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Betrug/Argliste Täuschung oder "selbst schuld" ?

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 14:35

Hallo liebes Motor Talk Forum,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen Hyundai Coupe gebraucht von einem Privaten Verkäufer auf mobile zugelegt.

Der Verkäufer hat mich noch ein extra Dokument unterschreiben lassen in dem (zusammengefasst) steht das es ein Bastlerauto ist und somit keine Gewähr oder Rücknahme sowie "Gekauft wie gesehen".

An sich gibt es keine Probleme, natürlich mussten ein paar Reparaturen durchgeführt werden die beim Kauf nicht ersichtlich waren aber damit habe ich schon gerechnet.

Allerdings hat das Auto Flügeltüren, im Inserat auf mobile (ich habe davon noch einen Screenshot) ist das Auto mit "LSD-Doors" angegeben. Ich wollte ein paar verschleißteile erneuern da sich die Türen nicht perfekt schließen lassen habe ich mich mit lsd-doors in Verbindung gesetzt. Diese haben mir mitgeteilt das meine Flügeltüren bzw. der Montagesatz nicht einer von LSD-Doors sondern ein Nachbau der mit Ihren Tüv nummern "gefälscht" wurde.

Meine Frage ist nun wie das rechtlich aussieht, handelt es sich hier bereits um Betrug oder sichert ihn das "Bastlerfahrzeug - gekauft wie gesehen ab" meines Wissens nach ist dies aber Arglistige Täuschung.

Wie seht ihr das?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Canitus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Mai 2019 um 16:43:41 Uhr:

wenns ein Bastlerauto ist ...

naja, ein Auto mit "Flügeltüren, [wobei] der Montagesatz nicht einer von LSD-Doors sondern ein Nachbau der mit Ihren Tüv nummern "gefälscht" wurde" ist, das ist kein klassisches 500 Euro-Bastlerauto, sondern eine verbastelte wannabe-Tuningmüllhalde ;)

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Steht im Kaufvertrag, dass es sich um LSD-Doors handelt? Wenn nein, vergiss es. Selbst schuld.

Wenn es dort vermerkt wurde, dann hast Du gute Karten. Was in der Anzeige steht, hat keine großartige Relevanz. NUR was im Kaufvertrag steht, dass ist ausschlaggebend!!!

am 9. Mai 2019 um 14:43

wenn dieses zusatzdokument ausdrücklich bestandteil des kaufvertrags ist 8es wurde z.B. im Kv darauf hingewiesen) gilt die aussage dort. Ansosnte gilt im zweifelsfall immer was im unterschriebenen kaufvertrag steht (nebenabreden sind nicht gültig)

Wenn im kaufvertrag ausdrücklich die bestimmt marke der türen steht MUSS es die auch sein, sonst ist es betrug. Aber auch nur dann.

wenns ein Bastlerauto ist hast Du eh pech gehabt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Mai 2019 um 16:43:41 Uhr:

wenns ein Bastlerauto ist ...

naja, ein Auto mit "Flügeltüren, [wobei] der Montagesatz nicht einer von LSD-Doors sondern ein Nachbau der mit Ihren Tüv nummern "gefälscht" wurde" ist, das ist kein klassisches 500 Euro-Bastlerauto, sondern eine verbastelte wannabe-Tuningmüllhalde ;)

Was hast du denn für das "Bastlerauto" bezahlt? Und ist in der Anzeige auch was von "Bastlerauto" geschrieben worden?

Themenstarteram 9. Mai 2019 um 16:21

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Im Kaufvertrag steht nichts von den Flügeltüren, ich habe mich nur gewundert da es ja in der Anzeige sogar in der Überschrift steht. So wie ich das verstanden habe kann ich nun z.B. meine alten opel corsa auf Mobile reinstellen und dazuschreiben "Tuning 400ps" und wenn ich im Kaufvertrag nichts erwähne könnte man mir nichts anhaben?

@PeterBH Nein in der Anzeige war von einem Bastlerfahrzeug nicht die rede.

Zitat:

@canitus schrieb am 9. Mai 2019 um 18:21:33 Uhr:

... von den Flügeltüren, ich habe mich nur gewundert da es ja in der Anzeige sogar in der Überschrift steht. ...

Damit ist schon mal klar, WELCHE auf einen Tuning-Blender geile "Kundschaft" der Käufer anlocken wollte ;)

(zwecks eines geschmeidigen über den Tisch-Ziehens)

die Frage ist nur, ob er trottelig genug war, Dir irgend eine juristisch angreifbare "offene Flanke" zu bieten???

und dazu müssten wir ALLE DETAILS kennen!

am 9. Mai 2019 um 17:12

Zitat:

@canitus schrieb am 9. Mai 2019 um 16:35:34 Uhr:

Allerdings hat das Auto Flügeltüren, im Inserat auf mobile (ich habe davon noch einen Screenshot) ist das Auto mit "LSD-Doors" angegeben. Ich wollte ein paar verschleißteile erneuern da sich die Türen nicht perfekt schließen lassen habe ich mich mit lsd-doors in Verbindung gesetzt. Diese haben mir mitgeteilt das meine Flügeltüren bzw. der Montagesatz nicht einer von LSD-Doors sondern ein Nachbau der mit Ihren Tüv nummern "gefälscht" wurde

Ganz ehrlich... das hört sich ganz so an als wärst du an einen richtigen Akdeniz geraten.

Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die verkaufte Sache von Werbeaussagen abweicht, die vom Verkäufer getroffen wurden, es sei denn sie wurden im Kaufvertrag abgeändert. Vorliegend offensichtlich nicht der Fall.

Alle Prospekte und Werbemaßnahmen sind daher auf eigenschaftsbezogene Aussagen hin zu überprüfen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 9. Mai 2019 um 20:08:59 Uhr:

Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die verkaufte Sache von Werbeaussagen abweicht, die vom Verkäufer getroffen wurden, es sei denn sie wurden im Kaufvertrag abgeändert. Vorliegend offensichtlich nicht der Fall.

Alle Prospekte und Werbemaßnahmen sind daher auf eigenschaftsbezogene Aussagen hin zu überprüfen.

O.

Dunkel kann ich mich an diesen Paragraphen im Zivilrecht erinnern. Wenn ein Produkt von der Werbung in best. Art und Weise (meist erheblich) abweicht, liegt ein Sachmangel vor.

Allerdings sind die Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale für rechtliche Schritte aufgrund von Sachmangel hier nicht anzuwenden. Sachmängelhaftung wird bei Kaufverträgen unter Privatpersonen ausdrücklich ausgeschlossen.

Nur möglicher Betrug hilft dem TE weiter.

Keine Gewähr für meine Aussagen!

Nur so...wenn einer Täuschen/Betrügen will, steckt da ja ne Absicht dahinter.

Hat der die LSD-Türen selber eingebaut? Der Trend mit den Dingern ist doch schon mindestens 10 Jahre wieder vorbei. Durch wieviele Hände ging die Karre denn schon?

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