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Betrug !!! Umbauanleitung von mir wird von anderen bei ebay verkauft !!!

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 3. März 2004 um 20:20

Der thread gehört zwar nicht direkt hier hin, aber ich muss das einfach mal loswerden !

Hallo,

wer schon länger hier im Forum ist, weiß sicherlich, dass ich eine Umbauanleitung verfasst habe, die den Umbau eines Golf 2 Tacho auf Hintergrungbeleuchtete Scheiben beschreibt (siehe Hier: http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=&threadid=227011 ) oder auch auf meiner Homepage unter "Downloads" ==> "Umbauanleitungen".

Nun habe ich genau diese Umbauanleitung bei ebay zum varkauf gesehen (durch Zufall).

Falls jemand bei ebay noch so eine Auktion entdeckt, außer diese hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2464226133&category=14767 dann schreibt mir das bitte. Werde die alle anzeigen...

Wenn das die regel ist, dann werde ich die Umbauanleitung nicht mehr zum Download bereitstellen und auch nicht vervollständigen (für die zeigerbeleuchtung), da es mich aufregt wenn sich andere mit meiner ARBEIT beschmücke wollen...

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45 Antworten

Joh,

da wirst Du nicht der Erste und schon gar nicht der Letzte sein ... .

Hast Du auf Deiner Homepage einen Copyright-Vermerk eingefügt?

Wenn ja, dann leg los ... .

Unterstützung wirst Du hier genügend finden.

Ich finde es auch eine Sauerei. Man profitiert von solchen Sachen, die ja aus dem gemeinsamen Hobby entstehen, und macht das auf Gegenseitigkeit.

Arm, das da einige so ausscheren.

vergiss es!

du bist in der beweislast, und wie möchtest du das beweisen?

halt deine schuld, dass du nicht die dinger bei ebay reingesetzt hast.

traurig aber wahr!

Hi!

Hab deine Anleitung auch gesehen und fand sie superklasse!

Dass sich jetzt andere ne goldene Nase dran verdienen wollen is echt ne Schweinerei!

Hast du auf deiner HP ein "Copyright" dafür hinterlegt? Also darauf hingewiesen, dass die Anleitung nur zum privatem Gebrauch dient und nicht veräussert werden darf?

Ich denk das ist die erste Notwendigkeit rechtlich gesehen.

Des weiteren würde ich die Auktion auch bei ebay anzeigen, damit die die löschen oder sperren.

Sowie die Userdaten abfordern.

Und zu guter letzt natürlich der gute Anwalt...

Wünsch dir viel Glück!

Der Niko

Ups... gleichzeitig mit Matthias gepostet.

PS: in die bilder solltest du auch ein "Copyright" einfügen (fetter KH-SECURE-Wasserzeichen-Stempel)

am 3. März 2004 um 20:44

eBay wird die Auktionen nicht löschen.

Da könnte ja quasi jeder behaupten, dass diese Anleitung ihm gehört.

Ist wohl leider so.

Vieleicht mitbieten und so an den Namen, etc. kommen!?!

Ist wirklich nicht besonders nett ;(

Stimmt nicht ganz mit der Beweislast, da lässt sich schon was machen. Schließlich gibt es das Urheberrecht, und das wird auch wirksam wenn da nichts mit Copyright usw. steht. Das Schützen oder patentieren ist dann wieder eine andere Geschichte...

Nur leider leben wir diesbezüglich in GER noch in der Steinzeit.

In Amerika lassen sich solche Gesetze schon längst aufs Internet übertragen.

Themenstarteram 3. März 2004 um 20:47

Habe die Anleitung jetzt erstmal aus dem netz genommen. nen direkten Copyright-Vermerkt habe ich damals leider nicht eingefügt, aber auf der Homepage steht, dass die Anleitung nur dazu dient den umbau zu verdeutlichen. Ist zwar kein Copyright, aber andererseits steht damit ja fest, dass sie halt NUR DAFÜR dient.

Die Anleitung überarbeite ich gerade und füge auf jede Seite und Jedes Bild Copyright-vermerke und Wasserzeichen ein.

Ebay weiß schon bescheid.

Hoffe mal, dass der typ nicht ungeschoren davonkommt. Werde alles dran setzen, dem Schaden zuzufügen, auch wenns mir nichts bringt, aber anders lernen solche typen es NIE !

 

edit: Wenn man das Dokument öffnet und sich die Eigenschaften anzeigen lässt, steht dort mein Name bei Author. Das beweißt denke ich einiges. Und das ist auch nicht möglich das ohne asswort zu ändern, außer wenn er den inhalt abgeschrieben hat und die Bilder ausgeschnitten und in den abgeschriebenen text eingefügt hat.

Als Protest würde ich mich mit den Gewinnern der Auktionen in Verbindung setzen und denen mal den Link zu diesen Thread + deiner HP posten, vielleicht lässt sich dann noch was an der Bewertung machen.

Also ich würds scheiße finden, wenn "geklaut" oder ähnliches in meinen Bewertungen auftauchen würde !

am 3. März 2004 um 21:29

hmm den fall gab es doch schonmal mit umbauanleitungen vom 4er Tachos, da hat eienr dann spaßeshalber 10000 euro geboten, zu dumm das der verkäufer erstmal richtig provision zahlen mußte... Aber ich meine der hatte auch sowas wie nen Patent angemeldet (Musterschutz opder so)

Aber Anwalt lohnt bei sowas glaub ich nicht..ist eben Pech...aus diesem grude setze ich nix mehr auf meine Homepage, und wenn dann als pdf das man es weder ausdrucken noch makieren kann...

Das Problem hatte Theresias ausem 3er Forum anscheinend auch schon mit der Anleitung zum Einbau eines 4er Tachos. :(

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2449090319

Zitat:

Als Protest würde ich mich mit den Gewinnern der Auktionen in Verbindung setzen und denen mal den Link zu diesen Thread + deiner HP posten, vielleicht lässt sich dann noch was an der Bewertung machen.

...also die Idee finde ich auch gut mach ihm das Geschäft madig dann wird er sich´s über kurz oder lang überlegen!:D

Wenn du eine Rechtsschutz hast dann würde ich den an deiner Stelle mal anzeigen und es drauf anlegen - kost dich ja dann nix ;)

ist jetz inzweischen eingestellt...

@kh-secure: kam des direkt durch dich bzw. hast du ihn direkt angeschrieben, oder wars doch ebay selbst?

PS: Sieht echt gut aus der Tacho!

am 4. März 2004 um 5:02

Also ich denke mal, Du bewegst Dich da auf sehr dünnem Eis.....rechtlich gesehen.

Meinst Du, Du seiest das einzige "Superhirn" in Deutschland, das so etwas sich ausdenken und entwickeln kann ?? - Genau das wird Dir nämlich derjenige auch sagen und wenn ich EBAY wäre würde ich nur müde lächeln ob Deiner Vorwürfe.

Der gut gemeinte Ratschlag sowas für 10.000,- € zu ersteigern um die Provision in die Höhe zu treiben kann auch ein ganz gewaltiger Schuß nach hinten sein, da im Gegensatz zu Dir der Verkäufer hier eine Rechtsbasis hat und den Betrag vor einem Gericht einklagen kann !! - Da nützt Dir dann auch keine Rechtsschutzversicherung mehr !!

Mein Tip: Lerne daraus und beiß in den saueren Apfel....das einzige, was ich vielleicht machen würde wäre, das Produkt zu ersteigern. Aber ob mir das 10,- oder mehr Euro wert wäre.....ich weiß es nicht.

Weil nur ersteigern um den Namen rauszubekommen wird Dir nichts nützen, Du wirst auch bezahlen müssen um das Produkt zu erwerben, damit Du was in der Hand hast.......evtl. ein Beweismittel.

Vielleicht hättest Du ja einen netten "Kollegen" hier aus dem Forum dabei erwischt ! ;)

am 4. März 2004 um 8:29

Wäre auch sehr interessiert an der Anleitung, aber leider ist der Download-Link tot. :(

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