Betrug XENON GUTACHTEN?
Hey, habe gerae folgendes gefunden, kann das überhaupt sein?
Beste Antwort im Thema
Das mag ja alles schön und gut sein,aber das macht den Einbau eines Xenonbrenner in einen dafür nicht zugelassenen SW auch ned legaler....
Zumal der Satz echt der Witz ist:
Zitat:
Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim Tüv gedacht,sondern um bei Verkehrskontrollen,das nachzuweisen,das man umrüsten durfte und es vor dem Jahre 01.07.2000 getan hat und keine Eintragung gefordert wurden ist,zum damaligen Zeitpunkt!
In jedem Fahrzeugschein steht drin,seit wann man Besitzer des KFZ ist.....und das wird bei den meisten nach 2000 gewesen sein.....wie will man da argumentieren?
Der Vorbesitzer wars?Ja neeeee....is klar.....
Der Verkäufer kriegt ja keine aufn Sack,wenns ned klappt.
Zudem ist das ganze Zeug ned sooooo teuer.....
Ich hab jetzt 170 Euro für die Hella ALWR gezahlt,kriegt man immer noch bei Ebay,auf Wunsch stell ich den Link zum Verkäufer.Ihr müßt den halt fragen,ob er noch so n Ding hat,dann stellt er kurz darauf eins zum Sofort-Kaufen ein,ihr schlagt zu,Thema erledigt.
Scheinwerferreinigungsanlage is auch schnell erledigt,Anleitung dazu gibts im Syndikat.Teile im schlimmsten Fall mit allem drum und dran 70-80 Euro.Wenn man nen E36 mit SWRA hat,entfällt das aber schonmal.
Und meine Xenon-SW hab ich für 340 Euro geschnappt.
So und wenn ihr unbedingt nen Umrüstkit einbauen wollt,besorgt eich die Depo-SW,die sollten die passenden Prüfbuchstaben aufm Glas haben.DER SW is dann auch mit Xenon geprüft,da kann der TÜVer und die Polizei dann auch nix sagen.
Was der normale SW und so ein Nachrüstsatz Xenon kostet,werdet ihr selber herausbekommen können,preislich sollt das in etwa soviel sein,wie ich für den kompletten und richtigen Xenon-SW Satz bezahlt habe.
Macht summasumarum also 500-600 Flocken.Für ne Xenonumrüstung ein Schnapper.
Greetz
Cap
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29 Antworten
Ich würde diese Sache skeptisch betrachten. sehr skeptisch.
keinen bock viel zu schreiben, aber das Wort "Blödsinn" beschreibt das sehr gut
Der TÜV Prüfer oder die Polizei wird sich bei sowas halb tot lachen!
diese Tüvgutachten gibt es wirklich, habe es auch irgendwo aufen PC, meine aber das nicht alles dazu stimmt was er das schreibt
ABE"s glaub ich allerdings auch net.
Also ich glaube nicht das es das wirklich gibt. Soweit ich weiss ist es zwingend notwenidig eine Leuchtweitenragulierung und Scheinwerferreinigungsanlage zu haben um xenon eingetragen zu bekommen.
100% positiv (1 Bewertung)
diese gesetzteslücke wurde vor langer zeit schon aufgehoben!
Ich glaube auch nicht, dass man mit diesem Gutachten weit kommt....
aber schön wäre es
ich finde das man unbedingt die swr und automatische lwr braucht irgendwie blöd. ich hätte schon längst xenon wenn es diese bedingungen nicht geben würde. hoffendlich wird dieses mal aufgehoben oder ausnahmen geben was die swr und lwr betrifft.
Zitat:
Original geschrieben von DemoEIGHT
ich finde das man unbedingt die swr und automatische lwr braucht irgendwie blöd. ich hätte schon längst xenon wenn es diese bedingungen nicht geben würde. hoffendlich wird dieses mal aufgehoben oder ausnahmen geben was die swr und lwr betrifft.
ich glaub da kannste lange warten..vorher gibts led scheinwerfer fürn e36
Zitat:
Original geschrieben von MadDStylezz
Zitat:
Original geschrieben von DemoEIGHT
ich finde das man unbedingt die swr und automatische lwr braucht irgendwie blöd. ich hätte schon längst xenon wenn es diese bedingungen nicht geben würde. hoffendlich wird dieses mal aufgehoben oder ausnahmen geben was die swr und lwr betrifft.
ich glaub da kannste lange warten..vorher gibts led scheinwerfer fürn e36
ich glaubs auch. echt schade naja hab jetzt eh neue nightbreaker verbaut.
Das mag ja alles schön und gut sein,aber das macht den Einbau eines Xenonbrenner in einen dafür nicht zugelassenen SW auch ned legaler....
Zumal der Satz echt der Witz ist:
Zitat:
Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim Tüv gedacht,sondern um bei Verkehrskontrollen,das nachzuweisen,das man umrüsten durfte und es vor dem Jahre 01.07.2000 getan hat und keine Eintragung gefordert wurden ist,zum damaligen Zeitpunkt!
In jedem Fahrzeugschein steht drin,seit wann man Besitzer des KFZ ist.....und das wird bei den meisten nach 2000 gewesen sein.....wie will man da argumentieren?
Der Vorbesitzer wars?Ja neeeee....is klar.....
Der Verkäufer kriegt ja keine aufn Sack,wenns ned klappt.
Zudem ist das ganze Zeug ned sooooo teuer.....
Ich hab jetzt 170 Euro für die Hella ALWR gezahlt,kriegt man immer noch bei Ebay,auf Wunsch stell ich den Link zum Verkäufer.Ihr müßt den halt fragen,ob er noch so n Ding hat,dann stellt er kurz darauf eins zum Sofort-Kaufen ein,ihr schlagt zu,Thema erledigt.
Scheinwerferreinigungsanlage is auch schnell erledigt,Anleitung dazu gibts im Syndikat.Teile im schlimmsten Fall mit allem drum und dran 70-80 Euro.Wenn man nen E36 mit SWRA hat,entfällt das aber schonmal.
Und meine Xenon-SW hab ich für 340 Euro geschnappt.
So und wenn ihr unbedingt nen Umrüstkit einbauen wollt,besorgt eich die Depo-SW,die sollten die passenden Prüfbuchstaben aufm Glas haben.DER SW is dann auch mit Xenon geprüft,da kann der TÜVer und die Polizei dann auch nix sagen.
Was der normale SW und so ein Nachrüstsatz Xenon kostet,werdet ihr selber herausbekommen können,preislich sollt das in etwa soviel sein,wie ich für den kompletten und richtigen Xenon-SW Satz bezahlt habe.
Macht summasumarum also 500-600 Flocken.Für ne Xenonumrüstung ein Schnapper.
Greetz
Cap
Original geschrieben von CaptainFuture01
Zitat:
So und wenn ihr unbedingt nen Umrüstkit einbauen wollt,besorgt eich die Depo-SW,die sollten die passenden Prüfbuchstaben aufm Glas haben.DER SW is dann auch mit Xenon geprüft,da kann der TÜVer und die Polizei dann auch nix sagen.
Greetz
Cap
Ich habe ja die SW von Depo meinst du wenn ich so ein Nachrüstkit einbaue bekomme ich dann keine Probleme ?
ich kann auch mal ein Bild von den Prüfbuchstaben machen.
Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle erscheint sinnvoll, um dort zu erfragen unter welchen Vorraussetzungen ( wie z.b. Scheinwerferreinigungsanlage / dyn. Leuchtweitenregulierung / spezifische bauartgeprüfte Scheinwerfer ) die Verwendung der Xenon-Systeme der Stvo der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
Ich habe ja die SW von Depo meinst du wenn ich so ein Nachrüstkit einbaue bekomme ich dann keine Probleme ?
ich kann auch mal ein Bild von den Prüfbuchstaben machen.
Prüfbuchstabe ist DC und sitzt bei meinen Xenon-SW über Fernlichtreflektor auf der vorderen Glasscheibe.
Greetz
Cap