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Blaue Innenraumbeleuchtung erlaubt ?

Themenstarteram 24. März 2006 um 18:25

Hab mir so blaue LEDs für die Inneraumbeleuchtung bestellt und diese installiert.

Jetzt frag ich mich ob das überhaupt erlaubt ist!?

Sieht sehr sehr cool aus bei Nacht, würd ich schon gern drin lassen!

Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen falls dies bei einer Verkehrskontrolle bemängelt wird !?

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25 Antworten

Verboten !!!

Außer sie sind im Fußraum wo sie keiner sieht.

ne sinde nicht verboten. Hatte ich auch drin Weiß / Blau

Willst du die während der Fahrt anmachen?

Wenn sie so hell sind das sie nach draußen leuchten also stärker als die normalen Glühbirnen, könnte das eng werden.

meine waren eher dunkler als die Glühbirnen. Hab sie aber nie beim Fahren angehabt

Hi,

 

also ich fahre jetzt seit Ca. 2 Jahren mit komplett Blauer Innenbeleuchtung, hab seit dem 1 Hauptuntersuchung beim Tüv gehabt und diverse Eintragungen vornehmen lassen, bist jetzt hatte der Tüv nie was dran auszusetzen!

 

Gruss

 

Lemetco

Themenstarteram 24. März 2006 um 18:33

Ah, ok, puh ^^

Während der Fahrt natürlich nicht !! Ganz normal wenn die Tür halt auf ist

Wenn du sie während der fahrt oder im Straßenverkehr anmachst sind sie Verboten !!!

Themenstarteram 24. März 2006 um 18:34

hm also wenn ich am strassenrand steh und die Tür auf mach ist das verboten ?

Mist, das muss ich wohl bei einer Polizeikontrolle ^^

ich doch egal weleche Farbe die Innenraumbeleuchtung hat :P .

Sind die Normalen Glühbirnen dann auch auf einmal verboten wenn man sie anmacht oder liegt es an der Farbe?

Wenn du einen Polizist erwischt der sehr kleinlich ist kann es knapp werden.

Themenstarteram 24. März 2006 um 18:36

Wird wohl an der farbe liegen.

Also die Gefahr von nem Busgeld von 40€ oder so wäre es mir wert die drin zu lassen.

Jmd. eine Ahnung was das genau kostet ?

Zitat:

Original geschrieben von Bathory_Aria

hm also wenn ich am strassenrand steh und die Tür auf mach ist das verboten ?

Mist, das muss ich wohl bei einer Polizeikontrolle ^^

Nein, sind nicht verboten, solange du sie nicht während der Fahrt anmachst bzw. anlässt!

Hatte auch schon ne Politeikontrolle, da hat nie einer was gesagt!

bei http://www.blaue-leuchte.de/ gibts fertige.

Wenn die nur beim Tür aufmachen angehen, sollte das völlig egal sein ;)

moin,

das gesetzt zur regelung der belecuhtung ist da relativ "weich".

Da steht nur etwas von:

Vorne nur weiße Beleuchtungen in Mindesthöhe blabla, Gelb für blinker.

Seite jeweils 1mal Blinker Gelb.

Hinten nur rot in Mindesthöhe blabla und weiss führ's Rückfahrlicht.

Zusätze sind: Es darf am und im Fahrzeug keine Farbe angebracht werden, die andere Verkehrsteilnehmer ablenken könnte.

d.h. beleuchtet Wischerdüsen verboten, Innenraumbeleuchtung die nach aussen stark sichtbar ist verboten

und genau das ist das Problem, wenn du die Dinger an hast und fährst --> gefährungen des Straßenverkehr's

hält dich die Polizei an, hoff das Sie dich net anmachen, bleib freundlich etc.

Wenn du am Straßenrand oder an der Tanke damit stehst und die an hast, da werden sehr viele "Waldmeister" rot sehen...

mfg

PS: ich hab auch rot bei mir drin, vorne aber in der Stärker der normalen Ambientebeleuchtung und hinten in ultraweiss...

am 24. März 2006 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Bathory_Aria

hm also wenn ich am strassenrand steh und die Tür auf mach ist das verboten ?

Mist, das muss ich wohl bei einer Polizeikontrolle ^^

dann stellste sie komplett auf aus, und steigst dann aus :rolleyes:

so lange du die nicht während der fahrt an machst, und einen auf blaues einsatzfahrzeug machst, passiert nix.

Themenstarteram 24. März 2006 um 18:50

Wie kann ich sie komplett ausstellen ?? Sie geht immer an wenn ich den schlüssel zieh oder die Tür auf mach

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