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Gleicher Fehler nach Reperatur / Garantie?

Peugeot 308 2 (L)
Themenstarteram 27. August 2024 um 19:13

Liebe Community,

ich bräuchte mal bitte eure Hilfe. Ich besitze einen Peugeot 308Sw (2019, 62.000km). Der Wagen wurde letztens Jahr im Oktober bei einem großen Händler gekauft.

Nun tritt seit geraumer Zeit folgendes Problem auf: Beim lenken gibt es MANCHMAL ein knarzendes Geräusch. Der Werkstattleiter war sich sicher, dass die Stabistangen getauscht werden müssen. Da es Verschleißteile sind würde dies nicht unter Garantie gemacht, sondern ich habe ca 280 Euro bezahlt. Nach dem Abholen des Fahrzeugs habe ich keine Geräusche mehr gehört. Zuhause dann mit etwas ruhiger Umgebung habe ich dasselbe Geräusch wieder wahrgenommen. Vor allem beim vollen Einlenken und langsamen Fahren.

Nun ist meine Frage: muss der Händler hierbei kostenlos nachbessern oder kann beliebig oft irgendetwas ausgetauscht werden bis der Fehler irgendwann mal gefunden wird. Wohlgemerkt statt im Auftrag: GERÄUSCHE BEIM FAHREN AUS VORDERN SEKTOR.

Das heißt für mich , dass dies auch beseitigt werden soll im Auftrag. Was denkt ihr wie ich dem Händler gegenüber treten soll?

Danke euch im voraus

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23 Antworten

Der Auftrag "Geräusche beim Fahren aus vorderem Sektor" ist doch ein wunderbarer Freibrief für den Auftragnehmer. Damit könnte er unbegrenzt solange Teile wechseln bis es keine ungewünschten Geräusche mehr gibt.

Einen Werkstattauftrag sollte man schon detaillierter erstellen und ein bisschen bezüglich der Kosten begrenzen. Beispielsweise Fehlersuche maximal 1 Stunde und Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Reparatur. Falls kein Fehler gefunden wird, bleibt man im schlechtesten Fall nur auf den Kosten für 1 Stunde Arbeit sitzen.

Die Annahme, die Werkstätte müsste jetzt nach Zahlung der 280 Euro kostenlos weitere Arbeiten erbringen ist jedenfalls nicht nachvollziehbar. ;).

Knarrzende Geräusche können viele, auch sehr kostenintensive Ursachen (zB Lenkgetriebe) haben. Gegebenenfalls sogar noch unter Gewährleistung fallen. Eine Ferndiagnose ist daher nicht möglich.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Servopumpe bei Volleinschlag Geräusche macht. Ein Surren. Gehen die Geräusche denn weg, wenn das Lenkrad etwas zurückgedreht wird? Das wäre dann ein ganz normales Geräusch. Der Ölstand sollte natürlich stimmen.

Themenstarteram 28. August 2024 um 3:25

Hallo,

danke für eure Antworten. Das Geräusch ist zwar bei Volleinschlag zu hören, aber auch manchmal, wenn das Fahrzeug nicht bis zum Anschlag gelenkt wird.

Ich bin leider sehr überfordert mit der Situation, da ich ja theoretisch noch 2 Monate Gebrauchtwagengarantie habe, aber im Prinzip bei jedem Teil gesagt werden kann das ist Verschleiß.Ich möchte und erwarte ja nicht, dass jetzt kostenlos weitere Arbeiten erbracht Werden, sondern dass mir ehrlich gesagt wird, es besteht dieses und jenes Problem und es läuft unter Garantie oder nicht. Aber ich habe das Gefühl es wird auf Verdacht etwas getauscht und dann schaut man weiter. Er meinte es liegt sicher an den genannten Teilen und wenn man nichts macht, würde das Geräusch schlimmer werden aber es wäre nicht gefährlich

In diesem Fall bleibt eigentlich nur mehr die Möglichkeit einer zweiten fachlichen Meinung. Dazu das Fahrzeug in einer anderen Werkstätte nur zur Prüfung des vermuteten Mangels vorführen. Dies wird kostenpflichtig sein.

Danach kann man dann hoffentlich beruhigt sein. Wenn ein Fehler festgestellt wird, diesen dann beim Händler, bei dem das Fahrzeug erworben wurde, im Rahmen der Gewährleistung reparieren lassen.

Themenstarteram 28. August 2024 um 7:32

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 28. August 2024 um 07:41:17 Uhr:

In diesem Fall bleibt eigentlich nur mehr die Möglichkeit einer zweiten fachlichen Meinung. Dazu das Fahrzeug in einer anderen Werkstätte nur zur Prüfung des vermuteten Mangels vorführen. Dies wird kostenpflichtig sein.

Danach kann man dann hoffentlich beruhigt sein. Wenn ein Fehler festgestellt wird, diesen dann beim Händler, bei dem das Fahrzeug erworben wurde, im Rahmen der Gewährleistung reparieren lassen.

OK danke. Hatte schon mal jemand diese Geräusche beim Peugeot 308 oder eine Idee was das sein könnte?

Themenstarteram 29. August 2024 um 5:37

Was ich auch nicht so prickelnd vom Autohändler finde: er meinte die Beweislastumkehr beträgt 6 Monaten. Wäre der Defekt in der Zeit aufgetreten hätten sie es übernommen. Aber das stimmt ja nicht, ist auf ein Jahr erhöht worden meines Wissens?

Die Frage ist jetzt aber, ob die getauschten Teile ein Verschleiß sind oder Sachmangel. Im Prinzip kann man ja alles als Verschleiß kennzeichnen?

Themenstarteram 2. September 2024 um 5:18

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum. Ich habe schon alles mögliche zu dem Thema gegoogelt aber keine Zufriedenstellende Antwort gefunden. Es geht um folgendes:

Ich habe gelesen, dass seit 2022 die Beweislastumkehr bei Mängeln am Gebrauchtfahrzeug von 6 Monaten auf 12 Monate angehoben wurde. Ich habe letztens einen Mangel beanstandet und der Werkstattleiter meinte, dass wenn das Problem innerhalb von 6 Monaten aufgetreten wäre, es kein Problem gewesen wäre und sie die Kosten der Reperatur übernommen hätten. Nun wurde gesagt, der Mangel besteht aufgrund von Verschleiß. Gibt es etwas offizielles z.b..vom ADAC, das Mängel von Verschleiß abgrenzt? Das muss doch ansonsten zwangsläufig im Streit mit dem Händler enden , da ja fast alle Teile Verschleißteile am Auto sind oder sehe ich das falsch?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

wenn du uns sagen würdest, um welches Teil es sich handelte, müsste man nicht raten Davon abgesehen solltest du aufpassen, dass deine Debatte nicht in Richtung Rechtsberatung geht, sonst ist hier schnell Schicht im Schacht.

Die Beweislastumkehr ist im übrigen kein Gesetz, welches nur auf den Autohandel anwendbar ist. Es ist im §477 des BGB geregelt. zum Selbernachlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/477.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

@ keksemann: Es gibt doch noch gar keine Debatte, nur Fragen

@Michals0004: Verschleissteile sind so Sachen wie Bremsen, Reifen, Stoßdämpfer, Öl etc, alles, was zu regelmässigem Tausch vorgesehen ist.

Gelängte Steuerkette, Durchrostungen, Öl - und Waseerverlust gehören nicht dazu

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

Google ist doch dazu eindeutig. Ab 01/2022 ist es auch beim Gebrauchtwagen ein Jahr. Damit stellt sich abschließend, wie schon von den Vorrednern erwähnt, die Frage: Ist es ein Verschleißteil oder nicht. Und den Rest musst Du mit dem Verkäufer klären und bei weiteren Fragen dann besser einen Anwalt kontaktieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

Themenstarteram 2. September 2024 um 6:01

Zitat:

@keksemann schrieb am 2. September 2024 um 07:29:40 Uhr:

wenn du uns sagen würdest, um welches Teil es sich handelte, müsste man nicht raten Davon abgesehen solltest du aufpassen, dass deine Debatte nicht in Richtung Rechtsberatung geht, sonst ist hier schnell Schicht im Schacht.

Die Beweislastumkehr ist im übrigen kein Gesetz, welches nur auf den Autohandel anwendbar ist. Es ist im §477 des BGB geregelt. zum Selbernachlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/477.html

Mir ging es in erster Linie nicht konkret um EIN Teil, sondern um die generelle Frage, was genau Verschleißteile sind und was nicht und WER das definiert damit man sich am Ende nicht mit dem Autohändler rumschlagen muss. In meinem konkreten Fall geht es um ein knarzendes Geräusch bei der Lenkung. Es wurde in Anspruchnahme gefettet und eine lockere Manschette nachgezogen. Dann würden noch die Stabistangen getauscht. Das Geräusch ist immer noch da..

Mein Gefühl ist, ich werde vom Händler verarscht. Wenn er sagt die Beweislastumkehr liegt bei 6 Monaten ist das ja erstmal nicht wahr. Die zweite Frage ist dann natürlich, ob das mit der Lenkung dann Verschleiß ist oder nicht

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

Themenstarteram 2. September 2024 um 6:03

Zitat:

@Michals0004 schrieb am 2. September 2024 um 08:01:56 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 2. September 2024 um 07:29:40 Uhr:

wenn du uns sagen würdest, um welches Teil es sich handelte, müsste man nicht raten Davon abgesehen solltest du aufpassen, dass deine Debatte nicht in Richtung Rechtsberatung geht, sonst ist hier schnell Schicht im Schacht.

Die Beweislastumkehr ist im übrigen kein Gesetz, welches nur auf den Autohandel anwendbar ist. Es ist im §477 des BGB geregelt. zum Selbernachlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/477.html

Mir ging es in erster Linie nicht konkret um EIN Teil, sondern um die generelle Frage, was genau Verschleißteile sind und was nicht und WER das definiert damit man sich am Ende nicht mit dem Autohändler rumschlagen muss. In meinem konkreten Fall geht es um ein knarzendes Geräusch bei der Lenkung. Es wurde in Anspruchnahme dee Garantie gefettet und eine lockere Manschette nachgezogen. Dann würden noch die Stabistangen getauscht. Die Kosten für den Wechsel habe ich selbst getragen. Das Geräusch ist immer noch da..

Mein Gefühl ist, ich werde vom Händler verarscht. Wenn er sagt die Beweislastumkehr liegt bei 6 Monaten ist das ja erstmal nicht wahr. Die zweite Frage ist dann natürlich, ob das mit der Lenkung dann Verschleiß ist oder nicht

Sorry doppelter Post :(

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

Diese Thematik wurde doch hier schon gepostet. Warum wieder ein neuer Thread?

Bitte crossposting und unnötige Vollzitate vermeiden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

Um das nochmal zu verdeutlichen: es gibt - entgegen vielen hier veröffentlichten Meinungen - keine "Positiv-Liste" mit fest benannten Verschleißteilen, und Verschleißteile sind auch nicht per se von der Sachmangelhaftung ausgenommen.

Ausgenommen ist aber der natürliche Verschleiß. Das betrifft alles, was auf dem funktionsbedingten Verschleiß basiert, und alles, was dem zunehmenden Alter bzw. Laufleistung geschuldet ist. Dass sich der Bremsklotz abnutzt, ist natürlicher Verschleiß - so funktioniert eben eine Bremse - und kann nicht reklamiert werden. Dass ein bei Übergabe erneuerter Bremsklotzsatz dann aber innerhalb weniger Wochen auf Null abnutzt, weil irgendwas mit der Bremse nicht stimmt, dürfte dann ein anderes Thema sein.

Ebenso hat sich ja nun inwzischen etabliert, dass beispielsweise ein Getriebeschaden bei einem 275 000 km gelaufenen Gebrauchtwagen kaum als Sachmangel durchgeht, weil da aufgrund der Laufleistung einfach mit einem verschlissenen Getriebe gerechnet werden muss,

Wie so oft, kommt es eben auf den Einzelfall an. Händler müssen für Mängel geradestehen, aber nicht jeder Defekt ist ein Mangel.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beweislastumkehr Gebrauchtwagen' überführt.]

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