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Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 9:09

Hallo zusammen,

wenn der Freundliche heute einen Neuwagen für einen Kunden ordert (aufgrund der 0.9%-Erhöhung): ist die Fahrzeugbestellung verbindlich oder kann man innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Händler Probleme mit VW bekommt?

Ist eine Bestellung nur noch heute möglich oder kann auch noch am morgigen Tag "rückdatiert" werden?

Wer hat Erfahrungen?

Grüsse

habi99

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17 Antworten
am 31. Mai 2006 um 9:37

Ich denke die Bestellung wird zu dem Zeitpunkt verbindlich, zu dem die Unterschrift unter der Bestellung ist.

Bei einer Bestellung in Verbindung mit einer Finanzierung gibt es aber wohl eine Ausnahme da man von

der Finanzierung innerhalb einer gewissen Zeit zuruecktreten kann.

Da die Bestellung aber da mit der Finanzierung gekoppelt ist, tritt man damit wohl aber auch von der Bestellung zurueck.

Villeicht kann dazu ja jemand noch was genaueres sagen.

Das sollte aber eigendlich im Kleingedruckten auf der Rueckseite der Bestellung stehen?

Re: Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

 

Zitat:

Original geschrieben von habi99

Hallo zusammen,

wenn der Freundliche heute einen Neuwagen für einen Kunden ordert (aufgrund der 0.9%-Erhöhung): ist die Fahrzeugbestellung verbindlich oder kann man innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Händler Probleme mit VW bekommt?

Ist eine Bestellung nur noch heute möglich oder kann auch noch am morgigen Tag "rückdatiert" werden?

Wer hat Erfahrungen?

Grüsse

habi99

14 Tage passiert erst mal nichts. So lange kannst Du noch Um-Konfigurieren oder vom Vertag zurücktreten. Nach 14 Tagen wird die Bestellung nach WOB geschickt.

am 31. Mai 2006 um 9:48

Das mit den 14 Tagen gilt aber doch nur bei einer Finanzierung?

Also zumindest bei mir war das nicht so, dass die Bestellung erst nach 14 Tagen

zum Disponenten gegangen ist.

Ich habe innerhalb von einer Woche die Bestellbestaetigung mit einem

unverbindlichen Lieferdatum bekommen.

Meines wissens nach kann von jedem Vertrag 14 Tage lang zurück getreten werden.

Lass mich aber gerne eines besseren belehren.

14 Tage für den Vertrag eines Neuwagens und 14 Tage für den Kreditantrag. Achtung: da das 2 Verträge sind muss jeder Vertrag einzeln gekündigt werden.

schön wäre es, wenn man von jedem vertrag innerhalb von 14 tagen zurücktreten kann...

das funktioniert nur bei fernabsatzverträgen (liegt wohl hier nicht vor)

oder bei einer finanzierung, da dann ein verbundenes geschäft vorliegt... bei darlehensverträge besteht ein 14 tägiges widerrufsrecht und mit widerruf des darlehensvertrag ist man auch nicht an den kaufvertrag gebunden, wenn denn beide verträge eine wirtschaftliche einheit bilden... dies ist immer dann der fall, wenn du über die autohausbank finanzierst...

ansonsten bist du auch dann nicht an den vertrag gebunden, wenn dir der verkäufer ein freiwilliges rücktrittsrecht einräumt...

da musst du aber auch in den AGB schauen

solange deine bestellung noch nicht von VW angenommen ist, kannst du deine bestellung auch widerrufen... erst nach annahme seitens vw kommt ein KV zustande

am 31. Mai 2006 um 11:35

Re: Re: Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten1983

 

14 Tage passiert erst mal nichts. So lange kannst Du noch Um-Konfigurieren oder vom Vertag zurücktreten. Nach 14 Tagen wird die Bestellung nach WOB geschickt.

Zitat:

Original geschrieben von Torsten1983

 

14 Tage passiert erst mal nichts. So lange kannst Du noch Um-Konfigurieren oder vom Vertag zurücktreten. Nach 14 Tagen wird die Bestellung nach WOB geschickt.

na da kennt sich aber jemand aus ... wo hast'n die weisheiten her ???

ich kann mich nur meinem vorredner bugatti1712 anschließen. beim barkauf ist die bestellung mit der unterschrift des kunden "verbindlich". das autohaus kann bei rücktritt schadensersatz einklagen in höhe von 15%.

sollte das ganze vor gericht ausgetragen werden, könnte es aber schon passieren, dass der kunde recht bekommt und keinen cent bezahlen muss (kenne ich von meinem ehemaligem autohaus).

nur bei der finanzierung gibt es auch 14tägiges rücktrittsrecht. da unterschreib man auch die "widerrufsbelehrung". hat das schon mal jemand beim barkauf unterschrieben? ich denke nicht ...

Du hast ein 14tägiges Rücktrittsrecht.

Steht im übrigen in den Unterlagen die Du bei einer

Finanzierung bekommst.

Ist ein extra Blatt mit der Überschrift:

Widerrufsbelehrung.

da du ja in der regel beim händler im geschäft unterschreibst, gilt das logischerweise NICHT als hautürgeschäft, also VERBINDLICH, ohne rücktritt.

streng genommen, kannst du nichtmals mehr am naächsten tag die farbe ändern lassen!!!

bei finanzierung hast du 14 rücktritt, und brauchtst auch NUR den kreditvertrag kündigen, der andere (kaufvertrag) erledigt sich dann automatisch.

Re: Re: Re: Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

 

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer

 

na da kennt sich aber jemand aus ... wo hast'n die weisheiten her ???

Hat mir heute morgen mein Bäcker erzählt :confused:

Also noch Mal: 14 Tage Rücktrittsrecht, solange passiert nichts ;)

PS: Quatsch die Leute bitte nicht so von der Seite an. Ausserdem bezweifele ich, das Du ein VW-Verkäufer bist, denn so wie Du schreibst, kannst Du NICHT mit Kunden reden!

am 31. Mai 2006 um 19:31

Ich kann mich nur der Meinung von bugatti1712 anschließen. Der Vertrag ist mit Abgabe der Unterschrift gültig. Ein Rücktrittsrecht gibt es laut Fernabsatzgesetz nur, wenn der Vertrag über einen weiteren Vermittler, der z.B für dieses Autohaus und oder Auktionshäuser tätig ist. Ansonsten wird eine Vetragsstrafe fällig, die je nach Vertrag bis zu 30 Prozent des Neuwertes betragen kann fällig.

Man sollte sich also schon vorher genau überlegen, ob man den Vetrag unterschreibt oder sich noch Bedenkzeit erbittet.

Mit der Finanzierung sieht es allerdings etwas anders aus. Da der Händler mit Dir einen Vertrag zur Finanzierung geschlossen hat, trat er in diesem Augenblick als Vermittler für diese Bank auf. In diesem Falle würde das Fernabsatzgesetz greifen, und Dir die Möglichkeit geben, innerhalb von 2 Wochen zu kündigen.

Man sollte allerdings beachten, das es keine Rolle spielt, ob das Auto finanziert, oder bar bezahlt wird. Den der Kauf eines Autos ist nicht daran gebunden, auf welche Art bezahlt wird.

Wird mir also die Finanzierung verwehrt, oder wird mir der Finanzierungsvertrag aus irgenwelchen Gründen gekündigt, bin ich trotzdem zur Abnahme des Wagens verpflichtet.

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben, und wünsch Dir viel Glück.

Lass uns aber bitte auf jeden Fall daran teilhaben, wie der Händler entschieden hat.

am 31. Mai 2006 um 19:32

Re: Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

 

Zitat:

Original geschrieben von habi99

ist die Fahrzeugbestellung verbindlich oder kann man innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Händler Probleme mit VW bekommt?

´

Wie die anderen schon sagten Rücktrittrecht von 14 tagen gegeben bei Finanzierung.

Aber wenn du dir nen Auto kaufst solltest dir halt schon davor wirklich sicher sein das du es kaufen willst und ned unterschreiben und dann schwanz einziehn.

Es heißt doch ein mann ein Wort!

am 31. Mai 2006 um 20:36

Re: Re: Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten1983

14 Tage passiert erst mal nichts. So lange kannst Du noch Um-Konfigurieren oder vom Vertag zurücktreten. Nach 14 Tagen wird die Bestellung nach WOB geschickt.

wo hast das denn aufgeschnappt?

die 14 Tage Widerrufsrecht gibt es nur bei Finanzierungen (und Leasing), und auch da nur für Privatleute.

Wer BAR bestellt ist auch daran gebunden. (es sei denn er ist nicht geschäftsfähig...)

Umkonfigurieren kann man natürlich trotzdem noch ein paar wochen.

H. (der das jeden tag macht)

am 1. Juni 2006 um 11:32

Re: Re: Re: Re: Bestellung Neuwagen heute; ab wann "verbindlich"?

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten1983

Hat mir heute morgen mein Bäcker erzählt :confused:

Also noch Mal: 14 Tage Rücktrittsrecht, solange passiert nichts ;)

PS: Quatsch die Leute bitte nicht so von der Seite an. Ausserdem bezweifele ich, das Du ein VW-Verkäufer bist, denn so wie Du schreibst, kannst Du NICHT mit Kunden reden!

aber hallo ... also auch nochmal: 14 tage rücktrittsrecht bei finanzierung!!!

NICHT BEIM BARKAUF !!!

hast wohl meinen kommentar ned richtig durchgelesen, oder vielleicht sogar die eingangsfrage nicht richtig verstanden. und wer quatscht hier wen blöd von der seite an?

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