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Besitz von Cannabis Frage bezüglich Führerscheinstelle

Themenstarteram 19. April 2023 um 19:24

Hallo Leute hoffe finde hier eine Antwort auf meine Frage da ich nirgends fündig geworden bin.

Letztes Jahr wurde ich vom Zoll an den Deutschen Grenze mit 2 Gramm gras erwischt kam aus Holland. Ich habe bereits eine MPU hinter mir und fahre nur noch wenn ein Selbsttest negativ ist. Ich wurde von den Zoll Beamten nicht auf Cannabis Konsum getestet. Vor paar Wochen erhielt ich den Brief vom Staatsanwalt „fallen gelassen“ was ich auch so erwartet hatte. Nun möchte ich wissen wie ich rausfinden kann ob die Führerscheinstelle davon Wind bekommen hat da ich nicht riskieren möchte zu rauchen, und dann ein Brief zum screening ankommt. Bin seit 4 Monaten clean heißt ich könnte auch im schlimmsten Fall 3cm Haare abgeben für die vergangenen Monate. Kann ich einfach beim Verkehrsamt einen Termin zur akteneinsicht fordern und so erfahren ob was gegen mich läuft oder läuft sowas hinter geschlossenen Wänden, sprich sie sagen mir nichts darüber um mich zu überraschen?

Liebe Grüße

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267 Antworten
am 19. April 2023 um 19:51

Einfach nix machen. Du bist doch schon paar Monate clean. Belasse es bei dem Zustand ;)

Das ist eine Frage für „Frag nen Anwalt“, ganz unjuristisch kann ich dir eher empfehlen, keine Toten Hunde in einer Behörde zu wecken. Finde gut, dass du „clean“ bleiben möchtest, viel Erfolg dabei!

Themenstarteram 19. April 2023 um 19:53

Danke für die antworten Leute aber das hilft mir nicht weiter ?? will ja nur wissen wie und ob ich erfahren kann ob was gegen mich läuft, weil würde gerne eine rauchen.

Diese Frage kann dir hier niemand beantworten. Akteneinsicht gibts idR nur, wenn ein Verfahren gg dich läuft und zwar mit nem Anwalt.

Zitat:

@Casafouxx schrieb am 19. April 2023 um 21:24:41 Uhr:

Kann ich einfach beim Verkehrsamt einen Termin zur akteneinsicht fordern ...

Nein, das würde nur in einem konkreten Verfahren gehen und würde (jedenfalls nach Ansicht einiger Behörden) nur über einen Anwalt gehen. Ohne konkreten Grund geht nur eine Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister, aber da ist das natürlich noch nicht eingetragen.

Da nicht auf Konsum getestet wurde, ist auch nicht anzunehmen, dass da noch irgendwas von der Führerscheinstelle kommt.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 19. April 2023 um 21:51:58 Uhr:

kann ich dir eher empfehlen, keine Toten Hunde in einer Behörde zu wecken.

Ich kannte das mit den schlafenden Hunden, aber dass man auch tote Hunde wieder zum Leben erwecken kann, war mir neu.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. April 2023 um 22:00:40 Uhr:

Zitat:

@Casafouxx schrieb am 19. April 2023 um 21:24:41 Uhr:

Kann ich einfach beim Verkehrsamt einen Termin zur akteneinsicht fordern ...

Nein, das würde nur in einem konkreten Verfahren gehen und würde (jedenfalls nach Ansicht einiger Behörden) nur über einen Anwalt gehen. Ohne konkreten Grund geht nur eine Selbstauskunft aus dem Fahreignungsregister, aber da ist das natürlich noch nicht eingetragen.

Da nicht auf Konsum getestet wurde, ist auch nicht anzunehmen, dass da noch irgendwas von der Führerscheinstelle kommt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. April 2023 um 22:00:40 Uhr:

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 19. April 2023 um 21:51:58 Uhr:

kann ich dir eher empfehlen, keine Toten Hunde in einer Behörde zu wecken.

Ich kannte das mit den schlafenden Hunden, aber dass man auch tote Hunde wieder zum Leben erwecken kann, war mir neu.

schön, dass du was neues kennen gelernt hast. ;-)

ich denke, ist klar geworden, was ich meine.

Zitat:

@Casafouxx schrieb am 19. April 2023 um 21:53:52 Uhr:

Danke für die antworten Leute aber das hilft mir nicht weiter ?? will ja nur wissen wie und ob ich erfahren kann ob was gegen mich läuft, weil würde gerne eine rauchen.

Beantrage doch beim LK eine Vollauskunft sämtlich gespeicherter Daten über Dich.

Die bekommst. Du aber auch nicht innerhalb von 2 Tagen.

Wird Dir also noch ein bissel der Ast pfeifen, wenn Du so dringend einen Joint brauchst.

Du solltest davon ausgehen, dass der Fund an die FSSt gemeldet worden ist, dazu sind die Polizisten (bzw. der Zoll) verpflichtet. Dort wird man aber nichts machen, denn der Bezug zum Straßenverkehr ist nicht gegeben. Das Ganze wird auch irgendwo ein Aktenvermerk sein, aber Du hast keine Vorteile, wenn Du die Behörde zwingst, diese Akte rauszukramen und sich damit zu beschäftigen. Ein bisschen Unruhe musst Du jetzt aushalten.

Ich habe die Lösung. Fahre einfach nicht mehr Auto und dann kannst Du Dir jeden Tag die Birne vernebeln.

Oder Du wirst Gesundheitsminister. Dann haust Du Dir auch jede Nacht ein paar Schlanke rein und lässt Dich dann tagsüber fahren.

Gedulde dich doch einfach ein wenig.

Die "erste Säule" der Cannabislegalisierung soll bald erfolgen.

Dann werden auch deine Strafen durch Cannabis rückwirkend nichtig gemacht.

Zitat:

@Casafouxx schrieb am 19. April 2023 um 21:53:52 Uhr:

Danke für die antworten Leute aber das hilft mir nicht weiter ?? will ja nur wissen wie und ob ich erfahren kann ob was gegen mich läuft, weil würde gerne eine rauchen.

Kennt Ihr den noch?

Aber . Aber .Mein Freund, Wer wird denn gleich in die Luft gehen?

Greife lieber zur HB!

Entspanne Dich also, kauf Dir das neue Deutsche Ticket und greife wahlweise zur Zigarette, Joint oder Bier, Wein.

:) Es ist halt leider so: die obigen Dinge und Autofahren passen nicht so recht zusammen.

Zitat:

@Quatschtuete schrieb am 20. April 2023 um 08:56:16 Uhr:

Die "erste Säule" der Cannabislegalisierung soll bald erfolgen.

Dann werden auch deine Strafen durch Cannabis rückwirkend nichtig gemacht.

Bevor das jemand glaubt: Rückwirkend ändert sich da gar nichts. Strafen können auch nicht "nichtig" gemacht werden. Und in Bezug auf Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs wird sich auch künftig nichts ändern.

Zitat:

@Rockville schrieb am 20. April 2023 um 09:15:02 Uhr:

Zitat:

@Quatschtuete schrieb am 20. April 2023 um 08:56:16 Uhr:

Die "erste Säule" der Cannabislegalisierung soll bald erfolgen.

Dann werden auch deine Strafen durch Cannabis rückwirkend nichtig gemacht.

Bevor das jemand glaubt: Rückwirkend ändert sich da gar nichts. Strafen können auch nicht "nichtig" gemacht werden. Und in Bezug auf Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs wird sich auch künftig nichts ändern.

Ich hab mich etwas falsch ausgedrückt.

"Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, sollen laufende Ermittlungen und Strafverfahren eingestellt werden.

Eingetragene Verurteilungen sollen auf Antrag beseitigt werden können. Das betrifft bisherige Straftaten, die mit der Freigabe von Cannabis wegfallen."

https://www.merkur.de/.../...nbau-verkauf-grenzwerte-92018922.html?...

Die Sache ist sowieso noch nicht durch.

Wie ihr das findet ist euch überlassen.

So das war jetzt genug OT.

 

am 20. April 2023 um 8:21

Zitat:

@Quatschtuete schrieb am 20. April 2023 um 08:56:16 Uhr:

Gedulde dich doch einfach ein wenig.

Die "erste Säule" der Cannabislegalisierung soll bald erfolgen.

Dann werden auch deine Strafen durch Cannabis rückwirkend nichtig gemacht.

sicher nicht im strassenverkehr

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