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Blaue Blinkleuchten zur Unfallabsicherung

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 6:55

Nachdem letztes Jahr jemand mein Warndreieck umgesemmelt hat als er sich in Schrittgeschwindigkeit der Unfallstelle näherte überlege ich eines dieser Rundumblinkdingens zu kaufen. Auf meinem letzten Erste-Hilfe-Seminar meinte jemand, dass die Blauen deutlich auffälliger seien und solange sie nicht auf dem Auto liegen, nicht illegal seien. Also einfach ein paar Meter hinter dem letzten Auto auf den Boden legen.

Wie seht Ihr das? Hat jemand schon mal Stress mit der Rennleitung wegen den blauen Rundumblinkdingens bekommen?

Nach dem Erlebnis mit dem Warndreieck denke ich, dass die orangenen Teile zu unauffällig sind, wenn's eh schon überall gelb blinkt.

Beste Antwort im Thema

Eine am Straßenrand platzierte nackte Mitreisende, die eine Warntafel mit der Aufschrift "Achtung! Panne!" über den Kopf hält und dabei ein blaues Blinklicht auf dem Kopf trägt, die erregt sogar garantiert maximale Aufmerksamkeit. Was sagt uns das? :cool:

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Soweit ich es erinnere muss ein Warndreick jedenfalls mitgeführt werden und ist im Pannenfall auch aufzustellen. Die Verwendung eines Blaulichts (Rundum- oder Blitzleuchte) im Straßenverkehr bedarf einer Erlaubnis, da anderenfalls eine Amtsanmaßung zumindest mal als Verdacht im Raum steht. Also eher eine ziemlich blöde Idee.

am 31. Oktober 2016 um 7:18

Denke unsere Meinung ist irrelevant die StVO gilt schließlich, so wie ich das in dem Link verstanden habe darf blaues Blinklicht nur auf Fahrzeugen eingesetzt sein welche dafür berechtigt sind.

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 7:27

Ich setze es ja deshalb nicht auf dem Fahrzeug ein. Und ein Warndreieck würde ich weiterhin aufstellen. Nur z.B. darunter das blaue Blinklicht. Streng genommen ist das natürlich auch noch im Straßenverkehr.

Was ist z.B. wenn ich mich als Fußgänger damit an eine Straße stelle. Ich weiß, es irritiert und könnte als Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden. Klar ist Eure Meinung irrelevant, wenn es drauf ankommt. Aber gibt es da schon Erfahrungswerte? Das Blaulicht der Polizei und Feuerwehr ist ja nur deshalb an, weil sie kein gelbes haben und meines Wissens für diesen Fall explizit zugelassen.

Ich habe es jedenfalls noch nie gesehen, dass das jemand so macht. Und da ich weiß, dass die Rennleitung keine blauen Blink-/Blitzleuchten irgendwo auf die Straße legt, würde ich wahrscheinlich bei sowas die Polizei informieren. Das könnte ja auch eine Falle sein, um arglose VT zum Anhalten zu bewegen, um sie dann in irgendeiner Weise auszunehmen. Da wäre man als Verwender im Straßenverkehr bereits in der Amtsanmaßung drinnen.

Huiii,

da gehen aber schon recht früh wieder in den "Blockwartmodus"!

Ganz ehrlich meine Meinung: das ist eine sehr gute Idee!

So ein alleine stehendes Warndreieck ist gerade bei schlechten Sichtverhältnissen nicht wirklich eine Warnung und kann sehr leicht von dem einen oder anderen übersehen werden.

Alles was der Sicherheit dienlich ist wird dir nicht zum Verhängnis werden!

Ist halt nur eine Frage wie man es macht und warum.

Schon eine Schande genug das es mehr Gaffer als Helfer gibt.

Und wenn sich ein Helfer Gedanken macht dann ist das aus meiner Sicht vorbildlich.

Ein Polizist wird dir auch keinen Strick daraus drehen.

Auch wenn es manche nicht glauben, aber das sind auch Menschen mit Hirn die mitdenken!

Nicht so wie manche "hier".

Gruß und vielen Dank für das Verständnis.

am 31. Oktober 2016 um 8:00

Sondersignal Zitate:

... Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Einsatzfahrten, ...Wegerechte in Anspruch...

Auszug im Detail:
Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn
Blaulicht an stehenden Einsatzfahrzeugen warnt vor Einsatz- oder Unfallstellen. Blaulicht an fahrenden Fahrzeugen zeigt dem übrigen Verkehr die Inanspruchnahme von Sonderrechten während einer Einsatzfahrt an.
In beiden Fällen wird vom Verkehrsteilnehmer erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Bei fahrenden Fahrzeugen muss zudem mit Abweichungen von der Straßenverkehrsordnung gerechnet werden, die die eigenen Rechte einschränken können; so kann es vorkommen, dass ein Einsatzfahrzeug
-unerwartet hält oder anfährt,
-in unerlaubte Richtungen abbiegt,
-in unerlaubter Fahrtrichtung unterwegs ist,
-im Überholverbot überholt,
-die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet,
-Haltzeichen überfährt
usw. Der übrige Verkehr muss sich auf Abweichungen dieser und ähnlicher Art einstellen, dem Einsatzfahrzeug jedoch keine freie Bahn schaffen.
Bei Begleit- und Kolonnenfahrten, die durch Blaulicht gekennzeichnet sind, wird der gesamte Verband als ein einzelnes Fahrzeug betrachtet, damit die Fahrzeuge nicht getrennt werden. Übrige Verkehrsteilnehmer müssen beispielsweise alle Fahrzeuge des Verbands an einer Kreuzung durchfahren lassen und dürfen den Verband nicht trennen, indem sie in die Kolonne einscheren.

am 31. Oktober 2016 um 8:04

@Reinhard69

nach der Logik werd ich mal einfach die ganze Autobahn sperren wenn ich auf dem Standstreifen stehe, dient ja meiner Sicherheit :confused:

Auch, wenn ich die Intention des TE verstehe, sollte hier aber kein Blaulicht, sondern ein orangefarbenes bis gelbes Licht verwendet werden. Damit gehst auch allem möglichen Ärger mit der Polizei aus dem Wege.

Wieso soll es den blau sein, einfach gelb oder eine andere Farbe und das Thema ist gut...

 

Blau ist auch nur auffälliger weil jeder da an Polizei denkt, gelb denken sie an adac, Baustelle...das passt doch.

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:13:40 Uhr:

Wieso soll es den blau sein, einfach gelb oder eine andere Farbe und das Thema ist gut...

Blau ist auch nur auffälliger weil jeder da an Polizei denkt, gelb denken sie an adac, Baustelle...das passt doch.

weil schon so viel gelbes Blinklicht unterwegs ist, das ein blaues Licht einfach mehr Aufmerksamkeit einfordert.

Eine am Straßenrand platzierte nackte Mitreisende, die eine Warntafel mit der Aufschrift "Achtung! Panne!" über den Kopf hält und dabei ein blaues Blinklicht auf dem Kopf trägt, die erregt sogar garantiert maximale Aufmerksamkeit. Was sagt uns das? :cool:

die nackte Mitreisende könnte auch 68 Jahre alt sein und / oder 160kg wiegen. Es wäre in dem Fall auch eher das Blinklicht

:D

Das ist ein wenig oberflächlich, da es ja zu jedem Topf einen Deckel gibt. :) Ich sprach ja von einer garantierten maximalen Aufmerksamkeit. Nicht davon, dass das jedem gefallen wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:26:12 Uhr:

Eine am Straßenrand platzierte nackte Mitreisende, die eine Warntafel mit der Aufschrift "Achtung! Panne!" über den Kopf hält

Die Aufmerksamkeit hätte sie bestimmt, allerdings soviel, dass nun nochmehr in die Unfallstelle fahren.

Und im Winter stelle ich mir das sehr unangenehm vor. Und der Gleichstellung halber dürfen verunfallte Frauen wahlweise einen nackten Mann aufstellen.:):D

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