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Bezahlung für Schweissen und Arbeiten am Auto

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 1:46

Hallo Ihr, ich denke das es hier im Oldie-Forum am besten reinpasst...

also ich hatte zusammen mit einem Kumpel ein Auto für einen Bekannten von ihm den ich aber nicht kenne für den Tüv fertig gemacht. Der hatte ein horrendes Angebot einer Kfz-Werkstatt, und so kahm es zu uns in die Private Hobby-Garage. Es wurde beim Anfang kein Presi festgelegt, aber es war klar das wir dafür bezahlt werden... nun hatte ich mit meinem Kumpel besprochen das ich 200 Eur bekomme, da nett und bescheiden sein wollten...

Wir haben in den beiden Radläufen, von Unten, hinter der Stoßstange und im Kofferraum einige Bleche eingeschweisst (+ Flexen, + Bleche schneiden usw)

Die Arbeit nahm 4 Tage (mittags bis spät abends) in anspruch.

Schweissgerät und div Werkzeuge sind auch von mir beret gestellt worden (verschleiss)

Jetzt hiess es das plötzlich das der Auto-Besitzer kein Geld hat, oder es ihm zu teuer ist, und ich soll nur noch 100 bekommen,

Da fühle ich mich irgendwie verarscht, bin sauer ohne ende, das ist schon lächerlich...

Jetzt meine Frage an Euch, was haltet ihr davon ?

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18 Antworten
am 22. Juli 2009 um 5:26

da du leider kein vertrag gemacht hast, und als privatmensch auch gar nix verlangen darfst dafür (schwarzarbeit!) wirst du dich mit 100 eu abfinden müssen. es wird dir hoffentlich eine lehre sein! im gegenteil, du kannst noch froh sein wenn er dich nicht anzeigt wegen steuerbetrug! die menschen sind so.

diese art erfahrung machen wir schrauber alle mal...

Wenn du mit deinem Kumpel den Betrag besprochen hast, dann kannste ja vom Besitzer nichts verlangen ... (sondern eben nur vom Kumpel!).

... und was der Kumpel mit dem Besitzer ausgemacht hat, ist dessen Angelegenheit ...

Ansonsten bin ich @bocanegras Ansicht (wegen Schwarzarbeit&Co...) ...

 

Geüsse,   motorina.

Naja ... Sorgen wegen Anzeige und so würde ich mir weniger machen, da es sich um eine Gefälligkeit handelt und du nicht deinen Lebensunterhalt damit bestreitest (davon gehe ich doch aus:rolleyes:). Das nur mal zur "Schwarzarbeit".

Du kannst ihm ja einen Zahlungsbefehl schicken.

Unterm Strich kommt folgendes raus: du schmeißt schlechtem Geld gutes nach :mad:

Es hat aber einen großen Vorteil: du schaust dir die Spezl besser an und machst diesen Fehler kein zweites mal, die Auswahl ist ja groß genug. Und wenn du für dein verbratenes Material im Voraus Knete haben willst ... werden deine "Freunde" automatisch weniger und du hast mehr Freizeit. In jungen Jahren war ich auch so blöd :D

Gruß Moary

Zitat:

Original geschrieben von moary

... Du kannst ihm ja einen Zahlungsbefehl schicken...

Wieso soll/könnte der TE dem KfzBesitzer einen Zahlungsbefehl schicken??

Funktioniert so nicht; denn der TE kennt den Besitzer überhaupt nicht u hat mit ihm auch keine Vereinbarung getroffen! Also warum sollte der Besitzer bezahlen, wenn er dem TE nichts in Auftrag gegeben hat?!?

Wie ich bereits oben geschrieben habe, besteht nur zwischen dem Kumpel (dem Vermittler u "Mitarbeiter") und dem TE eine Vereinbarung, sodass nur von diesem das Vereinbarte verlangt werden kann.

 

Grüsse,  motorina.

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 0:54

ja also das ich keine anfechtbaren ansprüche habe ist mit klar, ich wollte nur so als bestätigung eure meinung haben.

Und das es eine Verarscherei von den jenigen (wer auch immer) ist seht ihr ja nun auch so, und 100 Eur für die 4-Tage-Gefälligkeit ist auch sehr knapp bemessen, und die netteste Art vom "Kumpel" erst mehr versprechen und nicht einhalten ist auch nicht...

Und wie gesagt machen kann ich da nichts ausser daraus zu Lernen, warum ich euch um eure Meinungen gefragt hatte. Und beim nächsten mal bin ich klüger und verzichte auf solche "Freunde"

Danke Euch dafür.

Gruss

Schreib doch zusammen, was du an Stunden gebraucht hast und an Material und gib das deinem Spezl, der ja Vermittler war und ist.

Und solang dein Preis unter dem einer offiziellen Werkstätte ist, hat doch der "Bekannte" eh nur Vorteile.

 

Solang der Wagen noch in deiner Halle steht, gib ihn halt nicht raus! Erst gegen Bares!

am 23. Juli 2009 um 14:06

Von der rein fachlichen Seite würde mich mal brennend interessieren was ein "Zahlungsbefehl" sein soll. Den gibt es im deutschen Zivilrecht schlicht nicht. Was du meinst dürfte wohl eher der Mahnbescheid sein.

Ansonsten möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen. Wenn man sowas macht, dann nicht gegen Geld. Die Annahme, dass es sich hier nicht um Schwarzarbeit handele ist wohl eher falsch. Man muss nicht seinen vollständigen Lebensunterhalt damit bestreiten, es reicht aus, wenn man Arbeiten ausführt und Geld dafür verlangt ohne diese Einnahmen ordentlich zu versteuern. Ob das noch unter Gefälligkeit läuft was ihr da gemacht habt weiß ich nicht.

Eines ist mal deutlich hervorzuheben: wenn man so etwas macht, dann spricht man vorher die Konditionen eindeutig ab, das spart auch das Rumheulen hinterher, zumindest heult dann ein anderer. Letztlich hättest du dann die Möglichkeit gehabt, ihn vor die Wahl zu stellen: entweder den vereinbarten Obulus zahlen oder bis dahin auf sein Auto verzichten.

Eine etwas unfeinere Möglichkeit wäre es, die durchgeführten Arbeiten mittels Flex und Bohrmaschine rückgängig zu machen...

Um auf den Mahnbescheid zurückzukommen, so schlecht ist die Idee gar nicht. Kann man auch selbst ausfüllen, gibts im Schreibwarenhandel, und dann ab damit nach Hagen. Wenn der gegner den Mahnbescheid bekommen hat wird er entweder zahlen oder Widerspruch einlegen, was dann zu einer Gerichtsverhandlung führt.

Das Problem, das ich sehe ist, dass du in dieser Gerichtsverhandlung baden gehen kannst, denn du hast ja nicht einmal eine Vereinbarung, die du vorweisen kannst. Und wenn dann der gegnerische Anwalt (rechtsschutzversichert sind sie alle, verlass dich drauf) etwas davon tönt, dass, wenn du ja Geld haben willst und das Ganze keine Gefälligkeit mit einem Unkostenbeitrag von 100 Euro für Material und nen Kasten Bier gewesen sein soll, dass er dann einmal genauer über eine Meldung an den Zoll beziehungsweise das Finanzamt nachdenken müsse, und überhaupt, ob diese Werkstatt da den berufsgenossenschaftlichen und baulichen Anforderungen genügt, das müsse ja auch erst einmal geprüft werden, glaube mir, spätestens dann wirst du den Moment, in dem du Hand an das Auto dieses Herrn gelegt hast verfluchen. Dieses anwaltliche Schreiben wird dir im ersten Moment den Boden unter den Füßen wegziehen, es dient einzig der Vorbereitung der Klagerücknahme, dann darfst du auch noch die Kosten des Gegners zahlen und musst Angst haben, dass er dich dennoch hinhängt. Es gibt solche Menschen. Mehr als genug.

Also, nimm die hundert Euro und lerne daraus: erst vereinbaren, dann /an-)zahlen, dann arbeiten, dann Rest bezahlen, zu Letzt Auto mitnehmen. Und such dir die, deren Autos du reparierst in Zukunft besser aus.

am 23. Juli 2009 um 16:34

Ich würde dem Typen in sein Auto noch etwas Zubehör einbauen. Z. B. einen Camembert an einer Stelle, wo er nicht gleich hinkommt.

Der reift dann mit der Zeit und der Typ freut sich über den angenehmen Geruch :D

am 23. Juli 2009 um 17:12

hihihi die idee find ich geil... schön von hinten...

..ja ja.. hab ich ja gemeint ..Mahnbescheid ... tja der Urlaub steht vor der Türe :rolleyes:

Und 200 .-€ hast ja mit Strom, Gas, Blech, Schwemmzinn, Flußmittel, Schleifmittel und dem berühmten "Träger Bier" sofort verbraten.

Hat bei mir auch mal einer versucht... :rolleyes: ... der Mahnbescheid hat gereicht. Diese Knechte habe dann schon etwas Dreck am Stecken und scheuen das Licht an das man sie zerrt.

Limburger,

orginal verpackt, unter der Ruckbank befestigt. Das hilft, und du merkst es etwas spater, deim Fahren oder wenn die Heizung auf max. ist.:D

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von Cephalotus

Ich würde dem Typen in sein Auto noch etwas Zubehör einbauen. Z. B. einen Camembert an einer Stelle, wo er nicht gleich hinkommt.

Der reift dann mit der Zeit und der Typ freut sich über den angenehmen Geruch :D

Und wenn Du dann auch noch das "Glück" hast, daß jener von Dir mitreparierte Wagen

hinterher in einen verschuldeten Unfall verwickelt wurde und man Dir dann auch noch deswegen

rechtliche Folgen androht, weil Du ja kein gelernter Mechaniker bist, und Deine "unsachgemäße"

Schrauberei mitschuldig waren, dann solltetst Du wirklich überlegen, an welches Auto Du Hand anlegst.

Ich hatte einen guten Anwalt, und bin mit einem blauen Auge aus der Nummer,

aber ich schraube heute an keinem Auto mehr von Leuten, die ich nicht ganz genau kenne.

Nimm die Kohle und lerne einfach daraus, diese "Freunde" braucht man nicht.

ich würde sagen "pech gehabt".....das ist zwar ne dumme sache (ich kenn das auch von diversen teilen die man einem im vertrauen mitgibt und dann heissts auf einmal "kein geld" aber felgen für 800euro mitnehmen)...ich finde solche leut assozial.

am 26. Juli 2009 um 18:57

Da hilft nur ne Flex, rückbauen!

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