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Betrug bei Autokauf wo sind meine Rechte?
Hallo, ich habe eine Frage und bitte habt Nachsicht. Ich bin leider nur Laie. Und zwar hab ich vor ca. 5 Tagen ein Auto von privat gekauft aber guter Freund. Er hat aber ein Gewerbe angemeldet und kauft dort Autos, repariert diese und verkauft sie weiter. Wir hatten einen Kaufvertrag gemacht der aber per Privatvverkauf seitens ihm war, ohne Gewährleistung. Ein kleiner Mangel war dort beschrieben, allerdings wurde dieser behoben. Sonst nichts. Nun ging heute die motorkontrollleuchte an. Habe ich Chancen das Auto zurückgeben zu können wenn ich beweisen kann dass die Leuchte rausgelöscht wurde? Er ist das Auto niemals selbst gefahren, es war auch nie auf ihn angemeldet. Also er war nie Halter des Wagens. Liebe Grüße und danke für Antworten.
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34 Antworten
Hast Du mit Deinem guten Freund schon gesprochen? Wenn die MKL jetzt angeht, sollte man mal den FS auslesen.
Was meinst mit MKL rausgelöscht? Das man vor dem Verkauf den FS leert ist wohl normal. Würde ich genauso machen.
Wenn Du ihm jetzt mit Gewährleistung kommst, da er ja ein Gewerbe angemeldet hat und durch den "privaten " KV die Gewährleistung umgehen wollte, wird er wohl kein Freund mehr bleiben.
Zitat:
@gemini97 schrieb am 20. Februar 2023 um 16:17:35 Uhr:
Hallo, ich habe eine Frage und bitte habt Nachsicht. Ich bin leider nur Laie. Und zwar hab ich vor ca. 5 Tagen ein Auto von privat gekauft aber guter Freund. Er hat aber ein Gewerbe angemeldet und kauft dort Autos, repariert diese und verkauft sie weiter. Wir hatten einen Kaufvertrag gemacht der aber per Privatvverkauf seitens ihm war, ohne Gewährleistung. Ein kleiner Mangel war dort beschrieben, allerdings wurde dieser behoben. Sonst nichts. Nun ging heute die motorkontrollleuchte an. Habe ich Chancen das Auto zurückgeben zu können wenn ich beweisen kann dass die Leuchte rausgelöscht wurde? Er ist das Auto niemals selbst gefahren, es war auch nie auf ihn angemeldet. Also er war nie Halter des Wagens. Liebe Grüße und danke für Antworten.
Rückgeben wegen MKL ? Nein ! Er hat 3 Nachbesserungsversuche.
Ob der Gewährleistungsausschluss greift ist hier fraglich. Aber dazu auch zu wenig Infos. Was für ein Gewerbe etc. Er kann durchaus privat diese Autos kaufen und diese auch privat verkaufen. Auch wenn er Gewerbetreibender ist.
Wenns ein Freund ist , rede doch erstmal mit ihm. Aber reden scheint wohl aus der Mode gekommen zu sein.
MKL kann alles und nichts bedeuten.
Gruss
Wenn der "Freund" das hier nachweisbar regelmässig so macht und Autos mit Gewinnerzielungsabsicht privat kauft, repariert und wieder verkauft könnte man ihm u.U. ein gewerbliches Handeln attestieren. Dass er zusätzlich sogar tatsächlich noch Gewerbetreibender (offenbar im Kfz-Gewerbe) ist macht den Nachweis evtl. noch einfacher.
Das ist mMn schon ganz schön dünnes Eis, denn neben der Gewährleistung sind ja auch noch Steuer, Sozialversicherung etc thematisch betroffen.
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 21. Februar 2023 um 09:02:48 Uhr:
Rückgeben wegen MKL ? Nein ! Er hat 3 Nachbesserungsversuche.
..
Diese Regel ist ja nun schon im dritten Jahrzehnt aus der Mode.
Dazu ein Ausschnitt aus einer kurzen Abhandlung dazu:
"Immer wieder hört man, dass ein Verkäufer bei mangelhaften Sachen Recht auf zwei oder mehr Nachbesserungsversuche hat.
Das ist so nicht zutreffend!
Zwar regelt § 440 Satz 2 BGB, dass eine Nachbesserung einer mangelhaften Sache im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Daraus kann man aber kein Recht des Verkäufers herleiten, dass er immer mindestens zweimal nachbessern darf.
......"
Gefunden auf: https://rapopp.de/.../ --> am besten dort den kompletten Beitrag lesen.
Allerdings stimme ich Naoanto insofern zu, dass man hier besser erstmal miteinander reden sollte. Wenn es dein Freund ist, wird er doch nicht gleich mauern. Wenn doch, musst du dir überlegen, ob es die Sache wert ist, ggf, mit anwaltlicher Hilfe, deine Rechte durchzusetzen indem man dem Freund hier einen Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit unterstellt. Musst du wissen. Wegen einer Reparatur für möglicherweise kleines Geld und mit einem Zuschuss seitens des Freundes würde ich das nicht machen.
Nächstes Mal überlegst du dir halt, ob du dich auf solche Verkäufe einlässt. Ist mir auch schon passiert mit einem mäßig guten Auto. Mund abwischen, weiter machen.
Zunächst einmal hast du den Kauf OHNE Gewährleistung getätigt.
Hoffentlich hast du einen Mustervertrag verwendet, mit dem arglistig verschwiegende Mängel nicht ausgeschlossen werden können (ob es sich um so was handelt - vorerst völlig offen).
Die ganze Problematik "Schein-Privatgeschäft" mit allen Konsequenzen ist sicher nicht ohne Anwalt klärbar, wenn den "Freund" nicht beibiegt (Rückabwicklung).
Bei solchen Posts auch immer nicht uninteressant, ob es hier um ein paar hundert oder tausende EUR geht.
Moin Moin !
Zitat:
Er hat aber ein Gewerbe angemeldet und kauft dort Autos, repariert diese und verkauft sie weiter. Wir hatten einen Kaufvertrag gemacht der aber per Privatvverkauf seitens ihm war,
Das ist gar nicht möglich. Entgegen landläufiger Ansicht kann ein Gewerbetreibender gar keine Fzge "privat" verkaufen , sondern muss immer Gewährleistung geben. Die Art des Gewerbes spielt auch gar keine Rolle, er könnte auch Gemüsehändler sein!
Im übrigen , auch das ist ein weitverbreiteter Irrtum, bedeutet eine Gewährleistung keine Garantie. es bedeutet nur, das die im Kaufvertrag gemachten Angaben stimmen. Wenn dort z.B. drinsteht , das der Motor verbraucht ist und das der Antrieb auffällige Geräusche macht und Ölundicht ist , die Elektrik und die Reifen altersschwach sind , die Achsen sowie Auspuffanlage verschlissen sind sowie die Karosserie Rostschäden aufweist, dann kann man unbesorgt den grössten Schrott verkaufen.
MfG Volker
So pauschal kann man das natürlich nicht sagen.
Jeder gewerbetreibende ist auch Privatmann und darf als solcher selbstverständlich auch privat verkaufen.
Es kommt schon auf die genauen Umstände an.
Selbstverständlich kann ich mein Privatauto, welches per Definition nicht zum Betriebsvermögen gehört, als Gemüsehändler privat verkaufen.
Aber auch nur, wenn es in der Tat nicht zum Betriebsvermögen gehört (wie du schon schreibst) - sprich es wird mit weniger als 50% für seine "Gemüsefahrten" auf die Gesamtnutzung genutzt.
Ansonsten gehört es dann doch zum notwendigen Betriebseigentum und es gelten beim Verkauf wieder bestimmte Regeln:
Zitat:
Anders ist es, wenn der PKW zum Betriebsvermögen gehört. Dann müssen Unternehmen einen Gewinn aus dem Verkauf versteuern. Und zwar in vollem Umfang, egal wie hoch der private Nutzungsanteil war. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (BFH-Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 (BStBl 2020 II S. 845). Als Gewinn gilt dabei der den Buchwert des PKW übersteigende Verkaufserlös.
Link: https://www.handwerksblatt.de/.../...n-ist-der-verkauf-steuerpflichtig
Aber das war 2-3 Beiträge vorher nicht ganz die konkrete Frage.
Zitat:
@gemini97 schrieb am 20. Februar 2023 um 16:17:35 Uhr:
Hallo, ich habe eine Frage und bitte habt Nachsicht. Ich bin leider nur Laie. Und zwar hab ich vor ca. 5 Tagen ein Auto von privat gekauft aber guter Freund. Er hat aber ein Gewerbe angemeldet und kauft dort Autos, repariert diese und verkauft sie weiter. Wir hatten einen Kaufvertrag gemacht der aber per Privatvverkauf seitens ihm war, ohne Gewährleistung. Ein kleiner Mangel war dort beschrieben, allerdings wurde dieser behoben. Sonst nichts. Nun ging heute die motorkontrollleuchte an. Habe ich Chancen das Auto zurückgeben zu können wenn ich beweisen kann dass die Leuchte rausgelöscht wurde? Er ist das Auto niemals selbst gefahren, es war auch nie auf ihn angemeldet. Also er war nie Halter des Wagens. Liebe Grüße und danke für Antworten.
Betrug als Thema ist hier im Forum ganz oben angeheftet. Davon mal abgesehen, hätte man das auch mit der Suchfunktion gefunden.
Immer gleich Betrug zu wittern ist heute wohl normal.
Scheint ein gesellschaftliches Problem zu sein.
Aus dem ersten Beitrag wird nicht ersichtlich, ob mit dem VK wegen der MKL überhaupt gesprochen wurde. Oder hab ich mich verlesen?
Zitat:
@augenauf schrieb am 21. Februar 2023 um 12:48:08 Uhr:
Immer gleich Betrug zu wittern ist heute wohl normal.
Heißt's nicht "Kleine Betrugsvorwürfe erhalten die (gute) Freundschaft"?
Zitat:
@augenauf schrieb am 21. Februar 2023 um 12:48:08 Uhr:
Immer gleich Betrug zu wittern ist heute wohl normal.
Scheint ein gesellschaftliches Problem zu sein.
... insbesondere unter guten Freunden.
Ist es ein guter Freund, wird er sich selbstverständlich um das Problem kümmern.
Lehnt er es ab, ist es kein Freund (weder gut, noch sonst wie).
Jetzt aber erstmal Betrug in den Raum zu werfen wertet eher den TE als guten Freund des Verkäufers ab.
Im Grunde wird man dem Freund vielleicht vorwerfen können, er habe den Wagen nur scheinbar privat verkauft um die Gewährleistung auszuschliessen. Dann ist die Freundschaft jedoch mit 100%iger Sicherheit vorbei.
Nur am Rande: Dass die MKL angeht kann 1000 verschiedene Ursachen haben. Einige davon sind super easy zu beheben (andere nicht). Man sollte erstmal schauen, was da los ist und da kann ein Gespräch gut weiterhelfen.
Solche Dinge sind der Grund, weshalb ich niemals ein Auto an Freunde oder Bekannte verkaufen würde, oder von ihnen eines kaufen würde....
Ich habe einem Bekannten mein altes Fahrzeug geschenkt (inkl. Kaufvertrag von privat über €0,- mit Gewährleistungsauschluss), weil er dringend ein Auto brauchte.... und nach 3 Monaten kam er wegen Gewährleistung an.... wer ab dem Moment kein Freund mehr war dürfte klar sein.