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Beim rückwärts fahren

Ford Focus Mk4
Themenstarteram 10. Dezember 2024 um 22:45

Beim rückwärts fahren schlägt das Kind 6-7Jahre alt von Freund, plötzlich die Tür hinten links auf knallt sofort gegen Beton blummenstein wer haftet und welche Versicherung zahlt das

Hinten links/ Ford Focus
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23 Antworten

Vermutlich keine. Warum war die Kindersicherung nicht aktiv?

"Eltern haften für ihre Kinder."

An die Eltern wenden. Wenn diese verantwortungsvoll sind, haben diese eine Familienschadenhaftpflichtversicherung. Dieser Versicherung können die Eltern des Kindes den Schaden melden, wenn diese die Schuld ihres Kindes anerkennen.

Der Schaden am Blumenkübel wird von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bezahlt.

ansonsten:

Zitat:

StVO § 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

...

(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu

vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. ...

Zitat:

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) Wer ein Fahrzeug führt, (...) hat zudem dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch (...) die Besetzung nicht leidet.

Zitat:

@rp-orion schrieb am 11. Dezember 2024 um 10:14:15 Uhr:

Der Schaden am Blumenkübel wird von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bezahlt.

Das bringt mur gerade ein grinsen ins Gesicht, oh man.

 

Dann gibt es leider auch noch die besondere Vorschrift für Rückwärtsfahren.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du dir erstmal bei einem Anwalt für Verkehrrecht, Rat holen.

Hallo,

Unfassbar was für bescheuerte Antworten hier kommen. Die Oberleher sind hier ja echt mal wieder vertreten.

Um dir mal zu helfen. Wende dich an deine Kfz- Versicherungen. Die regulieren nicht nur Schäden, sondern leisten auch allgemeine Hilfestellung bei Unfällen. Und dazu gehört auch eine Beratung was nach einem Unfall zu tun ist. Diese Beratung ist ohne zusätzliche Kosten in deiner Haftpflichtversicherung enthalten.

Zitat:

@Julia_1990 schrieb am 11. Dezember 2024 um 14:32:14 Uhr:

Hallo,

Unfassbar was für bescheuerte Antworten hier kommen. Die Oberleher sind hier ja echt mal wieder vertreten. ........................

Da schreibt ja der richtige Oberlehrer !

Zitat:

@harrypet schrieb am 11. Dezember 2024 um 14:34:19 Uhr:

Zitat:

@Julia_1990 schrieb am 11. Dezember 2024 um 14:32:14 Uhr:

Hallo,

Unfassbar was für bescheuerte Antworten hier kommen. Die Oberleher sind hier ja echt mal wieder vertreten. ........................

Da schreibt ja der richtige Oberlehrer !

Sorry, wenn jemand auf die Frage, was er oder sie nach eine Unfall tun soll, ernsthaft antworte, dass man besser hätte aufpassen müssen, dann ist das schon ziemlich bescheuert. Die Themenetstellerin hat nicht danach gefragt, was sie möglicherweise falsch gemacht hat, sondern um Hilfe gebeten. Dein Post bzw. der Rat mit der Rechtsschutz war der einzige der hilfreich war. Insofern bezog sich, dass oberleherhafte nicht auf dich. Sorry dafür, dass das aus meinem Post nicht hervor ging. Die Haftpflichtversicherung leistet bei Erstberatung auch Hilfe ohne expliziten Rechtsschutzbaustein. Aber natürlich ist auch der Weg über die Rechtsschutz möglich, sofern eine vorhanden ist.

Zitat:

@navimodus schrieb am 11. Dezember 2024 um 00:24:40 Uhr:

"Eltern haften für ihre Kinder."

An die Eltern wenden. Wenn diese verantwortungsvoll sind, haben diese eine Familienschadenhaftpflichtversicherung. Dieser Versicherung können die Eltern des Kindes den Schaden melden, wenn diese die Schuld ihres Kindes anerkennen.

Kind 6-7 Jahre kann per Definition gar keine Schuld haben

§ 828 BGB

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Man müsste hier den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen

Zitat:

@der_ich schrieb am 11. Dezember 2024 um 15:03:24 Uhr:

Zitat:

@navimodus schrieb am 11. Dezember 2024 um 00:24:40 Uhr:

"Eltern haften für ihre Kinder."

An die Eltern wenden. Wenn diese verantwortungsvoll sind, haben diese eine Familienschadenhaftpflichtversicherung. Dieser Versicherung können die Eltern des Kindes den Schaden melden, wenn diese die Schuld ihres Kindes anerkennen.

Kind 6-7 Jahre kann per Definition gar keine Schuld haben

§ 828 BGB

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Man müsste hier den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen

Ergänzend ist hier noch zusagen, dass der Unfall Im laufenden Verkehr passiert ist. Damit haftet Kinder bis 10 Jahre nicht.

https://www.adac.de/.../

 

Wichtig. Eine Famielenhaftpflicht leistet im Regelfall auch wenn kein rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz besteht. Aber das alles erklärt der Themenstellerin die eigene Kfz- Haftpflichtversicherung. Die nehmen sogar kostenlos Kontakt mit der anderen Versicherung auf und klären, dass ab.

Nur das die Privathaftpflicht sofort ablehnt, wenn ein Kfz im Spiel ist

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 11. Dezember 2024 um 15:47:12 Uhr:

Nur das die Privathaftpflicht sofort ablehnt, wenn ein Kfz im Spiel ist

Nein, darf sie gar nicht und es stimmt auch nicht.

Wenn hier eine Privathaftpflicht irgendetwas zahlen würde, dann würde ich diese Versicherung als Kunde meiden, da sie meine Beiträge unnütz verteilt.

In wessen Auto saß das Kind?

Wer hatte damit die Aufsicht über das Kind (und das Fahrzeug)?

Ich würde das unter "dumm gelaufen" und "hoffentlich was gelernt" verbuchen.

Zitat:

@rp-orion schrieb am 12. Dezember 2024 um 07:35:29 Uhr:

Wenn hier eine Privathaftpflicht irgendetwas zahlen würde, dann würde ich diese Versicherung als Kunde meiden, da sie meine Beiträge unnütz verteilt.

In wessen Auto saß das Kind?

Wer hatte damit die Aufsicht über das Kind (und das Fahrzeug)?

Ich würde das unter "dumm gelaufen" und "hoffentlich was gelernt" verbuchen.

Es liegt in der Natur eines Haftpflichtschadens, dass etwas "dumm gelaufen" ist. Der beschriebene Schaden ist selbstverständlich ein Haftpflichtschaden. Sofern die Eltern eine Familienschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben reguliert diese den Schaden. Auf die Einrede der Deliktunfähigkeit des Unfallverursachers verzichten die Versicherung im Regelfall.

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