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Beschädigtes Endrohr - Nachträglich reklamieren?

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 6:20

Guten Morgen ins Forum,

ich habe im August einen W211 (Junge Sterne) gekauft. Beim Waschen des Fahrzeugs fiel nun auf, dass das linke Ausspuffendrohr beschädigt ist. Es hat eine kleine Delle und ist im Vergleich zum Endrohr rechts etwas tiefer hinter die Stossstrange verschoben. Es sieht für mich so aus, als sei dies einst beim Rückwärtsfahren gegen irgendeinen Gegenstand passiert.

Macht es aus eurer Sicht Sinn, da nochmals bei der Ndl nachzuhaken? Müssen die das reparieren?

Ich will hier keine Rechtsberatung. Mir geht es mehr um eure Erfahrungen bzw. Meinungen zu dem Thema.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tza

Er hat den Schaden jetzt erst bemerkt...die Frage ist also eher woher will er wissen das er bereits beim Kauf vorlag?

;) Er hat ihn wohl schon wie er schreibt früher bemerkt, aber es hat Ihn nicht gestört und klar "wenn" der TE

den Schaden nicht verursacht hat muss er schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.

Aaaaaber ich hätte das auch dann sofort reklamiert und nicht erst noch wochenlang verschleppt;)

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Zitat:

Original geschrieben von w211 350

Guten Morgen ins Forum,

ich habe im August einen W211 (Junge Sterne) gekauft. Beim Waschen des Fahrzeugs fiel nun auf, dass das linke Ausspuffendrohr beschädigt ist. Es hat eine kleine Delle und ist im Vergleich zum Endrohr rechts etwas tiefer hinter die Stossstrange verschoben. Es sieht für mich so aus, als sei dies einst beim Rückwärtsfahren gegen irgendeinen Gegenstand passiert.

Macht es aus eurer Sicht Sinn, da nochmals bei der Ndl nachzuhaken? Müssen die das reparieren?

Ich will hier keine Rechtsberatung. Mir geht es mehr um eure Erfahrungen bzw. Meinungen zu dem Thema.

Guten Morgen w211 350,

da wirst Du leider, aber nachvollziehbar, auf Granit stoßen. Es ist ja auch denkbar das Du in den letzten 4Monaten irgendwo beim Parken vorgefahren bist. Warum sollte der freundliche dies auf seine Kosten beseitigen. Stell Dir vor Du verkaufst ein Auto und nach 16 Wochen steht der Käufer bei Dir auf der Matte und sagt ihm sei da beim waschen des Autos etwas aufgefallen und du sollst dies beheben.

Da faßt Du Dir auch an den Kopf.

Es kostet nichts höfflich nachzufragen.

am 3. Dezember 2009 um 7:07

Hi,

sehe ich wie Roll-Off.

Ich habe nach ein paar Monaten festgestellt das Teile meines Easy Fix Systems

defekt sind und bin auch noch mal zum Händler. Habe eine freundliche Abfuhr

bekommen:(.

Aber vieleicht hilft ja die Vorweihnachtsstimmung:D, freundlich fragen kostet ja nix.

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 10:03

Dann werde ich mal freundlich anfragen. Da die aber schon wg. einer Ölwannendichtung auf Grund der Sachmängelhaftung in die Tasche greifen mussten wird da nicht viel gehen. Aber ein Versuch ists immer Wert.

Vielen Dank euch für eure Einschätzungen.

Zitat:

Original geschrieben von w211 350

Guten Morgen ins Forum,

ich habe im August einen W211 (Junge Sterne) gekauft. Beim Waschen des Fahrzeugs fiel nun auf, dass das linke Ausspuffendrohr beschädigt ist.

Fiel dir das erst jetzt auf, bzw. war das nach dem Kauf nicht so?

Also wenn nach dem Kauf alles in Ordnung war, nur jetzt nicht, bedeutet das für mich, dass du es beschädigt hast. Dann fände ich es eine Dreistigkeit zu MB zu laufen und zu versuchen, dass sie dir das für umme richten.

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 11:29

Das war definitiv schon beim Kauf so. Ich hab das schon vor einigen Wochen bemerkt. Zunächst hatte mich das nicht weiter gestört. Mit der Zeit stört es mich nun aber doch.

Ich würde doch nicht reklamieren wollen, wenn ich den Schaden selbst verursacht hätte. Wo kämen wir denn da hin....

Hat jemand eine Ahnung was die Reparatur kosten würde? Ich gehe wie gesagt nicht davon aus, dass MB da noch was übernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von w211 350

Das war definitiv schon beim Kauf so. Ich hab das schon vor einigen Wochen bemerkt. Zunächst hatte mich das nicht weiter gestört. Mit der Zeit stört es mich nun aber doch.

Wenn das so ist, dann würde ich das da auch probieren.

Idealerweise hättest es aber schon vor einigen Wochen getan.

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 11:36

Da hast Du natürlich Recht. Aber hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.

Naja, so teuer wird das schon nicht sein...

Ab Kaufdatum gibt es eine 12 monatige Sachmängelhaftung die besagt,das Mängel die in diesem Zeitraum am Wagen festgestellt oder auftreten,wird,der Verkäufer Instand zu setzen hat.Der Hacken ist,in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer Beweispflichtig bei einem Mangel und muss beweisen das er vorher nicht da war.Nach 6 Monaten dreht die Beweislast sich um und du musst beweisen das der Mangel schon vorher da war.Meißtens gelingt das keiner Seite,den Bewies zu erbringen,von daher wird in den ersten 6 Monaten der Verkäufer anstandslos den Mangel beheben.wenn er sich weigert kommt es meißtens zu einem Rechtsstreit in dem der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachgibt.In der 2 Dekade wird der Mangel meisstens auf den Käufer abgeschoben und du bleibst auf den Kosten hängen.

Versuche es mal mit der Sachmängelhaftung,stellt er sich stur spreche eine Kostenteilung an.

Den Mangel hättest du bei der ersten Feststellung schon melden sollen und nicht auf die lange Bank schieben.

Rechtlich gesehen, würde das vermutlich darauf hinauslaufen, daß Du selbst bezahlen müsstest. Das ist der gleiche Fall, wie wenn Du nach 5 Monaten zum Händler gehen würdest und eine Beule auf Gewährleistung repariert haben möchtest. Die kannst genausogut Du da reingefahren haben. Das kann keiner mehr nachvollziehen. Das hättest Du zumindest im Übergabeprotokoll festhalten lassen müssen.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Rechtlich gesehen, würde das vermutlich darauf hinauslaufen, daß Du selbst bezahlen müsstest. Das ist der gleiche Fall, wie wenn Du nach 5 Monaten zum Händler gehen würdest und eine Beule auf Gewährleistung repariert haben möchtest. Die kannst genausogut Du da reingefahren haben. Das kann keiner mehr nachvollziehen. Das hättest Du zumindest im Übergabeprotokoll festhalten lassen müssen.

 

Gruß

Achim

Da gebe ich dir Recht,eine Beule oder Delle nach 5 Monaten zu reklamieren wäre unsinnig,Die sieht man,wenn der Wagen bei Übergabe inspiziert wird.

Aber legt sich den Jeder unters Auto und kontrolliert dort,ich glaube kaum,von daher wäre ein Sachmangel zu späterem Zeitpunkt für mich gerechtfertigt.

Zitat:

Original geschrieben von Old Man

Aber legt sich den Jeder unters Auto und kontrolliert dort,ich glaube kaum,von daher wäre ein Sachmangel zu späterem Zeitpunkt für mich gerechtfertigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das gerichtlich durchsetzbar wäre. Auch in diesem Fall könnte der Schaden durch den Käufer entstanden sein (Aufsetzen, etc.). Man legt sich auch nicht unter das Auto, sondern lässt sich den Wagen auf der Hebebühne hochheben.

Ich sehe es ja auch so, daß man es immer probieren kann, was der Verkäufer dazu sagt. Aber ein Recht auf Beseitigung solcher Mängel hat man imho nicht.

Gruß

Achim

Nach so langer Zeit sehe ich Null Chance,

ein Rechtsanwalt wird dir das gleiche sagen.

Zitat:

Original geschrieben von w211 350

Guten Morgen ins Forum,

ich habe im August einen W211 (Junge Sterne) gekauft. Beim Waschen des Fahrzeugs fiel nun auf, dass das linke Ausspuffendrohr beschädigt ist. Es hat eine kleine Delle und ist im Vergleich zum Endrohr rechts etwas tiefer hinter die Stossstrange verschoben. Es sieht für mich so aus, als sei dies einst beim Rückwärtsfahren gegen irgendeinen Gegenstand passiert.

Macht es aus eurer Sicht Sinn, da nochmals bei der Ndl nachzuhaken? Müssen die das reparieren?

Ich will hier keine Rechtsberatung. Mir geht es mehr um eure Erfahrungen bzw. Meinungen zu dem Thema.

Hallo,

das ist meiner Meinung nach abhängig vom jeweiligen Ansprechpartner in der NDL.

Versuchen würde ich es auf jeden Fall.

Gruß

Adhoma

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von Old Man

Aber legt sich den Jeder unters Auto und kontrolliert dort,ich glaube kaum,von daher wäre ein Sachmangel zu späterem Zeitpunkt für mich gerechtfertigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das gerichtlich durchsetzbar wäre. Auch in diesem Fall könnte der Schaden durch den Käufer entstanden sein (Aufsetzen, etc.). Man legt sich auch nicht unter das Auto, sondern lässt sich den Wagen auf der Hebebühne hochheben.

 

Ich sehe es ja auch so, daß man es immer probieren kann, was der Verkäufer dazu sagt. Aber ein Recht auf Beseitigung solcher Mängel hat man imho nicht.

 

Gruß

Achim

Nichts für ungut.aber in den Verkaufsräumen in denen ich meine Wagen nach dem Kauf abgeholt habe,sah ich nie eine Hebebühne.:D

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