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Beschlagnahmtes Fahrzeug kaufen

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 17:32

Guten Tag zusammen,

Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ich überlege momentan ein Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben. Laut Aussage des Händlers stammt dieses Fahrzeug aus Deutschland und wurde in Österreich beschlagnahmt, nachdem es dort zuerst 90 Tage stand, dann abgeschleppt wurde und nach weiteren 50 Tagen in Staatsbesitz überging. Dieses Fahrzeug wurde nun von einem deutschen Händler erworben und steht dort zum Verkauf.

Ein KfZ-Brief war nicht vorhanden, da dieser scheinbar noch beim Besitzer verweilt. Nun stellt die Zulassungsbehörde vor Ort gerade einen neuen KfZ Brief für das Fahrzeug aus (anhand welchen Daten, kann ich nicht sagen). Somit ist natürlich keinerlei Vorbesitzer oder auch Vorschaden bekannt.

Meine eigentliche Frage ist, ob der Kauf dieses Fahrzeuges unbedenklich ist, oder ob irgendwann der Vorbesitzer vor meiner Türe steht?

Über schnelle Antworten würde ich mich freuen!

 

Vielen Dank im Voraus

 

Schöne Grüßé

 

 

Beste Antwort im Thema
am 16. Juni 2011 um 19:47

Bei solchen Fahrzeugen sind so gut wie nie Papiere und Schlüssel vorhanden.

Wenn das der Händler alles beistellt und in Ordnung bringt steht einem Kauf nichts im Wege. 

Der Vorbesitzer kann dir gar nichts.

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Wenn das Fahrzeug eine technische Durchsicht bekommen hat und diese bescheinigt, daß keine offensichtlichen Mängel festgestellt wurden bzw. die festgestellten Mängel behoben wurden, dann spricht nichts gegen einen Kauf, wenn die nicht bekannte Vorgeschichte bei der Preisgestaltung berücksichtigt wurde.

Hallo Joeey,

 

Du schreibst es handelt sich um einen seriösen Händler, daher hätte ich keine Bedenken das Fahrzeug zu erwerben wenn die neuen Papiere von der Zulassungsstelle da sind. Aber auf die würde ich warten.

 

 

am 16. Juni 2011 um 19:47

Bei solchen Fahrzeugen sind so gut wie nie Papiere und Schlüssel vorhanden.

Wenn das der Händler alles beistellt und in Ordnung bringt steht einem Kauf nichts im Wege. 

Der Vorbesitzer kann dir gar nichts.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Der Vorbesitzer kann dir gar nichts.

Wie auch? Der Vorbesitzer hat eine Frist gesetzt bekommen sein Auto von der Straße zu beseitigen, diese Frist hat er verstreichen lassen, also wurde er vom Staat enteignet. Dann hat der Händler ein Geschäft mit dem Staat abgeschlossen und ist somit rechtmäßiger Besitzer.

Themenstarteram 16. Juni 2011 um 21:05

Alles klar vielen Dank für die Antworten hat mir sehr geholfen!

Eine Bescheinigung über Unfallfreiheit will der Händler mir nicht geben, da er sagt er kann dies auch nicht in Erfahrung bringen. Ich sehe mir das ganze allerdings nochmal mit einem Fachmann an und wenn alles soweit passt, werde ich ihn kaufen.

Der Fahrzeugpreis ist übrigens um ca. 25% niedriger als jedes vergleichbare Fahrzeug das ich finden konnte.

Schöne Grüße

Joeey

Na dann herzlichen Glückwunsch und viel Spass mit dem neuen Fahrzeug ;)

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 20:22

Hallo nochmal,

Ich hätte nun doch noch ein paar fragen was ihr von dem Fahrzeug haltet:

Es handelt sich um einem BMW 320ci e46 in titangrau.

Daten:

Baujahr 07/2003

Kilometerstand 114000

Scheckheft bis 66000 bei BMW gepflegt, danach nicht mehr nachweisbar

Mängel: gummiisolierungen bei den Türen, diese müssen neu gemacht werden. Kleben nicht mehr

Xenonscheinwerfer rechts wurde mit Silikon abgedichtet, da er undicht war

Hinten Links grösserer Kratzer

Unten rum Top Zustand(vom Mechaniker überprüft), äußerlich sehr gepflegt, innenausstattung ebenso Top gepflegt.

 

Ausstattung:

Xenon, leuchtweitenregulierung, efh, regensensor, klimaautomatik, cd Radio, schwarze Innenausstattung und Sitze

Ich Kriege den Wagen für 8500€. Vergleichbare sind nicht unter 9500€ zu kriegen. Der Hintergrund wie bereits oben beschrieben könnte man natürlich auch als Mangel werten. Was haltet ihr von dem Preis?

Ps, muss eigentlich jeder autohändler eine Garantie geben? Und wie wickelt man am besten die Zahlung ab? Überweisung Anzahlung und bei Erhalt des Kfz briefs Rest Überweisung?

Danke!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Joeey

 

Ps, muss eigentlich jeder autohändler eine Garantie geben? Und wie wickelt man am besten die Zahlung ab? Überweisung Anzahlung und bei Erhalt des Kfz briefs Rest Überweisung?

Bin mir nicht sicher aber jeder Händler muss eine Garantie von mindestens einem Jahr geben.

Wegen der Abwicklung habe ich es bisher immer so gemacht, Brief gegen Geld ganz einfach.

Diese Fahrzeuge werden ersteigert. Wer es bekommt kauft es wie gesehen. Die Preise sind oft sehr günstig, da man ja nie weiß, was drin ist. Deshalb schlagen bei hochwertigen autos Händler sehr häufig zu.

Bei der Ersteigerung bekommt der neue Besitzer eine Bescheinigung, das dies nun sein Wagen ist. Damit kann es angemeldet werden. Die Abmeldung macht der Staat, bevor das Auto versteigert wird.

Soweit zur Vorgeschichte. Für dich ist es einfach nur ein stink normaler Gebrauchtwagenkauf mit allen Rechten und Pflichten. Klar kann der Händler nichts zum Fahrzteug sagen, da er es ja nur gekauft hat, wie gesehen, ohne wirkliche Bescheinigungen. Da der Händler aber sich den Wagen anguckt, bevor er ihn verkauft ist da (bei den seriösen Händlern) meistens nix dran. Alle Schäden (außer Verschleißteile, und die bekannten Mängel, die im Kaufvertrag stehen) werden auf Kosten des Händlers beseitigt, solange sie ihm vor der Reperatur innerhalb eines Jahres nach Kaufdatum gemeldet werden.

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Zitat:

Original geschrieben von Joeey

 

Ps, muss eigentlich jeder autohändler eine Garantie geben? Und wie wickelt man am besten die Zahlung ab? Überweisung Anzahlung und bei Erhalt des Kfz briefs Rest Überweisung?

Bin mir nicht sicher aber jeder Händler muss eine Garantie von mindestens einem Jahr geben.

Wegen der Abwicklung habe ich es bisher immer so gemacht, Brief gegen Geld ganz einfach.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird in der Regel nicht vom Händler sondern vom Hersteller gegeben.

Bei einem Gebrauchtwagen greift die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.

Tritt ein Defekt 6 Monate nach dem Kauf auf muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel oder die Ursache des Mangels bereits bei Übergabe bestanden hat.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Zitat:

 

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird in der Regel nicht vom Händler sondern vom Hersteller gegeben.

Bei einem Gebrauchtwagen greift die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.

Tritt ein Defekt 6 Monate nach dem Kauf auf muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel oder die Ursache des Mangels bereits bei Übergabe bestanden hat.

Ich habe noch überlegt obs nicht doch die Gewährleistung war ^^ dank dir für den Hinweis.

Zitat:

Original geschrieben von Joeey

 

Ich Kriege den Wagen für 8500€. Vergleichbare sind nicht unter 9500€ zu kriegen.

Ps, muss eigentlich jeder autohändler eine Garantie geben? Und wie wickelt man am besten die Zahlung ab? Überweisung Anzahlung und bei Erhalt des Kfz briefs Rest Überweisung?

Danke!

Gruß

Geiz, ist doch immer wieder Geil!

Für nur 1000Euro unter normalem Marktwert willst du dieses Risiko eingehen??

Kläre ersteinmal ab, ob das FHz. eine Komplett neue "Schließung" bekommen hat, bzw. was deine Versicherung davon hält, wenn nicht!

Von Gesetzes wegen müsste bei einem Händler/ Privatkäufer Geschäft der Händler Gewährleistung geben, es gibt aber diverse Strategien/ Versuche diese zu umgehen, z.B. Verkauf im Kundenauftrag, der Kunde wird in den Status eines "Gewerbetreibenden" gestellt usw.. Also genau aufpassen was im Kaufvertrag steht!

Zum Vorgehen beim Kauf: Du fährst mit Bargeld zum Autohändler u. bekommst FHz. samt aller nötigen Unterlagen u. Bescheinigungen (TÜV/ Au macht doch sicherlich noch der Händler neu...), erst dann bezahlst du das FHz..

Vor dem Kauf machst du ersteinmal noch eine AUSGEDEHNTE PROBEFAHRT, in dem Fall nicht unter 100km Länge Incl. Autobahn u. Top Speed.

Vor dem Kauf hast du die besseren Karten, nach dem Kauf bist du ein Bittsteller mit Ansprüchen, dessen Auto defekt ist u. sich mit dem Händler/ der Gebrauchtwagen Versicherung (ob eine Gebrauchtwagen Versicherung überhaupt ein FHz. mit dieser Vorgeschichte versichert?) um die kostenerstattung streiten muß.

MfG Günter

P.S. Wie ist das eigentlich, kannst du eventuelle Schäden überall reparieren lassen o. mußt du dem Händler ersteinmal die Möglichkeit zur "Nachbesserung" in der eigenen Werkstatt geben (Entfernung des Händlers von deinem Wohnort..)?

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 21:49

Danke für die Antworten!

Hab heute mal nachgefragt.. Garantie beinhaltet bei diesem Händler 1 Jahr lang Beheben aller Schäden die sich nicht auf Verschleißteile, Kupplung oder Bremsen beziehen.

Nun ja, es geht mir eigentlich nicht um den billigeren Kaufpreis, sondern dass es zusätzlich noch der erste von 5 Coupes ist die ich mir in den letzten 4 Monaten angeschaut habe, der einen fast makellosen Zustand hat bis auf das bereits beschriebene.

Die Sache mit den Gummis (versuche ich selbst auszubessern) und der Abdichtung des Xenonscheinwerfers machen mir nichts.

Einzig allein die Hintergrundgeschichte war mir anfangs suspekt. Ich habe allerdings bei Polizei und meinem Vers. Vertreter nachgefragt und beide haben mir gesagt, sobald der neue KfZ Brief vorhanden ist (erhalte ich direkt beim Kauf, ebenso mit neuem TüV und Bescheinigung über die Abmeldung des Fahrzeuges durch den Staat, sowie über den Kauf), ist alles wie gehabt und geht alles mit rechten Dingen zu.

Gruß

Wäre noch das Schließsystem zu erwähnen.

Wieviel Schlüssel sind vorhanden? Neue Schlösser rein gekommen?

Was sagt die Versicherung wenn Dir das Fahrzeug gestohlen wird und nur 1 Schlüssel vorhanden war beim Kauf?

Ansonsten viel Glück und Augen auf beim Mängel suchen!

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