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bester kaufvertrag von privat

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 20:08

also es gibt ja bei mobile und beim adac kaufverträge. die sind ja ganz gut.

welchen kauvertrag soll ich nehmen, wenn ich mich absichern will und einen unfallwagen verkaufe?

oder was muss ich unbedingt reinschreiben, damit der kaeufer nicht später ankommt und sein geld wiederhaben möchte oder das auto zurückgeben möchte?

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26 Antworten

Hatte das Auto mal einen Unfall oder ist der Wagen noch kaputt und du willst den als "Schrotthaufen" verkaufen?

Moin,

Wenn du das Fahrzeug VERTRAGLICH als Unfallfahrzeug verkaufst ... kann dir diesbezüglich nicht viel passieren. Idealerweise hast du ein Gutachten über den Unfall, das du beifügen kannst.

Weiterhin solltest du bei einem Unfallwagen reinschreiben, Überführung auf eigener Achse auf eigene Gefahr, da Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann (sofern der Schaden nicht völlig behoben wurde). Ausserdem natürlich Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung auf das Fahrzeug. Da es in einigen Bundesländern hier Probleme mit AGB Bestimmungen gibt ... schreibst du das idealerweise von Hand rein, und läßt das zusätzlich vom Käufer unterschreiben, so dass klar ist, das es sich um eine Willenserklärung und nicht eine AGB Klausel handelt. (Manche Gerichte sind halt manchmal irre).

MFG Kester

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Weiterhin solltest du bei einem Unfallwagen reinschreiben, Überführung auf eigener Achse auf eigene Gefahr, da Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann (sofern der Schaden nicht völlig behoben wurde). Ausserdem natürlich Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung auf das Fahrzeug. Da es in einigen Bundesländern hier Probleme mit AGB Bestimmungen gibt ... schreibst du das idealerweise von Hand rein, und läßt das zusätzlich vom Käufer unterschreiben, so dass klar ist, das es sich um eine Willenserklärung und nicht eine AGB Klausel handelt. (Manche Gerichte sind halt manchmal irre).

MFG Kester

oh, soviel zusätzliche anmerkungen muss ich da machen? gibt es sowas nicht schon vorgedruckt? das passt doch da alles gar nicht drauf auf so einen kauvertrag von mobile. ist das echt alles nötig oder kennt nicht jemand von euch einen guten vordruck?

Moin,

Das ist richtig, das das normalerweise im Vertrag schon drin steht. Nur ist es so, das gewisse Haftungsausschlüsse in einigen Bundesländern in Form einer AGB Klausel ihre Gültigkeit verlieren. Bevor du also so einen Ärger bekommst, schreib es von Hand rein ... dann ist es keine AGB Klausel mehr ... und du bist an dem Punkt völlig sicher. Wie gesagt ... manche Gerichte kommen manchmal zu blöden Urteilen, die man nicht unbedingt nachvollziehen kann.

MFG Kester

Das ist ja interessant, ich bin momentan nämlich über die AGB-Klauseln in diversen Standardverträgen (Adac, mobile.de usw) gestolpert und seitens des Adac hieß es, daß diese Klausel bei Standardverträgen drin sein muss, sonst kann der gesamte Haftungsausschluss unwirksam werden. Bei einem selbstaufgesetzten Vertrag müssen die AGB-Klauseln hingegen nicht drin sein.

Hat sich mittlerweile die Rechtslage geändert?

Was ist denn nun besser für mich als Verkäufer? Der Adac-Mann riet mir den ADAC Vertrag zu nutzen. Aber jetzt bin ich total:confused:.

am 1. April 2010 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

Der Adac-Mann riet mir den ADAC Vertrag zu nutzen.

klar empfehlen sie ihren eigenen :P

also ich habe mit den formularen von mobile sowie adac gute "erfahrungen" gemacht, wobei ich beim verkauf auch immer ehrlich bin.

auf den verträgen gibts ne reihe möglichkeiten anzukreuzen (von unfall über importfahrzeug usw.), trage einfach alles vernünftig ein, vermerke vor allem datum und uhrzeit korrekt sowie die kreuzchen für geld erhalten in bar usw und was immer gut ist - nehm dir jemand mit, quasi als augenzeuge.

im freien textfeld kann auch noch "gekauft wie gesehen" oder "bekannte defekte: ..." usw. vermerkt werden, ob das rein rechtlich nen unterschied macht kann ich alerdings nicht sagen.

aber gefühlsmäßig handhabe ich es so, jede kleinigkeit zu vermerken und alle angaben zum zustand, herkunft und austattung sorgfältig anzugeben.

 

eventuell noch als hinweis:

einen wagen habe ich damals angemeldet verkauft, da gibts dann nen abschnitt für die versicherung. meine versicherung meinte aber, sie könne den vertrag erst auflösen bzw. als abgemeldet annehmen, wenn der käufer den wagen ab/ummeldet - der zettel reichte ihnen nicht (war zwar kein problem, da ich den käufer kannte - aber bei nem hinterhofhändler wär mir da schon etwas bange geworden, nachher fährt er noch wochenlang damit rum oder so...aber hat damals alles sauber geklappt).

 

grüße

wenn die vorgegebenen Felder nicht reichen für zusätzliche Angaben, kann man ein Blatt Papier ganz einfach umdrehen und die Rückseite beschreiben :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von 320erlpg

 

 

im freien textfeld kann auch noch "gekauft wie gesehen" oder "bekannte defekte: ..." usw. vermerkt werden, ob das rein rechtlich nen unterschied macht kann ich alerdings nicht sagen.

Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluss jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz „gekauft wie gesehen“ nicht eingeschränkt. BGH, Versäumnisurt. v. 6. 7. 2005 – VIII ZR 136/04

Hi,

kann ich diesen Kaufvertrag als Verkäufer verwenden oder ist irgendetwas unvollständig oder so nicht zulässig?

http://www.freizeitreiter-hombrunnerhof.de/Kaufvertrag%20Roller.php

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

am 1. Juni 2011 um 11:45

hallo,

so kann man das doch lassen. ist doch vollkommen okay.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

am 1. Juni 2011 um 13:28

einfach nur.....JEP :)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

Habe da auch noch einen gefunden........

Kaufvertrag! :D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

am 1. Juni 2011 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von REDFOX0815

Habe da auch noch einen gefunden........

 

Kaufvertrag! :D

warum einfach , wenn´s auch umständlich geht....oder?

da muss er doch die hälfte streichen. das netz ist voll von solchen kaufverträgen.

aber was der TE rausgesucht hat, ist doch für seine zwecke am einfachsten, und am sinnvollsten.

 

lg torsten

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

deshalb nehme ich an hat redfox auch den smile hintergesetzt...

sollte wahrscheinlich nciht so ernst sein;-)

nicht alles was im internet steht ist richtig...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

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