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Bei rot über Bahnübergang gefahren
Hallo
Hab heute jemand gesehen das einer vor mir bei rot über den Bahnübergang gefahren ist Schranken waren noch offen
Der Bahn Übergang war komplett also die Schranken Grenzen den ganzen Übergang ab
Meine Frage ist wird sowas verfolgt und bekommt man ein Bußgeld?
Hat ja jemand Erfahrung?
Ich denke das da bestimmt Kameras hängen
Liebe grüße
Falls ich es in falschen Bereich gepostet hab bitte verschieben bin noch neu
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45 Antworten
Das ist wie über rot fahren, nur tödlicher, wenn es dumm läuft. Das sind dann immer die Kandidaten für die sich z.B. die DB rechtfertigen muss, warum diese Unfälle passieren... Was soll man sonst dahin stellen? Panzer?
Glaube schon, dass es zu einer Anzeige kommen kann. Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Zitat:
@AstraKFahrer schrieb am 5. Mai 2022 um 18:28:30 Uhr:
… Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Das trifft hier sicher nicht zu, sondern eher
119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden., kostet 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 5. Mai 2022 um 18:48:05 Uhr:
Zitat:
@AstraKFahrer schrieb am 5. Mai 2022 um 18:28:30 Uhr:
… Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Das trifft hier sicher nicht zu, sondern eher
119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden., kostet 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Wollte aber doch wissen ob das überwacht wird?
Wie genau die Rechtslage aussieht weiß ich nicht
Obs überwacht wird kommt auf den Bahnübergang an. Bei einem Feldweg nicht, an einem XXL Übergang sehr wahrscheinlich
ja, der staatsschutz wird morgen bei dir auf der matte stehen
Zitat:
@Fusse schrieb am 5. Mai 2022 um 18:53:24 Uhr:
Wollte aber doch wissen ob das überwacht wird?
Wenn du keine Kamera gesehen hast, dann wird der Rotfahrer aller Wahrscheinlichkeit nach ungeschoren davon kommen. Es sei denn, du hast dir sein Kfz-Kennzeichen gemerkt und meldest den Verstoß.
Zitat:
@Fusse schrieb am 5. Mai 2022 um 18:53:24 Uhr:
Wollte aber doch wissen ob das überwacht wird?
Einige Bahnübergänge werden kameraüberwacht, aber nur von der DB zwecks der Sicherheit, nicht von den Ordnungsbehörden zur Ahndung von Verstößen. Wenn der Sheriff also nicht daneben stand und dich angehalten hat, passiert da nichts.
Zitat:
@Fusse schrieb am 5. Mai 2022 um 18:26:09 Uhr:
Der Bahn Übergang war komplett also die Schranken Grenzen den ganzen Übergang ab
Und wie konnte er dann drüber fahren, wenn da Schranken waren?
Zitat:
@Bulwey schrieb am 5. Mai 2022 um 20:33:26 Uhr:
Zitat:
@Fusse schrieb am 5. Mai 2022 um 18:26:09 Uhr:
Der Bahn Übergang war komplett also die Schranken Grenzen den ganzen Übergang ab
Und wie konnte er dann drüber fahren, wenn da Schranken waren?
Einfach den ersten Satz des Ausgangsbeitrag lesen. Dann weißt du es.
Ich denke der TE macht sich gerade ins Höschen, weil er derjenige welcher war.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Mai 2022 um 21:09:25 Uhr:
Ich denke der TE macht sich gerade ins Höschen, weil er derjenige welcher war.
Und sich extra angemeldet hat.
Es sind immer diese Threads:
,,Heute habe ich jemanden gesehen der Scheisse gebaut hat..." sind ganz im Geheimen auf sich bezogen Ganz lustig finde ich das aber.
Zitat:
119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden., kostet 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Wird allerdings zur Straftat qualifiziert (§ 315 StGB), wenn ein Zug (oder auch nur eine Rangierfahrt, Sperrfahrt, einzelne Lok, Wartungsdraisine,...) aufgrund des Hindernisses eine Gefahrenbremsung (bei der Bahn: Schnellbremsung) einleiten muss. Da auch der Versuch strafbar ist, kommt § 315 auch schon in Betracht, wenn das Hindernis vor Ankunft der Zugfahrt wieder entfernt wird, d.h. weiter fährt.
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er fragt noch nur für einen Freund....