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Beschädigung in Waschanlage // Bei Kostenübernahme wie richtig vorgehen?

Themenstarteram 8. April 2019 um 17:35

Hallo liebes Forum,

heute wurde mein Fahrzeug leider in einer Waschanlage beschädigt. Beim rückwärts rausfahren schloss sich die Falttür und klemmte mein Fahrzeug ein. Die Beschädigung am Stoßfänger ist nicht groß, ich denke mit 200€ Smartrepair zu machen, aber trotzdem ärgerlich. Unabhängigen Zeugen habe ich und die Beschädigung wurde vom Tankwart und mir fotografiert. Morgen will sich der Chef, nach Sichtung der Überwachungskamera, telefonisch melden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Betreiber den Schaden übernimmt. Wie gehe ich jetzt weiter vor?

Schriftliche (per Mail?) Anerkennung und Schadenübernahme vom Betreiber verlangen und dann zum Smartrepair?

oder

KVA vom Smartrepair und sich das vorher oder nachher vom Betreiber ausbezahlen lassen?

oder

Über die Versicherung vom Betreiber?

Danke und schöne Grüße,

Andi

Schaden
Beste Antwort im Thema

Hier mal so ein Beispiel das wohl bei allen Geschädigten Kopfschütteln und den reflexartigen Satz "und was kann ich dafür?" hervorruft.

https://mobil.kostenlose-urteile.de/...rung-der-Kontroll.news25022.htm

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Ich würde mir jetzt die ausgehängten AGBs des Betreibers anschauen. Da sollte alles geregelt sein.

Dein Bild sagt irgendwie nichts über den Schaden aus. Vllt. kann man sich ja über einen Vergleich vor Ort einigen.

Der gesunde Menschenverstand sagt, das ein technisches Versagen der Anlage vorliegt, somit der Betreiber für den Schaden aufkommen muss. Das würde ich dem Betreiber erstmals mündlich mitteilen und ihn bitten den Schaden seiner Versicherung zu melden.

Je nach dem wie dein Fahrzeug versichert ist würde ich umgehend deine Versicherung über die Schäden informieren.

MfG kheinz

Man sollte erst einmal abwarten, was der Verursacher zu der Sache schreibt, und nicht vorher irgend welche Zusagen machen. Alles Weitere kann dann entschieden werden.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 8. April 2019 um 21:20:17 Uhr:

Je nach dem wie dein Fahrzeug versichert ist würde ich umgehend deine Versicherung über die Schäden informieren.

MfG kheinz

Wehrt die eigene Versicherung nicht nur unberechtigte Forderungen ab ?

Kümmert sie sich auch im Vorfeld um angenommene Forderungen ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2019 um 21:28:48 Uhr:

Zitat:

@crafter276 schrieb am 8. April 2019 um 21:20:17 Uhr:

Je nach dem wie dein Fahrzeug versichert ist würde ich umgehend deine Versicherung über die Schäden informieren.

MfG kheinz

Wehrt die eigene Versicherung nicht nur unberechtigte Forderungen ab ?

Kümmert sie sich auch im Vorfeld um angenommene Forderungen ?

Die Frage ist, welche Versicherung Crafter gemeint hat. Sicherlich ist die KH des TE raus und hat da auch nichts zu prüfen, ob berechtigt oder unberechtigt. Im Streitfall mit dem Betreiber wäre einer RSV angeraten.

Um keine bewußte Obliegenheitsverletzung im Falle eines VK-Schadens zu riskieren, kann man vorsorglich den Schaden seiner eigenen Gesellschaft melden. Nötig ist dies nicht.

Gibt es tatsächlich Waschanlagen wo man vorwärts rein und rückwärts raus fahren muss? Kenne ich so nicht.

Sind häufig an kleineren Tankstellen anzutreffen....

Ansprechpartner für den TE ist übrigens der Betreiber

Themenstarteram 8. April 2019 um 20:56

Danke für eure bisherigen Beiträge.

Hat jemand noch einen Tipp zu meiner Ausgangsfrage? Was ist das beste/übliche/sicherste Prozedere, wenn der Betreiber den Schaden übernimmt? Wenn der morgen am Tel. sagt: „Klar zahl ich das, reparier mal...und am Ende doch nicht zahlt oder plötzlich nix mehr vom Telefonat weiß...

Eine schriftliche Stellungnahme des Betreibers wäre da sicherlich sinnvoller als ein Telefonat, welches man ohne Zeugen führt. Zudem stellt sich die Frage, ob der Schaden tatsächlich nur 200,00 Euro beträgt.

Bin gespannt was morgen dabei rumkommt. Denn so optimistisch dass der Betreiber den Schaden übernimmt / übernehmen muss bin ich da nicht.

 

Ich wünsche es dir aber. Sag uns Bescheid wie das Telefonat lief

fahr zum Smart repair und lass einen Kostenvoranschlag machen. Den brauchst Du eh, wenn Du Deine Ansprüche geltend machen willst. Bleibt dann alles friedlich und der Betreiber (oder seine Versicherung) zahlen, ist alles gut. Wenn nicht musst Du zum Anwalt. Oder Du nimmst Deine Vollkasko in Anspruch (wenn vorhanden), dann kann die sich mit dem Schuldigen auseinandersetzen.

Waschanlagenbeschädigungen sind leider kein Selbstläufer, denn wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden, dann gehst Du leer aus.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. April 2019 um 13:14:12 Uhr:

Oder Du nimmst Deine Vollkasko in Anspruch (wenn vorhanden), dann kann die sich mit dem Schuldigen auseinandersetzen.

Ist das so?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. April 2019 um 13:14:12 Uhr:

fahr zum Smart repair und lass einen Kostenvoranschlag machen. Den brauchst Du eh, wenn Du Deine Ansprüche geltend machen willst. Bleibt dann alles friedlich und der Betreiber (oder seine Versicherung) zahlen, ist alles gut. Wenn nicht musst Du zum Anwalt. Oder Du nimmst Deine Vollkasko in Anspruch (wenn vorhanden), dann kann die sich mit dem Schuldigen auseinandersetzen.

Waschanlagenbeschädigungen sind leider kein Selbstläufer, denn wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden, dann gehst Du leer aus.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. April 2019 um 13:14:12 Uhr:

 

Waschanlagenbeschädigungen sind leider kein Selbstläufer, denn wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden, dann gehst Du leer aus.

Und da genüben schon regelmäßige Wartungen und Reparaturen.

 

Gepaart mit der Beweislast des Geschädigten kann das schwer werden.

 

@TE

Wie lief der Anruf?

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