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Berlin Görlitzer Park Einbruch Diebstahl Teilkasko Allianz zahlt nicht alles.

Themenstarteram 17. Juni 2024 um 9:51

Die Seite des Beifahrers wurde eingeschlagen.

Der PKW durchsucht. Bis zum Kofferraum.

Der Täter mußte über die Sitze nach hinten in den Kofferraum klettern.

Dabei hat er sich scheinbar seitlich an dem Autodach (innen) festgehalten und die

Bespannung abgerissen (siehe Foto)

Das möchte ich auch wieder reparieren lassen.

Der Täter hat bei dem Einbruch auch eigene Gegenstände zurückgelassen.

Eine große Anzahl von Parkzetteln aus Polen.

Die Polizei hatte kein Interesse an diesen polnischen Parkscheinen.

Der Geruch und Schmutz, der vom Täter hinterlassen wurde ist enorm.

Das Fahrzeug stinkt immer noch.

Es wurden zwei Sonnenbrillen gestohlen und Wander-Schuhe aus dem Kofferraum.

Der Einbruch war am 11.Februar 2024

Der Glasschaden wurde behoben und bezahlt.

Ein Sachverständiger kam für die losgerissene Innendachbespannung.

Erst wollte die Allianz das reparieren lassen.

Zurückgerudert. Wahrscheinlich Totalschaden!

Nach einem Monat die Allianz Nachricht. Vandalismus wird nicht bezahlt.

Muß ich einen Fachanwalt dazu nehmen, einschalten?

Innendach Bespannung
Beifahrer Scheibe zertrümmert
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18 Antworten

Zitat:

@Syssojew schrieb am 17. Juni 2024 um 11:51:29 Uhr:

Muß ich einen Fachanwalt dazu nehmen, einschalten?

Ja.

Anwalt.

Görli, in dem Bezirk halte ich schon seit Jahren

nicht mehr bei rot an der Ampel!

Da es in Verbindung mit einem Diebstahl war, muss die Teilkasko zahlen.

Fristsetzung und dann Anwalt

am 17. Juni 2024 um 10:30

Zitat:

 

Muß ich einen Fachanwalt dazu nehmen, einschalten?

Gegenfrage: Wann muss man das nicht wenn man mit Versicherungen zu tun hat?

Hier wieder das beste Beispiel. Es ist EINDEUTIG ein Teilkaskoschaden, warum blockt hier die Allianz?

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 17. Juni 2024 um 12:22:46 Uhr:

Anwalt.

Görli, in dem Bezirk halte ich schon seit Jahren

nicht mehr bei rot an der Ampel!

Wie viel ist denn das Auto wert?

Vielleicht ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Musst du Anwalt nehmen, hatten wir auch bei der HUK. Cabriodach aufgeschlitzt und Sachen entwendet. Polizei im Bericht "Einbruchdiebstahl".

HUK hat Regulierung abgelehnt mit Verweis auf Wandalismus. Die haben nicht mal den Bericht der Polizei angefordert. Nach Schreiben vom Anwalt kam das Geld.

Viel Erfolg.

Ist das gleiche Fahrzeug wie in deinem Post aus dem letzten Jahr?

https://www.motor-talk.de/.../...h-himmel-loest-sich-t5784376.html?...

Das sieht für mich dann nach einem nicht sach- und fachgerecht reparierten Vorschaden aus.

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 17. Juni 2024 um 12:42:19 Uhr:

 

Wie viel ist denn das Auto wert?

Vielleicht ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Beim Baujahr laut Avantar von 1996 ist wahrscheinlich der reine Glasschaden schon ein wirtschaftlicher Totalschaden. Und wenn man sich den Pfusch am Dach in dem anderen Thread ansieht wird es klar daß das nicht bezahlt werden wird.

Irgendwie nimmt der Fall hier " Geschmäckle" an...

Alte Höhle mit kaputten Himmel schon vom Vorschaden....?

Da stimmt doch was nicht.

Bevor hier Geld in einen Anwalt versenkt wird (außer es ist eine Rechtsschutzversicherung, welche vor dem Schadenereignis schon bestand, vorhanden), sollte erstmal geprüft werden, ob der Schaden überhaupt versichert ist.

 

Dazu hilft ein Blick in die AKB. Nicht mitversichert sind lt. den mir vorliegenden AKB der Allianz aus 09/2021 Vandalismusschäden bei einem Einbruch in das Fahrzeug, obwohl versicherte Sachen entwendet wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Passus seitdem geändert wurde. Das ist bei meiner Versicherung übrigens genauso und wird auch bei allen Anderen so sein.

Der Gutachter/Sachverstädiger der Allianz wird den "Vorschaden" sicherlich auch genau so eingeschätzt haben. Was soll denn an dem Dachhimmel, sofern man diesen noch so bezeichnen kann, ersetzt werden?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Juni 2024 um 14:04:32 Uhr:

Bevor hier Geld in einen Anwalt versenkt wird (außer es ist eine Rechtsschutzversicherung welche vor dem Schadenereignis schon bestand vorhanden), sollte erstmal geprüft werden, ob der Schaden überhaupt versichert ist.

Dazu hilft ein Blick in die AKB. Nicht mitversichert sind lt. den mir vorliegenden AKB der Allianz aus 09/2021 Vandalismusschäden bei einem Einbruch in das Fahrzeug, obwohl versicherte Sachen entwendet wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Passus seitdem geändert wurde. Das ist bei meiner Versicherung übrigens genauso und wird auch bei allen Anderen so sein.

Hoffentlich Allianz versichert.

Da dürfte es egal sein, ob bei der Allianz, beim Gelben Schild oder bei Herrn Kaiser.

Naja ist ja klar das der Himmel runterkommt wenn man da vorher alles klebt ;) und was soll eine Versicherung bezahlen das schon defekt war ?

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