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BKrFQG - Brauche dringend Hilfe!
Hallo allerseits,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Fall:
Seit 2008 bin ich in einem Großhandel Stahlwaren tätig wo ich überwiegend nen 7,5er fahre.(Eigentlich täglich)
Angestellt bin ich als gewerbl. Angestellter und nicht als Fahrer.
So, habe heute meinen Chef wegen Stichtag Sept. ´14 angesprochen wegen den Modulen...
Bla bla ,bitte informieren sie sich richtig, sie sind ja schließlich kein Berufskraftfahrer war die Aussage...
Ich brauche nun aussagekräftige Links wo ersichtlich ist das jeder gewerb. Angestellter der ein NFz über 3,5 t fährt, diese Module braucht.
Desweiteren bitte ein Link, wo ein "strafenkatalog" drin ist, falls ich ohne den Vermerk 95 fahre...
Danke im voraus!
Und allzeit gute Fahrt
Beste Antwort im Thema
wie hat heute einer treffend gesagt...
"Kraftfahrer ist der einzigste Beruf bei dem man für Überstunden zahlen muss"
Gruß
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31 Antworten
moin
hier findest du alle infos. http://www.eu-bkf.de/de/home.htm
Tollen Chef hast du....
Wenn der Chef sich hier weiter querstellt, sollte dein nächster Weg zum Betriebsrat führen, bevor du hier mit dem Gesetz in Konflikt kommst.
Da würde ich nicht viel suchen sondern sagen:
"Chef, ich habe mich informiert und daraus ergeht, dass ich die Module machen muss. Vielleicht schauen sie bitte auch nochmal, es ist nicht so einfach, da ich Angestellter bin aber gewerblich fahre. Denn die Strafen sind recht hoch. ...."
Dann wird der Chef sagen, aha, gut dann machen sie es. Was kostet daß? Chef, dass müssen sie zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Diesel
... Vielleicht schauen sie bitte auch nochmal, es ist nicht so einfach, da ich Angestellter bin aber gewerblich fahre. Denn die Strafen sind recht hoch. ...."
Hier ist die offizielle Seite des BAG. Da gibt es auch eine Antwort wer die Weiterbildung haben muss.
Hier ist der Bußgeldkatalog. Es kann bei der Verhaltensweise des Chefs von Vorsatz ausgegangen werden!
Das wären dann für den Chef 400 € pro Schicht (Höchstbetrag bis bis zu 15.000 €) und für den Fahrer 50, € bei fahrlässiger und 100 € bei vorsätzlicher Handlungsweise pro Schicht (Höchstbetrag 5.000 €). ... und die Fahrt wird nicht fortgesetzt. Der LKW bleibt stehen, bis ein Fahrer aufgetrieben ist, der die Weiterbildung hat.
Eine amtliche Info ist bei so einem Chef gehaltvoller, als wenn man eine Seite eines Lernmittelverlags als Argument nehmen muss.
Chef, dass müssen sie zahlen...
Ist leider Fahrersache , obwohl der Chef , wenn nicht dumm , Deminimis bekommt .
Martin
C95 muss der Chef zahlen. Der Fahrer braucht nur seine Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellen!
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Diesel
C95 muss der Chef zahlen.
quelle?!
Also bei uns müssen jetzt alle dafür zahlen. Anfangs hat die Firma das noch gezahlt, aber die haben schnell gemerkt das es viel Geld kostet, also muss der Fahrer zahlen.
Bei uns kommt einer von ner berufskraftfahrerschule und dann müssen wir pro Kurs 120€ blechen.
Ich persöhnlich finde es eine frechheit. Sämtliche Weiterbildungsmaßnahmen die in der Firma angeboten werden z.B. für den Betriebsrat oder auch in anderen bereichen werden von der Firma getragen, aber diese Kurse nicht. Ich finds nicht richtig.
Zitat:
Original geschrieben von habs280
Bei uns kommt einer von ner berufskraftfahrerschule und dann müssen wir pro Kurs 120€ blechen.
WTF?!
also ich habe hier angebote vorliegen, wo man als einzelperson pro modul 70€ zahlt!
ferner liegt der eigenanteil bei mir in der firma bei ca. 120€ für alle 5module, der rest wird über fördergelder bezahlt!
das selber zahlen finde ich nicht ganz so schlimm. ich gebe das einfach bei der steuer mit an und gut ist aber was mich viel mehr nervt ist, das ich die module nur machen kann, wenn ich urlaub habe.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Diesel
C95 muss der Chef zahlen. Der Fahrer braucht nur seine Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellen!
Stimmt nicht !!!
Weiterbildung ist Fahrersache !!!!
Martin
Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
...aber was mich viel mehr nervt ist, das ich die module nur machen kann, wenn ich urlaub habe.
Hierfür kannst du aber deinen Anspruch auf Bildungsurlaub nutzen und brauchst dafür nicht deinen Erholungsurlaub verbraten.
Ja, Entschuldigung, ich habe mich geirrt.
Mittlerweile muss der Fahrer die Kosten von C95 tragen. Es war, bei uns in Österreich, anfangs die Regelung das dies der Arbeitgeber zahlen muss, ähnlich der Fahrerkarte.
Aber die Fahrerkarte ist ein Arbeitsmittel und muss zur Verfügung gestellt werden.
Weiterbildung obliegt dem Fahrer...