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Bitte schnelle Hilfe! Selbstverursachter Schaden bei roter Ampel!

Themenstarteram 13. Juni 2008 um 17:19

Hallo,

habe eine rote Ampel übersehen und verursachte einen Verkehrsunfall!!!

Mein Auto ist Vollkaskoversichert... bezahlt meine Versicherung oder ist das grob fahrlässig?

Welche Aussage soll ich machen wegen des übersehens???

Gruß Ralf

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2008 um 9:33

Und wer den richtigen Versicherungsschutz gewählt und nicht nur auf günstige Beiträge geachtet hat, findet in seinen Versicherungsbedingungen folgende Vereinbarung:

 

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie

- den Diebstahl des Fahrzeuges ermöglichen oder

- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.

 

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Hallo Ralf,

versuche es am besten mit der Warheit. Alles andere wird dir hier sowieso nicht weiterhelfen.

Das überfahren einer roten Ampel ist nun mal fahrlässig, da beist die Maus  keinen Faden ab. :(

Kommt hier wirklich auf die einzelnen Umstände ab.

 

Gruss Delle

Eine rote Ampel zu überfahren ist zu 99,9 Prozent grobfahrlässig.

Sagt die Rechtssprechung.

In Abhängigkeit von Deinen Versicherungsbedingungen mu0 die Vollkasko dann leisten oder auch nicht.

am 13. Juni 2008 um 22:11

Hallo,

mein Tipp: Suche zumindest einen ausgewählten Rechtsbeistand auf (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand).

Es gilt evtl. auch hier das Augenblickversagen http://de.wikipedia.org/wiki/Augenblicksversagen. Somit kann die grundsätzliche Schuld ausgeschlossen werden.

Gruß

am 13. Juni 2008 um 22:17

Da mein Verweis auf Wikipedia anscheinend nicht funktioniert, so gebe ich ein Screenshot zum Besten.

Themenstarteram 14. Juni 2008 um 7:29

Danke für eure Antworten!

So ein mißt ich hab die Ampel einfach übersehen...

Augenblickversagen... ich werd mich mal bei meinem Anwalt erkundigen was es da für Möglichkeiten gibt!

Danke

Gruß Ralf

Viel Glück !

 

Gruss Delle

Zitat:

Original geschrieben von Zensor

Es gilt evtl. auch hier das Augenblickversagen

Wie lange dauert ein Augenblick?

Eine Sekunde oder weniger?

Bei Tempo 50 hat jede Ampel eine Geldphase von mindestens drei Sekunden.

Diese Phase steigert sich bei 60 auf vier Sekunden, bei 70 km/h auf fünf Sekunden usw. .

Daher kommt dieses Argument nie durch!

Um eine rote Ampel zu überfahren muß man entweder grob fahrlässig handeln bzw. sogar bedingten Vorsatz haben (ich schaffe das noch bei Gelb), oder schlicht und ergreifend heftig und länger abgelenkt sein (Handy, Radio einstellen, o.ä.).

Also schön vorsichtig sein, sonst geht der Schuß nach hinten los.

Bei Rot kennen wie gesagt Richter kein Pardon, auch nicht bei Versicherungsstreitereien!

am 14. Juni 2008 um 9:33

Und wer den richtigen Versicherungsschutz gewählt und nicht nur auf günstige Beiträge geachtet hat, findet in seinen Versicherungsbedingungen folgende Vereinbarung:

 

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie

- den Diebstahl des Fahrzeuges ermöglichen oder

- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.

 

sprich mit der versicherung und sage denen die wahrheit.

das überfahren einer roten ampel muß nicht zwingend eine grobe fahrlässigkeit sein!

da gibt es urteile zu.....

eine grobe fahrlässigkeit ist beispielsweise eine trunkenheitsfahrt oder ähnliches.

guck mal genau in deine versicherungsbedingungen. viele versicherer haben mittlerweile auch eine klausel über den sogenannten "verzicht auf geltendmachung grober fahrlässigkeit". sprich die weigern sich nur, wenn du betrunken warst oder ähnlichen unfug gemacht hast. eine rote ampel zu übersehen kann je nach sachlage durchaus ein normaler aufmerksamkeitsfehler sein und ist somit nicht immer grob fahrlässig.

verbindlich wird dir aber nur ein anwalt bzw. deine versicherung weiterhelfen können, da hier keiner ne rechtsberatung geben kann bzw. geben darf.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

eine grobe fahrlässigkeit ist beispielsweise eine trunkenheitsfahrt oder ähnliches.

Sorry, eine Trunkenheitsfahrt ist IMMER eine Vorsatztat.

Du und einige andere hier mögen es zwar gut meinen, aber die rechtliche Kenntnis ist teilweise nur im Ansatz vorhanden.

Damit werden dann Brocken aufgefischt und zu Hoffnungsträgern hochgepuscht die dem Fragenden nicht helfen.

Wir haben hier einen Rotlichtunfall vorliegen, d.h. zwei Fahrzeuge sind an einer Kreuzung zusammengestoßen.

Da wird mit sehr hoher Sicherheit die Polizei erschienen sein.

Die wird ein Protokoll aufgenoommen haben. Es wird festgestellt worden sein (werden) ob ein Rotlichtverstoß vorlag und wer diesen begangen hat.

Liegt einer vor, dann wird die Versicherung in jedem Fall davon erfahren (da wird stets Akteneinsicht gefordert)!

Auch sind bei Rotlichtunfällen Verletzungen an der Tagesordnung. Da ermittelt dann gleich noch der Staatsanwalt wegen zumindest fahrlässiger Körperverletzung.

Im Verkehr gelten eben besondere Sorgfaltspflichten und das Augenblicksversagen ist ein bestenfalls schuldmindernder Tatbestand, nicht aber eine Entschuldigung!

Und das ist gut so.

 

Versicherungsrechtlich (VVG) gilt für zum 1.1.2008 und später abgeschlossene Policen:

Auch bei grober Fahrlässigkeit ist zu zahlen.

Bei den Policen, die vorher begonnen haben, hängt es bis zum 31.12.2008 davon ab was in den Bedingungen steht.

Danach müssen auch diese Policen bei grober Fahrlässigkeit zahlen.

Aber nicht zu früh jubeln.

Erfolgt eine Verurteilung wegen eines Straftatbestandes, so haben wir es mit einer Straftat zu tun.

Erfolgt noch eine Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes, dann gibt es garantiert kein Geld von der Vollkasko und auch die Haftpflicht kann ihr Geld noch ganz oder i.H.v. 5.000 EUR (je nach Delikt) zurückfordern.

Und das ist gut so!

am 14. Juni 2008 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Bei Tempo 50 hat jede Ampel eine Geldphase von mindestens drei Sekunden.

Diese Phase steigert sich bei 60 auf vier Sekunden, bei 70 km/h auf fünf Sekunden usw. .

hi, hast du hierfür vielleicht eine quellenangabe?? habe heute aus dem unifenster aus langeweile die ampelgebphasen (innerorts 50km/h) gemessen, und kann immer auf werte unter 3 sek. (es waren 3 ampeln) :D

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

 

 

 

hi, hast du hierfür vielleicht eine quellenangabe?? habe heute aus dem unifenster aus langeweile die ampelgebphasen (innerorts 50km/h) gemessen, und kann immer auf werte unter 3 sek. (es waren 3 ampeln) :D

Du sollst der Vorlesung zuhören und nicht aus lange Weile aus dem Fenster sehen, du Nase ;)

 

Stichwort "Amelschaltplan"  schon mal gehört ? :D

 

Liebe Grüße

 

Delle

 

@TE

Was auch immer dir hier gesagt wird - wirklich weiterhelfen kann dir ausschließlich ein Anwalt, dazu sind hier zuviel Vermutungen am Start.

Es sei dir dringend angeraten, einen zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Stichwort "Amelschaltplan" schon mal gehört ?

Hrmhrm... das habe ich aber auch noch nie gehört :D

~

am 14. Juni 2008 um 20:21

dass das "gelb" was dir als erstes signal der lichstzeichenanlage "generell" die einfahrt in die kreuzung untersagt bei einer hoeheren zugelassenen geschwindigkeit (als 50kmh) länger ist, ist ja nur logisch ? dein anhalteweg ist ja auch um einiges länger. ( kannst gerne mal auf http://2cu.at/anhalteweg/ alleine 50 und 70 km/h vergleichen)

somit sind die gelbphasenzeiten UND/ODER der kreuzende verkehr wird später freigegeben.

ob es da eine BUNDESEINHEITLICHE verfahrensweise gibt, weiss ich ned :(

 

Harry

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