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Beim Ausparken wurde mein Auto touchiert, Rechtslage bezüglich Verkauf?

Themenstarteram 31. Juli 2023 um 15:57

Hallo liebe Leute,

am Freitag habe ich mich mit einem Interessenten für mein Auto aus Belgien geeinigt. Jedoch ist mir heute folgende Situation passiert:

ich ging kurz in den Supermarkt um einzukaufen. Als ich zurück zu meinem Auto wollte, sah ich, wie links von meinem Auto jemand rückwärts rauswollte und hinten links mein Auto touchiert hat. Meine Frau saß zudem Zeitpunkt im Auto und hat es ebenfalls gesehen und auch gehört.

Die Schuldigen, ein Rentnerpaar, wollten wegfahren da bin ich Ihnen hinterhergerannt und aufgefordert stehen zu bleiben. Als sie dies bemerkten, taten sie das auch. Jedoch wollten sie die den Touch nicht gehört und vemerkt haben - ich lass das mal so stehen, war ein älteres Pärchen. Naja Polizei hinzugezogen die wiederum haben auch net viel getan, wir haben uns dann geeinigt das wir das über die Versicherung klären.

 

Wir haben den Fall soweit der gegnerischen Versicherung gemeldet, und dem Gutachter ebenso, bevor noch andere Schäden passieren.

Dem Interessenten habe ich den Vorfall - mir war das auch vom Timing her unangenehm - schildern müssen. Er sagt, wenn ich vom Preis her 250 Euro runtergehe, würde er das Fahrzeug trotzdem nehmen. Die 250 Euro kann ich selber verschmerzen.

Aber wie ist das mit der Rechtslage? Soll ich mein Auto jetzt verkaufen? Nicht das die hinterher nochmals das Fahrzeug sehen wollen.

Wie verfahre ich am besten weiter? Jemand ne Idee, oder Erfahrungen?

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20 Antworten

Schaden in den Vertrag aufnehmen incl. der daraufhin erfolgten Preisminderung.

Schaden der Versicherung in Rechnung stellen.

Die fehlenden 250,00 kassieren und alles ist gut.

Hatte als Ing. mal eine BGB-Vorlesung. Da gab's so ein Beispiel mit einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag über einen Hund, der dann aber vor der Übergabe überfahren wurde. Da kommt u.a. das Stichwort Gefahrenübergang ins Spiel.

Hier ist ein Thread bzgl. Autos, wo etwas derartiges passiert ist: https://www.zroadster.com/.../

notting

Themenstarteram 31. Juli 2023 um 18:07

Zitat:

@notting schrieb am 31. Juli 2023 um 19:49:22 Uhr:

Hatte als Ing. mal eine BGB-Vorlesung. Da gab's so ein Beispiel mit einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag über einen Hund, der dann aber vor der Übergabe überfahren wurde. Da kommt u.a. das Stichwort Gefahrenübergang ins Spiel.

Hier ist ein Thread bzgl. Autos, wo etwas derartiges passiert ist: https://www.zroadster.com/.../

notting

Erst mal lieben vielen Dank für deine Antwort. Eine Vorgeschichte noch:

Der Käufer ist ein Händler aus Belgien und noch besteht kein Kaufvertrag, heißt es wurde von beiden Seiten nichts unterschrieben. Wir haben ausgemacht, das ich die Vorlage für einen Kaufvertrag auswähle und er vor Ort unterschrieben wird. Es besteht noch kein Vertrag und es wurde auch nichts angezahlt.

 

Wichtig wäre für mich, ob ich das Auto trotzdem verkaufen kann bzw. soll, wo der Gutachter schon eingeschaltet und der Fall schon bei der gegnerischen Versicherung gemeldet wurde.

Was spricht dagegen,das Fahrzeug vor Übergabe zum Gutachter zu bringen.

Als geschädigter suchst Du Dir den selbst aus.

Wenn Du nicht reparieren lassen willst, weil der Belgier den Wagen haben will,musst halt fiktiv abrechnen

So würde ich das auch machen. Fahrzeug beim Gutachter vorführen, bei der gegnerischen Versicherung fiktiv abrechnen, Karre verkaufen und dem Käufer/Händler die 250 € Nachlass geben. Den Schaden und den Nachlass im Kaufvertrag festhalten. Was die Versicherung Dir gezahlt hat, hat den Käufer/Händler nicht zu interessieren.

Da könnte für Dich noch ein gutes Geschäft bei rausspringen. Du musst halt den Käufer/Händler solange vertrösten, bis Du das Gutachten in der Hand hast.

Themenstarteram 31. Juli 2023 um 19:25

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 31. Juli 2023 um 21:02:31 Uhr:

So würde ich das auch machen. Fahrzeug beim Gutachter vorführen, bei der gegnerischen Versicherung fiktiv abrechnen, Karre verkaufen und dem Käufer/Händler die 250 € Nachlass geben. Den Schaden und den Nachlass im Kaufvertrag festhalten. Was die Versicherung Dir gezahlt hat, hat den Käufer/Händler nicht zu interessieren.

Da könnte für Dich noch ein gutes Geschäft bei rausspringen. Du musst halt den Käufer/Händler solange vertrösten, bis Du das Gutachten in der Hand hast.

Danke das hilft mir schon weiter. Ich bin 36 Jahre jung, und hatte eine derartige Situation noch nie mit Gutachten, geschweige denn in in sowas verwickelt daher fehlt mir auch die Unerfahrenheit, deswegen kommen jetzt noch paar Fragen von meiner Seite aus:

ich war heute bereits beim Gutachter, er hat die Kratzer alle auf Foto festgehalten usw., und meinte er schickt mir das Gutachten morgen im Laufe des Tages per Mail zu.

Eigentlich steht doch für den Verkauf dann nichts mehr im Wege oder? Was kann denn noch passieren? Eventuell das die Gegnerseite das Fahrzeug nochmal abfotografiert haben will, was ich mir aber nicht vorstellen kann, oder mein Fahrzeug zur Anschauung nochmal gebraucht wird?

Die Gegenseite hat keinen Anspruch darauf, das Auto zu sehen. Du kannst fiktiv auf Basis des Gutachtens abrechnen, bekommst dann nur die MWSt. auf die geschätzten Reparaturkosten nicht ersetzt.

Themenstarteram 31. Juli 2023 um 21:23

Vielen Dank für all die hilfreichen Antworten. Dann werde ich das Auto für 250 Euronen weniger abgeben, und den Schaden sowie die Wertminderung mit in den Kaufvertrag einbauen.

Sollte es noch etwas erwähnenswertes geben oder ihr möchtet noch etwas hinzufügen, gerne schreiben.

Danke euch vielmals

Zitat:

@benzamq schrieb am 31. Juli 2023 um 23:23:19 Uhr:

Sollte es noch etwas erwähnenswertes geben oder ihr möchtet noch etwas hinzufügen, gerne schreiben.

Danke euch vielmals

Super, schön wenn wir dir zu einer Entscheidung helfen konnten.

Mach dann einfach die fiktive Abrechnung des Schadens mit der Versicherung und alle sind glücklich.

LG Moorteufelchen

Themenstarteram 31. Juli 2023 um 23:10

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 1. August 2023 um 00:00:02 Uhr:

Zitat:

@benzamq schrieb am 31. Juli 2023 um 23:23:19 Uhr:

Sollte es noch etwas erwähnenswertes geben oder ihr möchtet noch etwas hinzufügen, gerne schreiben.

Danke euch vielmals

Super, schön wenn wir dir zu einer Entscheidung helfen konnten.

Mach dann einfach die fiktive Abrechnung des Schadens mit der Versicherung und alle sind glücklich.

LG Moorteufelchen

Ja aber Hallo, besser konnte man mir gar nicht helfen können.

Jetzt stellt sich für mich die Frage noch wie ich das am besten in den Kaufvertrag reinschreiben bzw. formulieren soll. Irgendwer vielleicht noch einen Tipp hierzu?

Danke im Voraus

Der Käüfrt wurde über den Unfall Am... Um...vor Übergabe informiert und ist weiterhin Kaufbereit. Der Vereinbarte Kaufpreis wird wegen dem Schaden.... [Bezeichnen] um 250€ reduziert.

Weitere Ansprüche gegen den Verkäufer wegen dieses Schadens werden damit ausgeschlossen.

Es geht nicht um eine Vertragsänderung, sondern es besteht doch noch kein Vertrag. In den Vertrag darf daher keinesfalls stehen, dass wegen des Unfalls, der Preis um 250,- € reduziert wurde. Eventuell möchte die Versicherung später noch ein Nachweis, dass der Wagen verkauft wurde (z.B. wenn sie nachträglich noch etwas begutachten möchte) und der Nachweis wäre der Kaufvertrag. Da stehen dann die 250,- € drin und die Versicherung könnte auf die blöde Idee kommen, nur diese 250,- € als den Schaden anzusehen, der dem TE entstanden ist. Eventuell versucht sie dann eben nur diese 250,- € auszuzahlen.

Daher gehört in den Kaufvertrag einfach der neue vereinbarte Kaufpreis und eben eine Beschreibung des Unfallschadens. Wie er und dass er kürzlich entstanden ist, gehört auch nicht in den Kaufvertrag.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 1. August 2023 um 4:52

Macht durchaus Sinn. Hätte ich jetzt selber aber auch keinesfalls reingeschrieben.

„Der Käufer wurde über den Lackschaden an der und der Stelle informiert und ist weiterhin kaufbereit. Weitere Ansprüche gegen den Verkäufer wegen dieses Schadens werden damit ausgeschlossen“

So in etwa würde ich es dann wahrscheinlich reinschreiben

MfG

Das ist doch der erste Vertrag. Reicht es daher nicht, einfach nur den Lackschaden im Vertrag aufzuführen? Was vorher war, spielt doch keine Rolle. Ihr habt einen Kaufpreis für das Fahrzeug mit Lackschaden abgesprochen und somit wird einfach dieser Stand im Vertrag dokumentiert, Preis und Beschreibung des Lackschadens. Wenn der Käufer den Vertrag unterschreibt, hat der den Zustand des Fahrzeugs so akzeptiert und kann nachträglich keine weiteren Ansprüche wegen des Schadens stellen.

 

Gruß

Uwe

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