Betrug oder harmlos?
Hallo, liebe Fachleute
Der 210er Benz meines Mitarbeiters steht bei Mobile zum Verkauf. Da ruft nun ein Interessent aus der Ukraine an, bietet an die Kiste gegen bar zu kaufen, möchte aber unbedingt die normalen Kennzeichen eine Woche weiter nutzen um das Auto in die Ukraine zu bringen. Der Interessent bietet 1000 Euro Pfand über Kaufpreis an bis er die Kennzeichen und den Schein eine Wocher später zurückgegeben hat.
Unbedenklich oder irgendein neuer Betrug? Wer kennt sich aus?
M.f.G
RW550
Beste Antwort im Thema
Ich bin Polizeibeamter und rate, den PKW ohne Zulassung zu übergeben.
Passiert ein Unfall oder wird eine Straftat mit dem Fahrzeug begangen, kommt man immer in Erklärungsnot.
Mit dem Verkauf muß jede Haftung ausgeschlossen sein, dann kann man auch ruhiger schlafen.
Nur meine Meinung! Gruss HG
Ähnliche Themen
45 Antworten
nicht drauf eingehen, der kann sich schließlich schilder mitbringen. ein auto übergibt man nie(!) angemeldet, alles was der wagen anstellt wird auf denjenigen zurückkommen, auf den der wagen angemeldet ist.
Ich bin Polizeibeamter und rate, den PKW ohne Zulassung zu übergeben.
Passiert ein Unfall oder wird eine Straftat mit dem Fahrzeug begangen, kommt man immer in Erklärungsnot.
Mit dem Verkauf muß jede Haftung ausgeschlossen sein, dann kann man auch ruhiger schlafen.
Nur meine Meinung! Gruss HG
Moin,
vor vielen Jahren hat ein ehemaliger WG-Mitbewohner seinen Escort nach Lettland verkauft - angemeldet, die Story so in etwa wie deine. Er hat zwar nach zwei Wochen die Versicherung selbst kündigen können - die Käufer waren natürlich nicht zu erreichen noch hatten sie das Auto abgemeldet - jedoch musste er noch eine ganze Weile die KFZ-Steuer berappen... das war zumindest nicht so einfach wie die Sache mit der Versicherung.
Für mich gilt generell: Auto wird abgemeldet übergeben, Käufer bringt Überführungskennzeichen oder einen KFZ-Anhänger mit. Punkt.
LG koesek
Vertrauen in allen Ehren, aber Autoverkauf ins Ausland nur abgemeldet.
Überführungskennzeichen gibt es bei jeder Zulassungsstelle.
Ich verstehe das Problem dabei nicht?! Das kann man doch alles individualvertraglich festhalten.
Die letzten beiden Autos die ich gekauft habe waren auch noch auf den Vorbesitzer angemeldet als ich sie nach Hause gefahren habe. Das stand dann aber auch immer im Vertrag drin.
Wobei ich bei nem Verkauf ins Ausland auch skeptisch wäre. Und das selbst auch nicht machen würde.
Zitat:
Original geschrieben von Gesichtsbaustelle
Ich verstehe das Problem dabei nicht?! Das kann man doch alles individualvertraglich festhalten.
Die letzten beiden Autos die ich gekauft habe waren auch noch auf den Vorbesitzer angemeldet als ich sie nach Hause gefahren habe. Das stand dann aber auch immer im Vertrag drin.
Wobei ich bei nem Verkauf ins Ausland auch skeptisch wäre. Und das selbst auch nicht machen würde.
Dann versuch' mal, deine individualvertraglich fixierten Rechte in Richtung Ukraine im schlimmsten Fall durchzusetzen - viel Spaß. Du schränkst ja mit deinem Satz schließlich auch selbst die Selbstverständlichkeit der vertraglich geregelten Abläufe ein, wenn es um Verkäufe außerhalb der EU geht...
Hier wurde ja allgemein davon abgeraten das Fzg. angemeldet zu übergeben. Deswegen das mit dem Individualvertrag. Innerhalbt des Landes ist das ja kein Ding
Aber wie gesagt. Wenn der Wagen ins Ausland geht würde ich da auch nicht mitspielen.
Zitat:
Deswegen das mit dem Individualvertrag.
Ok, jetzt verkaufst du das Ding an deinen Nachbarn, regelst vertraglich dass er es ab zu melden hat, nur er tut es nicht.
Und jetzt?
Du setzt ihm eine frist.
Du schickst ihm eine Mahnung.
Die kriegst du zurück, weil dein Nachbar jetzt 3 Häuser weiter wohnt, sich nicht umgemeldet hat und keinen Briefkasten mehr hat, an welchen die Paketbotin etwas zustellen könnte.
Der fährt auf deinen Versicherungsbonus, und abmelden kannst du die Karre auch nicht.
Du reichst also irgendwie beim Amtsgericht Klage ein, gegen jemanden an den man die nicht wirklich zustellen kann. Das machst du dann noch recht locker, aber wenn der Käufer nicht dein Nachbar ist, sondern in Lübeck wohnt(e) und du in München, dann fährst du bis zum Amtsgericht Lübeck und der kommt nicht, sprich, wird vertagt?
Du versuchst also den Weg über eine Zwangsabmeldung von Amtswegen.
Da das Amt die Karre aber nicht wiederfindet, zahlst du noch 2 Jahr lang die KFZ Steuer weiter und die Versicherung für den neuen Käufer auch, weil ihr Gesamtschuldnerisch haftet
Viel Spass dabei.
Das nenn ich mal nen worst-case-Szenario .
Das könnte man noch weiter ausführen aber das is ja nich Sinn der Sache hier.
Verbleiben wir einfach so: Muss jeder selbst entscheiden. Aber wenn dann nur mit Vertrag.
Heiko
Und wenn der andere den Vertrag nicht einhält?
Und wenn du im Vertrag die Gewährleistung ausschließt und der andere später einen versteckten Mangel findet, weil er mit nem 20 Jahre alten Gebrauchtwagen von Hamburg mit Vollgas nach München fährt und nur bis Nürnberg kommt und sich dann betrogen fühlt?
Dann hat er noch ein Druckmittel gegen dich in der Hand mit welchem er dich erpressen kann.
Nene, kein Auto mit Kennzeichen verkaufen, nie nicht im Leben nicht, kann sich der andere n paar Kurzzeit oder Exportkennzeichen für n hunderter kaufen gehen.
Oder wie meine eine Herzdame es gemacht hat, Auto gekauft, bezahlt, Kennzeichen mitgenommen, Brief mitgenommen, Vollmacht mitgenommen, Auto umgemeldet, Auto mit eigenen Kennzeichen abgeholt, fertig.
Oder wie mein Brudes es gemacht hat, mit VK zur Zulassungsstelle gegangen und zusammen umgemeldet. Auto fährt nun in 3. Hand noch mit den alten Dinschildern vom Erstbesitzer.
VERTRAG???
Das lustige dabei ist wenn der Käufer dann im Ostblock auf deine Kosten jahrelang durch die Gegend fährt.
Also wenn du die Gewährleistung ausschließt ist die Sachmangelhaftung schon mal raus.
Bei einem Betrug allerdings hat er ein Druckmittel, da hast du Recht. Ein Betrug setzt allerdings eine Täuschung vorraus. Wenn du den "versteckten Mangel" - der richtigerweise ein Defekt und kein Mangel ist - selbst nicht kennst, war das keine Täuschung, demnach auch kein Betrug und somit hat er Pecht gehabt.
Is ja auch im Prinzip egal, das steht ja hier nicht zur Debatte. Belassen wirs dabei
Jetzt stehts zur Debatte.
Natürlich hat er ein Druckmittel, ob mit oder ohne Rechtsgrundlage, berechtigt oder unberechtigt ist doch vollkommen egal.
Érstmal danke für die Antworten.´
Gruß
RW550