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Besoffener in Golf IV gerast. Paar Fragen!

Themenstarteram 5. Februar 2005 um 9:05

Hi!

Letzte Nacht ist ein besoffener Russe in das Auto meiner Frau gefahren, hat darauf hin versucht zu fliehen, wollte dann keine Polizei rufen. Letzt endlich kam die Polizei doch und die stellten fest er war besoffen!

Das Auto wollen wir nicht behalten weil der Wiederverkaufswert sinkt, etc.

Ist das möglich, dass man sich den Kaufpreis des Wagens ausbezahlen lässt, der Wagen war nur ein paar Wochen in ihrem Besitz.

MfG

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32 Antworten
Themenstarteram 5. Februar 2005 um 9:06

Bild 2

am 5. Februar 2005 um 9:23

ich glaube das ist nicht möglich,

würde den wagen wegen der oben genannten gründe auch nicht behalten wollen...darf ich fragen,um was für einen golf genau es sich handelt-sprich motor und ausstattung?

Themenstarteram 5. Februar 2005 um 9:30

Es ist ein ´99er, 1,4 16V 75PS, 80tkm, 3VB, Climatronic, beige Innenausstattung, Neue 15" Winterreifen, Borbet Alus für Sommer.

Der erste VB ist VW selbst, der wagen ist in einem Top Zustand [gewesen] :( !

am 5. Februar 2005 um 10:02

Hallo mGentlemen,

so eine Schweinerei. Nix gegen betrunkene Autofahrer aber es sollte jeder einen im Keller hängen haben!

"Kaufpreisersatz" bei Gebrauchten gibts nicht, nur bei Neuwagen 6-12 Monate. Berbrauchte werden bei Totalschäden nach dem Zeitwert, Schwacke etc berechnet, scheint aber kein Totalschaden zu sein oder?

Ich würd Dir auf jeden Fall raten sofort zum Anwalt (!!!) zu gehen da bei Alkohol der Haftpflichtversicherer immer gerne erst mal Ärger macht und sich von der Leistung befreien will. Im übrigen würde ich sofort einen Gutachter konsultieren. Was ich auf dem Foto erkennen kann sind nur "Anbauteile" beschädidgt, Stoßstange, Kotflügel etc. Solange nichts an der Karosserie ist und nur Teile beschädigt sind die ausgetauscht werden können ist es kein "Unfallschaden". Egal wie hoch der Schaden ist. In so einem Fall bekommst Du auch keine Wertminderung und mußt es somit beim Wiederverkauf auch nicht angeben. Um das alles festzustellen würd ich auf jeden Fall Anwalt beauftragen. Der wird Dir sowieso bezahlt und außerdem hast Du dann weniger Stress und Rennerei.

Themenstarteram 5. Februar 2005 um 10:10

Das mit dem Anwalt hab ich mir auch schon überlegt, der Gutachter wird Montag kommen. Ich denke, dass die HA was abgekriegt hat, da der wagen ja auf den Borstein geflogen ist. Der Golf ist durch den Aufprall mit dem Hinterteil noch gegen ein anderes Auto. Das wollten die Verursacher auch vertuschen und schoben mit 3 Mann den Golf nach vorne!

Zitat:

Original geschrieben von Biker1980

Was ich auf dem Foto erkennen kann sind nur "Anbauteile" beschädidgt, Stoßstange, Kotflügel etc. Solange nichts an der Karosserie ist und nur Teile beschädigt sind die ausgetauscht werden können ist es kein "Unfallschaden". Egal wie hoch der Schaden ist. In so einem Fall bekommst Du auch keine Wertminderung und mußt es somit beim Wiederverkauf auch nicht angeben.

Die Aussage stimmt ja wohl nicht. Wenn du den Wagen als unfallfrei verkaufst, kannst du später ganz schön Ärger bekommen. Es dürfen lediglich "Parkrempler" ect.beim Verkauf verschwiegen werden und selbst wenn jemand nach diesen fragt, müssen sie ausnahmslos angegeben werden.

am 5. Februar 2005 um 10:19

Verdammt - was waren das für Verbrecher? Auch noch Vertuschen?

Wow...

Also - ich bin bekanntermaßen kein Anwaltfreund - aber... Nimm dir einen! :)

(@madcruiser: Naaaa??? Gut, nicht ;))

Er hat hoffentlich ne deutsche Haftpflichtversicherung und die ist dir bekannt?

Also sowie der Wagen aussieht, ist da bestimmt net nur vorn was kaputt (Motorhaube etc...) - da muss ja ne Wucht dabei gewesen sein...

Oh Mann - also - wenn du die Haftpflicht kennst, meld den schaden von dir aus, da würd ich nicht erst auf den Gegner warten.

Und eben Montag nen Anwalt suchen.

Grüße und alles Gute bei der Abwicklung - Nasdrowje :(

Schreddi

1. Kühlen Kopf bewahren.

2. Das Gutachten ist entscheidend für den Wert, nicht der Kaufpreis.

Mit dem Gutachter reden.

Ihm Kopien von Dokumenten überlassen, die den Zustand des Wagens belegen.

Vergleichbare Wägen im web suchen.

Auf die Mehrwertsteuerfrage ansprechen, d.h. der Wagen sollte mit max. 2 % Differenzbesteuerung ausgewiesen werden.

3. Zu einem zuverlässigen RA gehen. Der erledigt die Arbeit (auch die Verständigung der gegnerischen Versicherung) und berät Dich vernünftig. Der Unfallgegner muss den RA zahlen.

4. Zum Alkoholthema:

Die gegnerische Versicherung muss und wird den Schaden wie einen "normalen" Schaden regulieren. Je nach Vertragsbedingungen und Schadenhöhe wird sie sich bis zu 5.000 EUR vom Alkoholfahrer zurück holen können.

Letzteres dürfte Dir egal sein.

am 5. Februar 2005 um 10:50

Ja, sorry, verschrieben. Er muß den Teileaustausch angeben, muß es aber nicht als Unfallschaden deklarieren, unabhängig von der Schadenhöhe. Aber in dem Fall scheint doch mehr kaputt zu sein und die Karosserie selbst hat auch wohl was abbekommen. Also nix wie hin zum Anwalt und viel Glück

Ist der Golf auf den roten Wagen von Bild 2 geschoben worden?

Oder ist das der Unfallgegner.

In jedem Fall ist schon der Frontschaden beachtlich.

Der Golf wird zumindest gestaucht sein ...

Stimmen die Spaltmaße an den vorderen Türen noch?

Lassen die sich problemlos öffnen und schließen?

Themenstarteram 5. Februar 2005 um 12:08

Der dahinter stehende Wagen wurde in mitleidenschaft gezogen durch den golf, der ja nach hinten "flog". Der Russische Fahrer [Also wohnt in Deutschland] kam aus der Disco, hatte so um die 2 Promille, die Scheiben nicht freigekratzt [nur einen Spalt zum gucken] und fuhr mit seinem Bruder und dessen Frau. Nach dem Unfall versuchten die zunächst zu fliehen, da der Motorblock aber auf dem Asphalt schrabbte ging das nicht. Dann bekamen sie panik, haben den Golf mit aller Gewalt irgendwie von dem Roten Van weg geschoben. Dann kamen meine Schwiegereltern und meine Frau raus, denen wurde gleich gedroht, dass sie ja keine Polizei einschalten.

Es sind schon ein paar Spinner unterwegs. Das mit dem Anwalt werden wir wahrscheinlich machen, wird das beste sein!

Der Vorfall ist mehr als ärgerlich.

Es würde mich wundern, wenn der Golf kein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Aber das wird der Gutachter bestimmen, unsere Ferndiagnosen mit zwei Frontbildern sind da vollkommen unbeachtlich.

Die Wahl eines RA kann ich nur empfehlen.

Spart Zeit und Nerven und lässt eine korrekte Abwicklung erwarten.

Versuche Empfehlungen zu bekommen, wie in jedem Beruf gibt es solche und solche.

Hast Du keine Empfehlung und einen guten, eingessenen Versicherungsmakler oder -agenten:

Frag mal da nach einer Empfehlung.

hhhmm was mann so einiges liest :D..

Neupreisanspruch in der

Krafthaftpflicht: Auto 1 Monat alt + ~max.1000km + erheblicher Schaden = neupreisanspruch.

Lass das Gutachten machen und fiktiv (netto) abrechnen....falls du dir dann ein Erstzauto oder

so holst kannst du die Mwst. zurückverlangen (solange nachgewiesen)...

Zitat:

4. Zum Alkoholthema:

Die gegnerische Versicherung muss und wird den Schaden wie einen "normalen" Schaden regulieren. Je nach Vertragsbedingungen und Schadenhöhe wird sie sich bis zu 5.000 EUR vom Alkoholfahrer zurück holen können.

genau so ist es richtig...der Rest ist quatsch !

Der Versicherer muss im Rahmen der Dritthaftung

haften...ist jedoch zu 5000.- Leistungsfrei wie schon geschrieben !

Zitat:

Der dahinter stehende Wagen wurde in mitleidenschaft gezogen durch den golf, der ja nach hinten "flog". Der Russische Fahrer [Also wohnt in Deutschland] kam aus der Disco, hatte so um die 2 Promille, die Scheiben nicht freigekratzt [nur einen Spalt zum gucken] und fuhr mit seinem Bruder und dessen Frau. Nach dem Unfall versuchten die zunächst zu fliehen, da der Motorblock aber auf dem Asphalt schrabbte ging das nicht. Dann bekamen sie panik, haben den Golf mit aller Gewalt irgendwie von dem Roten Van weg geschoben. Dann kamen meine Schwiegereltern und meine Frau raus, denen wurde gleich gedroht, dass sie ja keine Polizei einschalten.

Es sind schon ein paar Spinner unterwegs. Das mit dem Anwalt werden wir wahrscheinlich machen, wird das beste sein!

also wenn ich sowas lese könnte ich mich tierisch aufregen. zuerst mal besoffen fahren und dann auch noch abhauen wie ein feiges schwein. ich hoffe für diese person, dass er den führerschein für eine sehr lange zeit nicht mehr bekommt und richtig viel geld zahlen muss. Ich kann einfach nicht verstehen dass man mit 2 promille (oder auch nur ein bisschen alkohol ) noch auto fahren muss.

Ich drück dir die daumen, dass alles klappt und du deinen schaden zu 100 % ersetzt bekommst.

 

gruß Morphe

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