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Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 15:39

Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann mir jemand helfen :-(

folgendes ist passiert:

bin mit vielleicht 60km/h auf eine ampel zugefahren und die wurde dann gelb und dann rot, so dass ich gebremst habe. war aber nicht mehr weit genug weg, so das ich bei der feuchten fahrbahn über rot gerutscht und auf dem fußgängerüberweg der fußgängerampel zum stehen gekommen bin, natürlich hats geblitzt als ich stand und als ich dann panisch den rückwärtsgang eingelegt habe, hats nochmal geblitzt.

Habe totale Panik, dass ich jetzt ne dicke Rechnung mit Fahrverbot bekomme :-(

hat da jemand schon Erfahrung mit?

Viele Grüße

Beate

Beste Antwort im Thema

Und an das Kind? Das arme, gottverdammte Kind? :D

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Beate, Beate, Beate....da bremst man doch schon bei gelb und nicht erst bei rot.

Dürfte glimpflich ausgehen, beim zweiten Blitzen sieht man ja, dass du nicht über die Kreuzung gefahren bist.

Der zweite Blitz ist ja dafür da festzustellen, ob Du noch angehalten oder ob Du durchgezogen hast. Wenn Du Glück hast, kostet die Fehlbremsung nichts.

Wir halten die Daumen - aber berichte bitte, wie die Sache ausgegangen ist;)

Sei froh, dass es 2 mal geblitzt hat, damit ist nämlich dokumentiert, dass das kein Rotlichtverstoß war, den du begangen hast, sondern nur ein einfaches Überfahren der Haltelinie, dessen Strafe ungefähr den Gegenwert eines Trägers bayerischen Biers Oettinger Plörre darstellt.

Zitat:

Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, wenn der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage, das nach der StVO „Halt“ bedeutet, missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist hingegen nicht gegeben, wenn der Betroffene die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z.B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355; OLG Köln NZV 94, 330; OLG Hamm VRS 85, 464). Dann handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO.

Quelle

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 17:01

Ihr seid echt super :-)

lieben dank für die schnellen Antworten..

@BMWRider: jahaaaa das hab ich auch mal gelernt, aber da klafft manchmal ne Lücke zwischen Theorie und Praxis ;-) Gelobe Besserung.

Mal gucken, wie das der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt sieht, wenn ich da mitten aufm Fußgängerüberweg stehe, also schon empfindlich vor der Haltelinie, mit nem Blick in die Kamera wie ne Kuh wenns donnert :-)

 

Werde berichten..

Wünsch euch n zauberhaften Abend.

Liebe Grüße

*WasserindenWeingieß*

Wenn Du auf dem Fußgängerüberweg zum Stehen gekommen bist hast Du den geschützten Bereich bereits verletzt und damit den Rotlichtverstoß begangen. Nur mit Glück wird hier nichts mehr nachkommen.

Im Normalfall muss man nur zahlen, wenn man wirklich auch die Kreuzung überquert hat.

Meinem Bruder ist einmal ziemlich genau das gleich passiert wie dir, nur dass er eben einfach nach dem Anhalten stehen geblieben ist.

Da kam nichts.

Genau dafür blitzt es ja wie gesagt zweimal: Um eben festzustellen, ob man wirklich drüber gefahren ist.

am 20. Januar 2014 um 19:34

....hast Du auch mal eine Sekunde an einen möglichen Fußgänger gedacht...:cool: die ja auch nicht immer nur bei Grün losgehen.....;) 

Und an das Kind? Das arme, gottverdammte Kind? :D

am 20. Januar 2014 um 20:33

Finde die Vorstellung nicht unbedingt lustig....:(; aber nun gut....steht nicht zur Debatte!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Poldi84:

... mal gucken, wie das der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt sieht, wenn ich da mitten aufm Fußgängerüberweg stehe, also schon empfindlich vor der Haltelinie, mit nem Blick in die Kamera wie ne Kuh wenns donnert :-)

Also, das Foto hätte ich schon mal gern hier im Forum gesehen. Das sollte Dir doch eine Buße wert sein ;o)

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Und an das Kind? Das arme, gottverdammte Kind? :D

Das d.e.f.a-Kind müsste doch inzwischen auch schon volljährig sein? :D

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Finde die Vorstellung nicht unbedingt lustig....:(; aber nun gut....steht nicht zur Debatte!

Von einem "gottverdammten" Kind zu schreiben . . . :confused:

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 10:59

Na wie gut, dass da gar kein Kind war. :-)

Nur ein älterer Herr, der an der Ampel auf seine Grünphase wartete. Hat meine hübsche Bremsung mit einem verwunderten Blick kommentiert. :-)

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