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Bei SF Übertragung fehlt ein Jahr

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 10:21

Es geht um die Übertragung eines SF

SF der übernommen werden soll hat Rabattgrundjahr 1966.Wurde im zweiten Anlauf an den neuen Versicherer bestätigt.

Versicherung wird umgeschrieben von Vater auf Sohn.Alles problemlos

Sohn hat seit März 1982 Führerschein und hat bei seinem vorhandenen Fahrzeug SF 34.

Der umgeschriebene Vertrag müsste also in SF 34 eingestuft werden

Versicherung stuft den umgeschiebenen Vertrag aber mit SF 33 ein.

Ist das so richtig ? Es müsste doch auch SF 34 sein

Warum fehlt das eine Jahr ?

Kann das an unterschiedlichen Rabatteinstufungen liegen ?

Beste Antwort im Thema

"Sohn hat seit März 1982 Führerschein" schreibt der TE.

Wie kommt man dann an SF ½ in 1982? Eigentlich geht das nicht, da die Voraussetzung für SF ½ wohl ist, dass die Fahrerlaubnis 3 Jahre vorhanden war.

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Nein, dass hängt mit der Rückrechnung aufgrund der Fahrerlaubnisdaten zusammen.

Während der Vater vermutlich 1982 SF 1/2 als Einstiegssatz und 1983 SF 1 hatte, wird bei dem Sohn aufgrund der Fahrerlaubnis 1982 folgendermaßen gerechnet:

1982 KL 0

1983 KL 0 oder SF ½

1984 SF 1

So "verschwindet" dann 1 Jahr.

Die Übertragung wäre dann verlustfrei, wenn der Vater ebenfalls in 1982 die Fahrerlaubnis erworben hätte.

Da das Rabattgrundjahr 1966 ist, hat es mit damit zu tun, das die bei der Fiktion mit SF 0 beginnen

Es gibt auch Versicherer die beginnen die Fiktion mit SF 1/2, dann hättest du SF 34.

Frag einfach nach wie die, die Fiktion beginnen

1. Halbjahr Führerscheinerwerb sollte eigentlich SF 1/2 in 1982 ergeben.

Somit SF 1 in 1983 und damit auch SF 34 in 2016.

Abklären, wie die neue Versicherung das berechnet.

ggf. Reklamieren.

"Sohn hat seit März 1982 Führerschein" schreibt der TE.

Wie kommt man dann an SF ½ in 1982? Eigentlich geht das nicht, da die Voraussetzung für SF ½ wohl ist, dass die Fahrerlaubnis 3 Jahre vorhanden war.

So wird bei vielen gerechnet, wenn der Führerscheinerwerb im ersten Halbjahr war.

Beim normalen SF System bekommt man auch bei Beginn im ersten Halbjahr im nächsten Jahr ein Schadenfreies Jahr mehr.

Somit SF 1 im Jahre 1983 und daraus folgend SF 34 in 2016

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 8. Juni 2016 um 21:57:00 Uhr:

So wird bei vielen gerechnet, wenn der Führerscheinerwerb im ersten Halbjahr war.

Beim normalen SF System bekommt man auch bei Beginn im ersten Halbjahr im nächsten Jahr ein Schadenfreies Jahr mehr.

Somit SF 1 im Jahre 1983 und daraus folgend SF 34 in 2016

Ganz sicher nur dann, wenn die Fahrerlaubnis am 1.1. erworben wurde. Das ist allerdings mehr als unwahrscheinlich. Wirf einfach mal einen Blick in die AKB aller Versicherer zum Thema "KL 0 und SF-Klasse im Folgejahr".

Unter welchem Punkt finde ich das in den AKBs?

Unterschiedlich je Versicherer.

Zum Beispiel folgender Text:

Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Voraussetzungen für die Einstufung in eine SF-Klasse nicht gegeben sind, wird in die SF-Klasse 0 eingestuft.

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF- Klasse 0 bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres wie folgt eingestuft:

von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse SF 1

von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½

Das bezieht sich jetzt auf die normale SF Stufung.

Es gibt aber definitiv Versicherer, die dir im Folgejahr bei einer SF Übertragung SF 1 gewähren, wenn du im ersten Halbjahr den Führerschein gemacht hast.

Zeig doch einfach die AKB von denen und wo das dort steht.

Dem TE hilft das aber überhaupt nicht, wenn er nicht bei einem solchen, mir nicht bekannten Versicherer ist.

Und wenn Du es gefunden hast, am besten sofort das hier bei Wikipedia ändern:

Die Generali macht das so.

Generali AKB:

Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 und liegen die Voraussetzungen für die Ersteinstufung in die SF-Klasse 1/2 oder 2 nach I.2.2 nicht vor, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.

Dann sollten die mal ihre AKB ändern!

Wo ein Versicherer bei Fiktion eines SF beginnt, steht nicht immer in den AKB. Bei der HUK beginnt die Fiktion immer mit mindestens SF 1/2 . Bei der Übertragung auf den Ehepartner/Lebensgefährte sogar mit SF 4.

Dies steht jetzt auch nicht in den AKB, aber es ist so.

Ist doch in Ordnung und ganz toll! Das hilft dem TE jetzt nachhaltig!

Finde ich immer sehr gut, wenn jemand schreibt: "Das steht zwar dort so, aber stimmt eigentlich nicht! Das weiß aber nur ich!"

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