- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Beschilderung A5 Kreuz Walldorf
Beschilderung A5 Kreuz Walldorf
Moin zusammen,
Ich habe eine kurze Frage zur Beschilderung um das Walldorfer Kreuz auf der A5. Zunächst gibt es dort eine Schildertafel mit 80 km/h und darunter 120 km/h mit dem Zusatz 21–6 Uhr. Kurze Zeit später folgt ohne Aufhebungszeichen ein Schild mit 120 km/h und dem Zusatz 6–21 Uhr. Welche Geschwindigkeit gilt hier nun um beispielsweise um 22:30 Uhr???
Viele Grüsse
Max
Ähnliche Themen
19 Antworten
120km/h
Du sagst doch selbst, das es kein Aufhebungszeichen gibt.
Moin, ich versuchs auch mal…..
ab Schild 1 gilt generell 80km/h….. per Zusatzschild aber zw. 21 - 6 Uhr 120km/h , also um 22:30Uhr 120km/h
außerhalb dieser Zeit gelten dann eben die 80km/h
beim passieren des Schild 2 gilt dann neu 120km/h nur zwischen 6 - 21 Uhr per Zusatzschild, außerhalb dieser Zeit eben die 80km/h vom ersten Abschnitt, die ja nicht aufgehoben wurden.
Warum?
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten solange, bis sie durch das Schild 278 oder 282 (Aufhebung aller Verbote) aufgehoben werden oder bis zu einer neuen Geschwindigkeitsbeschränkung, wie hier ab Schild 2.
Da kein explizites „Aufhebung aller Verbote“ Schild vorhanden ist, wirkt dann eben ab Schild 2 wieder die 80km/h vom Anfang nun aber mit der Ausnahme zwischen 6 - 21Uhr auf 120km/h. Um 22:30 Uhr wären dann m.M.n. nur 80km/h erlaubt.
Ist aber im Vorbeifahren schlecht zu interpretieren denke ich….da wäre eine 80km/h Wiederholung an Schild 2 hilfreich, oder man könnte, je nach Abstand zwischen den Schildern, auf das erste 120er Schild ganz verzichten,
Ich denke, um 22.30 Uhr gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, also freie Fahrt.
Das letzte Schild schreibt maximal 120 km/h in der Zeit von 6 - 21 Uhr vor.
Um 22.30 Uhr gilt dieses Limit nicht.
Die anderen Schilder davor gelten auch nicht (mehr), auch die 80 km/h sind durch den neuen Wert ungültig und natürlich muss das NICHT explizit aufgehoben werden.
Erklärt am Beispiel Eintrichterung an der Autobahnbaustelle.
Erst kommt 120, dann 100, dann 80.
Beim 80er-Schild steht nicht auch noch das Zeichen "Aufhebung des 100 km/h-Bereichs" sondern NUR "80".
Das ist logisch und meiner Ansicht nach selbsterklärend, wie sollte es denn anders sein. Es können ja nicht 100 UND 80 gleichzeitig gelten.
Ein neues Schild mit einem anderen Wert löscht bzw. überschreibt den alten Wert, der gilt dann nicht mehr.
Wirklich Interessant wie unterschiedlich ( „freie Fahrt“ / 120km/h / 80km/h) diese Situation interpretiert wird, egal erstmal ob richtig oder falsch und das meine ich ohne Häme oder Kritik an den anderen Einschätzungen.
Das soll jetzt ein Vorbeifahrender, der ja auch noch mit dem Verkehr beschäftigt ist, in 2 Sekunden durchdenken und die richtigen Schlüsse ziehen aus dem gesehenen.
Ich hab schon 2 mal lesen müssen und 5min zum ausformulieren benötigt.
Zitat:
@Dofel schrieb am 20. Mai 2024 um 08:05:18 Uhr:
Ich denke, um 22.30 Uhr gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, also freie Fahrt.
Korrekt. Alles andere wäre unsinnig.
Nachts an der ersten Beschilderung merke ich mir, dass ich 120 km/h fahren darf. Ich stelle es vielleicht auch am Tempomat ein.
Dass ich am zweiten Schild nachts nur noch 80 km/h fahren dürfte, ist realitätsfremd: Ich habe mir zu den nachts erlaubten 120 km/h doch nicht auch noch die tagsüber erlauben 80 km/h gemerkt.
Dass ich am zweiten Schild nachts 120 km/h fahren dürfte, hätte man dort auch ohne Zusatzschild erreichen können, was auch billiger ein leichter verständlich gewesen wäre.
Somit bleibt logisch nachts nur "keine Limitierung" übrig, was auch der Tendenz der ersten Beschilderung entspricht: Nachts schneller als tagsüber erlaubt.
Zitat:
@-5- schrieb am 20. Mai 2024 um 11:17:37 Uhr:
Dass ich am zweiten Schild nachts nur noch 80 km/h fahren dürfte, ist realitätsfremd
Nicht unbedingt, teilweise ist Nachts auch wegen Lärmschutz limitiert.
Tagsüber ist dort wegen der hohen Verkehrsdichte limitiert. Was eigentlich ja quatsch ist, diese limitiert sich dadurch von selbst.
Lärmschutz wird eigentlich extra ausgewiesen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. Mai 2024 um 11:22:21 Uhr:
Zitat:
@-5- schrieb am 20. Mai 2024 um 11:17:37 Uhr:
Dass ich am zweiten Schild nachts nur noch 80 km/h fahren dürfte, ist realitätsfremd
Nicht unbedingt, teilweise ist Nachts auch wegen Lärmschutz limitiert.
Ersten steht beim 80er-Schild nichts von Lärmschutz, und zweitens sind nicht 80 km/h nachts realitätsfremd, sondern, dass ich mir am ersten Schild nachts merke, dass tagsüber nur 80 km/h erlaubt wären, und das am zweiten Schild noch genau so weiß.
Ach so meinst du das.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 20. Mai 2024 um 07:22:21 Uhr:
ab Schild 1 gilt generell 80km/h….. per Zusatzschild aber zw. 21 - 6 Uhr 120km/h , also um 22:30Uhr 120km/h
außerhalb dieser Zeit gelten dann eben die 80km/h
beim passieren des Schild 2 gilt dann neu 120km/h nur zwischen 6 - 21 Uhr per Zusatzschild, außerhalb dieser Zeit eben die 80km/h vom ersten Abschnitt, die ja nicht aufgehoben wurden.
Warum?
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten solange, bis sie durch das Schild 278 oder 282 (Aufhebung aller Verbote) aufgehoben werden oder bis zu einer neuen Geschwindigkeitsbeschränkung, wie hier ab Schild 2.
Da kein explizites „Aufhebung aller Verbote“ Schild vorhanden ist, wirkt dann eben ab Schild 2 wieder die 80km/h vom Anfang nun aber mit der Ausnahme zwischen 6 - 21Uhr auf 120km/h. Um 22:30 Uhr wären dann m.M.n. nur 80km/h erlaubt.
Ich habe gelernt, haben Schilder eine Zeitangabe, so sind sie außerhalb dieser Zeit als nicht existent zu betrachten, somit ist diese Schild faktisch gar nicht da und es gilt weiterhin die Geschwindigkeit des letzten geltenden Schildes, in dem Fall 120 (Schild 1) um 22.30.
EDIT: Da stand eben noch was anderes, weil ich mit dem Zeiten durcheinander gekommen bin
Eine ähnliche Beschilderung gibt es hier auch am Horster Dreieck, zunächst generell 80 und nach dem Dreieck 120 von 6-22 Uhr, interpretiert wird das 120er Schild dann als offen (22-6) oder als 120 (6-22), 80 fährt da kaum einer weiter. Entspricht nicht meiner These, wird aber wohl so hingenommen, wüsste auch nicht das dort schon mal jemand Nachts bei 80 geblitzt worden ist. Allgemein werden in DE ja gerne mal die Aufhebungsschilder "vergessen".
Wenn man sich nicht sicher ist, fährt man im gesamten Bereich mit 80 km/h auf der rechen Spur. Dann ist man definitiv auf der sicheren Seite.