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Beleuchtung nach US Standard - Umcodierung
Hallo Zusammen,
meine Tochter kaufte im Oktober 23 einen Leon 5F. Das Auto war eigentlich nur in Deutschland zugelassen.
Jetzt zum Problem.
Irgendwann codierte jemand die Beleuchtung auf US Beleuchtung um. Blinker ist dauerhaft orange gesetzt. Nun wurde sie neulich von der Polizei angehalten und erwartet jetzt eine Strafe und fahren darf sie auch nicht mehr. Jetzt haben Freunde von ihr (Kfz-Mechatroniker) probiert das wieder rückgängig zu machen, aber ohne Erfolg.
Weiß jemand von euch welcher Code dafür geändert werden muss? Bin in dem Fall Laie.
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19 Antworten
Schau mal hier, vielleicht hilft Dir das weiter:
https://www.stemei.de/.../blinker-gedimmt-us-standlicht.php
Und wenn das nicht geht, musst da das Auto in die Werkstatt bringen und alles wieder auf Werkseinstellungen codieren lassen.
Kostet zwar dann ein paar Euro, aber das ist halt der Nachteil von VCDS und co im VW Konzern. Jeder kann sich da halt austoben.
Erst mal Danke. Morgen geht das Auto in eine Werkstatt im Ort. Weil das Auto so nicht mehr bewegt werden darf.
Und die Kosten gebe ich an den Verkäufer des Autos weiter. Hat er doch ein illegal betriebenes Fahrzeug verkauft. Auch wenn er das nach eigener Aussage nicht gewusst hat.
Irgend jemand muss das Codiert haben, von alleine kommt das nicht.
Das ist klar. Das Auto hatte zuerst 2 Halter in Sachsen. Dann war es irgendwo rund um Karlsruhe angemeldet. Gekauft haben wir es bei einem Händler um Stuttgart. Es ist schwierig, da an die Vorbesitzer ranzukommen.
Man kann im Internet zur jeweiligen FIN für 20 Euro gesammelte Informationen zum Fahrzeug kaufen. Aber das ist auch nur so gut, wie Informationen von einer Vertragswerkstatt, vom TÜV vorliegen. Das war wenig hilfreich.
Mit VCDS kann man das korrigieren.
Hier ist die komplette logische Erklärung zu den Codierungen der Beleuchtung:
Die Beleuchtung wurde zu 90% wieder richtig gestellt. Nur die Nebelscheinwerfer vorne leuchten dauerhaft und lassen sich nicht über den Lichtschalter ein-/ausschalten. Das muss jetzt auch noch gemacht werden, dann ist’s wieder OK.
Ich frage mich als älterer Autofahrer ernsthaft, warum macht man solche Dinge die zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Bringen tut‘s ja nicht viel (besser Straßenausleuchtung oder so).
Ich weiß nicht, ob das bei dir geht, da würde ich die Nebelscheinwerfer als Kurvenlicht mit codieren.
Zitat:
@Bermudagrün schrieb am 15. Januar 2024 um 21:04:49 Uhr:
Die Beleuchtung wurde zu 90% wieder richtig gestellt. Nur die Nebelscheinwerfer vorne leuchten dauerhaft und lassen sich nicht über den Lichtschalter ein-/ausschalten. Das muss jetzt auch noch gemacht werden, dann ist’s wieder OK.
Ich frage mich als älterer Autofahrer ernsthaft, warum macht man solche Dinge die zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Bringen tut‘s ja nicht viel (besser Straßenausleuchtung oder so).
Zitat:
@Bermudagrün schrieb am 14. Jan. 2024 um 19:17:55 Uhr:
Und die Kosten gebe ich an den Verkäufer des Autos weiter. Hat er doch ein illegal betriebenes Fahrzeug verkauft. Auch wenn er das nach eigener Aussage nicht gewusst hat.
Man könnte jetzt natürlich sagen, dass das ja ganz offensichtlich ist und dem Händler hätte auffallen müssen, dass die Beleuchtung nicht korrekt ist, auch wenn er von der umcodierung nichts gewusst haben will.
Dummerweise sagst du mit dem Argument auch direkt, dass es dir selbst beim Kauf ja wieder hätte auffallen müssen :/
Wann hat das Auto denn zuletzt TÜV bekommen? Da sollte sowas ja auffallen....
Gibt viele die so TÜV bekommen, wer kennt wem usw. Leider kann man sowas nicht wirklich ausmachen, wer das nun am Ende codiert hat. Bleibt nur übrig das wieder umzucodieren oder das Auto zu verkaufen.
Ärgerlich aber leider kommt das ab und an mal vor, war wohl ein Bastler dran der 0 Plan hatte von dem was er macht ??
Zitat:
@Fh84 schrieb am 17. Januar 2024 um 15:06:54 Uhr:
Gibt viele die so TÜV bekommen, wer kennt wem usw.
Ob die hier beschriebenen Codierungen (Standlicht in den Blinkern, Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht) bei der HU auffallen oder nicht hängt einfach von vielen Details ab.
Ein idealer Prüfer sollte diese Mängel an einem idealen Prüfort natürlich feststellen (und dokumentieren), keine Frage.
In der Praxis hat man aber oft genug schon von der Örtlichkeit her keine Möglichkeit, mal gerade vor einen Spiegel bzw. eine spiegelnde Fläche zu fahren und die komplette Beleuchtung durchzuschalten. Die Fläche muss dann auch noch einerseits so gut spiegeln, dass man sieht was genau und wie hell leuchtet, andererseits muss sie matt genug sein, damit man auch die Hell-/Dunkel-Grenzen der Scheinwerfer richtig sehen kann (gerade in vielen elektronischen Einstellgeräten kann man die nämlich nicht wirklich gut beurteilen).
Also braucht man eigentlich schon zwei unterschiedliche Flächen. Das ist in realen Prüförtlichkeiten einfach schwierig, und eine Beschränkung der HU-Durchführung auf "ideale" Örtlichkeiten wussten die beteiligten Lobbys bisher immer zu verhindern
Bei der durchschnittlichen HU schaut man vor allem fürs Bremslicht einmal in den Spiegel und läuft vor der Überprüfung der Scheinwerfereinstellung einmal ums Auto, ob auch alles leuchtet was leuchten soll. Da fällt nicht zwingend auf, dass die Blinker in der Dunkelphase nicht ganz ausgehen, und die Nebelscheinwerfer hat man ja eh eingeschaltet, weil man deren Einstellung prüfen muss...
@hk_do ich weiß ja nicht, wo du deine HU machen lässt, aber die Beleuchtung hat bei mir noch jeder Prüfer kontrolliert. Wenn am Prüfplatz noch belegt war oder keine passenden Spiegel vorhanden waren, wurde ich auch schonmal gebeten, die entsprechenden Lichtfunktionen zu schalten und der Prüfer hat außen das Ergebnis kontrolliert.
Ein Prüfer der das hier genannte nicht bemängelt, der braucht nicht verteidigt werden, der hat bei der Kontrolle der Beleuchtung einfach beide Augen zugedrückt!