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blaue innenbeleuchtung bei türöffnen

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 14:48

hallo!

will mir blaue lichter in den fußraum reinmachen. aaaaber, ich weiß dass die im öffentlichen straßenverkehr nicht betrieben werden dürfen. und nun ist meine frage, ob es erlaubt ist, die lichter an den türkontakt anzuschließen, sodass sie immer angehn, wenn die tür geöffnet wird.

legal?

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18 Antworten

die darfst sogar während der fahrt anhaben.

müssen lediglich so verbaut sein das sie dich und andere verkehrsteilnehmer nicht blenden.

an den türkontacktschalter kannst sie auf jeden fall anschliessen.

gruss

ich habs über die innenraumbeleuchtung (oben) gemacht (auch wegen der verzögerung)

edit: da kann man es zur not auch ganz ausschalten oder immer anhaben....

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 14:56

ganz sicher? bin nämlich auf probezeit und will wegen so nem scheiß nicht in die nachschulung!

am 14. Oktober 2005 um 14:58

hab ich auch so angeklemmt. aber kleiner tip: hohl dir ne verzögerungsschaltung (zb bei conrad) und schalt - sofern du sie nicht brauchst - die originale beleuchtung aus: ist im dunkeln sehr nett anzuschauen, wenn es so blau glüht im innenraum und sich zum schluss ausblendet... :)

wegen legalität: es gibt glaub ich keine eindeutige regelung dafür. bei ner kontrolle ham mich die cops auch mal blöd angeguckt, es aber dann durchgehen lassen (zitat: "es gibt aber kollegen, die wegen sowas den wagen stilllegen"). die einzige frage, die ich bei der HU vom tüv-prüfer kam, war: "ist das an die tür gekoppelt? - ja - na dann kein problem..."

Ganz sicher wäre ich mir nicht.Denn wie es meist auch auf der Verpackung steht: NICHT ZUGELASSEN IM BEREICH DER STVO.

Ich würde es,gerade in der Probezeit,lieber nicht drauf anlegen.

mfg

es gibt eine eindeutige Regelung. jede Art von Beleuchtung, egal ob unterboden oder fußraum, nur geschaltet über den türkontakt. und nicht während der fahrt.

wegen dem hinweis auf der packung-keine angst. gibt höchstens ein verwarnungsgeld.

Ich meine,das ist ein weit verbreiteter Irrglaube,mit dem schalten übern Türkontaktschalter oder Zündung oder sonstiges.

Solche Umbauten wie z.B. UBB sind ganz sicher nicht zulässig.Schon das anbauen ist verboten.(im Bereich der stvo)

Was den Innenraum angeht bin ich mir nicht 100%ig sicher,aber meiner Meinung nach ist es verboten,da das blaue,grüne oder rote Licht dich oder andere Verkehrsteilnehmer stören bzw irritieren kann.

Wenn du da mal irgendwas schriftlich hast was dies widerlegt kannst es ja mal posten.

Gruß

am 14. Oktober 2005 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von KaiAusDerKiste

Solche Umbauten wie z.B. UBB sind ganz sicher nicht zulässig.

Gruß

RICHTIG!!!

Zitat:

Original geschrieben von KaiAusDerKiste

Schon das anbauen ist verboten.(im Bereich der stvo)

NEIN!!! Motor aus, und schon darfst du es anmachen!

--------

Im Innenraum kannst du es über den Türkontakt, über einen Schalter oder irgendwas regeln... das blaue Licht darf so zu sagen nicht dein Auto verlassen...

zu gut deutsch, wenn es aus den Seitenscheiben rausscheint wird es kritisch... letztlich zählen solche dinge dann als Leselampe oder irgendwas, aber wie gesagt unter den o.g. bedingungen und dann was die anderen zu dieser sache geschrieben haben... :D

greetz mex.

Im stehen mit Motor aus is schon klar.Außer du triffst auf einen sehr peniblen Officer,da das ja,solange es nicht auf nem Privatgrundstück ist,immernoch zum öffentlichen Straßenland gehört.

Aber du darfst damit nicht rumfahren,auch wenn sie aus ist.

Und bei solchen Konstruktionen wie ich sie schon gesehen habe ist das auch gut so.

 

mfg

am 14. Oktober 2005 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von KaiAusDerKiste

Im stehen mit Motor aus is schon klar.Außer du triffst auf einen sehr peniblen Officer,da das ja,solange es nicht auf nem Privatgrundstück ist,immernoch zum öffentlichen Straßenland gehört.

Aber du darfst damit nicht rumfahren,auch wenn sie aus ist.

Und bei solchen Konstruktionen wie ich sie schon gesehen habe ist das auch gut so.

 

mfg

Wenn du 100%ig sicher gehen willst, dann lass es dir schriftlich geben bzgl. der innenraumbeleuchtung.

lass dir im schein diese beleuchtung als "leselampe" eintragen und gut is. :D

die rennleitung macht sich deswegen nicht ins hemd, ich habe auch eine innenraumbeleuchtung die man von außen im stadtverkehr nicht sieht!

über land sieht man die im innenraum ein bissel an der frontscheiben (oben) entgegenkommende fahrzeuge werden nicht geblendet... außerdem hab ich einen schalter, sollte es doch stören mach ich die einfach aus...

:D

greetz mex.

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 17:10

also weiß jetzt niemand konkret obs erlaubt ist oder nicht?

was meint ihr .. im anhang hab ich n bild von meiner beleuchtung ... habs über türkontakt und für während der fahrt mit extra schalter zum ein- und ausschalten ... es scheint nicht zur seite raus ... von hinten links kann man eine kaltlichtkathode etwas sehen und wenn man drin sitzt geht das licht noch etwa bis mitte der sitze .... erlaubt oder nich ?! ist bestimmt ne frage wie die rennleitung gestimmt is oda ?

am 14. Oktober 2005 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von TheRealGTIfreak

ich habs über die innenraumbeleuchtung (oben) gemacht (auch wegen der verzögerung)

edit: da kann man es zur not auch ganz ausschalten oder immer anhaben....

genau solche, für innenbeleuchtung und leselampe, habe ich mir heute bei ebay (4lämpchen,incl. versand->5,43€) bestellt.

jetzt bin ich ja langsam verunsichert obs erlaubt ist oder nicht...aber das ist doch in ordnung solange es doch nur oben in den original-fassungen ist, oder?!?!

grüße - max

Also leute folgende SACHE: Wisst ihr das es verboten ist die normale Innenraumbele. während der Fahrt an zu haben? Tja aber da scheißt jeder drauf. Folglich ist also alle Beleuchtung im Auto bei der Fahrt die an ist Verboten. !Jedoch! Steht man oder hält man darf man die dinger an machen. Alles was im Innenraum drinne ist hat den TÜV ja nicht zu intressieren, ich selber hab 2 KK in meinem Kühlergrill verbaut, diese werden über ne Fernbedienung geschaltet, sieht ganz nett aus aber legal ist das sicher nicht. Ach noch was folgende Aussrede könnt ihr nehmen wenn ihr KK mit Konverter habt, die dinger würde Fetzen wenn der Motor an wäre, (wegen mehrspannung und so) . So geh jetzt mal mein Auto suchen bis dann!

PS. Wo hast du die KK denn in dem Fußraumverbaut? ich hab da nämlich keine guten Haltepunkte gefunden?Wäre nett wenn du mal ein Bild reinstellen könntest!

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