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Beratung bzgl. Autoverkauf / Käufer will zum Anwalt

Themenstarteram 17. September 2018 um 15:49

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe vor einigen Tagen mein Auto verkauft per Privat an jemanden. Alles gut soweit, er hat das Auto angeschaut und ist Probe gefahren und Ihm gefiel es.

Dann wollten wir die Anhängerkupplung (schwenkbar) ausprobieren und sie rastete nicht mehr ein und das Auto piepte die ganze Zeit. Nach 30 Minuten haben wir Sie dann in die Grundposition eingerastet bekommen. Nichts desto trotz hat er das Auto gekauft.

Nun will er zum Anwalt bzw. zum Gutachter, weil der Opel Händler sagt das muss schon vorher gewesen sein, ich soll ihn arglistig getäuscht haben.... Das Auto stand 3 Monate hier rum weil ich es nicht mehr brauchte... Wusste er auch alles. Das Auto ist ja auch schon 4 Jahre alt. Kaufvertrag wurde so ein 0815 aus dem Internet gemacht und gut war für mich.

Was kann ich nun machen?

Bin ja sogar noch etwas vom Preis runtergegangen wg. der Anhängerkupplung und nun bin ich hammer nervös und weiss grad nicht was ich machen soll.

Freue mich auf eure Antworten, danke sehr.

mfg

Beste Antwort im Thema

@ TE, ein Tipp vielleicht noch... laß Dich keinesfalls von so Sachen wie Gutachter oder Anwalt einschüchtern.

Gutachter ist heutzutage jeder der glaubt irgendwie eine Ahnung zu haben... das sind häufig irgendwelche abgehalfterten Leute, von denen sich rausgestellt hat, dass sie in ihrem eigentlichen Job nichts taugen. Dann zahlen se ein paar Kröten, machen nen 3-Tageskurs, bekommen danach ne Urkunde und nen Stempel mit dem se ihrem verzapften oft unhaltbaren Mist Glaubwürdigkeit verleihen.

Und bei Rechtsanwälten siehts nicht besser aus, da laufen genügend am Hungertuch nagenden Wald- und Wiesen-Anwälte rum die ihren Briefkopf auch noch für den idiotischsten Schwachsinn hergeben.

Alles tolle, ehrenwerte Leute, so lange man als Laie keine Ahnung hat oder so lange man nicht anfängt eigene Gechütze aufzufahren und an der Substanz zu kratzen... dann fällt so ein Kartenhaus nämlich meist recht schnell zusammen.

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Am besten man hätte das mit der Anhängerkupplung in den Vertrag geschrieben...

Ich gehe einfach Mal davon aus, dass die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde?

Da das Vorhaben des Käufers ERNST ist, würde ich Dir raten, einen

Anwalt Deines Vertrauens hinzuzuziehen. DerKann Dir sagen,wie

Deine Chancen stehen. Ich hoffe für Dich, das Du vielleicht wenig-

stens einen Zeugen für das Verhandelte hast. Am Besten für Dich

wäre, Du hättest Alles schriftlich festgehalten. Denn die Richter

haben bei mir, ich hatte mal Sowas, für den Käufer entschieden

und ich mußte den Kauf Rückabwickeln. Das passiert mir,nie wieder.

Dir wünsche ich Alles Glück der Welt. Gruss aus B...........

wenn ich annehme, dass es ein ADAC oder mobile Kaufvertrag war, würde ich mir weniger Gedanken machen. Wenn das mit der AHK auch noch drin steht, absolut safe

Ich würde raten den Käufer so wie sein Anwalt zu ignorieren bis ein Brief vom Gericht kommt.

Themenstarteram 17. September 2018 um 17:23

@DerBasse

Es war ein 2-seitiger Kaufvertrag von Check24, steht nicht groß was drin. Nein ich habe es nicht mit in den Vertrag geschrieben, da Er, seine Frau und ich ja daneben standen, als die AHK nicht einrastete. Es sagt zu mir den Anwalt will dans auf grobe Täuschung klagen. Frage mich nur wie kann ich ihn denn getäuscht haben, wenn es bei der Besichtigung auch war.

@Raver2014

Ich glaube ich warte nun erstmal ab, lt. seiner Aussage will er ja morgen zum Gutachter und der soll mir dann nachstellen können das der Schaden schon länger ist und ich das gewusst haben muss.

@tomiarni

steht leider nciht drinne aber in meinem WhatsApp verlauf hat er mehrfach gesagt das er es wusste aber nicht das es so teuer wird.

-----

Also ich kann ihn auch nachvollziehen, dass er sich ärgert, aber ich wusste es ja auch nicht und bin schon extra vom preis runtergegangen weil da ja irgendwas nicht stimmte. Er sagt wenn er ein Auto für 10.000 euro kauft erwartet er das es i.O. ist.

Themenstarteram 17. September 2018 um 17:24

Zitat:

@Nyasty schrieb am 17. September 2018 um 19:16:35 Uhr:

Ich würde raten den Käufer so wie sein Anwalt zu ignorieren bis ein Brief vom Gericht kommt.

Hi, genau dies werde ich glaube auch tuen. Ich wusste weder, dass am dem Auto etwas kaputt ist, noch verstehe ich was von der Materie, geschweige denn weiss was sowas kostet.

Moin,

Du musst zwar nicht sofort drauf reagieren - aber einen Fachmann auf euren Vertrag gucken zu lassen, ob der für dich in Ordnung ist, solltest du kurz in Betracht ziehen. Nicht, dass du zu deinem Nachteil vielleicht einen veralteten erwischt hast oder eventuell die Gewährleistung eben nicht wirksam ausgeschlossen hast.

Wenn du dir diesbezüglich sicher bist - brauchst du natürlich auch nix machen.

LG Kester

LG Kester

Themenstarteram 17. September 2018 um 17:41

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 17. September 2018 um 19:36:38 Uhr:

Moin,

Du musst zwar nicht sofort drauf reagieren - aber einen Fachmann auf euren Vertrag gucken zu lassen, ob der für dich in Ordnung ist, solltest du kurz in Betracht ziehen. Nicht, dass du zu deinem Nachteil vielleicht einen veralteten erwischt hast oder eventuell die Gewährleistung eben nicht wirksam ausgeschlossen hast.

Wenn du dir diesbezüglich sicher bist - brauchst du natürlich auch nix machen.

LG Kester

LG Kester

Also es ist dieser hier Hier

und dort unter Zusicherung der Verkäufers steht nur "Beschädigung Heckschürze Kratzer".

Vielen Dank.

@Nillee Abschließend möchte ich Dich darauf aufmerksam machen,

das der Käufer seine Frau als Zeugin hat und Du wohl leider Alleine

warst. Hoffentlich ist Dein Preisnachlass wegen der wohl defekten,

möglicherweise auch nur festgegammelten Anhängekupplung -

abnehmbar, schriftlich festgehalten.

Wenn Das jetzt viel teurer ist,als Dein Preisnachlass, dann wäre

vielleicht ein höherer Preisnachlass....aber das wäre Sache eines

Vergleichs vor dem Richter. Es kommt darauf an, wie Du mög-

licherweise auf den Richter wirkst. Viel,viel Glück für Dich.........

 

P:S: Bin nur vorsichtig weil mir Ähnliches vor gut 30 Jahren ohne

schriftl. Kaufvertag, nur per Handschlag auch passierte........

War eine ALFA ROMEO GJULIA SUPER die einen Motorschaden hatte.

Mußte das Auto den ganzen Tag auf der Baustelle tuckern lassen.

Ein Schweißer meines Auftraggebers meinte, ich wäre doof und

kaufte Ihn für Kleingeld. Als Er merkte,das ich Recht habe,

wollte Er Ihn zurückgeben. Der Richter verurteilte mich zur

Wandlung. Daher meine Vorsicht.........

Themenstarteram 17. September 2018 um 19:08

Ich habe saumäßig schiss und Bedenken. Ich habe meiner Meinung nichts falsch gemacht. Er will ja auch noch mehr Geld haben, er sagt der Zahnriemen muss auch bald neu und die Klima muss auch befüllt werden, dann hat er nachher Kosten von über 3000 Euro.

 

Wie gesagt das Auto stand seit 3 Monaten hier nur rum, und wann der Zahnriemen gewechselt werden muss weiss ich doch auch nicht. Bin kein Kfz-Mechaniker. Er hätte ja auch gerne mit dem Auto in eine Werkstatt fahren können und ihn durchchecken zu lassen.

 

Er sagt es wäre eine grobe Täuschung und ich muss es gewusst haben mit der AHK.

 

Was ratet ihr mir?, er will scheinbar morgen zum Gutachter und dann zum Anwalt.

 

Zur Info: Es war ein Insignia von 2014 der für 10.000 Euro verkauft wurde.

 

VIELEN DANK EUCH!

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen!

Der Vertragsvordruck den du da verwendet hast sieht sehr gut fur Dich aus!

Gewährleistung und Sachmängelhaftung sind dort ausgeschlossen.

Ich hoffe Ihr habt das nicht durchgestrichen oder sonstwie verändert.

Lass Dich, sofern der Käufer ernstlich mit Anwalt kommt ebenso von einem Vertreten.

Du hast beste Chancen keine Schuld zu bekommen.

Das sndere ist alles Nonsens. Er war dabei als die AHK nicht korrekt ging. Also kann es keine Täuschung sein.

Zahnriemen, Klima, alles Verschleissteile.

Da muss ein Käufer vorher schauen wann das fällig ist und dann entsprechend Preissnachlass raushandeln!

Nicht hinterher!!! Da kriegst du keine Probleme damit, falls es gerichtlich wird.

Klingt eher nach Preisdrücken im Nachhinein!!

Themenstarteram 17. September 2018 um 19:27

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 17. September 2018 um 21:17:27 Uhr:

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen!

Der Vertragsvordruck den du da verwendet hast sieht sehr gut fur Dich aus!

Gewährleistung und Sachmängelhaftung sind dort ausgeschlossen.

Ich hoffe Ihr habt das nicht durchgestrichen oder sonstwie verändert.

Lass Dich, sofern der Käufer ernstlich mit Anwalt kommt ebenso von einem Vertreten.

Du hast beste Chancen keine Schuld zu bekommen.

Das sndere ist alles Nonsens. Er war dabei als die AHK nicht korrekt ging. Also kann es keine Täuschung sein.

Zahnriemen, Klima, alles Verschleissteile.

Da muss ein Käufer vorher schauen wann das fällig ist und dann entsprechend Preissnachlass raushandeln!

Nicht hinterher!!! Da kriegst du keine Probleme damit, falls es gerichtlich wird.

Klingt eher nach Preisdrücken im Nachhinein!!

Vielen Dank für deine Antwort. Genauso sehe ich es eigtl. Auch. Hier im Anhang habe ich mal einen kleinen Ausschnitt der Vertrages hinterlegt. Bin ich damit auf der sicheren Seite?

Soweit man das sehen kann, ja.

Stimmt das ? 146 000 km in 4 Jahren?

Und du bist schon der 3. Besitzer?

 

Und ihr seid beide Privatleute?

Käufer und Verkäufer?

Themenstarteram 17. September 2018 um 20:07

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 17. September 2018 um 21:52:03 Uhr:

Soweit man das sehen kann, ja.

Stimmt das ? 146 000 km in 4 Jahren?

Und du bist schon der 3. Besitzer?

Und ihr seid beide Privatleute?

Käufer und Verkäufer?

Bin ich glaube ich ja, also der 2te Besitzer bin ich, lt. Autohaus wo ich ihn gekauft habe. Ja wir sind beide Privatleute. Wieso?

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