schild nicht bindend?

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Ich vermute, das ist ein Rotlichtverstoß. Immerhin überfährt man die Haltelinie, und dass ist m.E. das Kriterium.

Ist denn an der Ampel selbst keine Haltelinie mehr?

Themenstarteram 24. April 2006 um 11:03

Doch, da ist auch eine. Zwischen der ersten mit dem bitte-halten-schild und der eigentlichen haltelinie liegen etwa 40 bis 50 Meter

edith: 70 meter sind doch etwas viel geschätzt ;)

Und da soll man die Rote Ampel am Horizont erkennen? ;)

Ich denke schon, dass es ein Rotlichtverstoß ist, nach dem Gesetz.

Die Situation erscheint mir aber komisch, ist das damit man sich aus der Seitenstraße eingliedern kann oder ist die Spur verengt?

Habs so in der Fahrschule gelernt, dass man da nicht rüberfahren darf. Mann dürfte dann auch nicht in die Seitenstraße einfahren, wenn man dazu die Linie überfahren muss, auch wenn man als erster an der Linie steht und ja eigentlich gar nicht an der Ampel vorbei will.

Aber du bist nicht allein, ich seh auch ständig Leute, die das nicht interessiert. ;)

Es ist kein Rotlichtverstoß, da es sich nicht, jetzt kenne ich den genauen Begriff nicht, um ein Verkehrszeichen nach StVo handelt. Wurde mal von der Polizei rausgewunken deswegen. Habe denen das erklärt und darauf hingewiesen, dass ich einer event. Anzeige gelassen entgegen sehe. Das ist jetzt über 4 Monate her und ich habe nie wieder was von denen gehört.

Zitat:

Das ist jetzt über 4 Monate her und ich habe nie wieder was von denen gehört.

Ich würde sagen Glück gehabt.

Themenstarteram 24. April 2006 um 11:32

Wer die Kreuzung kennen sollte: Braunschweig, Celler Straße - Ecke Neustadtring Richtung Autobahnanschluss Celler Straße :D

zwischen den Haltelinien (im Bild rot) geht rechts eine Straße ab. Autofahrer, die von dieser aus raus kommen (im bild gelb), müssten um die Kurve sehen können, weil die 4-Spurige Straße eben einen leichten Knick macht.

Auf der Linken Seite gibt es noch eine Abbiegespur für den gegenverkehr in diese Seitenstraße (Amalienstraße) im Bild grün... weitere Ampeln gibt es nicht, nur die an der Hauptkreuzung!

 

Hoffe, daß ich das gut genug beschreiben konnte :D

am 24. April 2006 um 11:35

Ist kein Rotlichtverstoß.

Die haben das mal in irgendeinem Fernsehmagazin aufgedröselt. Da war ein ähnlicher Fall, der dann vor Gericht ging. Der Richter meinte, dass es sich bei dem Schild nur um eine Empfehlung handelt, die man als Fahrer zwar anhalten sollte, aber eben nicht muss. Somit kein Rotlichtverstoß, solange man vor der roten Ampel irgendwie noch anhält ;)

Grüße

Themenstarteram 24. April 2006 um 11:44

Das würde ja bedeuten, daß diejenigen die aus der Seitenstraße herausfahren wenn die Ampel rot ist, gar keine rechtliche Sicherheit haben, wenn einer einfach über die Linie fährt...

Naja, gucken sollte man ja schon, wenn man da aus der Straße rauskommt...

Sie haben weder irgendeine Sicherheit, noch das Recht rauszufahren. Die, die aus der Seitenstraße kommen, haben da ja kein Schild stehen, daß sie bei Rot Vorfahrt haben. Die Hauptstraße ist ja nach wie vor die vorfahrtberechtigte Straße.

Kenne die Stelle übrigens und das Schild wird da mit Sicherheit nur stehen, damit der Gegenverkehr in die Amalienstraße einfahren kann und nicht die Spur blockiert.

am 24. April 2006 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Es ist kein Rotlichtverstoß, da es sich nicht, jetzt kenne ich den genauen Begriff nicht, um ein Verkehrszeichen nach StVo handelt.

Eine Haltelinie ist ein Verkehrszeichen (Zeichen 294), besonders wenn sie mittels eines Zusatzschildes ("bei Rot hier halten", Zeichen 1012-35) mit der weiter vorn liegenden Ampel in Verbindung gebracht wird.

Hier gibts Schilder.

Ist auch sonst eine interessante Seite die sich mit dem Thema Unfallaufnahme beschäftigt. Eben entdeckt...

Ciao!

also laut

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat294.htm

ist es kein rotlicht verstoß, was sich mit meiner bisherigen erfahrung auch deckt.

am 24. April 2006 um 12:58

Uups, verklickt...

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