BITTE UM HILFE
HALLO
ICH HATTE SCHON MAL EIN THEMA ÜBER DIE GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG ERTELLT.
MIR WURDE GESAGT ;WENN MAN IM ERSTEN HALBEN JAHR EIN SCHADEN HAT (NACH DEM KAUF) MUSS DER HÄNDLER ES VOLL ÜBERNEHMEN! RICHTIG?
ICH HABE HEUTE MIT MEINEM HÄNDLER TELEFONIERT ,UND ER MEINT DAS ES BEIM ÜBERGABE TERMIN NICHT DA WAR (RUCKELN WEGEN DES MT GETRIEBE) UND DESWEGEN ES ÜBER DIE GARANTIE LAUFEN MUSS .
DA MEIN DICKER JETZT 108TKM AUF DER UHR HAT MÜSSTE ICH 60% ZAHLEN:
WOMIT ICH ÜBERHAUPT NICHT EINVERSTANDEN BIN,UND ICH ES IM MOMENT GARNICHT BEZAHLEN KANN.ES IST JA NICHT BILLIG WAS DA GEMACHT WIRD.
MEINE FRAGEN WÄREN , STIMMT DAS WAS DER MIR DA ERZÄHLT HAT ?
WAS KOSTET SO EINE REPARATUR?
MUSS ICH DAS BEI DEM HÄNDLER MACHEN LASSEN WO ICH DAS AUTO GEKAUFT HABE ODER KANN ICH AUCH WO ANDERS HINGEHEN?
BITTE UM HILFE UND TIPPS!!!!!!!!
BIN VERZWEIFELT
DANKE
16 Antworten
Scheiß Wetter heute - es Shift permanent
Spaß bei Seite - in den ersten 6 Monaten MUSS der Händler machen - egal ob das Ruckeln bei der Übergabe da war oder nicht - wenn der nicht will, gehe zum Anwalt. Die ersten 6 Monate sind gesetzlich sehr gut geregelt und daran gibt es nichts zu "ruckeln"
hi
ist echt super das du so schnell geantwortet hast!
dann bin ich ja beruhigt wenn er das alles zahlt !
Der händler meinte das er mich morgen anrufen will und mir ein angebot machen will ,natürlich soll ich seiner meinung nach wass davon zahlen!ich dachte schon........puh
wenn er nicht will bekommt er post von meinem anwalt!
danke,danke,danke
Ist doch grad im Forum besprochen worden.
In der Regel springt die Gebrauchtwagengarantie ein und der Händler zahlt für Dich die Selbstbeteiligung.
Will er das nicht, gib 50€ für eine Schreiben vom Anwalt aus. Der Händler versucht sicher Dir ein paar Euro abzuluchsen, also trommelst Du auch ein wenig.
Wichtig geh nicht zu einem anderen Händler wegen der Rep.
Du musst dem Händler bei dem du gekauft hast die möglichkeit geben zur Reparatur. Wenn Du keine lust auf Diskussion hast gleich zum Anwalt
hi
warum nicht zu einem anderen händler?
ich bin echt erleichtert das der händler das übernehmen muss!
einen guten anwalt habe ich auch dann ist ja alles gut!
er meldet sich morgen bei mir , dann gibt es neuigkeiten!
werde euch auf dem laufenden halten!
danke
Naja weil du dem Händler bei dem du gekauft hast die möglichkeit zur Nachbesserung geben muss, glaube Du musst eine Frist von min. 2 Wochen einräumen zur Nachbesserung "Schriftlich"!!!
häh....
wie jetzt?
dauert die reparatur 2 wochen oder was meinst du?
Nein
Du musst deinem Händler die möglichkeit zur Reparatur geben. Also nicht bei einem anderem Reparieren lassen.
Du kannst ihn schriftlich auffordern den Wagen zu reparieren. Aber nicht in etwas so:
Händler reparier meinen Wagen binnen 2 Tagen sondern eher so: Ich setzte ihnen einen Frist zur Mängelbeseitigung von 2Wochen oder ich werde meinen Anwalt damit beauftragen wo weitere Kosten entstehen werden.
nur der vollständigkeit halber:
ihr geht davon aus, daß hakan66 als privatmann (frau?) vom händler gekauft hat. dann ist es richtig, daß der (gewerbliche) verkäufer mindestens ein jahr zur gewährleistung verpflichtet ist. hat hakan66 den wagen jedoch für sein geschäft oder ähnliches gekauft (stichwort vorsteuerabzug) ist der verkäufer aus der gewährleistung raus.
d i r k, der hakan66 die daumen drückt, daß es gut ausgeht
dottore: hier bei mir shift es nicht
Zitat:
Original geschrieben von jessis männe
dottore: hier bei mir shift es nicht
..taste kaputt ?
Zitat:
Original geschrieben von jessis männe
nur der vollständigkeit halber:
ihr geht davon aus, daß hakan66 als privatmann (frau?) vom händler gekauft hat. dann ist es richtig, daß der (gewerbliche) verkäufer mindestens ein jahr zur gewährleistung verpflichtet ist. hat hakan66 den wagen jedoch für sein geschäft oder ähnliches gekauft (stichwort vorsteuerabzug) ist der verkäufer aus der gewährleistung raus.
d i r k, der hakan66 die daumen drückt, daß es gut ausgeht
dottore: hier bei mir shift es nicht
hi ich bin privatmann! nur so neben bei!
danke für die daumen hoffe es bringt etwas!
Zitat:
Original geschrieben von jessis männe
nur der vollständigkeit halber:
ihr geht davon aus, daß hakan66 als privatmann (frau?) vom händler gekauft hat. dann ist es richtig, daß der (gewerbliche) verkäufer mindestens ein jahr zur gewährleistung verpflichtet ist. hat hakan66 den wagen jedoch für sein geschäft oder ähnliches gekauft (stichwort vorsteuerabzug) ist der verkäufer aus der gewährleistung raus.
d i r k, der hakan66 die daumen drückt, daß es gut ausgeht
dottore: hier bei mir shift es nicht
das ist richtig-man spricht hier auch vom "gewerbetreibenden" käufer...und nach einem halben jahr tritt die beweislastumkehr ein!
mir ist da noch was eingefallen.....
beim kauf habe ich ein übergabe zertifikat bekommen !wo drinn steht das dass auto ohne mängel ist !
könnte das probleme bereiten????
Zitat:
Original geschrieben von hakan66
mir ist da noch was eingefallen.....
beim kauf habe ich ein übergabe zertifikat bekommen !wo drinn steht das dass auto ohne mängel ist !
könnte das probleme bereiten????
ne, das ist nicht relevant!
wichtig ist, dass du keine beim kauf vorhandenen mängel bestätigt hast!
...wie gesagt: innerhalb des ersten jahres liegt die beweislast beim händler.
ich kenne viele händler, die multitronic-fahrzeuge (die nicht mehr in der herstellergarantie sind) nur noch ins ausland oder an gewerbetreibende verkaufen! frag jetzt bitte nicht warum