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Beschädigtes Kennzeichen erneuern
Hallo zusammen,
mir ist letztens jemand auf dem Parkplatz gegen die Stoßstange gefahren. Das Kennzeichen wurde dabei verbeult und daher habe ich mir ein Neues prägen lassen.
Vorhin war ich beim Straßenverkehrsamt und wollte das Stadtsiegel auf dem neuen Kennzeichen anbringen lassen. Leider ohne Erfolg.
Die aktuellen Kennzeichen habe ich damals vor Ort beim Schildermacher prägen lassen. Das neue Kennzeichen habe ich online bestellt. Problematisch war für die Dame des Straßenverkehrsamtes, dass sich der Blauton im EU-Feld voneinander unterscheidet.
Beim Schildermacher verwendet man eher ein dunkles und online eher ein helles Blau. Zwar verfügen beide über eine gültige DIN-Norm, gemäß irgendwelcher Richtlinien muss das Erscheinungsbild der Kennzeichen aber identisch sein. Ich muss mir jetzt also auch noch für hinten ein neues Kennzeichen bestellen, bei dem dieses helles Blau verwendet wird.
Gibt es da wirklich so eine Richtlinie? Ich kann das jedenfalls nicht wirklich nachvollziehen. Der unterschiedliche Blauton fällt doch eh nur auf, wenn man die Kennzeichen direkt nebeneinander legt. Gibt es da sonst noch etwas, auf das ich achten muss?
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109 Antworten
Watt?? Wenn es der Din Norm entspricht dann ist es zulässig, für mich zumindest.
Was haben die denn am Amt gefrühstückt?
Nee ehrlich, hab ich noch nie von gehört.
Zitat:
@Fallawaypress schrieb am 14. Februar 2024 um 14:08:11 Uhr:
...gemäß irgendwelcher Richtlinien muss das Erscheinungsbild der Kennzeichen aber identisch sein. I
Diese Richtlinie(n) müssen dir die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes benennen können. Hast du danach gefragt?
Laut Grafik-Handbuch für das Europa-Emblem ist das Blau ein Pantone Reflex Blue. Anhand der Fotos und meiner Erfahrung würde ich sagen, dass das Schild vom Schildermacher vor Ort farblich eher passt und das aus dem Netz zu hell ist. Folgich würde ich das online gekaufte reklamieren und zwar genau mit dem Hinweis, dass es nicht dem Corporate Design der Europäischen Union entspricht.
Da wollte sich jemand beim Amt wohl besonders wichtig machen.
Zitat:
@digibär schrieb am 14. Februar 2024 um 14:26:36 Uhr:
Laut Grafik-Handbuch für das Europa-Emblem ist das Blau ein Pantone Reflex Blue. Anhand der Fotos und meiner Erfahrung würde ich sagen, dass das Schild vom Schildermacher vor Ort farblich eher passt und das aus dem Netz zu hell ist. Folgich würde ich das online gekaufte reklamieren und zwar genau mit dem Hinweis, dass es nicht dem Corporate Design der Europäischen Union entspricht.
Dann dürfte es aber doch dann gar nicht die DIN Kennzeichnung erlangen.
Zitat:
@digibär schrieb am 14. Februar 2024 um 14:26:36 Uhr:
Laut Grafik-Handbuch für das Europa-Emblem ist das Blau ein Pantone Reflex Blue. Anhand der Fotos und meiner Erfahrung würde ich sagen, dass das Schild vom Schildermacher vor Ort farblich eher passt und das aus dem Netz zu hell ist. Folgich würde ich das online gekaufte reklamieren und zwar genau mit dem Hinweis, dass es nicht dem Corporate Design der Europäischen Union entspricht.
Für eine Beurteilung der Farbe, wenn sich ein Mandatsträger denn unbedingt daran abarbeiten will, ist die Festlegung einer Farbtoleranz zwingend notwendig. Keine Farbwiedergabe erfolgt ohne Abweichungen vom Soll, auch wenn es nur geringe Abweichungen sind. Aus der Automobil-Branche kenne ich Toleranzen in der Größenordnung Delta-E <= 0,5 nach CIE-Lab. Das ist ungefähr die Grenzen dessen, was eine ungeübte Person noch unterscheiden kann bei festgelegten Prüfbedingungen. Ohne Toleranzen ist so eine Diskussion sinnlos, ein Verbot erst recht.
Zitat:
@Fallawaypress schrieb am 14. Februar 2024 um 14:08:11 Uhr:
Gibt es da sonst noch etwas, auf das ich achten muss?
Nein. Wenn die Schilder die DIN-Norm erfüllen, sind sie zulässig.
Was nützt es dem TE, wenn die Teile zulässig sind, er sie aber nicht gesiegelt bekommt?
Vielleicht mal freundlich nach dem Sachgebietsleiter fragen und versuchen, mit dem das Problem zu lösen.
Mir geht grad durch den Kopp. Wenn das eins aus dem Netz ist, wie sicher ist die Quelle und könnte das Din KZ gefälscht sein?
Nur so ein Gedanke.
Denn der Farbunterschied ist ja deutlich zu erkennen und ich hab das so auch noch nie gesehen.
Frage ja nur. Für einen Freund. Ihr wisst schon
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Februar 2024 um 14:55:16 Uhr:
Mir geht grad durch den Kopp. Wenn das eins aus dem Netz ist, wie sicher ist die Quelle und könnte das Din KZ gefälscht sein?
Bei dem Shop handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, das seit über 8 Jahren existiert. Bei Trust Pilot hat es beispielsweise auch weit über positive 60.000 Bewertungen. Würde also erstmal nicht unbedingt davon ausgehen, dass es gefälscht ist
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. Februar 2024 um 14:53:12 Uhr:
Was nützt es dem TE, wenn die Teile zulässig sind, er sie aber nicht gesiegelt bekommt?
Vielleicht mal freundlich nach dem Sachgebietsleiter fragen und versuchen, mit dem das Problem zu lösen.
Japp, das meinte ich. Nach dem Vorgesetzten fragen und sich die Richtlinie zeigen lassen, in der Farbabweichungen definiert sind? Oh, gibt es nicht? Ja dann?
Es geht doch gar nicht um die Farbe an sich, sondern darum, dass sie vorne und hinten gleich sein sollte.
Ich würde mit dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde sprechen (telefonisch/persönlich) oder ihn anschreiben (Mail oder Schreiben) und ihn auf die Ablehnung hinweisen. Gleichfalls würde ich ihn bitten, mir die genaue Bestimmung zu benennen, die zu einer weiteren Ablehnung berechtigt.
Ich würde gleich den Oberbürgermeister antanzen lassen