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Beschädigtes Auto gekauft, können wir etwas machen?

Also, was passiert..

Wir haben letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren jedoch die Bremsen defekt und mussten repariert werden, was der Verkäufer uns sagte, dass wir dafür bezahlen müssten (obwohl das Fahrzeug als fahrbereit beworben wurde). Da wir zum ersten Mal ein Auto in Deutschland gekauft haben, waren wir uns der Protokolle nicht sicher, und der Verkäufer verlangte die Reparaturkosten in bargeld, bot uns dann aber keine Quittung an, obwohl wir darum gebeten hatten.

In der Anzeige stand auch nicht, dass das Auto eine gelbe Plakette hat, und der Verkäufer hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Also könnten wir es nicht fahren. Wir haben mit einer örtlichen Werkstatt dann vereinbart, einen Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Dann, bevor wir das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht haben, ist das Auto kaputt gegangen, die Werkstatt hat gesagt, dass es möglich ist, dass die Kupplung und das Getriebe ausgetauscht werden müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir das Fahrzeug erst zum 4. Mal gefahren sind, haben wir den Verkäufer gebeten, die Kosten im Rahmen der Garantie zu übernehmen. Aber der Verkäufer hat gesagt, dass es keine Garantie gibt und er nichts tun kann, um zu helfen.

Ist der Verkäufer (der ein Händler und kein Privatverkäufer ist) für diese Reparaturen haftbar? Können wir rechtlich etwas unternehmen? Er hat sich geweigert, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, und weigert sich, in irgendeiner Weise die Verantwortung für die Mängel zu übernehmen, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hätten.

Danke im Voraus.

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80 Antworten

Habt Ihr einen Kaufvertrag ?
Was steht da drin ?
Wird Gewährleistung ausgeschlossen ?
Floskeln wie "Gekauft wie besehen" ?

@olli27721 Ja, wir haben einen Vertrag und darin steht, dass Gewährleistung ausgeschlossen wird, und auch etwas Ähnliches wie "Gekauft wie besehen".

Aber ist es zumutbar, von uns zu erwarten, dass wir solche Mängel wie Kupplungs- und Getriebemängel bemerken? Die Bremsen haben wir zwar bemerkt, aber dafür mussten wir zusätzlich bezahlen.

Zugegebenermaßen waren wir beim Kauf des Fahrzeugs naiv, aber hoffentlich können wir jetzt noch etwas tun?

Als Händler kann der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließen!

@greenline87 Das dachte ich auch, aber als ich dies dem Verkäufer mitteilte, sagte er, er sei nicht verpflichtet, die Garantie zu übernehmen. Wir sind nicht aus Deutschland, also sind wir uns der Regeln oder Schlupflöcher usw. nicht zu 100% sicher.

Es wäre mir neu, dass die Nationalität eines Käufers die Gesetze für einen deutschen Händler außer Kraft setzen..........

@greenline87 Ich meinte, dass ich die Regeln im Allgemeinen nicht kenne (weil ich Ausländer bin), nicht, dass die Regeln deshalb anders wären. Entschuldigung für die Verwirrung :)

Wenn dies der Fall ist, dass der Verkäufer eine Gewährleistung anbieten sollte, welche Schritte können wir dann unternehmen? Er hat sich bereits geweigert, zu kooperieren, also bin ich nicht sicher, was wir als nächstes tun können.

Ich würde den Händler auf seine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie!) hinweisen und ihm eine angemessene Frist für die Reparatur/Instandsetzung des Fahrzeuges einräumen.
Falls das nicht fruchtet, dem Händler mitteilen, dass ihr die Sache einem Rechtsanwalt übertragen werdet.
Was ich auch tun würde!

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
Weil die meisten Euro 3 Diesel kommen ja inzwischen an das Ende iherer Lebensdauer. Partikelfilter nachrüsten lohnt sich da kaum noch, das hätte man wenn dann vor so 12-15 Jahren machen müssen.

Hört sich für mich als eine der vielen Geschichten vom Schrottplatz an... Dem TE kann ich nur sagen, dass er weiterhin Probleme erleben wird, wenn er glaubt, dass man unter 1.000,-€ ein verkehrstaugliches Auto bekommt und falls er auch nur 1.001,-€ bezahlt haben sollte, über den Tisch gezogen werden soll. Wie man eine Gewährleistung bei einem Fahrzeug ohne TÜV erwarten kann, erschließt sich mir nicht so recht. Vielleicht erzählt uns der TE ja noch, um was für ein Fahrzeug es überhaupt geht.

Zitat:

@teds91 schrieb am 4. September 2021 um 00:39:50 Uhr:


@greenline87 Das dachte ich auch, aber als ich dies dem Verkäufer mitteilte, sagte er, er sei nicht verpflichtet, die Garantie zu übernehmen. Wir sind nicht aus Deutschland, also sind wir uns der Regeln oder Schlupflöcher usw. nicht zu 100% sicher.

Garantie nicht, aber Gewährleistung.

Bedeutet: In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist der Händler verpflichtet zu belegen, dass die Mängel erst nach dem Kauf auftraten. Ausgeschlossen ist das nur für Dinge die als Mängel beim Kauf benannt wurden bzw. Dinge die du als Kunde sehen musstest.

Auf sowas wie die gelbe Plakette muss er euch nicht hinweisen. Ein Getriebeschaden wäre natürlich etwas anderes - da ist er in der Pflicht.

Forder den Händler am besten auf den Wagen zurückzunehmen (ja, fürs ganze Geld). Ansonsten hol dir einen Anwalt.

Als zusätzlicher Tipp: Nimm dir beim nächsten Kauf jemanden mit, mit Ahnung von Autos. Was du erzählst passt doch vorne und hinten nicht. Welcher Euro3-Diesel ist denn heute noch so gut, dass die Nachrüstung eines DPF lohnt?

Wenn er einen Kaufvertrag als Privater mit dir gemacht hat und nicht als Händler, kann er die Gewährleistung ausschließen.
Schau mal, ob er als Händler den Vertrag angeschlossen hat?!
Private Verkäufer können einen solchen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag mitaufnehmen, sind aber an bestimmte gesetzliche Grenzen gebunden.
Mit anwaltlicher Hilfe Geld zurückfordern.
Das Auto wird auch nicht weiterbringen!

Ich schließe mich divad_de an.

Wenn im Kaufvertrag nicht die verkaufende Firma steht, sondern ein privater Name und "im Kundenauftrag", dann hast du leider verloren.

Da Stelle ich aber eine Frage: steht das mit dem Verkauf von Privat explizit drin? Ich meine, der Käufer kommt zu einem Händler auf dem Hof, und guckt sich ein Auto an und kauft es. Woran als Käufer kann ich nun erkennen, dass es ein Privatverkauf ist. Ich betrete die Fläche eines Gewerbetreibenden, der Autos verkauft. Wie soll ich als Käufer auf die Idee kommen, dass er das ganze NICHT gewerbsmäßig mache, sondern privat???

Einzige Ausnahme: steht das im Kaufvertrag explizit mit drin? Steht da 'verkauf im Kundenauftrag?'.

Dann wäre die Frage, muss der eigentliche Kundenname da nicht stehen oder erwähnt werden von dem Kunden, für den man handelt.

Jeder Verkauf, den der Händler doch macht, ist ein Kundenauftrag. Oder irre ich? Er kauft ständig von Privatpersonen und verkauft dann weiter um was? Um Gewinn zu erzielen?!

Wenn er also hier beim Verkauf Gewinnerzielungsabsicht hat, dann ist das gewerbsmäßig!!!
Und wenn er Gewinnerzielungsabsicht hat, dann hat er auch die Vorteile dadurch. Also muss er auch mit den Nachteilen leben können und Gewährleistung bieten und dafür Grade stehen.

Gab es dafür schon mal Fälle in der Rechtsprechung, die mit dieser Begründung abgelehnt wurden?

Er verkauft Autos mit Gewinnerzielungsabsicht. Und das nennt man Gewerbe.

Ich wäre mir als Händler nicht sicher, ob der Käufer nicht doch mit einer Klage Erfolg haben könnte.

Ist aber nur mein persönliches Empfinden.

Zitat:

@Aktienstar schrieb am 04. Sep. 2021 um 15:0:26 Uhr:


Jeder Verkauf, den der Händler doch macht, ist ein Kundenauftrag. Oder irre ich? Er kauft ständig von Privatpersonen und verkauft dann weiter um was? Um Gewinn zu erzielen?!

Nein, verkauft er selber als Händler, ist er Eigentümer des pkw. Verkauft er im Auftrag, ist der Vorbesitzer der Eigentümer.

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