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Betrug beim Autokauf

Themenstarteram 30. November 2013 um 19:43

Hallo, ich habe ein Problemm habe letztes Jahr ein Opel insignia von einem Mobile Händler gekauft,

der sagte mir bei der besichtigung des Fahrzeuges das, das Fahrzeug ein Parkplatzt schaden auf der Linke seite und das der Spiegel ausgetauscht wurde und die Tür Lakiert wurde und das der das im Kaufvertrag reinschreiben müsste was der auch gemacht hat " Vorschaden Lienke seite" alle gut und schön. 8 Monate später ist das zweimassenschwungrad kaputt gegangen was repariert wurde und zwar 50% der Reparatur wir selber gezahlt haben wie wir uns schon davor geeignet haben.

Die rechnung wurde manipuliert von dem Verkäufer so das wir mehr gezahlt haben und so kamm die ganze sache ins rollen , uns war sofort klar das der ein betrüger war wir haben das Auto gründlich in eine Werkstat inspizieren lassen und dabei kamm volgendes heraus .... Die komplette linke seite war lakiert und dazu kamm noch das der Träger vorne geschweisst wurde, das die Motorhaube Lakiert wurde, darauf hin haben wir den 1 Vorbesietzer kontaktiert und volgendes erfahren, das auto hatte ein frontschaden was Repariert wurde und dan darauf ein seiten schaden " Leitplanke berührt auf der Autobahn" . Das Auto wurde mit dem nicht Reparierten schaden links verkauft , der 2 Besitzer kaufte das Auto und Reparierte den linken schaden. Beim gespräch mit dem 2 Besitzer wurde gesagt das die Stosstangen Vorne und hinten gewechselt wurden das die Tür gespachtelt wurde das der Kotflügel ausgetauscht wurde und die Linke seite Lakiert wurde was der auch detailiert dem Verkäufer der das Auto bei ihm gekauft hatt gesagt hatte aber vom schaden vorne wuste de 2 Besitzer nichts.

Bei der Konfrontation des Verkäufer mit dem schaden Vorne sagte der folgendes " es kann schon sein das bei einem schaden Links der Träger geschweisst werden muss wegen der stabilisierung der beiden Kotflügel"" aber der 2 Besitzer hatt ihm detailiert gesagt was der gemacht hatte deswegen musste der Verkäufer doch ausschliessen das die schweissarbeiten am Träger nicht vom Unfall Links kommen könnten .... und der kann doch auch nicht sagen ich habe davon nicht gewusst ?? Es besteht doch eine Überprüfungs Pflicht von einem Geweblichen Verkäufer oder??Nun meine fragen der hatte uns nicht gesagt von einem Unfall links sonder wie gesagt " Parkschaden Links " aber im Vertrag steht "Vorschaden Linke seite" sowie das der TRÄGER geschweisst wurde wurden wir nicht Informiert und im Vertgar steht auch nix und das die Motorhaube Lakiert ist, kann ich den Kaufvertrag rükgängig machen lassen??? habr ich eine chance bei einer Klage??

 

Danke im Voraus.

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22 Antworten

Versuch der Zusammenfassung ;)

1 Besitzer

- Verursacht Frontschaden und lässt diesen reparieren

- Verursacht Seitenschaden und verkauft nicht repariert an..........

2 Besitzer

Der repariert den Seitenschaden und verkauft an Händler.

3 Besitzer

Bist du.

Zitat:

gesagt " Parkschaden Links " aber im Vertrag steht "Vorschaden Linke seite"

Nutzbaren Beweiswert wird hier nur der Vertrag haben, nicht das gesprochene Wort.

Vorschäden sind Instand gesetzte Altschäden.

Wie umfangreich die Altschäden sind ist nirgendwo definiert.

Ich sehe nur ganz geringe, eher keine Chance damit vor Gericht zu ´gewinnen ´.

Grüße

 

Themenstarteram 30. November 2013 um 22:41

Mus der Gewerblicher Verkäufer nicht das Auto auf Schäden überprüfen? ? Und mich informieren fals da vorschäden waren??

Zitat:

Mus der Gewerblicher Verkäufer nicht das Auto auf Schäden überprüfen?

Ja, muss er.

Zumindest wenn er rechtssicher weiterverkaufen will und die Unfallfreiheit ´garantiert´.

Sichtprüfung reicht aus, stößt er dabei auf Ungereimtheiten muss er weiterforschen.

Zitat:

informieren fals da vorschäden waren?

Hat er.

Siehe Vertrag.

Die linke Seite geht von vorne bis hinten, incl. Stoßstangen.

Je nach Unfall ist da auch die Motorhaube, der Kofferaumdeckel und der Querträger mit drin.

Zugegeben, es war nicht die feine Art, den wahren Schadensumfang oder die Anzahl so zu umschreiben.

Wie ich bereits sagte, gibt es aber bei dem Begriff Vorschaden nur die Definition des behobenen Schadens, unabhängig von Art und Schwere des reparierten (Vor) Schadens.

Du hättest vor Ankauf den Wagen von einer neutralen Stelle ja prüfen lassen können.

Das Thema ist jedoch komplex und die Rechtsprechung immer einem gewissen Wandel unterzogen, ein Anwalt wird dich sicher besser beraten.

Ich sehe die Chancen auf Erfolg aber nahe Null.

 

Darf ich fragen welche Kaufsumme im Raum steht und ob der Kaufpreis entsprechend dem Vorschaden reduziert war?

Grüße

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 0:23

Ich habe 18000 € bezahlt und der Verkäufer hat das Auto vom 2 Besitzer als reparierten Links schaden für 13500 € erworben.

Ausserdem wuste der Verkäufer was repariert wurde .

Und der Träger war nicht dabei.

Gruß

am 1. Dezember 2013 um 1:42

Bei der Summe wär ich auch stinksauer.

Nützt aber nichts.

Unfallfreiheit wird nicht zugesichert, vielmehr wird ein reparierter Schaden der linken Seite angegeben.

In Wahrheit sind es jedoch 2 reparierte Schäden, vorne und links, die jedoch in Teilen überlappen.

Fraglich ist nun ob der Händler seiner Aufklärungspflicht genügt hat, in dem er in den Vertrag `Vorschaden linke Seite` schreibt oder ob -durch die möglicherweise beschönigte Darstellung - ein Sachmangel vorliegt und/oder er darüber hinaus unter Umständen eine arglistige Täuschung begangen hat, die dich zum Rücktritt ermächtigt.

Dem zweiten Besitzer ist der Frontschaden, der im Erstbesitz entstand, ja auch nicht aufgefallen, obwohl er das Fahrzeug zum Reparieren des Seitenschadens zerlegt haben muss.

Der Händler kauft den reparierten Unfallwagen an, die Angaben des Verkäufers (Besitzer 2) sind im Schaden-/Reparaturbild schlüssig.

Er verkauft ihn also weiter als Fahrzeug mit Vorschaden.

Wenn du damit vor Gericht willst, müssen wahrscheinlich beide Vorbesitzer aussagen und der Erstbesitzer hat dem Zweitbesitzer wohl auch den Frontschaden verschwiegen.

Der wird den Teufel tun sich, selbst ans Messer zu liefern.

Solche Dreiecksgeschichten sind immer schön kompliziert und wie es am Ende ausgeht kann keiner ahnen.

Mir wäre das zu wage.

Grüße

 

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 2:04

Das war ein Leasing farzeug vom 1 Besitzer und der hatte das nach dem unfall links an die Leasing Firma zurück gegeben, der zweite war ein Privat man und hat das nach dem er den wagen repariert hatt an den Verkäufer verkauft. Der wiederum istverpflichtet das Auto zu überprüfen. Wo ich mit dem Auto in der Werkstatt war haben die sofort gesehen das der vorne einweg hatte da braucht der VVerkäufer nicht sagen das der dad nicht gesehen hat

Gruß

Ohne Anwalt wirst du (leider) nicht weiter kommen. Hier bekommst du nur "Eierkuchen lesen", heißt: Vermutungen, Annahmen, Nix genaues wissen ...

Bei dem Kaufpreis muss einfach ein Anwalt ran, der dir eventuell zu deinem Recht verhilft. Auch wenn ich einen Betrug vermute ist das nicht rechtsverbindlich und hilft dir in keinster Weise weiter. Genauso ist es mit den anderen Antworten, sie helfen dir am Ende nicht zu einem Ergebnis zu kommen, weil immer noch Fragen offen sind, die wir dir nicht beantworten können.

Frag' den Anwalt vorher was das ganze (die Rechtsberatung) kosten könnte, damit du nicht den nächsten Schock erlebst.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 15:22

So, weiter geht's, wir waren schon beim Anwalt un der hat dem Verkäufer ein Brief geschrieben mit dem Inhalt schaden vorne. Darauf kamm ne Antwort ich zitiere" Es kommt schon vor das , man nach einem Seitlichen Schaden der Schlossträger ersetzen mus, was auch eine Verstärkung der Beiden Kotflügelspitzen darstellt" aber da der 2 Besitzer ihn detailliert informiert hatte was gemacht wurde musste der Verkäufer doch davon ausgehen das da noch ein schaden war.

Das Problem liegt jetzt da dran das die Klage in die Kategorie Verkehrs schutz Recht eingeordnet wir und wir diesen Punkt nicht bei uns in der Rechtschutz haben übernimmt die Versicherung keine kosten. Falls wir doch klagen und den Prozes verlieren würden hätten wir kosten von ca. 6000 € zu tragen .

Was würdet ihr mir empfehlen? ??

Gruß

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 15:31

Ausserdem schrieb der Verkäufer, " Der Kunde wurde auf einen Schaden im Schwerpunkt Linke seite hingewiesen"

Was nicht stimmt und nicht im Vertrag steht .

Gruß

Das Prozessrisiko musst du für dich abwägen.

Eigentlich muss es aber nicht zum Prozess kommen. Versuch doch erst eine MEDIATION. Das empfiehlt auch jede Rechtsschutzversicherung, weil es weniger oder gar nichts kostet. Eine Mediation ist eine Art Schlichtung zwischen den Parteien um teure Prozesse zu vermeiden und die Gerichte unnötig zu belasten.

Da Anwälte davon leben führen die lieber einen Prozess als eine MEDIATION durch zu führen an der sie weniger verdienen.

Letztendlich muss du selbst entscheiden welches Risiko du eingehst, dass kann dir hier niemand sagen wie es ausgeht. Auch wenn ich vom Bauchgefühl sage, du bist im Recht, muss es noch lange nicht so sein.

Trotzdem: Viel Glück!

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 17:36

Hat jemand schon solche Erfahrungen gesamelt??

am 1. Dezember 2013 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Versuch der Zusammenfassung ;)

1 Besitzer

- Verursacht Frontschaden und lässt diesen reparieren

- Verursacht Seitenschaden und verkauft nicht repariert an..........

2 Besitzer

Der repariert den Seitenschaden und verkauft an Händler.

3 Besitzer

Bist du.

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Zitat:

gesagt " Parkschaden Links " aber im Vertrag steht "Vorschaden Linke seite"

Nutzbaren Beweiswert wird hier nur der Vertrag haben, nicht das gesprochene Wort.

Vorschäden sind Instand gesetzte Altschäden.

Wie umfangreich die Altschäden sind ist nirgendwo definiert.

Ich sehe nur ganz geringe, eher keine Chance damit vor Gericht zu ´gewinnen ´.

Grüße

na moment, der verkäufer hat ihm den frontschaden verschwiegen und den wagen mit EINEM vorschaden verkauft, damit hat er einen wesentlichen mangel verschwiegen. ich denke er hat ganz gute chancen.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 19:58

Ich denke auch dad ich gute chancen habe , wen der Verkäufer von dem schaden laut 2 Besitzer nichts wuste hätte er den gesehen wen der den wagen überprüft hätte, ausserdem schrieb der in seinem Brief "Schwerpunkt Linke seite " das sagt doch schon alles, der wußte vom schaden vorne.

Gruß

Lass die Finger von einem Prozess, klar - könnte klappen wenn das und das und das vom Gericht anerkannt würde, aber dummerweise steht ja das und das und das dagegen.

Verschwende Deine wertvolle Lebenszeit nicht damit, Dein vermeintliches Recht zu bekommen - lohnt nicht...

Mach es nächstes Mal besser.

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