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Bericht zur Hauptuntersuchung mitführen oder nicht?

Themenstarteram 21. März 2025 um 14:40

War eben mit meinem Bock beim TÜV/DEKRA. Zum Schluss meinte der Mitarbeiter, dass ich den Wisch nicht zusammen mit den Papieren dabei haben muss. Die Daten der bestandenen Untersuchung werden jeden Abend ans KBA gemeldet und die melden dann an die Zulassungsstellen. Bei einer Polizeikontrolle muss ich den Bericht daher nicht mehr vorweisen können, denn er kann online abgefragt werden.
Nun musste ich bei zwei, drei Kontrollen in den letzten zig Jahren auch noch nie den Bericht zeigen. Allerdings würde ich gern wissen,
a) ob ich den tatsächlich zuhause lassen kann?
b) seit wann das so ist (kann ich auch einen Bericht von 2024 zuhause lassen)?
c) ob das auch beim Verkauf, also der Ummeldung auf einen neuen Halter gilt?
Meine Zulassungsstelle schreibt auf ihrer Seite, dass man den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beibringen muss.

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28 Antworten

Eine Mitfführungspflicht gibt es nicht. Du musst ihn aber bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können. Das kann auch später sein.

a) der Bericht muß auf Verlangen zuständigen Personen ausgehändigt werden, nicht aber mitgeführt werden (StVZO § 29(10))
b) seit -zig Jahren so, auch wenns die Stammtische (noch) nicht wissen
c) bei der Ummeldung wird es von vielen Zulassungsstellen noch gefordert, obwohl sie es im System selbst sehen könnten. Aber kann ja sein, daß die HU gemacht wurde und am selben Tag soll umgemeldet werden, ist nicht nicht so abwegig bei einem Fahrzeugverkauf

Themenstarteram 21. März 2025 um 15:00

Okay, dann kann ich die Berichte ja zusammen mit den Briefen wegschließen. Danke.

Ich leg mir immer ne Kopie ins Auto. Das Original bleibt zu Hause.

Wofür?
Eine Kopie ist nichts. Sagt einfach gar nichts. Kann jeder drucken.
Unnötig verbrauchte Ressource.
(Soll dieses Jahr sowieso komplett neu gedacht werden, ohne Ausdruck)

Zitat:

@Twinni schrieb am 21. März 2025 um 15:40:22 Uhr:



1. Die Daten der bestandenen Untersuchung werden jeden Abend ans KBA gemeldet
2. und die melden dann an die Zulassungsstellen.

1. Schön wär's, wenn das so gemacht würde.

2. Die Zulassungsstellen können die HU beim KBA einsehen und übernehmen, gemeldet wird an die Zulassungsstelle nix.

"2. Die Zulassungsstellen können die HU beim KBA einsehen und übernehmen, gemeldet wird an die Zulassungsstelle nix."
Und wenn die Langeweile haben, rufen sie beim KBA die Daten ab und schicken den HU-Sündern dann eine Aufforderung?

Der vorauseilende Gehorsam trägt in Deutschland seltsame Blüten. Wie kommt man auf dei Idee, dass ein TÜV Bericht mitzuführen ist? Das gab es noch nie. Irgendwann muß ich neben dem Führerschein auch die Röntgenbilder meiner Leber dabei haben? Alter Falter.....das Auto und meine Wenigkeit können ihre rechtmäßige Identität bei einer Kontrolle nachweisen und zahlen somit alle erforderlichen Steuern um die Regierung zu ernähren...damit ist doch wohl genug

Der HU/AU-Bericht ist doch sowieso nur eine Momentaufnahme zur Zeit des Untersuchungstermins. Danach kann ich alles Mögliche oder Unmögliche verändert oder ab-/angebaut haben.
Der übliche Spruch: "Damit bin ich aber ohne Probleme durch den TüV gekommen", darüber lächeln die Sherriffs doch nur. Nee, den Bericht hat noch nie einer bei einer Kontrolle gefordert.
Interessant eigentlich nur bei einer FZG Um- oder Anmeldung. Dient da aber auch eher dazu, dass mal die VIN mit der ZLB-1 abgeglichen wurde.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 21. März 2025 um 23:26:41 Uhr:

Zitat:

Der vorauseilende Gehorsam trägt in Deutschland seltsame Blüten. Wie kommt man auf dei Idee, dass ein TÜV Bericht mitzuführen ist? Das gab es noch nie.

Das wurde sogar mal im deutschen Erziehungsfernsehen um 20:00 in Ersten so mitgeteilt. (ist natürlich trotzdem Quatsch)

Im meinem ganzen Leben habe ich noch nie von irgendwem gehört das der HU Bericht mitzuführen wäre.
Außer hier und jetzt:):)

Ob es früher mal eine Mitführpflicht gab, wurde schon diskutiert unter
https://www.motor-talk.de/.../...er-hauptuntersuchung-hu-t7086148.html

Ist mir auch nicht aus meiner über 40 jährigen Autovergangenheit bekannt. Oder meinst du noch weit vor 80?

Ich meine, dass auch im damaligen Thread nicht bewiesen werden konnte, dass eine Mitführpflicht jemals bestand.
Wer beim TÜV war, kann einfach mal auf der Rückseite des Prüfberichts die Hinweise lesen:
verwahren Sie den Bericht bei den anderen wichtigen Fahrzeugpapieren wie Fahrzeugbrief...
Die anderen Organisationen haben wahrscheinlich ähnliche Formulierungen.

Tüv süd 2024
Tüv süd 1998
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