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Beim Auto verkauf Angeblich einen Getriebeschaden verschwiegen
Hallo erstmal..,
ich habe eben einen Anruf bekommen und bin mir gerade sehr unsicher und würde gerne einen Rat einholen.
zum Thema:
Ich habe gestern mein Auto Privat verkauft. Es war alles schön und gut, mein Vater musste noch kurz vorher etwas erledigen bis die Interessenten kamen (der Wagen wurde ungefähr 6km bewegt.
Die Interessenten waren da, und 2 Minuten später kam dann mein Vater mit dem Wagen an, welcher zu Verkaufen war. Alles schön und gut, die haben sich den Wagen rundrumm alles angesehen und ich habe die bekannten Mängel erzählt, und wir haben eine Probefahrt gemacht. Und zack, verhandelt und verkauft.
Heute erhielt ich einen Anruf von der Werkstatt des Käufers, dass ich denen verschwiegen hätte dass das Auto ein Getriebe Problem hat, man könne das Auto so keinen Meter mehr bewegen. Ich dachte am Telefon wie bitte?! Ja es müsste wegen der hohen Laufleistung sofort eine Getriebespülung gemacht werden, sonst würde sich das Getriebe direkt verabschieden. (Ist ein Automatikgetriebe)
Der Käufer hat mich angerufen und möchte das ich mich an diesen Kosten beteilige. Ich meinte zu ihm hör mal, wir haben eine lange Probefahrt gemacht und so fährt das Fahrzeug immer. Neeeeeein meinte er, wir müssen von diesem Problem gewusst haben, deshalb hätten wir auch das Fahrzeug vor der Besichtigung warm gefahren damit dieses Problem nicht so auffällt. Das Auto fährt immer gleich, egal ob es warm oder kalt war..
Naja ihr könnt euch jetzt denken in welcher Situation ich mich gerade befinde, ich habe den Käufer über jeden bekannten Mangel aufgeklärt und bin sogar etwas vom Preis runter, weil der Motor etwas Öl verlor und die Bremsen erneuert werden mussten. Beim Verkauf haben die noch etwas am Tacho rumgespielt und es kamen 18 Fehler raus, wo er auch meinte komm ich weiß jetzt nicht was ist, deshalb bin ich ihm auch mit dem Preis entgegen gekommen.
Ich habe gesagt das ich mich nicht darann beteiligen werde, er meint er hätte dafür kein Geld mehr da er schon viel am Wagen gemacht habe wie die Stoßstange und die Bremssättel lackiert und neue Scheinwerfer eingebaut (und das alles innerhalb von einem Tag? Gestern war ein Feiertag).
Als Vorlage für den Kaufvertrag habe ich einen von Mobile.de benutzt. Da ich jetzt nicht zugestimmt habe möchte er mich verklagen. (Er meint er möchte es selbst nicht, aber der Fehler sei jetzt von ihm bemerkt worden und es könne ja nicht von jetzt auf gleich passieren)
Nun meine Frage, sollte ich mich lieber mit den xxx€ Beteiligen, (der Preis wurde mir von der Werkstatt genannt) oder sollte ich lieber etwas abwarten?
Da ich gerade etwas bedrückt bin entschuldige ich mich schonmal für den Wirwar wenn alles durcheinander geschrieben ist.
Ich bedanke mich schonmal...
Beste Antwort im Thema
Endlich einer der die Eier hat was zu tun und sich nicht jahrelang mit Gott und der Welt streitet. Ich wäre sogar einen Schritt weiter gegangen und hätte die Kennzeichen abmontiert und mitgenommen. Da hätte er mächtig Spaß gehabt
Ich warte doch nicht bis sich bürokratische Mühlen mal bewegen nach Monaten. Weil in Deutschland ist Eigeninitiative und Denken NICHT erwünscht (würde sogar "nicht erlaubt" sagen)
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46 Antworten
Wer kein Geld für ein Auto hat, aber dann gleich sofort am ersten Tag die Bremssättel lackiert haben möchte, ist für mich ein Spinner.
Wenn ihr euch absolut sicher wart und die Probefahrt ausführlich genug war, dann würde ich hier nochmal auf genau das aufmerksam machen und genau nichts machen.
Wer "am Tacho rumspielt und dabei Fehler entdeckt" (ich gehe mal vom Fehlerspeicher auslesen o.ä. aus), hat ausreichend Ahnung von Autos, um ein defektes Getriebe zu erkennen, besonders wenn man damit direkt nach einem Tag in der Werkstatt war.
Ich würde das auf mich zukommen lassen, ich behaupte, dass das nur eine Masche ist und die Werkstatt ein Kumpel des Käufers ist, um noch etwas Geld auszuquetschen.
Du kannst ihm Anbieten, dass ihr damit zusammen zu einer Werkstatt fahrt, (die du aussuchst) und dort einmal das Getriebeproblem angeschaut wird.
Ich würde fast schon wetten, dass er sagt, dass das nicht geht oder noch besser, dass der Ölwechsel schon ausgeführt wurde.
Das wird im Sande verlaufen.
Der Typ von seiner Werkstatt meinte ich könne gerne bei ihm vorbeikommen und er würde es mir dann zeigen. Ich finde es auch sehr komisch dass angeblich an einem Tag so viel am Wagen gemacht wurde, da muss man ja auch alles vorrätig gemacht haben.
Die Einigung wäre eine kleine Summe, aber mir kommt das alles ehrlich gesagt nicht koscher vor, da ich schon fast 100.000km mit dem Wagen gefahren bin und er läuft und läuft...
hi
sage dem klar gekauft wie besichtigt seht ja im Vertrag auch so und es gibt keine Unfallschäden und Sonstige Probleme sind dem Käufer ja bekannt gegeben worden (Preisnachlass) oder halt in dem er den Fehlerspeicher Ausgelesen hat . Dann gab es eine Probefahrt.
So dann wen er ein angebliches Problem durch versteckten Mangel meint zu erkennen/gefunden hat dann hat er an dem Auto nix zu verändern weil das Bemängelte erst geklärt werden muss zb durch Fachwerkstatt oder Gutachter und wenn es ganz toll kommt durch Gericht .
Und falls dort eine Rückabwicklung erwirkt wurde könnte es ja nicht gemacht werden weil der Wagen ja nicht mehr so ist wie beim Kauf .
stell dir vor ich kaufe einen Wagen für 1000€ und finden einen verdeckten Unfall und der Wagen geht zurück an dich und jetzt sage ich ja ich bekomme von dir 5000€ weil ich .. am Wagen gemacht habe .
Also dem klar sagen wenn sie was wollen dann sehen wir uns bei Gericht und dann muss er dich verklagen und auch Beweisen , das der Schaden verdeckt und auch bekannt gewesen ist was fast Unmöglich beim Getriebe ist .
Oder sonst mal einfach sagen ja dann fahren wir in eine Fachwerkstaat meines Vertrauens oder halt zu einem Gutachter und wenn der sagt , das kein Mangel der Versteckt und Bekannt war zahlt der Käufer die Kosten dafür.
Da wir bestimmt nur Heiße Luft kommen mehr nicht .
An deiner Stelle würde ich gar nicht mehr reagieren, bis ein Brief von einem Anwalt an dich kommt. Erst dann kann man ernsthaft überlegen ob man diesen erwidert. Spätestens bei einem gerichtlichen Bescheid, dass Klage erhoben wurde, würde ich dann zum Anwalt gehen. Dies wird in diesem Fall aber nicht passieren.
Um was für einen Haufen Schrott geht es hier eigentlich?
Wie alt, km, Preis?
Es geht hier um gar keinen Haufen Schrott Der Werkstatt Types meinte selbst es ist abgesehen von dem angeblichen Schaden ein sehr schönes gepflegtes Auto, mehr spielt ja eigentlich keine Rolle.
da Du Privatmann bist und der Käufer auch gibt es hier kein Problem für Dich. Eien nachträögliche Gewährleistungspflicht giebbt es für Dich nicht.
Er hat das Auto doch selber Probe gefahren. Was beschwert er sich denn jetzt noch? Irgendwelche Ansprüche aus Defekten muß er VOR Abschluß des Vertrages anbringen.
Ansonsten gilt: Gekauft wie gesehen und Probe gefahren. Wenn das Auto kurz nach deiner Hofeinfahrt auseinanderfällt ist das ganz alllein sein Problem. Wer sagt denn, das er das Getriebe nicht selber auf der fahrt nach Hause kaputt gemacht hat?
Wie Du sagst, war Dir ja nix von einem Getriebeschaden bekannt. Unbekannte Schäden mußt Du nicht angeben. Wie auch.
Und zum Anderen: Er muß Dir den Betrug nachweisen. In Deutschland gilt noch immer der Grundsatz: Jeder ist unschuldig, solange ihm die Schuld nicht nachgewiesen ist. In USA und in Krimis ist es oft anders rum aber in DE nicht.
Was sollst Du also machen? garnix! Wenn er nochmal anruft: Auflegen. E-Mails nicht beantworten (aber nicht llöschen). Wenn er noch was will muß er zum Anwalt gehen (und den auch erstmal bezahlen). Wenns ein guter Anwallt ist, wird er ihm von einer Klage abraten, mangels Erfolgsaussicht. Seine Reschtschutzversicherung würde da wohl genauso denken. Und selbst wenn er klagen sollte: Es wird verdammt schwer einen Richter zu finden der auf so eine Klage einsteigt. Und wenn es zur Klage kommt dann muß der Betrug nachgewiesen werden. Das ist quasi aber nicht möglich, da das Auto ja bereits "verbastelt" wurde und ein exkter Nachweis schlichtweg nicht möglich ist. Also im Zweifel für den Anegklagten.
Und noch was: So eine Klage dauert mindestens 3--4 Moante. Solange dürfte er mit dem Auto garnicht fahren. Und Anwällte und Richter wollen Vorkasse. Er hat aber wohl keine Kohle und Prozesskostenbeihilfe wird er wohl nicht bekommen (genau wie bei der Rechtschutzversicherung). Und ohne Moos nix los weder beim anwalt, noch beim Richter.
hi
ist ja ohne Interesse was es für ein Auto ist . Du hältst einfach Still und das war es dann selbst einen Brief vom Anwalt kannst einfach Entsorgen ist halt eine Aufforderung die du Entsorgen kannst .
Erst wenn das Gelbe Einschreiben vom Gericht kommt kannst du einen Anwalt mal aufsuchen oder halt nicht denn es ist eine Zivile Sache und du musst dich nicht vertreten lassen . Und wenn du vor Gericht bist kannst halt abwarten was kommt und wenn du verurteilst wird kannst halt in Berufung gehen mit einem Anwalt dann .
Ist ja immer eine Risiko Abwägung und auch der Kosten.
Aber was hat eine Getriebespülung mit einem Defekten Getriebe zu tun . Das ist halt ein Normaler Großer Inspektion Zusatz um die Funktion weiter zu Gewährleisten bei meinem Tiguan ist das nach 4 Jahren und Kostet dann ca 800-900 €
Darum Versuchen kann er viel aber bekommen ist was anders .
Sehe ich auch so, eine Getriebespülung wird nicht bei einem defekten Getriebe durchgeführt.
Gerade im warmen Zustand macht dann das Öl eines Automatikgetriebes Probleme da die Scherkräfte nicht mehr aufgebracht werden können und/oder zuviel Wärme entsteht.
Somit denke ich auch, dass dort jemand Geld benötigt. Denn wenn die Fehler ausgelesen wurden, wurde ja auch das Getriebestg. ausgelesen. Somit hat er sich selber den Strick gedreht.
Wegschicken und dem Kunden drohen, dass man ihn wegen versuchter Erpressung anzeigt. (Ist zwar keine Erpressung, aber wer nachverhandelt sollte mal härter rangenommen werden).
Und las Tipp für den nächsten Auto-Verkauf - einweg-sim-karte verwenden.
Ist wohl leider inzwischen eine Masche geworden um nachträglich noch 'nen schnellen Taler zu machen.
Trotzdem sollte zuerst aber mal noch geklärt werden ob du die Gewährleistung überhaupt wirksam ausgeschlossen hast.
Dann wärst du als Privatverkäufer aus dem Schneider, sofern du von dem angebl. Schaden nichts gewusst hast. Der Kaufvertrag von mobile ist dafür schon mal ein erstes Indiz.
Allerdings kann dieser Ausschluss auch wieder durch irgendwelche leichtfertigen Zugeständnisse (z.B. "ohne weitere Mängel", "Motor/Getriebe top", ...) u.U. ausgehebelt werden.
Deshalb solltest du mMn zuerst mal deinen Vertrag genau prüfen (lassen).
Wenn du damit auf der sicheren Seite bist - einfach ignorieren und auch keine Aus-/Zusagen zu machen.
hi
warum gutes Geld verbrennen und seinen Vertrag prüfen lassen . was bringt das den ! Nix .
Wenn die andere Seite was will soll sie ihn Verklagen und dann prüfen/Urteilen andere . Und nicht schon vorab Geld ausgeben nur weil ein andere Geld von einen haben will .
Dann könnte man ja wegen allen beim Anwalt gleich Einziehen und selbst wenn der es so sieht wie sein zahlender Auftraggeber muss ein anderer Rechtsanwalt das nicht auch so sehen oder im Auftrage seines Zahlenden Kunden so anerkennen .
Das macht hier in D noch immer ein Neutrales Gericht und selbst die holen sich oft Gutachter Meinungen ein um dann sich eine Meinung/Urteil zu finden und selbst das wird oft in der Nächsten Instanz wieder anders gesehen und bewertet .
Darum einfach dem wer er weiter Nervt klar sagen wenn sie andrer Meinung sind dann verklagen Sie mich und dann sehen wir uns vor dem Richter wieder und dann sehen wir weiter.
Und nur so Aussagen wie Motor Top oder Rentnerwagen/Garagenwagen was sagen die Aus Nix Da würde einer sagen ja das bezieht sich auf .. oder .. mehr nicht also Bedeutungslos.
Zitat:
@porks schrieb am 2. April 2018 um 13:05:15 Uhr:
hi
warum gutes Geld verbrennen und seinen Vertrag prüfen lassen . was bringt das den ! Nix .
Wenn die andere Seite was will soll sie ihn Verklagen und dann prüfen/Urteilen andere . Und nicht schon vorab Geld ausgeben nur weil ein andere Geld von einen haben will .
Einen Vertrag zu überprüfen muss nicht zwangsläufig vom Anwalt gemacht werden und auch nicht zwangsläufig Geld kosten.
In erster Linie sollte das der TE tatsächlich mal selbst machen.
Das gibt dem TE in erster Linie eine Sicherheit, die er momentan anscheinend nicht hat.
Zitat:
Dann könnte man ja wegen allen beim Anwalt gleich Einziehen und selbst wenn der es so sieht wie sein zahlender Auftraggeber muss ein anderer Rechtsanwalt das nicht auch so sehen oder im Auftrage seines Zahlenden Kunden so anerkennen .
Das macht hier in D noch immer ein Neutrales Gericht und selbst die holen sich oft Gutachter Meinungen ein um dann sich eine Meinung/Urteil zu finden und selbst das wird oft in der Nächsten Instanz wieder anders gesehen und bewertet .
Darum einfach dem wer er weiter Nervt klar sagen wenn sie andrer Meinung sind dann verklagen Sie mich und dann sehen wir uns vor dem Richter wieder und dann sehen wir weiter.
Falls der Vertrag allerdings doch nicht wasserdicht ist und zudem an der Geschichte mit dem Getriebeschaden was dran ist, könnte der TE u.U. mit deiner Variante schlechter/teurer wegkommen.
Deshalb nochmal der Rat an den TE: schau dir deinen Vertrag nochmal genau an!
Wenn du vertraglich auf der sicheren Seite bist und dir keine Kenntnis des Schadens nachweisbar ist, einfach alles weitere vom Käufer ignorieren
Zitat:
Und nur so Aussagen wie Motor Top oder Rentnerwagen/Garagenwagen was sagen die Aus Nix Da würde einer sagen ja das bezieht sich auf .. oder .. mehr nicht also Bedeutungslos.
Dazu habe ich hier auf MT schon ganz andere Storys gelesen.
Manch einer hat schon einen gutgemeinten, handschriftlichen Zusatz oder das falsche Kreuz auf einem eigentlich sicheren Vertrag im Nachhinein teuer bezahlt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. April 2018 um 14:04:42 Uhr:
Dazu habe ich hier auf MT schon ganz andere Storys gelesen.
Manch einer hat schon einen gutgemeinten, handschriftlichen Zusatz oder das falsche Kreuz auf einem eigentlich sicheren Vertrag im Nachhinein teuer bezahlt.
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