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Besondere Vorschriften für Bereifungen Zugfahrzeug/WoWa/WoMo im Ausland
In diesem Thread können wir besondere Vorschriften für Bereifungen Zugfahrzeug/WoWa/WoMo im Ausland sammeln und diskutieren.
Zum Start:
In Italien dürfen seit diesem Jahr zwischen dem 15. Mai und 15. Oktober nur noch Winterreifen verwendet werden, deren Geschwindigkeitsindex die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit abdeckt oder überschreitet - mindestens aber dem ggf. in den Papieren eingetragenen Geschwindigkeitsindex entspricht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@teddy1x schrieb am 19. November 2018 um 23:47:11 Uhr:
Das sind sowieso keine Reifen mehr, die gefahren werden dürfen. Auch in D nicht.
Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch
In Deutschland darfst du deine Winterreifen genauso bis auf 1,6mm runter fahren. Die 4mm sind in Deutschland nur eine ( sinnvolle) Empfehlung.
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24 Antworten
Zitat:
@Nogolf schrieb am 19. Nov. 2018 um 10:1:59 Uhr:
in **Italien **dürfen seit diesem Jahr zwischen dem 15. Mai und 15. Oktober nur noch Winterreifen verwendet werden
Nur um sicher zu gehen: Du meinst bestimmt zwischen Oktober und Mai. Nach Deiner Beschreibung müsste man demnach im Sommer WR fahren. o.O
Nein ... erste Quellen sprachen von ganzjährig ... das habe ich dann aber verifiziert und in meinem Text nachträglich geändert. So wie ich das verstehe, darf im Winter - also Oktober bis Mai - in Italien wohl auch weiterhin mit geringerem Speed-Index gefahren werden. Die Änderung betrifft somit eher diejenigen, die z.B. Ihre fertigen Winterschlappen noch bis in den Sommer komplett runterfahren ...
Hier der Text vom ADAC: LINK
Nein, die Italiensache taucht schon seit einiger Zeit immer wieder auf.
Es geht darum, dass, wenn man im SOMMER Winterreifen fährt, diese dann auch den gleichen Geschw.-Index wie die Sommerreifen, die für dieses Fahrzeug zugelassen sind, haben.
Im Winter darf man dann wie bei uns (allerdings mit Aufkleber) auch Reifen mit niedriger Geschw.-Zulassung fahren.
So verstehe ich jedenfalls das, was immer wieder über "Winterreifen in Italien" geschrieben wird.
Genau das hat doch @Nogolf gschrieben.
Ich erhöhe für Italien um Ganzjahresreifen. Auch diese müssen in Italien zwischen 14.Mai und14. Oktober der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Das ist aber schon ein paar Jahre so.
Weiter gehts mit Österreich: Reifen unter 4mm sind keine Winterreifen mehr.
Das sind sowieso keine Reifen mehr, die gefahren werden dürfen. Auch in D nicht.
Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch
Dürfen je nach Symbol nicht mehr im Handel angeboten werden. Haben aber in D Bestandsschutz für den Verbraucher, der die aufgezogenen hat
Zitat:
@teddy1x schrieb am 19. November 2018 um 23:47:11 Uhr:
Das sind sowieso keine Reifen mehr, die gefahren werden dürfen. Auch in D nicht.
Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch
Jetzt geht aber etwas durcheinander...die Reifen dürfen durchaus in Deutschland gefahren werden. Es geht ja nicht um die Zulassung als WR, sondern um den Geschwindigkeitsindex während der Sommermonate. Und diese Vorschrift gibt es nicht in Deutschland. Ebenso gibt es hier keine extra Vorschrift der Profiltiefe bei WR.
Zitat:
@teddy1x schrieb am 19. November 2018 um 23:47:11 Uhr:
Das sind sowieso keine Reifen mehr, die gefahren werden dürfen. Auch in D nicht.
Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch
In Deutschland darfst du deine Winterreifen genauso bis auf 1,6mm runter fahren. Die 4mm sind in Deutschland nur eine ( sinnvolle) Empfehlung.
Spannende Sache in Österreich. Winterreifen und Sommerreifen gemischt gelten in Österreich als unerlaubte Mischbereifung. Das gilt auch für Winterreifen die unter 4mm Profil haben.
Streng genommen stimmt das zwar nicht, weil Mischbereifung die Mischung aus Radial und Diagonalreifen ist, im Recht zu sein hilft einem aber nicht wenn man erst darum streiten muss und dann festsitzt bis die Sache geklärt ist.
Zitat:
@keepinemrollin schrieb am 20. November 2018 um 11:07:12 Uhr:
..Winterreifen und Sommerreifen gemischt gelten in Österreich als unerlaubte Mischbereifung.
Streng genommen stimmt das zwar nicht, weil Mischbereifung die Mischung aus Radial und Diagonalreifen ist, im Recht zu sein hilft einem aber nicht wenn man erst darum streiten muss und dann festsitzt bis die Sache geklärt ist.
Nur weil diese Art Mischbereifung in Deutschland ein Strafbestand wäre, liegt eine Mischbereifung aber trotzdem immer dann vor, wenn nicht alle 4 Reifen gleich sind.
Das wären dann halt legale Mischbereifungen, aber scheinbar sehen es die Österreicher genauso wie ich.
Dann gibt es legal also keine Möglichkeit Winterreifen als Sommerreifen zu Ende zu fahren. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich alle vier Reifen so gleichmäßig abnutzen, dass alle gleichzeitig unter ie 4mm Marke fallen.