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BimmerCode - gibt es etwas zu beachten

BMW 3er G21

Moin Moin,
ich bekomme in den nächsten Tagen meinen G21. Per BimmerCode und TONWON Vgate vLinker OBD2 Adapter möchte ich gerne die erweiterten Sound-Presets des H&K-Systems freischalten.
Gibt es speziell dabei etwas zu beachten?
Gibt es generell bei Verwendung der BimmerCodes irgendwelche Fallstricke oder NoGo's?
Danke, Lars

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19 Antworten

Würde mich auch interessieren. Wie siehts mit Garantie aus, wenn man mit der App etwas ändert?

Zitat:

@Lars09 schrieb am 19. Januar 2023 um 11:19:30 Uhr:


Moin Moin,
ich bekomme in den nächsten Tagen meinen G21. Per BimmerCode und TONWON Vgate vLinker OBD2 Adapter möchte ich gerne die erweiterten Sound-Presets des H&K-Systems freischalten.
Gibt es speziell dabei etwas zu beachten?
Gibt es generell bei Verwendung der BimmerCodes irgendwelche Fallstricke oder NoGo's?
Danke, Lars

Hab ich bei mir auch gemacht.
Gibt es nix groß zu beachten. Außer dass im Servicemode sein musst, zum Zeitpunkt des Bimmern.
Die erweiterten soundpresets werten den Klang prima auf!!

Bzgl. Garantiewegfall.
Wird n schwammiges Thema sein und abhängig von Tageslaune des Entscheidenden und dem Umfang des „manipulierten“. Hast du nur das tippblinken auf 5 erhöht oder das komplette Dashboard gefaket?!
Wegen der soundeinstellungen würd ich mir jetzt nicht zwingend n Kopp machen….

Hab bei mir einiges individualisiert. KFZ war bereits 3x in der Werkstatt. Hat dort keine Sau gejuckt, obwohl ich es gesagt hatte….

Wenn du Änderungen codierst, welche die KBA Typzulassung betreffen (Außenbeleuchtung, Start/Stop, Vmax, Fahrassistenz, DSC usw.) verlierst du die Allgemeine Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.
Ob Codierungen die Garantie betreffen, liegt am Kaufvertrag und den Garantiebedingungen. Das musst du (oder ein Anwalt) in jedem Einzelfall selbst abschätzen (oder prüfen).
Die Soundsettings halte ich persönlich für vollkommen unkritisch was Garantie betrifft. Wenn dir die neuen Einstellungen allerdings Hardware beschädigen, solltest du Manns genug sein um es nicht (decodiert) über die Garantie abzuwickeln.

Probleme wird es nur im Falle eines Schadens geben - z.B. wenn du beim Codieren aus deinem Steuergerät einen Toaster zauberst. Zudem löst das Codieren der B&W Klangeinstellungen einen Eintrag im Fehlerspeicher aus. Vor Serviceterminen spiele ich sicherheitshalber immer ein Backup des Originalstandes auf den Steuergeräten ein und lösche alle Einträge.

Zitat:

@Bavariacruiser schrieb am 19. Januar 2023 um 12:32:21 Uhr:


Wenn du Änderungen codierst, welche die KBA Typzulassung betreffen (Außenbeleuchtung, Start/Stop, Vmax, Fahrassistenz, DSC usw.) verlierst du die Allgemeine Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.

Jetzt Mal ganz hypothetisch. Wenn ich den Lichtschalter "Off" so programmieren ließ, daß Off auch Off ist, dann wäre das aus deiner Sicht schon ein ABE Problem?

Da die Nutzung des Tagfahrlichts eine Empfehlung aber keine Pflicht ist (stand heute, in Deutschland ) sollte das nicht relevant für die Betriebserlaubnis sein.

Darum geht es mir nicht!
Mir geht's um Abblendlicht, welches jedesmal angeht wenn ich Garage rein oder rausfahre. Und die Off Taste sich nicht dauerhaft auf Off stellen lässt!

Schwierig. Die lichttechnischen Einrichtungen sind elementarer Bestandteil der Typzulassung. Wenn das KBA den 3er mit einem Lichtschalter abgenommen hat, bei dem man in Fahrbereitschaft das Tagfahrlicht/Licht definitiv nicht ausschalten kann, dann hat das einen sicherheitsrelevanten Bezug. Um beispielsweise Fehlbedienung (Nachts ohne Licht unterwegs) auszuschließen. Andererseits werden hier nicht die lichttechnischen Einrichtungen per se, sondern nur die Bedienweise geändert. Ist meiner persönlichen Meinung nach zwar grenzwertig, aber nicht eindeutig ein Verstoß gegen die Typzulassung.

Also ich bin in der Lage ohne Abblendlicht in völlig dunkler Umgebung zu fahren.

Zitat:

@K3tti schrieb am 19. Januar 2023 um 13:31:13 Uhr:


Also ich bin in der Lage ohne Abblendlicht in völlig dunkler Umgebung zu fahren.

Aber nicht beim Starten des Motors z.B. in einer Garage!! Oder??

Keine Ahnung. Meine Garage ist taghell, sorry. Wo genau liegt das Problem beim aktivierten Abblendlicht?

Zitat:

@K3tti schrieb am 19. Januar 2023 um 13:35:34 Uhr:


Keine Ahnung. Meine Garage ist taghell, sorry. Wo genau liegt das Problem beim aktivierten Abblendlicht?

Das habe ich mehrfach in verschiedenen Threads schon geschrieben und immer wieder viel Unverständnis geerntet. Ich mag es nicht, wenn ich in oder aus die/der Garage fahre, daß jedesmal für ein paar Sekunden das Abblendlicht an- und ausgeht oder bei kurzen Unterführungen. Beim Audi gibt's (noch) den Drehschalter mit "0"-Stellung (unabhängig vom Tagfahrlicht, welches immer an ist) und wenn man bei Dunkelheit es vergessen hat, den Schalter auf "Auto" zu stellen, kommt im Display der optische und akustische Hinweis "Licht einschalten"! So sollte das sein.

Okay du magst es nicht, verstanden. Nur warum verstehe ich nicht. Bedenken vor reduzierter Lebensdauer?
Aber ist eigentlich auch OT, sorry.

Hallo DriverF48,
ja, mit dem Unverständnis der überwiegend Unfähigen muß man sich wohl abfinden.
Obwohl im Land der unbegrenzten Vorschriften und Verbote alles möglich ist, denke ich, daß es bzgl. dieser Umcodierung keine Probleme gibt. Man kann dann immer noch zwischen Lichtautomatik oder "aus" wählen, wie noch am F30. Zur Lichtautomatik gibt es (noch) keinen Zwang. Ob die neueren Audis in diesem Punkt noch "normal" geblieben sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Nach jedem SW Update muß neu codiert werden. Die Batterie sollte voll sein. Ein Restrisiko gibt es bei Codierungen immer. Die gesamte Gewährleistung steht jedoch nicht auf dem Spiel sondern nur alles damit in Verbindung stehende.
Die Diktatoren hassen die Freiheit, wollen alles diktieren und anderen die Freiheit nicht zugestehen selbst zu entscheiden. Offenbar weil sie von ihrer eigenen Unfähigkeit auf andere schließen.
Freundliche Grüße

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