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Beim Tüv durchgefallen!!! (Auto technisch 1A!!!)

Themenstarteram 1. September 2008 um 8:49

Hallo!

Nun weiss ich, dass man auch mit einem Top Auto beim Tüv durchrasseln kann :(

Ich war am Samstag mit dem 316i Compact meiner Freundin beim Tüv. Ok, es war schon 11.10 Uhr (um 12 Uhr schließen die normalerweise). Um 11.50 Uhr kam ich dran. Die AU hatte ich auch schon beim befreundeten Mechaniker machen lassen (nur 15 anstatt 31 Euro wie beim Tüv bezahlt). Das alles und meine Nase passten dem Tüv Prüfer wohl nicht ;)

Der Wagen ist in einem 1 A Zustand. Alles tüv-relevante ist neu (Traggelenke, Hinterachs-Gummi-Dämpfer, Auspuff, Reifen, Bremsen inkl. kompl. neuer Feststellbremse usw). Alles? Wohl doch nicht alles! :D

- Der Tüv Prüfer bemängelte die Blinker!! Original weisse Blinker von BMW. Die würden weiss anstatt ornage blinken! Meiner Meinung nach eher gelb-orange anstatt weiss. Aber gut, alle 4 Birnen müssen neu, da die orange Farb-Beschichtung wohl mit der Zeit abblätert laut Tüv-Prüfer.

- Er bemängelte die Rad/Reifen Kombi! Es ist die Radialspeiche in 16 Zoll mit 205/55-16 Reifen montiert. Laut BMW zulässig, er fand das in seinem PC aber nicht. Im KFZ Schein sind ja eh nur 185er 15 Zoll drin....

- Ein eingetragenes H&R Fahrwerk im Schein. Nun ist wieder ein original M-FW eingebaut. Er meinte das H&R müsste ausgetragne werden...

- Und zu guter letzt die Nebelscheinwerfer. Die blenden laut seiner Aussage zwar nicht den Gegenverkehr, leuchten aber trotzdem nicht richtig.

Ergebnis: erhebliche Mängel! Keine neue Plakette bekommen!

Die Rad/Reifenfreigabe hab ich mir schon ausgedruckt, 4 neue Blinkerbirnen kommen gleich rein und mein Mechaniker stellt gleich nochmal die Nebler richtig ein und dann darf ich nochmal dahin *woistdaskotzsmilie*

Also Leute, nächstes mal auch die Blinkerbirnen checken ob die orange blinken :D

Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema

ganz klar, eingetragenes Fahrwerk stimmt nicht mit dem eingebauten überein, da kann er Dich nicht durchkommen lassen.

Ich finds schade, dass man schimpft wenn ein TÜV-Prüfer seinen Job ernst nimmt.

Ist mir lieber als einer, der ständig beide Augen zudrückt und durch dessen Nachsicht dann

gefährliche Bastelbuden auf der Strasse rumfahren.

Klar ist bei Dir ein original-FW eingebaut und der Wagen ist keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer,

abe wo zieht man da eine Grenze?

Er hat auf jeden Fall korrekt gehandelt.

Auch die Rad-/Reifenkombi ... wenn ers im PC nicht findet, kann er Dich nicht durchkommen lassen.

Deine Aussage ist hier nix wert, auch wenn sie der Wahrheit entspricht. Es gibt viele, die in der gleichen

Situation das Blaue vom Himmel runterlügen würden, nur um nen Stempel zu bekommen.

Das mit den Blinkerbirnchen hat mich auch schon mal erwischt, ist genau wie die falsch eingestellten Nebler ein

geringer Mangel und daher nicht "Kriegsentscheidend".

@Martin: sehr netter Kerl, in meinen Augen hat er nur den falschen Job.

Stell Dir vor, einer mit "falschen Felgen", deren Reifen platzt (weil er im Radlauf gescheuert hat), verliert die

Kontrolle über seinen Wagen und überfährt Deine Freundin. Sehr netter Kerl der Prüfer, gut dass er damals

mit einem Zwinkern beide Augen zugedrückt hat. ...

Naja, ich weiss, Moralapostel sind nicht beliebt/gefragt, aber vielleicht sollte man auch mal die andere Seite der Medallie betrachten.

Ciao, Ralf

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Zu was für einem TÜV fährst du denn? :D

Ich würde aber doch sagen dass der Prüfer nur pünktlich Feierabend machen wollte, und das geht wahrscheinlich schneller wenn er dich durchrasseln lässt... ;)

Was war das denn fürn Horst:D *lol*

Erhebliche Mängel:rolleyes:

Ohje, man(n) kanns auch echt übertreiben!

 

ich hatte da am Donnerstag bei der Dekra ein ganz anderes erlebnis:

Prüfer: "Ich bräuchte noch einen nachweis für die Zulässigkeit ihrer 18-zoll-Felgen."

Ich: "Hmmm...hab da leider nur nen Ausdruck ausm Teilekatalog."

Prüfer: "Hmmm...der hilft mir leider nicht weiter...aber ich sehe, sie haben ja die 15zoll-Winterbereifung drauf....*zwinker*"

Ich: "Stimmt...! *grins*

 

 

sehr netter kerl finde ich.... :D

hängt echt auch viel vom Typ/Mensch/Prüfer ab.

mit meiner Karre:

1) TÜV: voll korrekt !

2) GTÜ: Oberschlaue Bemerkungen, EXTREM gründlich.

das rechte Licht mm zu tief - ginge überhaupt nicht so.

Ich sah da so ein Imbusschlüssel bei ihm und durfte NUR SELBST mm hochdrehen.

Nee, nee........aber satte Preise :(

Nächstes mal wieder TÜV;)

......owohl, schief gehen kann es da auch mal;)

ganz klar, eingetragenes Fahrwerk stimmt nicht mit dem eingebauten überein, da kann er Dich nicht durchkommen lassen.

Ich finds schade, dass man schimpft wenn ein TÜV-Prüfer seinen Job ernst nimmt.

Ist mir lieber als einer, der ständig beide Augen zudrückt und durch dessen Nachsicht dann

gefährliche Bastelbuden auf der Strasse rumfahren.

Klar ist bei Dir ein original-FW eingebaut und der Wagen ist keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer,

abe wo zieht man da eine Grenze?

Er hat auf jeden Fall korrekt gehandelt.

Auch die Rad-/Reifenkombi ... wenn ers im PC nicht findet, kann er Dich nicht durchkommen lassen.

Deine Aussage ist hier nix wert, auch wenn sie der Wahrheit entspricht. Es gibt viele, die in der gleichen

Situation das Blaue vom Himmel runterlügen würden, nur um nen Stempel zu bekommen.

Das mit den Blinkerbirnchen hat mich auch schon mal erwischt, ist genau wie die falsch eingestellten Nebler ein

geringer Mangel und daher nicht "Kriegsentscheidend".

@Martin: sehr netter Kerl, in meinen Augen hat er nur den falschen Job.

Stell Dir vor, einer mit "falschen Felgen", deren Reifen platzt (weil er im Radlauf gescheuert hat), verliert die

Kontrolle über seinen Wagen und überfährt Deine Freundin. Sehr netter Kerl der Prüfer, gut dass er damals

mit einem Zwinkern beide Augen zugedrückt hat. ...

Naja, ich weiss, Moralapostel sind nicht beliebt/gefragt, aber vielleicht sollte man auch mal die andere Seite der Medallie betrachten.

Ciao, Ralf

@seriousD:

klar, da geb ich dir recht.

aber der kannte sich aus, hat sofort gewusst, dass es sich um die M135 vom E46 handelt und wusste auch, dass die aufm E36 passt, er hätte halt nur gerne was schriftliches dafür gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

@seriousD:

klar, da geb ich dir recht.

aber der kannte sich aus, hat sofort gewusst, dass es sich um die M135 vom E46 handelt und wusste auch, dass die aufm E36 passt, er hätte halt nur gerne was schriftliches dafür gesehen.

Ich weiss ja, nur auch hier ist die Frage wo man die "Grenze" zieht, ... wo ist es ok und wo nicht.

Dass es bei Dir passt ist mir klar. Die M135 waren ja auch schon öfter mal Thema hier.

Ich will damit ja auch nicht alle TÜV-Prüfer verteufeln, die keine Paragraphenreiter sind.

Ist sicher schon jedem mal so gegangen, dass man sich gefreut hat, wenn der Prüfer ein Auge zugedrückt hat.

Aber ich finds halt falsch über einen Prüfer zu schimpfen, der das nicht macht.

Nicht der sollte dafür "bestraft" werden, sondern der, dessen Fahrzeug eben nicht den geltenden

Vorschriften entspricht.

Und die o.g. Mängel zu beseitigen ist ja im Grunde auch kein Problem, oder?

Nur wenn er "geringe Mängel" in den Prüfbericht schreibt und die Plakette vergiebt,

wird wohl niemand im nachhinein die Mängel beseitigen.

Ciao, Ralf

Mein Tüv-Prüfer (GÜS glaub ich ist das) hat mir erzählt, dass auch immer mehr Probe-Vorführungen gemacht werden.

Wenn der Prüfer dann ein Auge zudrückt, kann es ihm den Job kosten.

schon klar was du meinst.

aber die oben genantnen "mängel" sind weder erheblich noch echte mängel.

- weiß leuchtende blinker: wenn frank sagt, sie sind orange-weiß, kanns so wild noch nicht sein, also auf keinen fall "erheblich"

- blendende NSW...ok...sollte man einstellen lassen...aber ebenfalls kein erheblicher mangel

- ein nicht mehr eingebautes FW welches gegen ein originales ersetzt wurde, kann gar keinen mangel darstellen, da es nicht mehr vorhanden ist.

- eine ab werk freigegebene rad-/reifenkombination mit serienfahrwerk ist nicht eintragungspflichtig...hier liegt der fehler beim TÜV...also ebenfalls kein erheblicher mangel am fahrzeug. (eher erheblicher mangel an daten beim prüfer... ;) )

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

- ein nicht mehr eingebautes FW welches gegen ein originales ersetzt wurde, kann gar keinen mangel darstellen, da es nicht mehr vorhanden ist.

- eine ab werk freigegebene rad-/reifenkombination mit serienfahrwerk ist nicht eintragungspflichtig...hier liegt der fehler beim TÜV...also ebenfalls kein erheblicher mangel am fahrzeug. (eher erheblicher mangel an daten beim prüfer... ;) )

jein,

FW:

das eingetragene stimmt nicht überein mit dem eingebauten --> erheblicher Mangel

Rad/Reifenkombi:

Ist für den Prüfer nicht nachvollziehbar, dass die eingetragene Rad/Reifenkombi zulässig ist, liegt ein erheblicher Mangel vor.

(eventuell sind die Daten da beim TÜV nicht auf dem neuesten Stand, aber überleg mal, wenn Du der Prüfer wärst, würdest Du

sicher nicht sagen: "ach, das liegt sicher an nem veraltentem Datenbestand meiner EDV-Anlage, das geht natürlich in Ordnung")

Wenn ich z.B. im Felgenkatalog nachschaue, finde ich auch keine 205er kombi auf den

16" Radialstyling. Also würde ich auch erst mal annehmen, dass es normal nicht möglich / erlaubt ist.

Ciao, Ralf

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

 

Rad/Reifenkombi:

Ist für den Prüfer nicht nachvollziehbar, dass die eingetragene Rad/Reifenkombi zulässig ist, liegt ein erheblicher Mangel vor.

(eventuell sind die Daten da beim TÜV nicht auf dem neuesten Stand, aber überleg mal, wenn Du der Prüfer wärst, würdest Du

sicher nicht sagen: "ach, das liegt sicher an nem veraltentem Datenbestand meiner EDV-Anlage, das geht natürlich in Ordnung")

Wenn ich z.B. im Felgenkatalog nachschaue, finde ich auch keine 205er kombi auf den

16" Radialstyling. Also würde ich auch erst mal annehmen, dass es normal nicht möglich / erlaubt ist.

Ciao, Ralf

Das ist aber dem Prüfer sein Problem, wenn er die Freigaben vom Hersteller nicht finden kann. Die 205er 16" sind in seiner Freigabentabelle evtl. nicht bei jedem E36 Modell aufgelistet, sondern stehen ganz unten, mit der Bemerkung dass sie für alle E36 Modelle gelten. Vielleicht hat er es deswegen nicht gesehen. Trotzdem ist das dem Prüfer sein Problem.

Gruß

Berni

Themenstarteram 1. September 2008 um 12:55

Ich war heut mittag bei BMW. Die mussten schmunzeln (wohl immer noch) was es für Tüv Prüfer gibt.

Die Blinkerbirnen haben wir alle 4 erneuert. Die waren minimal abgeblättert. Wirklich nicht der Rede Wert-aber naja.

Das Fahrwerk was nicht verbaut ist, sollte dem Prüfer egal sein. Es ist ein Serienfahrwerk von BMW verbaut, wo die EG Nr. drauf steht. Das sollte reichen. Tipp vom Prüfer: Ich soll doch die 2te Seite vom KFZ Schein, da wo NUR die Eintragung vom ehemaligen H&R Fahrwerk drauf steht, einfach abtrennen!!!

Die Reifen wollte er nun trotz Ausdruck von BMW nicht anerkennen, sondern wollte sie Eintragen (kostenpflichtig, und nicht zu knapp).

Ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll :confused:

naja, dann muss ich mich wohl berichtigen ... da scheinst echt nen shice Prüfer erwischt zu haben :(

Themenstarteram 1. September 2008 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

naja, dann muss ich mich wohl berichtigen ... da scheinst echt nen shice Prüfer erwischt zu haben :(

klar sollen die genau gucken was die machen, aber in dem Fall war es übereifer!

Das mit dem FW hätte ich aber auch für evtl. korrekt erachtet. Aus folgendem Grund: In jedem FW-Gutachten steht drin, dass die Fahrzeughöhe vom TÜV neu betimmt und im Schein geändert werden muss. Hast du jetzt wieder ein original FW, stimmt die Fahrzeughöhe nicht mehr. So dumm das jetzt klingt aber wenn man ganz genau ist dann ist es eben so. Natürlich ist es total kleinkariert aber wir leben halt in D.

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