1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Bezahlt den Unfallgutachter der Polizei die Versicherung? Abschleppkosten?

Bezahlt den Unfallgutachter der Polizei die Versicherung? Abschleppkosten?

Themenstarteram 17. August 2022 um 10:14

Hallo,

wird ein von der Polizei an den Unfallort bestellter Gutachter von der Vollkasko Versicherung übernommen?

Unter welchen Vorraussetzungen ist die Polizei berechtigt einen Gutachter zu bestellen und diese Kosten zu berechnen? Uns ist nicht ganz klar warum der Gutachter überhaupt bestellt wurde. Der Polizist und der Gutachter werden ja mit der Zeit richtig gute Freunde wenn es da keine Regeln gibt.

Das Auto hat die Polizei abschleppen lassen und es war auf dem Hof des Abschleppunternehmers beschlagnahmt. Bekommen wir von der Polizei jetzt auch noch Bergungs-, Abschlepp-Kosten und Standgebühren berechnet?

Dazu habe ich im Netz folgendes gefunden: "Selbstverschuldeter Unfall: Für den Unfallverursacher übernimmt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten nur, wenn er eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat. Auch hier gilt: Die Kosten sind möglichst gering zu halten."

Durch die Beschlagnahmung sind die Kosten ja schon unnötig höher.

Ähnliche Themen
30 Antworten

Die Frage wäre für mich, warum die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmt hat? Scheint mir nicht das normale Verfahren zu sein. Wie ist der Unfall entstanden?

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 17. August 2022 um 12:26:02 Uhr:

Die Frage wäre für mich, warum die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmt hat? Scheint mir nicht das normale Verfahren zu sein. Wie ist der Unfall entstanden?

Gründe für eine Beschlagnahme:

Personenschäden (schwer)

vermutete unzulässige Umbauten

vermutete verkehrsgefärdende Defekte am Fahrzeug

und und und

Der Gutachter der Polizei kümmert sich nicht um die Schadenhöhe,

sondern in erster Linie um den Unfallhergang und die Verkehrssicherheit vor dem Knaller.

Themenstarteram 17. August 2022 um 10:44

Aquaplaning mit Überschlag. Die Beschlagnahme wäre (hörensagen) Standart 30 Tage lang sobald die Möglichkeit besteht das der Insasse in dieser Zeit an den Unfallfolgen verstirbt. Laut Pressebericht waren Zeugen vor Ort.

Wenn die Polizei einen Gutachter zur Unfallstelle hinzuzieht, dann nicht wegen der Schadenhöhe sondern wegen des Unfallhergangs und der Unfallursache. Da dürfte beim Aquaplaningunfall z.B. die Profiltiefe der Reifen interessant sein.

Themenstarteram 17. August 2022 um 11:21

Das der nicht wegen der Schadenhöhe gerufen wird ist klar. Es geht darum wer bestellt muss zahlen oder ob das die Versicherung übernimmt?

Wenn du zu schnell warst oder die Reifen nur noch 1mm Profil hatten, zahlst DU als Halter des Fahrzeuges bzw deine Versicherung

 

Die Polizei wird einen Verdacht haben und daher die Maßnahmen

 

Wie kam es denn zum Aquaplaning und Überschlag?

Für alle Fremdschäden und damit verbundene Kosten ist die HP zuständig. Für den eigenen Sachschaden nebst Verbringung und evtl. Lagerung ist die VK zuständig. Für die Bergungs- und evtl. Verwahrungskosten kommt evtl. ein Schutzbrief in Frage. Die Polizeikosten können dem Verantwortlichen als Polizeibenutzungsgebühren aufgebrummt werden. Da sollte man dann direkt mit HP und VK und Schutzbrief parallel in Verbindung treten.

Mitunter stellt sich heraus, dass die Pfützenbildung auf Fehlplanung oder auf Fehlwartung der Straßeneinrichtungen beruht. Dann könnte das Bundesland in der (Mit)Haftung sein.

Hier geht es ja nicht um Kosten im Rahmen von Schäden (also Zivilrecht) sondern um ein Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren. Also Strafrecht.

Da gilt vereinfacht gesagt:

Wurde jemandem eine Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) nachgewiesen, muss er auch die Kosten des Verfahrens bezahlen. Dazu gehören auch die Kosten des Sachverständigen.

Übrigens kann sich der Polizist nicht aussuchen, welchen Gutachter er bestellt (von wegen beste Freunde werden). Hier jedenfalls werden solche Gutachtertätigkeiten ganz regulär ausgeschrieben...

Zitat:

@insideman schrieb am 17. August 2022 um 12:44:28 Uhr:

Aquaplaning mit Überschlag. Die Beschlagnahme wäre (hörensagen) Standart 30 Tage lang sobald die Möglichkeit besteht das der Insasse in dieser Zeit an den Unfallfolgen verstirbt.

Ich verkürze mal. Man kann aus den Steuergeräten der Fahrzeuge diverse Fahrzeugdaten herauslesen, die auf eine fahrlässige Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Fahrer schließen lassen könnten.

Unter gewissen weitere Voraussetzungen kann es dann zum Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommen. Das ist kein Spaß mehr und sollte ohne anwaltlichen Beistand nicht durchlaufen werfen.

Alle Kosten der polizeilichen Maßnahmen (Abschleppen, Standgebühren, Gutachter, Herstellerbefragungen, Hersteller-Gutachter, etc..) sind dann Kosten des Verfahren, die solange der Steuerzahler trägt, solange der Fahrer nicht entsprechend verurteilt wirt, wobei bei den Abschleppkosten auch ein kleiner Glaubenskrieg herrscht, weil sie sowieso angefallen wären.

Das wird weder der Kaskoversicherer zahlen noch der Haftpflichtversicherer.

Bergung- und Abschleppkosten allenfalls.

Käme so ein wenig darauf aus welchem Anlass hier die Maßnahme polizeilich ergriffen wurden.

Ist der Fahrer Rechtsschutz versichert, dann wäre es jetzt Zeit die Rechtsschutzversicherung anzurufen. Auch für die Verfahrenkosten, solange man sich nicht in der vorsätzlich Tatbegehung (z.B. illegales Rennen) tümmelt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 17. August 2022 um 17:12:52 Uhr:

 

Übrigens kann sich der Polizist nicht aussuchen, welchen Gutachter er bestellt (von wegen beste Freunde werden). Hier jedenfalls werden solche Gutachtertätigkeiten ganz regulär ausgeschrieben...

Wenn der Gutachter schon am Unfallort vor der Bergung der beteiligten Fahrzeuge seine Arbeit aufnimmt, wohl kaum. Aber da dürfte es Listen von Gutachtern geben, die dann der Reihe nach beauftragt werden. Wie bei den Abschleppunternehmen. Und die achten schon sehr genau darauf, ob da bestimmte Unternehmen bevorzugt werden.

Wie gesagt: hier wird das ausgeschrieben.

Natürlich nicht für den Einzelfall sondern als Rahmenvertrag für mehrere Jahre. Für die Unfallrekonstruktion sind die Anforderungen da nicht ganz ohne: 24/7 Verfügbarkeit innerhalb einer festgelegten Reaktionszeit für das Eintreffen vor Ort. Das ist also nichts für Einzelkämpfer sondern mehr für größere Firmen oder für Arbeitsgemeinschaften.

Wobei die Polizei hier in NRW gerade dabei ist, interdisziplinäre Teams aus eigenen Forensikern aufzubauen. Da wird die Beauftragung externer Dienstleister wohl ein Auslaufmodell sein.

Themenstarteram 18. August 2022 um 16:24

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Der Unfall ist an einem Tag passiert an dem es bei strahlenden Sonnenschein ab und zu sehr stark geregnet hat (gleichzeitig). Gestern war hier auch so ein Tag. Die Sonne schien einem ins Gesicht. Direkt über einem war keine Wolke und es hat trotzdem so stark geregnet das sich Blasen gebildet haben. Die Fahrbahn war zum Unfallzeitpunkt feucht. Es könnte gerade stark angefangen haben oder es stand das Wasser von einem starken Schauer kurz zuvor. Beweisen das da Wasser stand ist schwierig und wird den Vorwurf der nicht angepassten V wohl nicht beiseite räumen.

Im Bußgeldbescheid ist eine 4 Stellige Summe "Ausgaben der Polizei" aufgeführt. Auf tel. Nachfrage wurden nur die Gutachterkosten dafür genannt. Das Verfahren ist doch mit dem Bescheid abgeschlossen. Können dann noch Bergungs- und Abschleppkosten Standgebühren von der Bußgeldstelle berechnet werden?

Ich vermute das die Polizei den Gutachter aus demselben Grund bestellt hat weshalb das Auto auch beschlagnahmt wurde. Wenn da wer verstirbt will die Staatanwaltschaft einen Schuldigen haben. Wenn dann kein Gutachter angefordert wurde wäre das wohl blöd.

Die Frage ist welche Regeln es da gibt. Armbruch und kleine Schnitt/Platzwunden sollten da nicht reichen.

@hk_do auch wenn der Polizist den Gutachter nicht aussuchen kann, kann er ggf. entscheiden ob einer kommen soll auch wenn es ggf. nicht notwendig ist. Dadurch entstehen auch Freundschaften.

Zu meinen Ursprünglichen Fragen

1. Unfallgutachterkosten (nicht Schadengutachter) sind Bestandteil der OWi und werden daher von keiner Versicherung bezahlt

2. Abschleppkosten werden (ggf.) vom Schutzbrief oder der Vollkasko Versicherung bezahlt (Quelle unter Selbstverschuldeter Unfall auf https://www.autobild.de/.../...sicherung-abschleppkosten-15453875.html )

3. Welche Regeln es gibt wann ein Gutachter bestellt wird ist nicht mir noch nicht klar

1. Von einer Kfz-Versicherung

2. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war und das Anlass des Abschleppens ist ja.

3. Hab ich doch beschrieben. Ein gebrochener Arm reicht da locker für eine fahrlässig Körperverletzung.

Bist Du nun Verkehrs-Rechtsschutzversichert?

Themenstarteram 18. August 2022 um 17:45

Keine Rechtschutz. Wir waren aber schon beim Anwalt. Füllten uns semi-gut beraten. Viel "müsste" und "sollte" und "ohne Akteneinsicht..." und dann die hohen Kosten...

Zitat:

@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 18:52:21 Uhr:

1. Von einer Kfz-Versicherung

...

3. Hab ich doch beschrieben.

Sorry wenn ich nochmal frage. Bin etwas verwirrt.

1. Du meinst keine Kfz-Versicherung (Widerspricht sonst dein Beitrag vom 17. August 2022 um 17:30:07 Uhr)

3. stimmt. Habe an einer anderen Stelle falsche Schlüsse gezogen und deine Beschreibung daher nicht richtig bedacht.

 

 

 

Ähnliche Themen