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Bitte Ideen/Ratschläge zu Standortnachweis des Fahrzeugs.

BMW 5er G30
Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 9:45

Ich wende mich mit einer Frage bzw. Bitte an euch.

Wir haben ein Firmenfahrzeug, welches es bedingt, dass wir den möglichst genauen Standort zu jeder Zeit kennen.

BMW ist auch nach neuesten Gesprächen nicht in der Lage, dieses über die Connected-App darzustellen.

Ist inzwischen auch egal geworden. :mad:

Wer von euch hätte eine vielleicht noch bessere Idee als unsere eigene?

Unsere Idee:

Der Mitarbeiter macht seinen Starteintrag in das Papier-Fahrtenbuch.

Dann muß er zu diesem Zeitpunkt auch über WhatsApp den Live-Standort von dem Betriebs-Fahrzeug-Handy an unser BüroHandy in der Auftragsabteilung wegsenden.

So können wir mit seinem Wissen zu jeder Zeit sehen, wann er sich wo genau befindet.

Oder gibt es hier jemanden im Forum, der eine noch bessere und noch einfachere Idee hat?

Danke für jeden Tipp ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@micha1955 schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:30:08 Uhr:

Zitat:

@pk135 schrieb am 23. Dezember 2018 um 10:55:00 Uhr:

Kontrolle der Mitarbeiter auf diesem Weg ist offiziell nicht erlaubt. Wir standen vor der gleichen Frage. Trotz schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter hat unser Anwalt, es als rechtlich nicht erlaubt eingestuft.

GPS-Tracker, Google Standortverfolgung, Whatsapp etc. sind nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug samt Ladung einen wirtschaftlichen Totalschaden fürs Unternehmen darstellt (Speditionen).

Zumal die Mitarbeiter den genauen Grund kennen und wissen, dass es nicht um ihre Person geht.

Um was geht es denn genau dabei, wenn nicht um Verhaltens-/Leistungskontrolle der Beschäftigten?

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Das wäre doch einfach über ein Fahrzeug Tracking 24/7 möglich

Kontrolle der Mitarbeiter auf diesem Weg ist offiziell nicht erlaubt. Wir standen vor der gleichen Frage. Trotz schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter hat unser Anwalt, es als rechtlich nicht erlaubt eingestuft.

GPS-Tracker, Google Standortverfolgung, Whatsapp etc. sind nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug samt Ladung einen wirtschaftlichen Totalschaden fürs Unternehmen darstellt (Speditionen).

@TE: den Ort zu jeder Zeit kennen zu müssen und der Fahrer meldet bei Abfahrt einmalig seinen Standort sind schon unterschiedliche Anforderungen ?

 

zweiteres wird warsch ein elektronisches Fahrtenbuch auch können

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 10:26

Zitat:

@WMF1 schrieb am 23. Dezember 2018 um 10:54:22 Uhr:

Das wäre doch einfach über ein Fahrzeug Tracking 24/7 möglich

Hast du da einen Infolink bitte?

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 10:30

Zitat:

@pk135 schrieb am 23. Dezember 2018 um 10:55:00 Uhr:

Kontrolle der Mitarbeiter auf diesem Weg ist offiziell nicht erlaubt. Wir standen vor der gleichen Frage. Trotz schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter hat unser Anwalt, es als rechtlich nicht erlaubt eingestuft.

GPS-Tracker, Google Standortverfolgung, Whatsapp etc. sind nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug samt Ladung einen wirtschaftlichen Totalschaden fürs Unternehmen darstellt (Speditionen).

Das ist eben der Punkt.

Wir haben zwei Fachanwälte konsultiert und dabei 1 3/4 Zustimmung erhalten.

Dadurch dass die Mitarbeiter mit diesem Wissen der Fahrzeugüberwachung diesen Vorgang bewußt selbst anstoßen, ist es keine gesetzliche Grauzone.

Zumal die Mitarbeiter den genauen Grund kennen und wissen, dass es nicht um ihre Person geht.

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 10:31

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:04:58 Uhr:

@TE: den Ort zu jeder Zeit kennen zu müssen und der Fahrer meldet bei Abfahrt einmalig seinen Standort sind schon unterschiedliche Anforderungen ?

zweiteres wird warsch ein elektronisches Fahrtenbuch auch können

Live-Standort bei WhatsApp zeigt dir bis zu 8 Stunden lang den (fast sekundengenauen) Standort an.

Die ganze Fahrtstrecke lang.

Eine besonders bei daheimsitzenden Ehefrauen beliebte neue WhatsApp - Funktion :D

Zitat:

@micha1955 schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:31:53 Uhr:

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:04:58 Uhr:

@TE: den Ort zu jeder Zeit kennen zu müssen und der Fahrer meldet bei Abfahrt einmalig seinen Standort sind schon unterschiedliche Anforderungen ?

zweiteres wird warsch ein elektronisches Fahrtenbuch auch können

Live-Standort bei WhatsApp zeigt dir bis zu 8 Stunden lang den (fast sekundengenauen) Standort an.

Die ganze Fahrtstrecke lang.

Eine besonders bei daheimsitzenden Ehefrauen beliebte neue WhatsApp - Funktion :D

aber du bist auf den Angestellten angewiesen

Hm, wo ist denn das genaue Problem? Wenn das rechtlich PK ist und Eure Mitarbeiter das auch erlauben, dann nehmt doch einen GPS Tracker... einfach mal googeln.

Zum Bsp.: www.bornemann.net

Kenne den Anbieter nicht, soll nur ein Beispiel sein.

Hoffe das hilft!?

Was sollte denn hier rechtlich das Problem sein? Es handelt sich doch um ein Firmenfahrzeug. Was machen denn die ganzen Speditionen die zu jedem Zeitpunkt wissen, wo ihre Fahrzeuge gerade sind?

Warum nicht einen Tracker für die OBD-Buchse? Selbst Amazon liefert diverse Ergebnisse. https://www.amazon.de/.../s?...

Zitat:

@micha1955 schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:30:08 Uhr:

Zitat:

@pk135 schrieb am 23. Dezember 2018 um 10:55:00 Uhr:

Kontrolle der Mitarbeiter auf diesem Weg ist offiziell nicht erlaubt. Wir standen vor der gleichen Frage. Trotz schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiter hat unser Anwalt, es als rechtlich nicht erlaubt eingestuft.

GPS-Tracker, Google Standortverfolgung, Whatsapp etc. sind nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug samt Ladung einen wirtschaftlichen Totalschaden fürs Unternehmen darstellt (Speditionen).

Zumal die Mitarbeiter den genauen Grund kennen und wissen, dass es nicht um ihre Person geht.

Um was geht es denn genau dabei, wenn nicht um Verhaltens-/Leistungskontrolle der Beschäftigten?

am 25. Dezember 2018 um 0:39

Ich würde das Überwachungssystem abhängig von den Anforderungen bzw dem Risiko / Sicherheitsprofil gestalten.

Die Whatsapp Lösung klingt für mich ein bisschen wie eine semi-offizielle Bastellösung.

Ohne einen (annähernden) Grund für die Überwachung zu kennen ist es aber schwierig da Empfehlungen auszusprechen ;)

Es gibt ja durchaus Firmen im Luftfahrt- / Wehrtechnik Bereich wo auch mal „Dinge“, Notebooks, Steuerungssystem und Chips rumgefahren werden die durchaus etwas „brisant“ sind und wo eine 24/7 Überwachung schon Sinn macht - völlig losgelöst von einer Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Mitarbeiter. In solchen Bereichen würde mich die whatsapp Lösung aber ziemlich erschrecken, da sind schon professionelle Trackingsysteme von Nöten.

Evtl hilft eine Anfrage bei einer örtlichen Sicherheitsfirma / Wachschutz. Die wissen meistens auch wo ihre Fahrzeuge unterwegs sind und teils wird das auch als Dienstleistung für extern angeboten.

Um aber nochmals den Kreis zu schließen: Solange der Anwendungsfall ins blaue geraten ist lässt sich schwerlich ein Hinweis geben. Wenn es nur darum geht ob Herr Müller unterwegs 2 mal bei der Rastplatznu**e anhält ist es was ganz anderes wie hochsensible Güter zu schützen

Themenstarteram 25. Dezember 2018 um 6:30

Zitat:

@k.krapp schrieb am 23. Dezember 2018 um 13:44:19 Uhr:

Zitat:

@micha1955 schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:30:08 Uhr:

 

 

Zumal die Mitarbeiter den genauen Grund kennen und wissen, dass es nicht um ihre Person geht.

Um was geht es denn genau dabei, wenn nicht um Verhaltens-/Leistungskontrolle der Beschäftigten?

Wenn sich das Fahrzeug auf einer langen Strecke befindet und ein Serviceanruf reinkommt, dann muß im Büro geplant werden können ohne den Fahrer gleich einzubinden. DER soll sich auf den Verkehr konzentrieren.

Und in dieser Phase ist der Standort sehr wichtig.

Themenstarteram 25. Dezember 2018 um 6:32

Zitat:

@Bubma1506 schrieb am 25. Dezember 2018 um 01:39:59 Uhr:

Ich würde das Überwachungssystem abhängig von den Anforderungen bzw dem Risiko / Sicherheitsprofil gestalten.

Die Whatsapp Lösung klingt für mich ein bisschen wie eine semi-offizielle Bastellösung.

Ohne einen (annähernden) Grund für die Überwachung zu kennen ist es aber schwierig da Empfehlungen auszusprechen ;)

Es gibt ja durchaus Firmen im Luftfahrt- / Wehrtechnik Bereich wo auch mal „Dinge“, Notebooks, Steuerungssystem und Chips rumgefahren werden die durchaus etwas „brisant“ sind und wo eine 24/7 Überwachung schon Sinn macht - völlig losgelöst von einer Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Mitarbeiter. In solchen Bereichen würde mich die whatsapp Lösung aber ziemlich erschrecken, da sind schon professionelle Trackingsysteme von Nöten.

Evtl hilft eine Anfrage bei einer örtlichen Sicherheitsfirma / Wachschutz. Die wissen meistens auch wo ihre Fahrzeuge unterwegs sind und teils wird das auch als Dienstleistung für extern angeboten.

Um aber nochmals den Kreis zu schließen: Solange der Anwendungsfall ins blaue geraten ist lässt sich schwerlich ein Hinweis geben. Wenn es nur darum geht ob Herr Müller unterwegs 2 mal bei der Rastplatznu**e anhält ist es was ganz anderes wie hochsensible Güter zu schützen

Danke!!! DU hast den Punkt sehr genau erkannt!!!

Es gibt betriebliche Notwendigkeiten, bei denen er Fahrer eine untergeordnete Rolle spielt.

Und ob der der eine Blasenschwäche stündlich ausgleichen muß, das ist uns doch wurscht.

Dein Tipp mit dem "Tracking durch Wachsdienst" hört sich gut an.

Eine Gute Zeit an dich. ;)

 

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