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Beim ausparken ein anderes Auto berührt
Guten Tag zusammen,
folgende Situation:
Beim zurücksetzen aus einer Parklücke habe ich ein anderes Auto berührt. Ich fuhr zurück und bremste rechtzeitig. Jedoch ließ ich die Bremse zu früh los und rollte noch ein kleines Stück zurück. Dabei berührte ich ein anderes Auto (ohne die Situation herunterspielen zu wollen, aber es waren realistisch betrachtet maximal 1-2 km/h mit denen ich mich in dem Moment bewegte). Erst nach einigen Augenblicken bemerkte ich überhaupt, dass ich wohl gerade ein anderes Auto berührt habe. Ich schaute daraufhin genau nach und es war weder an meinem, noch am anderen Auto ein Schaden sichtbar. Darauhin verließ ich den Parkplatz.
Scheinbar hat allerdings jemand diese Situation beobachtet, da ich heute ein Schreiben meiner Versicherung erhalten habe, mit der Frage bzw. der Bitte die Situation zu beschreiben.
Natürlich hätte ich auch einen solchen Fall direkt melden müssen, dessen bin ich mir nun im Nachhinein bewusst. War schon mal jemand in einer solchen Situation und wie verhalte ich mich nun am besten? Womit muss ich rechnen?
Vielen Dank und Grüße!
Beste Antwort im Thema
Warum sollte die eigene Versicherung tätig werden, wenn ihr gegenüber keine Schadenseintrittspflicht geltend gemacht wird? Es ist unlogisch, dass sich jemand an die Versicherung wendet,wenn er gar keinen Schaden erlitten hat.
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24 Antworten
Die Frage ist, ob doch ein Schaden entstanden ist, denn dann läge eine Straftat vor, weil du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast.
Es ist optisch und nach kurzen "Funktionstest" an Stoßstange, Nummerschild etc. von meinem und den anderen Auto definitiv KEIN Schaden bemerkbar gewesen.
Wenn ich das so in den Bericht schreibe, habe ich dann mit ernsten Konsequenzen zu rechnen? Auf anderen Seiten liest man ja Horrormeldungen von hohen Bußgeldern und Fahrerlaubnisentzug bei unerlaubten entfernen vom Ort des Geschehens.
Die heutigen sogenannten Stoßstangen bestehen i.d.R. aus Kunststoff und verformen sich nach leichten Kollisionen wieder zurück. Das heißt aber nicht, dass kein Schaden entstanden sein kann.
Du hättest jedenfalls besser die Polizei informiert.
Jetzt kannst du nur darauf hoffen, dass tatsächlich kein Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners eingetreten ist.
Ich gehe aber davon aus, dass der eine Werkstatt aufgesucht hat und die etwas gefunden haben.
Wenn nur die Versicherung und nicht die Polizei sich bei dir meldet, hättest du noch mal Glück gehabt.
Du hast sicherlich die angemessene Zeit gewartet? Du hast sicherlich im Nachhinein den Unfall gemeldet?
Dann hast Du nichts zu befürchten.
Zitat:
@UliBN schrieb am 5. Oktober 2017 um 16:02:21 Uhr:
Du hast sicherlich die angemessene Zeit gewartet? Du hast sicherlich im Nachhinein den Unfall gemeldet?
Dann hast Du nichts zu befürchten.
Hast du die Situationsbeschreibung gelesen?
Wohl eher nicht!
Zu befürchten hat er nur etwas wenn der Geschädigte
Anzeige erstattet.
Einen evtl. entstandenen Schaden muss seine Versicherung
in beiden Fällen regulieren.
Jetzt kannst Du erst einmal nichts zu tun außer wahrheitsgemäß den Schaden zu melden.
Man könnte in Betracht ziehen, nachträglich zur Polizei zu gehen. Das hat aber zwei Seiten:
- Wenn der Geschädigte Dich anzeigt, wäre es besser, wenn Du selber vorher der Polizei Bescheid gegeben hast.
- Tust Du das aber und der Geschädigte zeigt Dich nicht an, hast Du nur Zeit und Geld verschwendet.
Ob ein Schaden entstanden ist, kannst Du nicht beurteilen. Aber anders: wenn eine Tonne mit 2km/h auf einen stehenden Gegenstand rollt, der dann zunächst aus Kunststoff besteht, ist es schon so schwer vorstellbar, dass dabei kein Schaden ensteht. Auch wenn Du nach "Inaugenscheinnahme" nichts hast feststellen können.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:46:22 Uhr:
Zitat:
@UliBN schrieb am 5. Oktober 2017 um 16:02:21 Uhr:
Du hast sicherlich die angemessene Zeit gewartet? Du hast sicherlich im Nachhinein den Unfall gemeldet?
Dann hast Du nichts zu befürchten.
Hast du die Situationsbeschreibung gelesen?
Wohl eher nicht!
Zu befürchten hat er nur etwas wenn der Geschädigte
Anzeige erstattet.
Einen evtl. entstandenen Schaden muss seine Versicherung
in beiden Fällen regulieren.
Dummschwätzer!
Es steht da nichts zur Wartezeit. Und es steht da nur was zu direkt melden. Deswegen habe ich im nachhinein geschrieben. Beide Sachverhalte sind die entscheidenen Kriterien.
Die versicherungsrechtlichte Seite ist vollkommen getrennt davon zu sehen. Jedenfalls ist der Vorgang bekannt. Und wenn keine Anzeige kommt, dann einfach nur Glück. Und kommt eine, dann ist alles zu spät.
Ich finde es schon interessant, wie hier der eigentliche Aspekt vollkommen untergeht und Äbwägungen erfolgen.
Es ist und bleibt eine Unfallflucht.
Er schreibt aber er hat nichts "gemeldet".
Dann helfen auch Wartezeiten beliebiger Länge nichts Klugschwätzer.
Na ja, wenn man den Unterschied zwischen Wartezeit und melden nach einem verursachten Schaden nicht einmal kennt...
dann kann man auch nicht viel in Bezug auf vernünftige Beiträge erwarten!
Bei unerlaubten entfernen vom Unfallort wird ein Schaden benötigt.
Weder kennen wir die Autos, noch waren wir vor Ort. Aber es ist nicht so, dass bei jeder Berührung zwangsläufig ein Schaden einhergeht.
Anzuraten ist dem TE sich einzulesen und professionelle Hilfe dazu zu holen. Ist ein Schaden entstanden, ist das Unschön. Da wäre es erstrebenswert, dies über die Versicherung zu lösen, sollte der Gegner keine Anzeige erstellt haben.
Zitat:
da ich heute ein Schreiben meiner Versicherung erhalten habe, mit der Frage bzw. der Bitte die Situation zu beschreiben.
Damit liegt ein Schaden vor, der bereits geltend gemacht wird. Sonst würde die eiggene Versicherung nicht nachfragen. Eindeutiger geht es in der Ausgangsbeschreibung nicht.
Zitat:
@UliBN schrieb am 7. Oktober 2017 um 22:07:31 Uhr:
Zitat:
da ich heute ein Schreiben meiner Versicherung erhalten habe, mit der Frage bzw. der Bitte die Situation zu beschreiben.
Damit liegt ein Schaden vor, der bereits geltend gemacht wird. Sonst würde die eiggene Versicherung nicht nachfragen. Eindeutiger geht es in der Ausgangsbeschreibung nicht.
Die Frage ist nur ob der Schaden vom TE entstanden ist oder nicht von einem anderen Fahrzeug. Kann ja sonst jeder alles behaupten.
Es gibt einen Zeugen. Wie sonst sollte der Stein ins Rollen gekommen sein?
Eindeutiger geht es erst mal nicht.
Solange wir hier nicht mehr Infos bekommen, bleibt alles zu dieser Unfallflucht theoretisch.
Zitat:
@UliBN schrieb am 7. Oktober 2017 um 22:07:31 Uhr:
Zitat:
da ich heute ein Schreiben meiner Versicherung erhalten habe, mit der Frage bzw. der Bitte die Situation zu beschreiben.
Damit liegt ein Schaden vor, der bereits geltend gemacht wird. Sonst würde die eiggene Versicherung nicht nachfragen. Eindeutiger geht es in der Ausgangsbeschreibung nicht.
Das muss doch nicht zwangsläufig so sein - zumindest liegt aber ein Ereignis vor bei dem u.U. ein Schaden entstanden sein könnte.
Prinzipiell kann der TE sogar froh sein, dass sich der evtl. Geschädigte "nur" an die Versicherung gewandt hat.
Ich persönlich würde auch zuerst die Anerkennung der Eintrittspflicht abwarten bevor ich den Wagen (kostenpflichtig) untersuchen lassen würde.