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Betriebserlaubnis erloschen trotz E Prüfzeichen
Hallo,
mir wurde heute meine Betriebserlaubnis ohne Gefahr mündlich erloschen, da der Polizist meinte, dass meine Rückleuchten zu wenig reflektieren.
Ich war schon 2x beim TÜV mit den Rückleuchte und eine E Prüfnummer ist auf den Rückleuchten vorhanden.
Jetzt meine Frage: Darf man die Betriebserlaubnis erlöschen trotz E Prüfnummer?
Vielen Dank
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28 Antworten
Natürlich darf er das wenn die Rückleuchten nicht ausreichend reflektieren... zb: weil die Reflektoren über die Jahre stumpf geworden sind. Jetzt könnte man natürlich fragen ob das entziehen der Betriebserlaubnis angemessen ist... aber ich nehme an das hat er getan um sicher zu gehen das die Reflektoren auch wirklich ausgetauscht werden.
Nachträglich lasiert worden?
Ein Foto wäre hilfreich, da wir nur spekulieren können.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Oktober 2021 um 14:42:06 Uhr:
Nachträglich lasiert worden?
Das war auch mein erster Gedanke...
Ist es eventuell ein ehemaliger Gebrauchtwagen, der vom Vorbesitzer etwas modifiziert wurde, ohne es beim Verkauf anzugeben? Vielleicht wurden auch Rückleuchten verbaut, die zusätzliche Reflektoren benötigen, aber diese am Fahrzeug nocht vorhanden sind?
Diese Mängel hätte die Polizei aber hächstwahrscheinlich genannt.
Zitat:
@stero111 schrieb am 31. Oktober 2021 um 14:11:04 Uhr:
Natürlich darf er das wenn die Rückleuchten nicht ausreichend reflektieren... zb: weil die Reflektoren über die Jahre stumpf geworden sind.
Hier wäre eine Mängelparkte angepasst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mangel seit dem letzten TÜV-Termin so stark zugenommen hat. Sowas kommt schleichend.
Das vermute ich auch, da war zwar ein e Zeichen drauf, allerdings gilt das nicht mehr bei Veränderung wie zb Lasieren oder bei Verwendung von nicht zugelassenen LED Leuchtmittel.
Auch kann es sein, dass extra reflektierende Rückstrahler angebracht werden müssen.
Zu der bestandenen HU: Wenn es dem Prüfer nicht auffällt, dann ist es so. Jetzt wird das aber unerheblich sein.
Grüße
Steini
Irgendwie mit helldunkelschwarz angemalt.
Zitat:
Nachträglich lasiert worden?
nein die Rückleuchten wurden ausgetauscht und so gekauft
Zitat:
@steini111 schrieb am 31. Oktober 2021 um 14:59:01 Uhr:
Das vermute ich auch, da war zwar ein e Zeichen drauf, allerdings gilt das nicht mehr bei Veränderung wie zb Lasieren oder bei Verwendung von nicht zugelassenen LED Leuchtmittel.
Auch kann es sein, dass extra reflektierende Rückstrahler angebracht werden müssen.
Zu der bestandenen HU: Wenn es dem Prüfer nicht auffällt, dann ist es so. Jetzt wird das aber unerheblich sein.
Grüße
Steini
Das sind ausgetauschte Rückleuchten die eine E Prüfnummer haben, nachträglich wurde nichts geändert
LG
Zitat:
@steini111 schrieb am 31. Oktober 2021 um 14:59:01 Uhr:
Das vermute ich auch, da war zwar ein e Zeichen drauf, allerdings gilt das nicht mehr bei Veränderung wie zb Lasieren oder bei Verwendung von nicht zugelassenen LED Leuchtmittel.
Auch kann es sein, dass extra reflektierende Rückstrahler angebracht werden müssen.
Zu der bestandenen HU: Wenn es dem Prüfer nicht auffällt, dann ist es so. Jetzt wird das aber unerheblich sein.
Grüße
Steini
Das sind ausgetauschte Rückleuchten die eine E Prüfnummer haben, nachträglich wurde nichts geändert
LG
PS: das Bild habe ich schnell aus dem Internet genommen. Meine Rückleuchten haben eine E1 Prüf Nummer
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Oktober 2021 um 14:42:06 Uhr:
Nachträglich lasiert worden?
Hallo nein, die Rückleuchten schauen in etwa so aus und wurden so gekauft und ausgetauscht
Bei diesem Modell scheint kein Reflektor integriert zu sein, evtl liegt dort das Problem.
Allerdings wird normalerweise der Vorwurf wg erlöschen der BE recht deutlich gemacht und auf der Mängelkarte notiert.
Wurde mit dem KFZ vor Ort die weiterfahrt untersagt oder gab es nur eine Mängelkarte?
Grüße
Steini
In welcher Form wurde den die BE "erloschen" ?!
hast Du für die RL ein Gutachten o.ä. mitbekommen ?! Wenn Du das vorlegen kannst sollte es eigentlich kein Problem geben; musst Du das Auto jetzt innerhalb einer Frist vorführen ?!
E1 ist ja sogar ein deutsches Prüfzeichen, also sollte es ggf. möglich sein die Unterlagen über den Hersteller zu bekommen....
Zitat:
@isagl schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:26:32 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Oktober 2021 um 14:42:06 Uhr:
Nachträglich lasiert worden?
Hallo nein, die Rückleuchten schauen in etwa so aus und wurden so gekauft und ausgetauscht
Sehen die in etwa so aus oder sind es genau diese?
Also nachrüstrückleuchten.
Gab es keine Unterlagen dazu?
Mussten ggf zusätzliche Rückstrahler montiert werden,die Du weggelassen hast?
Für eine konkrete Antwort solltest Du die verbauten Lampen schon benennen.
m.W. haben selbst die originalen RL keinen integrierten Rückstrahler und der W204 generell auch keinen weiteren externen Rückstrahler - echt seltsam, evtl. sehen die wie zusätzlich getönt/Lasiert aus ?!
Wenn keine Rückstrahler integriert sind, müssten extern welche verbaut sein.
Rückstrahler sind vorgeschrieben
StVZO
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein