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Bewertung AllSecur: Warnung! Es wird kann euch teuer zu stehen kommen!
Hallo Leute,
ich möchte euch alle von der AllSecur Versicherung warnen. Als ich mein Auto verkauft habe, bin ich einige Zeit ins Ausland. Ich war mehr als 15 Jahren schadenfrei. Damit ich meine Versicherung im Ausland auch günstig wird, wurde von meiner letzten KFZ-Versicherung ein Schreiben mit der aktuellen Schadenfreiheitsklasse verlangt.
Meine Email an AllSecur blieb unbeantwortet.
Ein Schreiben ebenfalls.
Anrufe werden ignoriert.
Mein Login ist auch abgeschaltet worden. Es ist unglaublich! Jetzt muss ich im Ausland fast das doppelte an Versicherung zahlen, weil AllSecur nicht 1x antwortet.
Diese Versicherung kostet mich nun mehrere hundert Euro - es ist die größte Unverschämtheit, die ich in den letzten 15 Jahren erlebt habe!
Biene
Beste Antwort im Thema
Der Versicherer ist verpflichtet, Dir diese Bescheinigung auszustellen. Das ergibt sich allerdings nicht aus den AKB, sondern aus dem Pflichtversicherungsgesetz, in diesem Fall geregelt unter § 5, Ziffer 7.
Da sich die AllSecur scheinbar weigert, diese Bescheinigung auszustellen, hilft eine Eingabe an die BaFin. Da die Verpflichtung besteht, diese Bescheinigung innerhalb von 15 Tagen nach Anfrage auszustellen, wäre sie Dir sogar schadenersatzpflichtig, falls Dein ausländischer Versicherer die Bescheinigung erst ab Eingang anerkennt. Das würde ich bei einer Eingabe sofort mit reinschreiben. Die BaFin kann der AllSecur das sofort mit aufgeben. Das musst Du natürlich nachweisen.
Das alles ist aber hinfällig, wenn Dein Vertrag bei denen bereits seit mehr als 7 Jahren nicht mehr besteht. Dann ist der SFR vermutlich weg.
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14 Antworten
Aus welchem Grund wird ein neuer Thread aufgemacht?
Gibt doch gerade einen Aktuellen.
Der Versicherer ist verpflichtet, Dir diese Bescheinigung auszustellen. Das ergibt sich allerdings nicht aus den AKB, sondern aus dem Pflichtversicherungsgesetz, in diesem Fall geregelt unter § 5, Ziffer 7.
Da sich die AllSecur scheinbar weigert, diese Bescheinigung auszustellen, hilft eine Eingabe an die BaFin. Da die Verpflichtung besteht, diese Bescheinigung innerhalb von 15 Tagen nach Anfrage auszustellen, wäre sie Dir sogar schadenersatzpflichtig, falls Dein ausländischer Versicherer die Bescheinigung erst ab Eingang anerkennt. Das würde ich bei einer Eingabe sofort mit reinschreiben. Die BaFin kann der AllSecur das sofort mit aufgeben. Das musst Du natürlich nachweisen.
Das alles ist aber hinfällig, wenn Dein Vertrag bei denen bereits seit mehr als 7 Jahren nicht mehr besteht. Dann ist der SFR vermutlich weg.
Ich habe gerade nach "AllSecur" gegoogelt.
Erstes Ergebnis: "AllSecur: Die günstige Direktversicherung"
Wenn ich das schon lese, wundert mich deren Verhalten nicht
sich drum zu kümmern ist schwieriger als sich hier auszukotzen oder doch nicht?
Ich würde lieber die Zeit inverstieren an die Bescheinigung zu kommen und nach Deinen Ausführungen richtig Zaster zu sparen..
Vielleicht ist das Thema mit Überschirft von der TE auch schlecht gewählt - wegen der Lorbeeren.
Die Ausländische Versicherung muss die Deutsche Versicherung in Deutsch anschreiben, sonst wird das nie etwas.
Aber, Du kannst Dich auch an den Mutterkonzern Allianz in München wenden, wenn die Säge klemmt. Meines Wissens nach besteht die Allsecur erst ab 2010 (vorher Allianz24). Also musst Du ja vorher eine andere Vorversicherung vor der Allsecur haben. Diese mal anschreiben.
Ich selbst habe einmal wegen einem Brand auch keine alten Policen mehr gehabt und benötigte die von einer Vorversicherung der Sparkassenversicherung. Selbst die hat nach langer Zeit - 3 Monate - geantwortet. Vom Versicherungszeitraum und meiner Anfrage waren 9 Jahre dazwischen!!! Aber irgendwann hatte ich die Bestätigung. Da ich alle Versicherungen angeschrieben habe, wo ich war, trudelten dann nach 2 - 3 -4 Monaten langsam alle einzelnen Bestätigungen ein. Wenn die Dinge im Archiv sind, dauert es ein wenig. Sofort geht das nicht. Etwas gedulden muss man sich schon. Und da gerade Hochsaison für die neuen Policen sind, und diese auch nicht warten wollen, dauert es etwas.
Übrigens, wenn der Versicherungsvertreter im Urlaub ist, dreht sich auch kein Rad. Da muss man auch warten. Also Vorteile hat eine hiesige Versicherung da auch nicht gegenüber eine Onlineversicherung.
Man will von der ausländischen Versicherung sicher einen Nachweis der Fahrpraxis hier in Dt. Denn die SF-Klassen ins Ausland zu übertragen? Geht das? Es geht auch bei Einwanderern nach Deutschland ebenso um die Fahrpraxis im Ausland und eine Glaubhaftmachung!, nicht um die SK-Klassen selbst. Diese werden dann errechnet. Notfalls einen alten Arbeitgeber anschreiben von damals vor den Wegzug, um Bestätigung bitten. Es gibt viele Wege zum Ziel. Die Versicherung allein ist nur ein Weg.
Guten Rutsch.
Zitat:
@romanusko schrieb am 31. Dezember 2015 um 15:22:33 Uhr:
Die Ausländische Versicherung muss die Deutsche Versicherung in Deutsch anschreiben, sonst wird das nie etwas.
wenn nur der Weg ginge, dann ist wohl noch nie einer unserer knapp Kunden 4 Mio. Kfz-Kunden ins Ausland verzogen. Auf jeden Fall hatte ich noch nie eine Anfrage von einem ausländischen Versicherer auf dem Tisch und hätte sie mit an Sicherheit grendender Wahrscheinlich mit Verweiß auf den Datenschutz nicht beantwortet.
Vielmehr bekommt der Kunde von uns - und das wird schon öfter mal beantragt - wenn er den Verzug ins Ausland meldet auf Verlangen eine Bescheinigung über Schadenverlauf des Vertrages (§5 VII PflVG) in trilingualer (deutsch, englisch, französisch) Form.
Ich weiß gar nicht wo das Problem ist.
Mein Bruder brauchte diese Bescheinigung .
Als er beim Einkaufen im Ort war, ist er kurz beim Vertreter im Büro vorbei gegangen und 1 Woche später hatte er die Bescheinigung im Briefkasten.
Vielleicht ist das Problem, dass die TE die Bescheinigung trotz mehrfacher Aufforderung nicht erhalten hat?
Soll er es halt seinem Vertreter sagen.
Meiner würde prüfen, ob die Versicherung das an mich raus geschickt hat, nachdem er es angefordert hatte.
Ich hab doch keine Zeit, selber hinter sowas her zu laufen.
Kurze Mail an meinen Versicherungsberater und der regelt das.
Ich schlag mich doch selber nicht mit der Versicherung rum...
Wende Dich an Deinen Berater
Ah. Ich bin mit meinem noch per Sie. Sage immer Herr Kaiser zu ihm.
Wußte gar nicht, dass der Viktor mit Vornamen heißt
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 31. Dezember 2015 um 00:17:15 Uhr:
Der Versicherer ist verpflichtet, Dir diese Bescheinigung auszustellen. Das ergibt sich allerdings nicht aus den AKB, sondern aus dem Pflichtversicherungsgesetz, in diesem Fall geregelt unter § 5, Ziffer 7.
Da sich die AllSecur scheinbar weigert, diese Bescheinigung auszustellen, hilft eine Eingabe an die BaFin. Da die Verpflichtung besteht, diese Bescheinigung innerhalb von 15 Tagen nach Anfrage auszustellen, wäre sie Dir sogar schadenersatzpflichtig, falls Dein ausländischer Versicherer die Bescheinigung erst ab Eingang anerkennt. Das würde ich bei einer Eingabe sofort mit reinschreiben. Die BaFin kann der AllSecur das sofort mit aufgeben. Das musst Du natürlich nachweisen.
Das alles ist aber hinfällig, wenn Dein Vertrag bei denen bereits seit mehr als 7 Jahren nicht mehr besteht. Dann ist der SFR vermutlich weg.
Das ist wirklich eine tolle Antwort, danke! Das habe ich nicht gewusst. Werde mich direkt mal in dieser Richtung aktiv machen! Super!
Liebe Grüße
Biene
Zitat:
@JM GIV 1.8T schrieb am 31. Dezember 2015 um 11:19:32 Uhr:
https://www.allsecur.de/.../...e%20unseres%20Beschwerdemanagements.pdf
Schon mal da angerufen ?
Grundsätzlich finde ich es schwer mich bei der gleichen Instanz zu beschweren, die letzlich die Probleme selbst verursacht. Aber danke für den Link. Ich versuche gerade alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Werde auch dieses Online-Formular ausfüllen! Anruf geht leider nicht so einfach bei 9 Stunden Zeitunterschied.
Habe eine so hilfreiche Resonanz hier nicht erwartet. Ihr seid klasse. Danke!
Biene