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Betrug? Hilfe!

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 22:38

Ich frage für einen "Freund", der vor 4 Wochen einen gebrauchten Golf 4 mit 200000km für 1300€ von Privat gekauft hat, ohne einen Kaufvertrag zu machen. Der Verkäufer war ein Bekannter der letzten Besitzer vom Auto, die wie er uns sagte zu alt seien um ihr Auto selbst zu verkaufen, deswegen macht er es. Letzte Woche dann beim fahren Temperaturwarnungslicht/Kühlflüssigkeit ging an Auto abgestellt bla bla bla lange Rede kurzer Sinn Werkstattdiagnose: Zylinderkopfdichtung!

Normal würde man jetzt sagen Pech gehabt oder selber Schuld, oder man könnte sagen der Verkäufer wusste von nichts.

Allerdings hat man sich mit der Werkstatt wo das Auto die letzten 10 Jahre repariert und gewartet wurde in Verbindung gesetzt und diese, Achtung jetzt kommt's, wusste vom Problem mit der ZKD. Man hat uns gesagt deshalb wurde auch kein Zahnriemen oder Service mehr gemacht.

Jetzt kommen wir aber zur eigentlichen Frage. Könnte man dem Privatverkäufer, der nicht in den Papieren steht, ohne Kaufvertrag, das ZKD's Problem von der Werkstatt dokumentiert im Jahr 2018, Betrug vorwerfen?

Ich würde mich freuen wenn jemand etwas dazu sagen könnte.

Beste Antwort im Thema

Wenn zu einer Verhandlung kommt, wird der Richter sagen "Wenn Sie von einem Privatmann einen Golf 4 mit 200.000km Laufleistung kaufen, sind zukünftige Reparaturen nicht auszuschliessen. Sie haben ausserdem fahrlässig gehandelt und ohne Kaufvertrag gekauft"

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Hallo.

...wenn der Freund des Freundes, eines Bekannten ein Auto des bekannten Freundes ohne Kaufvertrag kauft, kannst Du dem zwar Betrug vorwerfen, aber haben wirst Du oder der Freund des bekannten Freundes, davon aber nichts, da er es abstreiten wird und Du,oder der Freund keinen Beweis in Form des Kaufvertrages hast.

Gruß jaro.

Du kannst dem Verkauefer keinen Betrug oder arglistige Taeuschung nachweisen. Da das ganze muendlich bzw. per Handschlag gelaufen ist, kann der Verkaeufer behaupten, er habe das Fahrzeug aufgrund des Schadens/Alters/Gesamtzustand als Bastlerfahrzeug verkauft, oder er haette dir von der defekten Dichtung erzaehlt.

Wenn du bei dem Deal zwischen deinem "Freund" und dem "Bekannten der letzten Besitzer" auch anwesend warst, dann koenntet ihr es versuchen. Wenn der Verkaeufer dann allerdings ebenfalls einen "Zeugen" irgendwoher zaubert, wird es schon schwierig.

Das einzige, was ihr meiner Meinung nach wirklich versuchen koennt, ist mit den tatsaechlichen Vorbesitzern in Kontakt zu treten, ihnen freundlich mitteilen, dass der und der Schaden festgestellt wurde und dieser nach Aussage der Werkstatt schon laenger bekannt war, und hoffen, dass ihr euch irgendwie einigen koennt.

Ansonsten wuerde ich das als Lehrgeld abhaken, dass man kein Auto ohne schriftlichen Kaufvertrag kauft, Wenn sonst nicht noch irgendwas gravierendes am Auto ist, zaehneknirschend Reparieren und hoffen, dass es noch eine Weile haelt.

am 20. Februar 2019 um 5:40

Der Vorwurf des Betruges ist auch etwas weit hergeholt, möglicherweise wusste der Verkäufer ja wirklich nichts davon.

Da es aber keinen Kaufvertrag gibt bei dem ein wirksamer Gewährleistungsausschluss dabei war, muss auch eine Privatperson Gewährleistung geben. Da du nachweisen kannst dass der Fehler schon vor Übergabe vorhanden war, sollte sich das relativ einfach durchsetzen lassen. Ob Geld beim Verkäufer dafür da ist, ist eine andere Frahe. Bin mir nur gerade nicht sicher ob du da an den Vorbestizer oder den Verkäufer ran musst... kommt drauf an ob er für sich oder als Beauftragter des Eigentümers gehandelt hat.

am 20. Februar 2019 um 5:58

Hätte Dein Freund Internet, hätte er sich vorab informieren können, dass man nicht ohne schriftlichen Kaufvertrag kauft und könnte jetzt selber schreiben.

... dazu braucht man kein Internet! Das ist seit Generationen so und "eigentlich" allgemein bekannt.

Betrug kann man dem VK nicht vorwerfen, wenn der Wagen 3 Wochen in Ordnung war und erst in der vierten Woche ein Lämpchen an ging. Eine ZKD geht auch mal plötzlich kaputt.

Ganz aussichtslos finde ich die Lage trotzdem nicht, aber bei dem Wert würde ich keine Anwaltskosten hinterher werfen bei ungewissem Ausgang. Als Lehrgeld abhaken.

Wenn zu einer Verhandlung kommt, wird der Richter sagen "Wenn Sie von einem Privatmann einen Golf 4 mit 200.000km Laufleistung kaufen, sind zukünftige Reparaturen nicht auszuschliessen. Sie haben ausserdem fahrlässig gehandelt und ohne Kaufvertrag gekauft"

Ich persönlich würde das nicht so einfach auf mir sitzen lassen und als lehrgeld abhaken. Mit der Aussage der Werkstatt hast du schon kleines ass im Ärmel - im Gegensatz zu anderen hier denen ein schrotthobel untergejubelt wurde.

Fall noch nicht geschehen , solltest du dir mal noch den Namen vom Werkstattmitarbeiter sowie datum und Uhrzeit vermerken.

Weiterhin solltest du den ehemaligen Halter kontaktieren und ganz konkret nach der Verbindung zu "deinem" Verkäufer sowie nach dem Schaden an der ZKD fragen.

Evtl. hat er den Wagen selbst verkauft und weiss er gar nicht, dass die kaputte karre jetzt in seinem namen weiterverkauft wird.

 

Mit diesen Erkenntnissen kannst du dann immer noch überlegen ob du den Verkäufer kontaktierst oder Anzeige erstattest.

Wenn du die Möglichkeit hast dich kostengünstig anwaltlich (erst)beraten zu lassen, solltest du das evtl. auch machen.

Aber wie gesagt, zuerst noch ein paar Fakten sammeln.

Es gibt einen mündlichen Kaufvertrag. Ergo, wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Da würde ich also ansetzen und Reparatur fordern, da der Kauf auch erst 4Wochen her ist entfällt somit die Beweislastumkehr. Ich würde im ersten Schritt selbst schriftlich fordern und sonst direkt über Anwalt. 1300€ sind keine Peanuts und verarschen lassen muss man sich auch nicht, egal um welche Summe es geht.

Gewährleistung bei diesem alter/ Laufleistung könnte schwierig werden, da wird vieles als Verschleiß abgetan.

Wenn überhaupt würde ich eher bei arglistiger Täuschung/ Betrug ansetzen.

 

Ps

Wenn der Verkäufer öfters Autos für "Bekannte" verkauft, sprich wenn er eigentlich Händler ist, aber sich als Privatmann ausgibt, könnte man ihm auch mal dezent das Steuerrecht unter die Nase reiben.

Zitat:

@Muhar schrieb am 20. Februar 2019 um 08:36:09 Uhr:

Es gibt einen mündlichen Kaufvertrag. Ergo, wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Da würde ich also ansetzen und Reparatur fordern, da der Kauf auch erst 4Wochen her ist entfällt somit die Beweislastumkehr. Ich würde im ersten Schritt selbst schriftlich fordern und sonst direkt über Anwalt. 1300€ sind keine Peanuts und verarschen lassen muss man sich auch nicht, egal um welche Summe es geht.

Bei Privatverkauf git es keine Beweislastumkehr.

O.

Warum nicht? Ohne Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung gilt ganz normales BGB incl. der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Wer war hier denn der Verkäufer? Einfach mal mit dem alten Voreigentümer Kontakt aufnehmen. Regelfall dürfte sein, dass die das Auto an den "Bekannten" verkauft haben.

Problem hier - wurde schon angesprochen - ist hier für die Gewährleistung nur die Laufleistung des Fahrzeuges und die Möglichkeit, dass es sich um normalen Verschleiß handelt.

Hier soll jetzt wirklich wegen einer 1300-Euro-Schlurre ein Fass aufgemacht werden? ZKD in freier Werkstatt machen lassen und das Auto zu Ende abnutzen, alles andere ist bei dieser Ausgangssituaion und dem geringfügigen Kaufpreis aus meiner Sicht unsinnig und bis das geklärt ist, vergeht viel Zeit.

...sehe ich genau so! Bei der Laufleistung sagt einem der gesunde Menschenverstand auf was man sich einläßt.

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