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Beifahrer schlägt Tür gegen meinen Wagen

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 15:17

Hallo Leute,

ich war letzte Woche in Norddeutschland unterwegs. Auf einem Parkplatz hat mir eine Beifahrerin des Wagens neben mir die Tür volle kanne in die Seite meines Wagens gerammt. Die Tür ist dann am Radkasten eingeschlagen, genau am Knick. Ich war heute mit dem Wagen beim Beulendocktor, der konnte mir aber nicht weiterhelfen, da die Beule genau am Knick sitzt. Zusätzlich ist der Klarlack an der Stelle ab

Ich habe dann das Auto bei Audi vorgestellt. Die haben mir ein Angebot über 891€ gegeben. Da würde noch der Mietwagen für 2 Tage hinzukommen + die erneuerung der Lackkonservierung an der neu lackierten Stelle. Also rund 1200€.

Die Dame ist zwar Haftpflichtversichert, aber ich habe irgendwie Zweifel, dass die Versicherung einfach so zahlen wird. Die Dame hat auf dem Parkplatz schon gesagt, dass der Schaden irgendwie nicht von ihr ist und bli bla blubb.

So etwas hatte ich schon einmal, da musste ich mich mit dem Unfallgegner treffen und die Fahrzeuge so hinstellen, wie die standen. Nun in diesem Fall wohnt die Unfallgegnerin rund 600km von mir entfernt. Da kann ich nicht mal eben so hinfahren. Hattet ihr schon Erfahrungen, wie sich die Versicherung verhält?

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2011 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

 

Bei wem würdest du denn den Anspruch geltend machen? Ich kann selbstverständlich der Fahrerin oder Beifahrerin erst einmal ein Schreiben schicken. Wäre es aber nicht sinnvoller über diesen Zentralverband der Autoversicherer mir tatsächlich die Versicherungsdaten der Halterin geben zu lassen und mich direkt an die Versicherung zu wenden?

Über den Zentralruf bekommst du nur die Daten der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Halterin des Fahrzeuges.

Du kannst deinen Anspruch auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges geltend machen, und zwar direkt (Direktanspruch gegen den Kfz-Versicherer).

Dieser muss dann den Schaden auch regulieren - wie dann ein Ausgleich der Schadenverusacherin bzw. deren Privathaftpflicht mit dem Kfz-Versicherer erfolgt, soll und muss nicht dein Problem sein.

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Polizei kam keine ? Ich hätte die glaube ich geholt wenn sich der Gegner da schon querstellt.

Hast du Namen oder Kennzeichen doer sowas ?

Falls ja, kannst du über den Zentralversichererverband oder so ähnlich die Versicherung und Nummer rausfinden. Dann wendest du dich an die Versicherung lässt den Schaden beheben.

Moin,

war die Dame die Ehefrau des KFZ Besitzers (Halter + VN??) oder nur eine Bekannte.

Ich hoffe, Du hast Dir die Versicherungsgesellsch und Name Anschrift der Verursacherin geben lassen.

Sollte es eine Bekannte des KFZ Besitzers gewesen sein, dann müßte ihr PHV (Privathaftpflicht) dafür eintreten.

Ist es die Ehefrau gewesen, dann tritt die KFZ Vers. des KFZ Besitzers dafür ein.

am 18. Juli 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

 

Falls ja, kannst du über den Zentralversichererverband oder so ähnlich die Versicherung und Nummer rausfinden. Dann wendest du dich an die Versicherung lässt den Schaden beheben.

Dumm nur, dass es sich vorliegend um einen Schaden in der Privathaftpflichtversicherung handelt - da ist also nix mit Zentralruf usw. - ein Direktanspruch gegen den Versicherer besteht auch nicht.

 

@TE: Hat sich die Versicherung schon bei dir gemeldet, oder worin bestehen deine Bedenken?

 

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 15:35

Also die Verursacherin war die Mutter der Fahrerin. Ich habe sowohl den Namen der Fahrerin, das Kennzeichen und die Daten der Beifahrerin. Nee, Polizei kam keine. Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass sich der Schaden um die 60-100€ bewegt und nicht in die tausende geht.

Die Versicherungsdaten der Fahrerin habe ich mir nicht geben lassen, da ich davon ausgegangen bin, dass die Haftpflicht der Verursacherin für den Schaden eintritt.

am 18. Juli 2011 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Sollte es eine Bekannte des KFZ Besitzers gewesen sein, dann müßte ihr PHV (Privathaftpflicht) dafür eintreten.

Ist es die Ehefrau gewesen, dann tritt die KFZ Vers. des KFZ Besitzers dafür ein.

Nur ganz kurz zu dieser Aussage: Blödsinn!

Selbstverständlich würde die Privathaftpflichtversicherung der Ehefrau in die Regulierung eintreten, wenn diese nur Beifahrerin und weder Fahrzeughalterin, noch Fahrzeugführerin gewesen wäre.

Die Benzinklausel greift in diesem Falle nicht - und auch kein anderer Ausschlussgrund.

 

 

Sorry jetzt erst gesehen, dass es sich um die Beifahrererin handelt.

Wenn Sie Fahrer gewesen wäre müsste die Kfz-Haftpflicht regulieren oder ?

Zur Not Polizei mit dem Kennzeichen, ich würde mich darauf nicht ausruhen.

@ rider,

soso, wenn Deine Ehefrau als Beifahrer aus Deinem KFZ aussteigt und mir mit der Tür eine Beule macht, dann zahlt den Schaden Deine PHV, dass möchte ich sehen.

am 18. Juli 2011 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Sorry jetzt erst gesehen, dass es sich um die Beifahrererin handelt.

Wenn Sie Fahrer gewesen wäre müsste die Kfz-Haftpflicht regulieren oder ?

Dann schon, weil dann die Benzinklausel in ihrer Privathaftpflicht greifen würde, diese also nicht einzutreten hätte - und die Regulierung über die Kfz-Haftpflicht erfolgt.

am 18. Juli 2011 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@ rider,

soso, wenn Deine Ehefrau als Beifahrer aus Deinem KFZ aussteigt und mir mit der Tür eine Beule macht, dann zahlt den Schaden Deine PHV, dass möchte ich sehen.

Nenne mir bitte den Ausschlussgrund, warum nicht - den möchte ich jetzt hier sehen bzw. lesen.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

@TE: Hat sich die Versicherung schon bei dir gemeldet, oder worin bestehen deine Bedenken?

Ich sags mal so, auch ich hatte schonmal Versicherungsschäden. Ich gehe dann zur Versicherung und sage: Ich war es, das und das ist passiert und die Versicherung zahlt dann. Wenn die Dame aber anfängt und sagt, dass der Schaden nicht so doll sein kann, weil "Sie die Tür sofort wieder zugemacht hat, nach dem sie den Schlag gehört hat", dann könnte es schon sein, dass die Versicherung Zweifel an dem Schadenshergang hat und genauer nachforschen möchte. Nachforschen = Gründe suchen, wieso der Schaden nicht von der Fahrerin verursacht wurde. Ich weiß, dass die Seite des Wagens absolut sauber war, keine Beulen, keine Kratzer, nix.

Wie ist es jetzt, wenn die Versicherung nachforschen möchte, werde ich mit dem Wagen wieder in den Norden fahren müssen, um die Autos entsprechend wieder hinzustellen? In den Norden fahren = 1.200km fahren + 1. Übernachtung. Würde das die Versicherung auch tragen?

am 18. Juli 2011 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

 

Wie ist es jetzt, wenn die Versicherung nachforschen möchte, werde ich mit dem Wagen wieder in den Norden fahren müssen, um die Autos entsprechend wieder hinzustellen? In den Norden fahren = 1.200km fahren + 1. Übernachtung. Würde das die Versicherung auch tragen?

Das wirst du mit Sicherheit nicht müssen und das kann (und wird) auch keiner verlangen.

 

Jetzt mache doch erstmal deinen Anspruch geltend und warte ab, wie hierauf reagiert wird - dann wird man weitersehen.

Wenn es über die PHV geregelt wird hätte die Verursacherin doch keine Nachteile

Vielleicht solltest du ihr das mal klar machen

Sie denkt vielleicht das der Schaden über die KFZ Haftplicht läuft und dadurch eine Höherstufung erfolgt

Du hast ja sogar noch Glück das du im Wagen warst.Ansonsten sieht man dann beim Waschen die Dellen und zahlt immer selber...

Alle Schäden, die aus dem Betrieb des KFZ entstehen und im Zusammenhang mit dem KFZ zu setzen sind ( Be- und Enladen, Radwechsel usw) werden immer von der KFz Haftpflicht geregelt.

Da wird die PHV wohl sehen, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Nutzung des PKW steht und wird den Schaden ablehnen.

Kannste in den AHBs nachlesen.

am 18. Juli 2011 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Alle Schäden, die aus dem Betrieb des KFZ entstehen und im Zusammenhang mit dem KFZ zu setzen sind ( Be- und Enladen, Radwechsel usw) werden immer von der KFz Haftpflicht geregelt.

OHA!

Wenn ich also meinem Kumpel beim Radwechsel helfe und hierbei einen Schaden am Nachbarfahrzeug verursache zahlt nicht meine Privathaftpflicht, sondern dessen Kfz-Haftpflicht.............OH WEIA!

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Da wird die PHV wohl sehen, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Nutzung des PKW steht und wird den Schaden ablehnen.

Wenn ich aber weder Fahrzeughalter, noch Fahrzeugeigentümer, noch Fahrzeugführer bin - WAS wird denn die PHV DANN sehen?

Vielleicht, dass ich doch Versicherungsschutz habe?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Kannste in den AHBs nachlesen.

Ich würde an deiner Stelle diesen Thread hier ganz langsam und von Anfang an durchlesen - bis zum Ende, bevor ich hier weiterhin Falschaussagen und Fehlauskünfte verbreite:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?...

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