ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bekomme ich eventuell eine Teilschuld?

Bekomme ich eventuell eine Teilschuld?

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 12:54

Hallo Leute.Ich habe mich hier schon sehr oft durchgelesen.Jetzt habe ich mal eine Frage.Mein Mann und ich hatten am 02.06.2016 einen Autounfall.Wir fuhren auf der Vorfahrtstraße mit 3Spuren(auf jeder Seite 3 spuren und der Gegenverkehr getrennt)Wir fuhren auf der Mittleren(auf der rechten standen geparkte Fahrzeuge)eine Frau wollte nach links abbiegen in die Nebenstraße.Auf der Vorfahrtstraße sind 60kmh erlaubt.Ich hatte Ca. 58kmh drauf.Da ich sie schon sah habe ich etwas gebremst und bin normal weitergefahren mit Ca.52kmh.und ich hab gesehen das sie stand.also bin ich auch weitergefahren und auf einmal passiert es.ca.10m(nur geschätzt) vor mir fährt sie los.Ich nur noch(versucht) eine Vollbremsung zu machen damit nicht noch schlimmeres passiert,leider konnte ich nichts mehr machen und es krachte.Die Airbags nicht aufgegangen da ich eine gute Reaktion hatte und wir "nur" mit knapp 25kmh in ihr Auto rein sind.leider konnte ich nichts mehr anderes tun als voll zu bremsen.Die Geschwindigkeit war jetzt nicht Mega und wenn man sich es anschaut von vorne denkt man.ist nicht so schlimm,aber trotzdem hat unser kleiner twingo ?? einen wirtschaftlichen Totalschaden.Polizei hat Unfall aufgenommen.Waren auch sehr freundlich.Ein von MIR beauftragter Sachverständiger hat nächsten Tag gleich alles an der Unfallstelle dokumentiert.RA hat auch schon alles.Polizei wollte von mir und meinen Mann nur Ausweiß und von mir noch Führerschein.Aber keine Zulassungsbescheinigung.Wird die nicht meistens verlangt bei VU?Und jetzt konkret zu meiner Frage.Kann es sein das ich eine Teilschuld bekomme?Sie hat mir ja die Vorfahrt genommen(mir ist immernoch unklar warum sie stehen bleibt und wenn ich so dicht schon dran bin noch losfährt) ich habe gemacht was ich konnte,wäre meine Reaktion nicht so gewesen hätte es schlimmer ausfallen können ??

Habe eine kleine Skizze erstellt

Ähnliche Themen
51 Antworten

Wenn ich deine Skizze richtig deute,

warst du auf einer Vorrangstrasse,

und Sie hat dir den Vorrang genommen.

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 13:02

Genau

Wenn der Unfall für dich ein unabwendbares Ereignis war, trifft dich kein Mitverschulden und auch keine Haftung aus Betriebsgefahr. Ob das so war, stellt im Zweifel ein Gericht fest. Da könne wir hier schreiben, was wir wollen. Wenn sich das Gericht deiner Sachverhaltsdarstellung anschließt, wäre alles paletti. Der Knackpunkt ist eben, ob man bestimmte Tatsachen vor Gericht beweisen kann. Wenn das nicht geling,t genügt die eigene Überzeugung, im Recht zu sein, eben leider nicht.

Grüße vom Ostelch

Nö, sollte keine Teilschuld rauskommen (wenn das geschilderte so zutrifft).

Gruß Metalhead

am 9. Juni 2016 um 14:30

Das gibt nie im Leben eine Teilschuld, schon gar nicht, wenn so massiv gebremst wurde.

am 9. Juni 2016 um 14:30

Ich würde hier auch nicht von einer Teilschuld ausgehen.

Was hat denn die Unfallgegnerin gesagt?

War sie einsichtig oder hat sie alles abgestritten?

Hat die Polizei ein Ordnungsgeld verhängt?

Maschinenschaden

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges eine Gefahr ausgeht. Daher muss ein Kraftfahrzeug auch haftpflichtversichert sein. Wegen dieser Betriebsgefahr haftet der Halter eines Kfz auch ohne Verschulden. Das bedeutet in der Regel eine Mithaftung bei einem Unfall allein wegen der Betriebsgefahr.

Die Mithaftung entfällt allerdings bei grober Fahrlässigkeit des Unfallgegners oder wenn der Unfall für einen Unfallbeteiligten unabwendbar war.

Jede Vorfahrtverletzung ist normalerweise grob fahrlässig, und der Unfall war meiner Meinung nach für die Themenstarterin unabwendbar. Damit wäre eine Mithaftung ausgeschlossen.

Wie ein Gericht aber letztenendes entscheidet? "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes hand".

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man hier eine Teilschuld anbringen könnte.

Die Unfallgegnerin hätte nicht in den Querverkehr hinein abbiegen dürfen - punkt.

Schmerzensgeld für HWS-Syndrom nicht vergessen: Gibt mindestens 175€ pro Fahrzeuginsasse - mit Abdrücken vom Gurt sogar 250€. ;)

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 9. Juni 2016 um 17:52:11 Uhr:

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man hier eine Teilschuld anbringen könnte.

Die Unfallgegnerin hätte nicht in den Querverkehr hinein abbiegen dürfen - punkt.

Schmerzensgeld für HWS-Syndrom nicht vergessen: Gibt mindestens 175€ pro Fahrzeuginsasse - mit Abdrücken vom Gurt sogar 250€. ;)

Wer eine Klageschrift liest, kann sich in der Regel auch beim besten Willen nicht vorstellen, warum der Kläger das Verfahren verlieren sollte - bis die Klageerwidrung da ist. Man sollte aufgrund der Sachverhaltsdarstellung nur einer Seite mit endgültigen Aussagen immer etwas vorsichtig sein. Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man muss sie billig hören beede, wussten schon die Altvorderen. Audiatur et altera pars sagten die alten Römer dazu. ;)

Grüße vom Ostelch

Wenn ich der Schilderung der TE Glauben schenken darf (Linksabbieger übersieht den Geradeausverkehr bei normaler Geschwindigkeit), wie könnte man das denn deiner Meinung nach zerpflücken?

Nur mal so rein aus Interesse, bin einfach neugierig.

Einfaches Hochdeutsch (ohne Sprichwörter oder die alten Römer) genügt mir übrigens völlig. ;)

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 09. Juni 2016 um 23:48:50 Uhr:

Wenn ich der Schilderung der TE Glauben schenken darf (Linksabbieger übersieht den Geradeausverkehr bei normaler Geschwindigkeit), wie könnte man das denn deiner Meinung nach zerpflücken?

Nur mal so rein aus Interesse, bin einfach neugierig.

 

Einfaches Hochdeutsch (ohne Sprichwörter oder die alten Römer) genügt mir übrigens völlig.

Danke, dass du so genügsam bist. Wenn du meinen Text noch mal liest, wirst du erkennen, dass es unter der Voraussetzung, dass man der TE glauben schenkt, nichts zu zerpflücken gibt. Da weder du noch ich den Unfall gesehen haben, sollten wir uns dennoch mit absoluten Erklärungen etwas zurückhalten. Sie bringen keinem etwas.

 

Grüße vom Ostelch

@ TE: Ich möchte dich beruhigen. Wenn deine Schilderung so stimmt, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Schuld, auch keine Teilschuld, bekommen. Die Hintergründe haben die Foristen oben erläutert.

Ja, es gibt einzelne Fälle, in denen ein Richter unerwartet und merkwürdig entscheidet. Dafür ist er ein unabhängiger Richter (und das ist auch generell gut so). Aber du hast andererseits nun schon einen RA beauftragt, was normalerweise gar nicht nötig wäre. Dann sollten zumindest keine formalen Fehler passieren. Und ein aus deiner Sicht falsch entscheidender Amtsrichter ist auch kein Todesurteil, denn bei der anzunehmenden Schadenhöhe wird Berufung möglich sein.

Ein klitzekleiner schreibtechnischer Hinweis noch an dich: Hinter allen Satzzeichen kommt ein Leerzeichen.

Zitat:

@baer-tram schrieb am 9. Juni 2016 um 16:41:11 Uhr:

Die Mithaftung entfällt allerdings bei grober Fahrlässigkeit des Unfallgegners oder wenn der Unfall für einen Unfallbeteiligten unabwendbar war.

Was hier zutreffen sollte.

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bekomme ich eventuell eine Teilschuld?