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Bin "Geschädigter". Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Hallo,
Folgendes ist passiert:
Ich fahr morgens (6:30 also dunkel draußen) zur Schule und mir kommt nen LKW entgegen, ich wundere mich zwar das es hinter diesem "neblig" ausschaut, durfte aber dann gleich hören wie ne Ladung Kies (geschätzte 2-5mm) auf mein Auto prasselt, die Straße war auch sichtbar von diesem Kies überzogen, mal mehr mal weniger. Der LKW hatte wohl ne nicht richtig verschlossene "Schütte" und betätigte sich wohl seit dem nahen (ca 15km) Steinbruch als Streufahrzeug .
Ich hab dann wg der verschmutzten Straße, die zudem noch kurvenreich ist, die Polizei per Handy über die Verschmutzung informiert und bin weitergefahren. (Hier liegt wohl mein Fehler) Im laufe des Tages hab ich mir dann meine Front angeschaut und diverse Steinschläge auf der Frontschürze und der Motorhaube im rechten Bereich entdeckt.
Abends bin ich dann zur Polizei und habe mich erkundigt ob der Verursacher festgestellt werden konnte, und siehe da....er wurde! Die Polizei hat dann die Beschädigung an meinem Auto aufgenommen und fotografiert und mir das Kennzeichen gegeben. Ich hab dann über den Zentralruf den Versicherer der Verursachers festgestellt und dort angerufen (Komische Nr: 0800/11223344 oder so) und dort wurde von einem freundlichen Man meine "Schadensmeldung" komplett aufgenommen, ich hab dann sogar noch gefragt ob ich dann nichts mehr schriftlich dazu schreiben müsste und dies wurde verneint.
Nach einigen Wochen hab ich dann ne Mitteilung bekommen das meine Daten "gespeichert" worden sind aber sonst nichts. Daraufhin hab ich bei dem Versicherer angerufen, allerdings bei einer auf dem Schreiben genannten Nr. Der Sachbearbeiter hat mir dann erklärt das der Verursacher sich nicht zur Sache äußern würde da es laut Ihm keinen Geschädigten geben würde! Außerdem bräuchte er ja noch Angaben zum Hergang, worauf ich ihm gesagt habe das ich diese doch schon gemacht habe, worauf er erwiderte, das wär so ein neues System und würde noch nicht so richtig funktionieren
Die Fragen die ich dann per Post bekommen habe sind dann so in der Form: Konnten sie das Kennzeichen des LKW erkennen? Woher kam der Kies? usw.
Ein von mir am Tag nach dem Schaden aufgesuchter freier Gutachter hat mir den Rat gegeben(nach Blick auf den Schaden) zuerst mal einen Kostenvoranschlag zu machen und diesen einzureichen. Ein par Bilder solle ich noch machen und im Zweifelsfall wiederkommen.
Der KV beträgt 900€ fürs Lacken der Motorhaube und Frontschürze.
Mein Problem an der Sache ist nun folgendes: Solange nicht bewiesen wird das der LKW tatsächlich den Schaden verursacht hat würde ich auf allen Kosten sitzen bleiben, ich habe zwar ne Rechtsschutz, diese hat auch Deckungszusage gegeben, allerdings habe ich einen SB bei dieser i.h.v. 125€.
Ich könnte die Frontschürze für 300€ bei eigen Demontage und Anlieferung lackiert bekommen und würde die Motorhaube so lassen (nicht ganz so tragisch, aber zu sehen)
Wenn ich in den Streit mit der Vers. gehe und verliere hab ich halt die 125+300 am Bein, wenn ich gleich zum Lackierer gehe hab ich nur die 300€ zu zahlen.
Wer kennt so ähnliche Fälle und wie würdet Ihr euch entscheiden??
Falls noch was fehlt, bitte fragen
Grüße
Steini
Beste Antwort im Thema
Ich habe aus der Vergangenheit gelernt: Unfall -> schnellstmöglich zum Anwalt.
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22 Antworten
Ich rate Dir, suche einen guten Anwalt für Verkehrsrecht auf lass Dich dort zunächst einmal beraten. Meist ist das erste Beratungsgespräch kostenlos.
Grob überflogen würde ich sagen, Du hast gute Chancen, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, zumal ein Anwalt Einblick in die Ermittlungsakte erhält.
Ich habe aus der Vergangenheit gelernt: Unfall -> schnellstmöglich zum Anwalt.
Wenn Du im ADAC bist, ist das erste Gespräch auf jeden Fall kostenlos. Dieses würde ich mindestens in Anspruch nehmen!
Gruß
milliway42
Ich würde auch sofort einen Anwalt aufsuchen,aber mein Ratschlag dazu, erst bei meiner Versicherung wegen Deckungszusage (Rechtschutz).Denn ich habe damit auch so meine erfahrungen gemacht.Die Versicherung kann die Kostenübernahme auch ablehnen und dann sitzt man auf diesen Kosten auch noch.
Gruß
petra62
Normalerweise beantragt doch der Anwalt die Deckung bei der Rechtschutz.
Jedenfalls war das bei mir bis jetzt immer so. Musste meine Rechtschutz schon des Öfteren in Anspruch nehmen.
Sollte die RV ablehnen entstehen keine Kosten. So kenne ich das jedenfalls. Zur Sicherheit den Anwalt vorher fragen.
Liebe Grüße Purzel
Also schonmal Danke für die Antworten
Allerdings hab ich oben ja geschrieben dass ich die Deckungszusage meiner RS schon habe, allerdings mit einer SB!
Mir geht es mehr um ne "Einschätzung" ob ich vor Gericht ziehen soll: Wenn ich "Recht" bekomme hab ich gar keine Kosten, wenn ich kein "Recht" bekomme, hab ich 130 als SB fällig und immer noch ne hässliche Front am Auto.
Ich hab halt Hoffnung dass hier jemand was ähnliche erlebt hat und berichtet wie es ausgegangen ist
Grüße
Steini
Ich habe mal was ähnliches erlebt, nur das ich hinter dem LKW gefahren bin und er nicht Massig Ladung verloren hatte. Sondern ur ein bisschen.
Hatte das problem das ich nicht beweisen konnte das er es war, also hab ich verloren. (keine Zeugen).
Bei dir hast du das Glück das die Polizei eine Verschmutzung und den Verursacher dazu hat. Würde sagen du hast mehr Chansen. Aber wie es am Ende ausgeht kann dir nur der Richter sagen.
die slebstbeteiligung wäre es mir allemal wert das bei gericht durchzusetzten. aber warum sollte das auch bei gericht total daneben gehen? hast einen schaden, der LKW kam von ner Grube, du hast die polizei informiert und der verursacher wurde gefunden! Aber ich muss zugeben, dem blöden sack wäre ich persönlich hinterher gefahren und hätte den angehalten!
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
die slebstbeteiligung wäre es mir allemal wert das bei gericht durchzusetzten. aber warum sollte das auch bei gericht total daneben gehen? hast einen schaden, der LKW kam von ner Grube, du hast die polizei informiert und der verursacher wurde gefunden! Aber ich muss zugeben, dem blöden sack wäre ich persönlich hinterher gefahren und hätte den angehalten!
Ich hab eigentlich in dem Moment gar nicht dran Gedacht dass was Kaputt gegangen sein könnte Jetzt ists eh zu spät
Naja, ich werd mal wieder mit der Vers. Telefonieren und dann mal sehen, was die von nem Rechtsstreit in der Sache halten
Grüße
Steini
Ich werd schon nervös wenn ich ein steinchen klackern hör beim fahren
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also schonmal Danke für die Antworten
Allerdings hab ich oben ja geschrieben dass ich die Deckungszusage meiner RS schon habe, allerdings mit einer SB!
Mir geht es mehr um ne "Einschätzung" ob ich vor Gericht ziehen soll: Wenn ich "Recht" bekomme hab ich gar keine Kosten, wenn ich kein "Recht" bekomme, hab ich 130 als SB fällig und immer noch ne hässliche Front am Auto.
Ich hab halt Hoffnung dass hier jemand was ähnliche erlebt hat und berichtet wie es ausgegangen ist
Grüße
Steini
Was sind denn 130€? Versuch es einfach, wenn du die Zusage schon hast.
Zitat:
Original geschrieben von 206
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Also schonmal Danke für die Antworten
Allerdings hab ich oben ja geschrieben dass ich die Deckungszusage meiner RS schon habe, allerdings mit einer SB!
Mir geht es mehr um ne "Einschätzung" ob ich vor Gericht ziehen soll: Wenn ich "Recht" bekomme hab ich gar keine Kosten, wenn ich kein "Recht" bekomme, hab ich 130 als SB fällig und immer noch ne hässliche Front am Auto.
Ich hab halt Hoffnung dass hier jemand was ähnliche erlebt hat und berichtet wie es ausgegangen ist
Grüße
Steini
Was sind denn 130€? Versuch es einfach, wenn du die Zusage schon hast.
Im Moment nen Haufen Kohle für mich!
Wenn das nen klacks für mich wär würd ich wahrscheinlich hier erst gar nicht Fragen
Grüße
Steini
Hi Steini,
knifflige Sache und nicht ohne (Kosten-)Risiko.
Denn Du musst als Geschädigter bekanntlich den Beweis zu Grund und Höhe des Schadens führen.
Nach dem bisher Gesagten kannst Du die Höhe des Schadens nachweisen und hast einen Beleg dafür, dass ein LKW Kies verloren hat, weil die Polizei dies ermittelt hat.
Mehr aber nicht.
Und das ist das Entscheidende: Du musst nachweisen, dass gerade dieser verlorene Kies die Lackschäden verursacht hat und es sich nicht ganz normale Steinschläge handelt.
Ohne Zeugen sehe ich keine Chance, den Beweis zu führen.
Es mögen Indizien für Dich sprechen, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Richter dies genügen lässt... Und ob ein Sachverständiger Dein Schadensbild von normalen Steinschlägen zweifelsfrei abgrenzen kann, weiß ich nicht, kann es mir aber kaum vorstellen.
Wahrscheinlich dumm gelaufen.
Gruß
Hafi
Hallo Hafi545,
danke für deine (in meinen Augen hoch einzustufende) Einschätzung, ich denke ich werd es wohl wirklich lassen den Anwalt zu bemühen, ich werd mich selbst mit der Versicherung noch ein wenig rumärgern und dann halt aufgeben wenn sich nichts mehr bewegt
Danke an alle.
Grüße
Steini